Im Waldstück, hinter den Häusern
an der Hügelstraße (in Höhe Hausnummer 5 – 7), befindet sich eine alte
Gartenlaube, die in einem völlig verwitterten Zustand ist.
Es liegen asbesthaltige
Dachabdeckungen wild verteilt auf dem Grundstück, das für jedermann zugänglich
ist. Zudem scheint die Laube von Personen als Übernachtungsmöglichkeit genutzt
zu werden.
Die CDU-Fraktion bittet in diesem
Zusammenhang, in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am 14.
März 2007 nachstehende Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:
1.
Wem gehört das Grundstück?
2.
Wem obliegt auch damit die Verkehrssicherungspflicht?
3.
Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um die dort
wohnenden und somit auch spielenden Kinder vor Gefahren (zum einen vor den dort
hausenden Personen zum anderen vor den belasteten Dachabdeckungen) zu schützen?
Herr Pawlicki beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1.:
Das Grundstück Gemarkung Herne Flur 22 Nr. 196 ist im
Privatbesitz.
Zu Frage 2.:
Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Eigentümer.
Zu Frage 3.:
Die Verwaltung wird zunächst prüfen, ob trotz der
Ausweisung dieses Waldbereiches als Landschaftsschutzgebiet die Gartenlaube
Bestandsschutz genießt.
Die Eigentümer, deren Anschrift
zurzeit ermittelt wird, werden von der Verwaltung aufgefordert
-
bei Nichtvorliegen eines Bestandsschutzes die
Gartenlaube zu entfernen oder
-
vom Grundstück und der Gartenlaube ggfs. ausgehende
Gefahren zu unterbinden.