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Vorlage - 2007/0139  

Betreff: Planfeststellungsverfahren gemäß § 170 Landeswassergesetz (LWG)
hier: Die Emschergenossenschaft, Kronprinzenstr. 24, 45128 Essen, hat bei der Bezirksregierung Münster einen Antrag auf Planfeststellung, für den Bau und Betrieb eines Abwasserkanals entlang der Emscher von Dortmund bis Dinslaken (AKE) gestellt.
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Herr Koch, 2747
Federführend:FB 54 - Umwelt Bearbeiter/-in: Säger, Susanne
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
07.03.2007 
des Ausschusses für Umweltschutz zur Kenntnis genommen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
08.03.2007 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte zur Kenntnis genommen   
Bezirksvertretung Wanne Vorberatung
13.03.2007 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne zur Kenntnis genommen   
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
14.03.2007 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Emschergenossenschaft, Kronprinzenstr. 24, 45128 Essen, hat bei der Bezirksregierung Münster einen Antrag auf Planfeststellung gemäß § 170 Wassergesetz für das Land Nordrhein‑Westfalen - Landeswassergesetz - LWG, für den Bau und Betrieb des Abwasserkanals Emscher gestellt.

Der geplante Abwasserkanal ist 51 km lang, misst im Durchmesser bis zu 2,80 m und verläuft seitlich entlang der Emscher von Dortmund nach Dinslaken in einer Tiefenlage bis zu 40 m. Die maximale Tiefenlage in Herne beträgt 25,00 m.

Der Abwasserkanal hat ausschließlich die Funktion der Ableitung behandlungsbedürftiger Abwässer aus Haushalten, Gewerbe, Industrie und das klärpflichtige Niederschlagswasser. Der Kanal erhält keine Entlastung zu einem Gewässer.

Er nimmt das Abwasser auf, das parallel von den seitlichen Zuflüssen der Emscher zugeführt wird. Diese Zuläufe (Parallelsammler) werden sukzessiv in weiteren einfachen Verfahren genehmigt. Beispielsweise ist der Parallelsammler zum Dorneburger Mühlenbach teilweise fertiggestellt.

Das klärpflichtige Abwasser aus den angrenzenden Teileinzugsgebieten wird zu den bestehenden Kläranlagen Bottrop und Emschermündung abgeleitet. Der Kanal soll vorwiegend aus einem Rohrstrang bestehen. Zwischen Gelsenkirchen und Bottrop sowie zwischen Bottrop und Dinslaken ist bereichsweise ein Doppelrohr geplant. Der bereits bestehende Abwasserkanal zur Kläranlage Bottrop soll in das neue Gesamtsystem integriert werden.

Der Kanal ist nominal auf eine Betriebsdauer von 100 Jahren ausgelegt. Daraus ergibt sich ein besonderes Betriebskonzept. Sollten Maßnahmen am Kanal notwendig sein, die nur bei leeren, bzw. teilgefüllten Rohren möglich sind, dann liegt ein außergewöhnlicher Betriebszustand vor.

In Kanalstrecken mit Zwei-Rohr-Abschnitten lassen sich die Abwasserströme umlenken. In Ein-Rohr-Abschnitten, dies ist in Herne der Fall, werden die Abwassermengen zum nächsten Schachtbauwerk umgepumpt. Sollte eine Reparatur des Abschnittes nicht möglich sein, wird ein neuer Kanal auf einer Ersatztrasse zum nächsten Schachtbauwerk erstellt. Die Überleitungsstrecken zum Überpumpen des Abwassers, wie auch die Ersatztrasse sind bereits Gegenstand der beantragten Planfeststellung.

Die Planung unterteilt sich in 4 Entwurfsabschnitte EA 10, EA 20, EA 30 und EA 40. Für Herne sind relevant die Entwurfsabschnitte EA 40 von Dortmund bis zum Landwehrbach und EA 30 vom Landwehrbach bis Gelsenkirchen.

Der Kanal erreicht Herne mit einem Rohrinnendurchmesser von 1400 mm, wechselt nach der Übernahme des Abwassers aus dem noch zu bauenden Parallelsammler des Landwehrbaches auf einen Innendurchmesser von 1800 mm, nach der Übernahme des Abwassers aus dem Ostbach auf der ehem. Kläranlage Herne erreicht der Kanal einen Innendurchmesser von 2000 mm und von der Einleitung des Abwasserstromes aus dem Grullbach in Recklinghausen an, liegt der Innendurchmesser bei 2200 mm. Mit diesem Durchmesser verlässt der Kanal auch Herne.

Die Schachtdurchmesser liegen in Herne zwischen 9,50 m und 22,0 m Innendurchmesser. Zzgl. 0,60 m Wandstärke plus Dicke der Baugrubensicherung. Die Baugrubensicherung verbleibt im Boden.

Die Verlegung der Abwasserrohre soll im unterirdischen Vortriebsverfahren erfolgen. Die nach Abschluss der Bauarbeiten verbleibenden Schachtbauwerke sollen der Wartung sowie Be- und Entlüftung des Kanals dienen. Zusätzlich sollen an den Schachtstandorten Betriebsgebäude, Anlagen zur Be- und Entlüftung und zur Abluftbehandlung errichtet werden. An 4 Schachtstandorten in Herne werden solche Be- und Entlüftungsanlagen errichtet.

Des weiteren sollen 3 Pumpwerke gebaut werden: Pumpwerk Gelsenkirchen, Pumpwerk Bottrop (auf Essener Stadtgebiet) und Pumpwerk Dinslaken (auf Duisburger Stadtgebiet).

Die Lage der Schachtbauwerke ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle. Da der Kanal zweimal die Emscher kreuzt, liegen einzelne Schachtbauwerke in Recklinghausen bzw. Herten:

Stadtgebiet

Schacht-nummer

Schornstein höhe in m

Biofilter

Örtliche Lage

Sonstige

Informationen

Lage des Kanals südlich der Emscher

 

 

Herne

S_081

 

 

Östlich Paul-Gerhard-Str. / zwischen Emscher u. Katharinastr.

 

 

S_081_A.S01

 

 

Östlich Paul-Gerhard-Str. / zwischen Emscher u. Katharinastr.

Abwasserübernahme Paul-Gerhardstr., Horsthauser Str. u. Teerbach

 

S_080

 

 

Pantringshof in Verlängerung des Weges vor der Schule

 

 

S_079

 

 

Sportplatz Krettenscheerstraße

 


 

Stadtgebiet

Schacht-nummer

Schornstein höhe in m

Biofilter

Örtliche Lage

Sonstige

Informationen

 

S_079_A.S01

 

 

Sportplatz Krettenscheerstraße

Abwasserübernahme Bärenbach

 

S_079_A.S02

 

 

Sportplatz Krettenscheerstraße

 

 

S_079_A.S03

20,00

Ja

Östlich Scharnhorststr. - Düker Landwehrbach

Abwasserübernahme Landwehrbach

 

S_078

30,00

Nein

Hinter dem Betonwerk Pöppinghauser Straße

 

Recklinghausen

S_078_A.S01

30,00

Nein

Saarstraße in Recklinghausen

Abwasserübernahme Hauptkanal Recklinghausen

Herne

S_077

 

 

Hinter dem Stadthafen Recklinghausen - östliche Seite

 

Recklinghausen

S_076

 

 

Am Stadthafen unmittelbar hinter der Einmündung von der Bahnhofstr.

 

 

S_076_A.So1

 

 

Am Stadthafen unmittelbar hinter der Einmündung von der Bahnhofstr.

 

Herne

S_075

 

 

Kläranlage Herne / Vockenhof

Abwasserübernahme Ostbach und Hellbach

 

S_075_A.S01

12,50

Ja

westlich des Faulturmes auf der ehem. Kläranlage

 

 

S_074

 

 

westlich des Bahndammes / Eisenbahn über RHK

 

 

S_074_A.S01

 

 

Zwischen Gleistrasse Hafen Julia und RHK

Abwasserübernahme Grullbach

 

S_073

 

 

Im Dreieck zwischen Gleisbogen / Emscher und Koopshofgraben

 

 

S_073_A.S01

 

 

Zwischen RHK und Gleis

Abwasserübernahme Koopshofgraben

Wechsel des Kanals auf die Seite nördlich der Emscher

 

Recklinghausen

S_072

35,00

Nein

Nördlich der Emscher, gegenüber der Nordwestecke der Halle Julia Kohlenaufbereitung

 

Herten

S_071

 

 

Westlich der Eisenbahnbrücke Emscher / Hertener Str.

 

 

S_071_A,S01

20,00

Nein

Westlich Cranger Str. / Östlich Eisenbahn

Abwasserübernahme Schmiedesbach

Herne

S_070

 

 

Westlich Cranger Str. / Hertener Str. und nördlich der Emscher

 

Herten

S_069

 

 

Am westlichen Ende der Halde vor Halle Hohewardstr.

 

 

S_068

 

 

Öslich Recklinghäuser Str. / Hohewardstr.

 

 

S_068_A.S01

 

 

Nordöstlich Hohewardstr.

Abwasserübernahme Schellenbruchgraben

Herne

S_067

 

 

Wiedehopfstr. Am Ende der Zufahrt zum EG - Bauhof

Schacht der Ersatztrasse ist abweichend


 

Stadtgebiet

Schacht-nummer

Schornstein höhe in m

Biofilter

Örtliche Lage

Sonstige

Informationen

 

S_067_A.S01

 

 

Westlich im Dannekamp zwischen Emscher und Resser Str.

Abwasserübernahme Pumpwerk Hauptkanal Wanne

Wechsel des Kanals auf die Seite südlich der Emscher

 

 

S_066

20,00

Ja

Gelände Pumpwerk Dannekamp, westlich Gut Steinhausen, Wiedehopfstr.

 

 

S_066_A.S01

 

 

Gelände Pumpwerk Dannekamp, westlich Gut Steinhausen, Wiedehopfstr.

Abwasserübernahme Pumpwerk Herne Dannekamp

 

S_065

 

 

Zwischen Dorstener Str. und RHK in Verlängerung der Resser Str.

 

Gelsenkirchen

S_064

 

 

 

 

Auswirkungen des Vorhabens

Der von der Emschergenossenschaft beantragte Bau des Abwasserkanals Emscher wird als notwendige Voraussetzung für die im Masterplan Emscher Landschaftspark 2010 angestrebte Umgestaltung des Einzugsbereichs der Emscher zu einer neuen urbanen Kulturlandschaft ausdrücklich begrüßt. Mit dem Projekt verbindet sich die Chance, das Image des bisher benachteiligten nördlichen Teils des Ruhrgebiets und die dortigen Lebens- sowie Arbeitsbedingungen nachhaltig zu verbessern. Positive Auswirkungen sind auch für Herne zu erwarten.

Das Gesamtwerk Abwasserkanal Emscher soll in 15 Teilabschnitten errichtet werden. Nach vorliegenden Bauzeitenplan wir seitens der Emschergenossenschaft von einer Gesamtbauzeit von 7 bis 8 Jahren nach Vergabe der Bauaufträge ausgegangen. Davon ist mit einer Bauzeit in Herne von 6 Jahren zu rechnen. Allein die Bauzeit einzelner Schachtwerke kann bis 3 Jahren dauern. Der Bau des Vorschachtes auf dem Sportplatz Pantringshof wird einer der ersten Schächte sein, die erstellt werden.

Es ist damit zu rechnen, dass auch in den Abendstunden und an Sonn- und Feiertagen gearbeitet wird. Die Wiederherstellung des Geländes wird sich an die Schachtbauphase anschließen, sodass über einen langen Zeitraum in den benachbarten Wohnbebauungen mit Belastungen verschiedenster Art durch die Baustellen an der Emscher zu rechnen ist.

Die Antragsunterlagen (79 Aktenordner) haben in der Zeit von 22. Januar bis zum 21. Februar 2007 im Fachbereich Umwelt öffentlich ausgelegen. Die Verwaltung hat bisher nur von einer Einwendung im Bereich Herne Kenntnis. Einwendungen können noch bis zum 21. März 2007 erhoben werden.

Zum Schutz der Bürger/innen vor gesundheitsbeeinträchtigenden Belastungen wird in der Stellungnahme die Emschergenossenschaft aufgefordert, Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik zu ergreifen.

Lärm

Zur Lärmminderung wurde insbesondere auf die Einrichtung einer stationären Energieversorgung sowie aktive und passive Maßnahmen zum Schallschutz hingewiesen, die Belästigung der Anwohner mindern sollen. Asphaltierte Baustraßen und Geschwindigkeitsbegrenzungen sollen den LKW-Lärm mindern.

 

Luftschadstoffe

Durch den LKW-Verkehr und die Baumaschinen wird sich die Schadstoffbelastung im baustellennahen Bereich aber auch auf den zuführenden Straßen erhöht. Es sollen im Rahmen der Möglichkeiten emissionsarme Maschinen eingesetzt werden.

 

Staub

Emissionsmindernde Maßnahmen in Form von Abdeckungen des Bodenaushubs beim LKW-Transport und vermehrte Straßenreinigung sollen berücksichtigt werden. Bei anhaltender Trockenheit soll bei staubintensiven Arbeiten eine Berieselung der Flächen erfolgen, um Staubaufwirbelungen zu vermeiden.

 

Unfallgefahr

Durch das erhöhte Verkehrsaufkommen ist von einem gesteigerten Unfallrisiko in den Straßen mit Wohnbebauung auszugehen. Der Antragsteller wird aufgefordert entsprechende Maßnahmen einzuleiten, um ein Unfallpotenzial zu mindern (Geschwindigkeitsbegrenzung, temporäre Fußgängerüberwege, Parkeinschränkungen).

Baustellen sind ein besonderer Anziehungspunkt für Kinder und Jugendliche, sie müssen so gesichert sein, dass sie für Kinder und Jugendliche unzugänglich sind.

 

Bürgerinformation

Um bei dem/der einzelnen betroffenen Bürger/in eine höhere Akzeptanz für dieses Projekt von übergeordnetem Interesse zu erreichen, wird die Emschergenossenschaft aufgefordert, die Anwohner rechtzeitig über den Zeitpunkt der Baustelleneinrichtung und der damit verbundenen Belästigung persönlich zu informieren.

Ein gemeinsames Beschwerdemanagement zwischen der Stadtverwaltung und der Emschergenossenschaft wird empfohlen.

Landschaftsschutz

Der Bau und der Betrieb der nachfolgend aufgeführten Schächte und des Abluftschornsteins widerspricht den Ge- und Verboten des Landschaftsplanes der Stadt Herne.

S_.066/S-.066-A.S01

Naturschutzgebiet Resser Wäldchen (Festsetzungsnummer 7.1.2.3)

S_.067

Landschaftsschutzgebiet Wiedehopfstraße (Festsetzungsnummer 7.2.2.9) sowie in den gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 62 Landschaftsgesetz (Nr. 4408-501 und 4408-608).

S_.077 und S_.078

(einschließlich Abluftschornstein).

Landschaftsschutzgebiet Horsthausen

Die Stadt Herne als untere Landschaftsbehörde erteilte mit Ihrer Stellungnahme die gemäß § 69 Abs. 1 b Landschaftsgesetz notwendigen landschaftsrechtlichen Befreiungen für die o. g. Bauvorhaben. Die Art und der Umfang der anfallenden Arbeiten sowie die Beachtung und Ausführung einschließlich der notwendigen landschaftsrechtlichen Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen sind im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nach § 170 LSWG geregelt.

Auf ein schonendes Vorgehen und eine Minimierung der Eingriffe vor allem während der Bauphase in diesen Gebieten wurde hingewiesen.

Für den Schachtstandort S_.067 ist zusätzlich die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung notwendig. Die Stadt Herne als untere Landschaftsbehörde hat in ihrer Stellungnahme gemäß § 62 (2) Satz 1 eine landschaftsrechtliche Ausnahmegenehmigung von den Verboten nach § 62 (1) des Landschaftsgesetzes NW erteilt.

Da es sich hierbei um einen besonders sensiblen Bereich handelt, wurde in der Stellungnahme an die BR-Münster eine ökologische Baubegleitung als Voraussetzung für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung zur Auflage gemacht.

Um mögliche Beeinträchtigungen des Naturschutzgebietes Resser Wäldchen während der Bauphase zu verringern wurde zur Auflage gemacht, vor Baubeginn mit Einrichten der Baustraße die Schranke am Hauptwanderweg Gut Steinhausen (Wiedehopfstraße 200) an das Ende der Baustraße zu versetzen. Damit soll ein Befahren des Naturschutzgebietes verhindert werden. Nach Beendigung der Bauphase ist die Schranke wieder an den jetzigen Standort zurückzuversetzen.

 

Sport

Auf die Problematik an der Sportanlage Pantringshof (Schacht S_.079, S_.079-AS01 und S_.079-AS01) wurde seitens der Verwaltung hingewiesen. Der Platz wird von dem Verein Borussia Pantringshof genutzt. In Vorgesprächen wurde mit dem Verein und dem Fachbereich Öffentliche Ordnung + Sport der Stadt Herne geklärt, dass die provisorische Nutzung während der Bauzeit von drei Jahren gewährleistet sein soll. Auf die, durch die Baustelle sich ändernde Parksituation während der Bauphase, wurde hingewiesen.

 

Grundwasser

Ein wesentlicher Gesichtspunkt zum Grundwasserschutz ist die Trennung des in der Regel belasteten 1. Grundwasserstockwerk (Quartär) von dem weitest gehend unbelasteten 2. Grundwasserstockwerk (Kluftgrundwasserleiter) Durch die Bohrungen und Schachtbauwerke besteht die Gefahr, dass verschiedene Grundwasserstockwerke kurzgeschlossen werden und ein stockwerksübergreifender Grundwasseraustausch ermöglicht wird. Dies kann zu qualitativen und quantitativen Veränderungen der Grundwasservorkommen in den einzelnen Stockwerken führen. Deshalb ist ein Verschleppen von eventuellen Verunreinigungen in bisher unbelastete tiefere Bereiche zu verhindern. Dies gilt insbesondere bei Tiefbohrungen in das Kreidegrundwasser. Sowohl bei den Bohrarbeiten als auch beim Erstellen der Schachtbauwerke muss verhindert werden, dass Kontakte zwischen den beiden Grundwasserstockwerken zustande kommen.

Der Antragsteller wurde aufgefordert ist zu beschreiben, wie die Trennung der Grundwasserstockwerke im Bereich der Schachtbauwerke und Grundwassermessstellen erfolgen soll. Dazu wurde ein Nachweis dieser Trennung wurde gefordert.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

Einwendungen gegen das beantragte Vorhaben wurden von Seiten der Verwaltung nicht erhoben. Nebenbestimmungen zur beantragten Genehmigung ergaben sich aus den Stellungnahmen aller beteiligten Fachbereiche der Stadt Herne bei der Prüfung des Vorhabens.

Die Bezirksregierung Münster, als Plan feststellende Behörde wurde in der Gesamtstellungnahme der Stadt Herne gebeten, die innerhalb der Nebenbestimmungen vorgeschlagenen Bedingungen, Auflagen und Hinweise in Ihrer Gesamtentscheidung zu berücksichtigen.

Über das weitere Verfahren wird die Verwaltung zu gegebener Zeit berichten.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

(Terhoeven)

Anlagen:

Anlagen:

Stellungnahme der Verwaltung im Verfahren

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Stllg_Stadt_Herne_BR_Muenster_13_03_07 (147 KB) PDF-Dokument (98 KB)