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Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €: |
Finanzposition: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
2.499.397,59 |
Gewinnanteile 570.210.000.0 |
VwHH |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe genehmigt
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss 2006 der EWMR schließt mit einer Bilanzsumme von 345.982.927,93 € (Vorjahr: 346.175.093,82 €) und einem Bilanzgewinn von 7.902.633,00 € (Vorjahr:10.626.896,37 €) ab. Er ist von der WIKOM AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, geprüft worden.
Der Konzernjahresabschluss 2006 schließt mit einer Bilanzsumme von 1.208.378.438,47 € (Vorjahr: 1.191.211.491,82 €) und einem Konzernbilanzgewinn von 6.199.591,52 € (Vorjahr: 7.758.520,51 €) ab. Er ist von der WIKOM AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Essen, geprüft worden.
Die Prüfungen sowohl des Jahresabschlusses als auch des Konzernjahresabschlusses erstreckten sich entsprechend § 112 GO NW auch auf die Beachtung der Vorschriften des § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz. Es wurden die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke erteilt.
Den Mitgliedern des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung kann daher für das Geschäftsjahr 2006 Entlastung erteilt werden.
Die Gewinnverteilung erfolgt gem. § 20 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages der EWMR nach den Beschaffungsmengen der Stadtwerke Bochum GmbH, der Stadtwerke Herne AG und der Stadtwerke Witten GmbH.
Demzufolge sollen aus dem Bilanzgewinn 2006 die folgenden Beträge (vor Steuern) an die Gesellschafter ausgeschüttet werden:
Stadt Bochum 3.102.963,-- €
Betrieb gewerblicher Art Bäder der Stadt Herne 2.794.184,-- €
Stadt Witten 2.005.485,-- €
Nach Berücksichtigung der Kapitalertragssteuer und des Solidaritätszuschlages verbleibt ein Betrag in Höhe von 2.499.397,59 € (Vorjahr: 3.979.891,16 €). Dieser Betrag fließt an den Betrieb gewerblicher Art (BgA) Bäder der Stadt Herne und im Wege der Vorabausschüttung des BgA’s unmittelbar an die Stadt Herne.
Der Aufsichtsrat der EWMR wird die Angelegenheiten in seiner Sitzung am 09. August 2007 entsprechend vorberaten.
Die Beschlussfassungen zur Feststellung des Jahresabschlusses, der Verwendung des Ergebnisses sowie der Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung unterliegen gem. § 9 Abs. 2 Buchstaben b + c des Gesellschaftsvertrages der EWMR der Gesellschafterversammlung. Die Gesellschafterversammlung wird die entsprechenden Beschlüsse unter dem Vorbehalt der Genehmigung der zuständigen Gremien der Städte ebenfalls in seiner Sitzung am 09. August 2007 fassen.
Der Jahresabschluss ist allen Fraktionsvorsitzenden und den Sprechern der Gruppen im Rat der Stadt vorab zur Kenntnis zugeleitet worden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bornfelder
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine