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Vorlage - 2007/0167  

Betreff: Ostbach
Ökologische Verbesserung von km 4,567 bis km 5,700
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Frau SchnepelAktenzeichen:53/4
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Heßmann, Britta
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Sodingen Anhörung
14.03.2007 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Umweltschutz Anhörung
02.05.2007 
des Ausschusses für Umweltschutz zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Veranlassung

 

Der Ostbach ist Vorfluter für ein ca. 12,3 km2  großes Einzugsgebiet. Er entspringt in Bochum Hiltrop und mündet nach ca. 7,1 km Fließweg in die Emscher bei km 36,24. Der Ostbach wird unterhalb der Kreuzung Mont-Cenis-Straße/Sodinger Straße (km 4,567) bis zur Mündung in die Emscher von der Emschergenossenschaft beplant. In diesem Bereich wurde bereits die ökologische Verbesserung von der Kreuzung Mont-Cenis-Straße/Sodinger Straße bis zu dem Sohlabsturz oberhalb der Schillerstraße durchgeführt.

Der oberhalb liegende Abschnitt von der Stadtgrenze Bochum/Herne bis zur Kreuzung Mont-Cenis-Straße/Sodinger Straße (km 4,567) ist städtisches Gewässer. Ein Teilabschnitt des städtischen Gewässers von km 5,68 (alte Stationierung) bis km 6,30 wurde bereits umgestaltet. Es fehlt als Lückenschluss die Umgestaltung des Ostbaches von km 4,567 bis km 5,700.

Die von der Emschergenossenschaft im Jahr 1998 aufgestellte Rahmenplanung für die Umgestaltung des Ostbaches sieht eine ökologische Verbesserung vor.

 

 

Zielvorgaben der Planung

 

Zur Realisierung der angestrebten ökologischen und wasserwirtschaftlichen Umgestaltung des Fließgewässers  wurden 2 Varianten für den Bereich des Gysenbergparkes entwickelt und untersucht. Ziel der Planung ist es u. a., das Wasser des Ostbaches nicht mehr schnell abzuführen, sondern den Wasserabfluss zu verzögern, um die Gefahr von Hochwasser zu verringern. Um einen langsamen Abfluss zu gewährleisten, werden mäandrierende Flach- und Steilufer geplant. Das enge Gewässerbett soll aufgeweitet werden. Sohlabstürze und Einbauten werden entfernt.

 

 

Die folgenden Ziele werden im Rahmen der vorliegenden Planung verfolgt:

 

-           Die leitbildorientierten gewässerökologischen Entwicklungsziele sind zu gewährleisten.

 

-           Der erforderliche Hochwasserschutz ist zu gewährleisten.

 

-           Der Ostbach soll als durchgängiger Fließgewässerlebensraum wiederhergestellt werden.

 

-           Der Ostbach und sein Umfeld sollen für die angrenzenden Nutzungen zu einem attraktiven Erholungs- und Erlebnisraum entwickelt  werden.

 

-            Verbesserung der Wasserqualität

 

 

Darstellung der Ist-Situation

 

Der Ostbach durchfließt von km 5,720 bis km 5,482 die zwei Teiche im Gysenbergpark. An zwei Stellen findet ein Überlauf aus den Teichen in den unterhalb liegenden Ostbach statt. Die obere Entlastung bei km 5,552 (südlicher Teich) verläuft über eine Verrohrung und drei Abstürze im Bereich der ehemaligen Mühle zum tiefliegenden Ostbach. Die untere Entlastung bei km 5,482 (nördlicher Teich) verläuft ebenfalls über eine Verrohrung im Gysenbergpark zu einer Kaskade aus Abstürzen, in der die Abflüsse zum Ostbach heruntergeführt werden.

Unterhalb der Teiche von km 5,552 bis km 5,076 ist der Ostbach tief in das Gelände eingeschnitten und verläuft in einem Trogprofil mit Böschungen der Neigung 1:1,5 bis 1:2,0 . Hier wird das Gefälle gebrochen durch mehrere Abstürze, die Höhendifferenzen von insgesamt 6,30 m überbrücken.

 

 

Darstellung der Planung

 

Variantenvergleich

 

Der Variantenvergleich betrachtet unterschiedliche Möglichkeiten der Umgestaltung im Bereich des Gysenbergparkes.

 

 

Variante 1

 

Beibehaltung der beiden Teiche und Parallelführung des Ostbaches am westlichen Rand

 

Im Zuge der Planung war ein maßgebendes Ziel, die Durchgängigkeit des Ostbaches zu erreichen.

Dazu wird der südliche Teich soweit verkleinert, dass eine parallele Führung des Ostbaches auf der linken Seite des Teiches möglich wird. Es folgt eine Unterquerung des vorhandenen Weges durch den Neubau einer Brücke bzw. eines Durchlasses. Weiter unterhalb wird der Ostbach auf der sich anschließenden Fläche bis zu den vorhandenen Abstürzen links der vorhandenen Mühle hinuntergeführt. Die Überbrückung des gesamten vorhandenen Höhenunterschiedes erfolgt über eine Kaskade aus sieben Sohlgleiten.

Der nördliche Teil wird aus gestalterischen Gründen verkleinert und mit flacheren Uferbereichen ausgebildet. Der Überlauf des nördlichen Teiches an das Gewässer wird beibehalten, damit wird eine hohe Nährstofffracht in den Ostbach eingebracht.

Variante 2

 

Aufgabe der Gysenbergteiche

 

Im Rahmen der zweiten Variante werden die Gysenbergteiche vollständig aufgegeben. Der Ostbach wird durch den Bereich des südlichen Teiches geführt, unter der bestehenden Brücke, die die beiden vorhandenen Teiche verband, hindurchgeführt und durch den Bereich des bisher vorhandenen nördlichen Teiches hindurchgeführt. Der Ostbach wird den vorhandenen Weg im Gysenbergpark kreuzen. Hierfür ist die Errichtung einer Holzbrücke bzw. eines Durchlasses vorgesehen. Das Kreuzungsbauwerk wird nach Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden gewählt. Der gesamte vorhandene Höhenunterschied wird durch die Errichtung einer Kaskade aus sieben Sohlgleiten auf der neu zu errichtenden Gewässerstrecke überwunden.

Weiter unterhalb wird der Ostbach auf der sich anschließenden Fläche zur tiefliegenden Verrohrung unter der Gysenbergstraße hinuntergeführt.

Soweit es die Platzverhältnisse im Umfeld des Ostbaches zulassen, wird ein gegliedertes mit Bewuchs bestandenes Querprofil hergestellt, bestehend aus Hauptgerinne und Vorländern. Die Sohlbreite des Hauptgerinnes beträgt im Mittel ca. 1,50 m. Die Böschungsneigungen des Mittelwasserbettes werden bestimmt durch das anstehende Bodenmaterial bzw. im Falle einer Sohlbefestigung, von der Art der Befestigung und betragen 1:1 bis 1:2 .

 

Fazit zu den Varianten 1 und 2:

 

Da die Gysenbergteiche derzeit im Hauptschluss liegen, ist die lineare Durchgängigkeit des Gewässers durchbrochen. Bei beiden Varianten werden die Teiche in den Nebenschluss gelegt.

 

Nachfolgend werden die Vorteile der Variante 1 genannt:

 

-            historisch gewachsen

 

-           hohe Attraktivität der Teiche

 

-            Erholungsfunktion (Streichelzoo, Alte Mühle, Kindereisenbahn)

 

-            Erlebbarkeit der Teiche bleibt erhalten

 

-            wirtschaftliche Lösung

 

 

Nachfolgend werden die Nachteile der Variante 1 genannt:

 

-            Überlauf in das Gewässer, es wird eine erhöhte Nährstofffracht in das Gewässer geführt

 

Nachfolgend werden die Vorteile der Variante 2 genannt:

 

-            Verlängerung der Fließlänge des Ostbaches

 

-            Rückbau der Teichanlage zum Gewässer

 

-            Schaffung eines Freiraumes für die Gewässerentwicklung (Mäander, Bepflanzung)

 

-           kein Überlauf  in das Gewässer, somit wird keine erhöhte Nährstofffracht in das Gewässer geführt

 

-           Es werden bei zukünftigen Entschlammungen die damit verbundenen immer wiederkehrenden Kosten minimiert.

 

 

Nachfolgend werden die Nachteile der Variante 2 genannt:

 

-           Dichte des unteres Teiches an der Zuwegung

 

-           Fläche des unteren Teiches wird verkleinert

 

-            Rückbau des kompletten oberen Teiches

 

Die Untersuchung der Varianten ergibt, dass die geplante Umgestaltung mit der Variante 2  aus wasserwirtschaftlichen und ökologischen Gründen eine optimale Lösung darstellt, die gesetzten Ziele werden vollständig erfüllt.

Bei der Variante 1 würde der Überlauf aus dem nördlichen Teich den Ostbach stofflich, morphologisch und mengenmäßig belasten.

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Eine ökologische Umgestaltung des Ostbaches im vorgestellten Bereich ist in absehbarer Zeit möglich. Es wird angestrebt, die Planung nach der Diskussion in den politischen Gremien weiter vertiefend zu planen. Es ist geplant , den Ausbau im Rahmen eines Plangenehmigungsverfahrens  genehmigen zu lassen. Nach der Einleitung des wasserrechtlichen Verfahrens nach § 31 des Wasserhaushaltsgesetz wird ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gestellt, z. B. aus dem Förderprogramm ökologische Maßnahmen im Emscher-Lipperaum (ÖPEL).

(Ergänzt durch mündlichen Vortrag des Ingenieurbüros Fischer.)

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

 

(Terhoeven)

  Stadtrat

Anlage:

Anlage:

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Ökologische Verbesserung Ostbach (173 KB)