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Sachverhalt:
Die Emschergenossenschaft, Kronprinzenstr. 24, 45128
Essen, hat bei der Bezirksregierung Münster einen Antrag auf Planfeststellung
gemäß § 170 Wassergesetz für das Land Nordrhein‑Westfalen - Landeswassergesetz
- LWG, für den Bau und Betrieb des Abwasserkanals Emscher gestellt.
Der geplante Abwasserkanal ist 51 km lang, misst im
Durchmesser bis zu 2,80 m und verläuft seitlich entlang der Emscher von
Dortmund nach Dinslaken in einer Tiefenlage bis zu 40 m. Die maximale
Tiefenlage in Herne beträgt 25,00 m.
Der Abwasserkanal hat ausschließlich die Funktion der
Ableitung behandlungsbedürftiger Abwässer aus Haushalten, Gewerbe, Industrie
und das klärpflichtige Niederschlagswasser. Der Kanal erhält keine Entlastung
zu einem Gewässer.
Er nimmt das Abwasser auf, das parallel von den
seitlichen Zuflüssen der Emscher zugeführt wird. Diese Zuläufe
(Parallelsammler) werden sukzessiv in weiteren einfachen Verfahren genehmigt.
Beispielsweise ist der Parallelsammler zum Dorneburger Mühlenbach teilweise
fertiggestellt.
Das klärpflichtige Abwasser aus den angrenzenden
Teileinzugsgebieten wird zu den bestehenden Kläranlagen Bottrop und
Emschermündung abgeleitet. Der Kanal soll vorwiegend aus einem Rohrstrang
bestehen. Zwischen Gelsenkirchen und Bottrop sowie zwischen Bottrop und
Dinslaken ist bereichsweise ein Doppelrohr geplant. Der bereits bestehende
Abwasserkanal zur Kläranlage Bottrop soll in das neue Gesamtsystem integriert werden.
Der Kanal ist nominal auf eine Betriebsdauer von 100
Jahren ausgelegt. Daraus ergibt sich ein besonderes Betriebskonzept. Sollten
Maßnahmen am Kanal notwendig sein, die nur bei leeren, bzw. teilgefüllten
Rohren möglich sind, dann liegt ein außergewöhnlicher Betriebszustand vor.
In Kanalstrecken mit Zwei-Rohr-Abschnitten lassen sich
die Abwasserströme umlenken. In Ein-Rohr-Abschnitten, dies ist in Herne der
Fall, werden die Abwassermengen zum nächsten Schachtbauwerk umgepumpt. Sollte
eine Reparatur des Abschnittes nicht möglich sein, wird ein neuer Kanal auf
einer Ersatztrasse zum nächsten Schachtbauwerk erstellt. Die
Überleitungsstrecken zum Überpumpen des Abwassers, wie auch die Ersatztrasse
sind bereits Gegenstand der beantragten Planfeststellung.
Die Planung unterteilt sich in 4 Entwurfsabschnitte EA 10, EA 20, EA 30 und EA 40. Für Herne sind relevant die Entwurfsabschnitte EA 40 von Dortmund bis zum Landwehrbach und EA 30 vom Landwehrbach bis Gelsenkirchen.
Der Kanal erreicht Herne mit einem Rohrinnendurchmesser von 1400 mm, wechselt nach der Übernahme des Abwassers aus dem noch zu bauenden Parallelsammler des Landwehrbaches auf einen Innendurchmesser von 1800 mm, nach der Übernahme des Abwassers aus dem Ostbach auf der ehem. Kläranlage Herne erreicht der Kanal einen Innendurchmesser von 2000 mm und von der Einleitung des Abwasserstromes aus dem Grullbach in Recklinghausen an, liegt der Innendurchmesser bei 2200 mm. Mit diesem Durchmesser verlässt der Kanal auch Herne.
Die Schachtdurchmesser liegen in Herne zwischen 9,50 m und 22,0 m Innendurchmesser. Zzgl. 0,60 m Wandstärke plus Dicke der Baugrubensicherung. Die Baugrubensicherung verbleibt im Boden.
Die Verlegung der Abwasserrohre soll im unterirdischen
Vortriebsverfahren erfolgen. Die nach Abschluss der Bauarbeiten verbleibenden
Schachtbauwerke sollen der Wartung sowie Be- und Entlüftung des Kanals dienen.
Zusätzlich sollen an den Schachtstandorten Betriebsgebäude, Anlagen zur Be- und
Entlüftung und zur Abluftbehandlung errichtet werden. An 4 Schachtstandorten in
Herne werden solche Be- und Entlüftungsanlagen errichtet.
Des weiteren sollen 3 Pumpwerke gebaut werden:
Pumpwerk Gelsenkirchen, Pumpwerk Bottrop (auf Essener Stadtgebiet) und Pumpwerk
Dinslaken (auf Duisburger Stadtgebiet).
Die Lage der Schachtbauwerke ergibt sich aus der
nachstehenden Tabelle. Da der Kanal zweimal die Emscher kreuzt, liegen einzelne
Schachtbauwerke in Recklinghausen bzw. Herten:
Stadtgebiet |
Schacht-nummer |
Schornstein höhe in m |
Biofilter |
Örtliche Lage |
Sonstige Informationen |
Lage des Kanals südlich der Emscher |
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Herne |
S_081 |
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Östlich Paul-Gerhard-Str. /
zwischen Emscher u. Katharinastr. |
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S_081_A.S01 |
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Östlich Paul-Gerhard-Str. /
zwischen Emscher u. Katharinastr. |
Abwasserübernahme
Paul-Gerhardstr., Horsthauser Str. u. Teerbach |
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S_080 |
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Pantringshof in Verlängerung
des Weges vor der Schule |
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S_079 |
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Sportplatz
Krettenscheerstraße |
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Stadtgebiet |
Schacht-nummer |
Schornstein höhe in m |
Biofilter |
Örtliche Lage |
Sonstige Informationen |
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S_079_A.S01 |
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Sportplatz
Krettenscheerstraße |
Abwasserübernahme
Bärenbach |
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S_079_A.S02 |
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Sportplatz
Krettenscheerstraße |
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S_079_A.S03 |
20,00 |
Ja |
Östlich Scharnhorststr. -
Düker Landwehrbach |
Abwasserübernahme
Landwehrbach |
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S_078 |
30,00 |
Nein |
Hinter dem Betonwerk
Pöppinghauser Straße |
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Recklinghausen |
S_078_A.S01 |
30,00 |
Nein |
Saarstraße
in Recklinghausen |
Abwasserübernahme
Hauptkanal Recklinghausen |
Herne |
S_077 |
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Hinter
dem Stadthafen Recklinghausen - östliche Seite |
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Recklinghausen |
S_076 |
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Am Stadthafen unmittelbar
hinter der Einmündung von der Bahnhofstr. |
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S_076_A.So1 |
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|
Am Stadthafen unmittelbar
hinter der Einmündung von der Bahnhofstr. |
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Herne |
S_075 |
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Kläranlage Herne / Vockenhof |
Abwasserübernahme Ostbach
und Hellbach |
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S_075_A.S01 |
12,50 |
Ja |
westlich des Faulturmes auf
der ehem. Kläranlage |
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S_074 |
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westlich des Bahndammes /
Eisenbahn über RHK |
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S_074_A.S01 |
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Zwischen Gleistrasse Hafen
Julia und RHK |
Abwasserübernahme Grullbach |
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S_073 |
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Im Dreieck zwischen
Gleisbogen / Emscher und Koopshofgraben |
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S_073_A.S01 |
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Zwischen RHK und Gleis |
Abwasserübernahme
Koopshofgraben |
Wechsel des Kanals
auf die Seite nördlich der Emscher |
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||||
Recklinghausen |
S_072 |
35,00 |
Nein |
Nördlich der Emscher, gegenüber
der Nordwestecke der Halle Julia Kohlenaufbereitung |
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Herten |
S_071 |
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Westlich der Eisenbahnbrücke
Emscher / Hertener Str. |
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S_071_A,S01 |
20,00 |
Nein |
Westlich Cranger Str. /
Östlich Eisenbahn |
Abwasserübernahme
Schmiedesbach |
Herne |
S_070 |
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Westlich Cranger Str. /
Hertener Str. und nördlich der Emscher |
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Herten |
S_069 |
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Am westlichen Ende der Halde
vor Halle Hohewardstr. |
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S_068 |
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Öslich Recklinghäuser Str. /
Hohewardstr. |
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S_068_A.S01 |
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Nordöstlich Hohewardstr. |
Abwasserübernahme
Schellenbruchgraben |
Herne |
S_067 |
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Wiedehopfstr. Am Ende der
Zufahrt zum EG - Bauhof |
Schacht der Ersatztrasse ist
abweichend |
Stadtgebiet |
Schacht-nummer |
Schornstein höhe in m |
Biofilter |
Örtliche Lage |
Sonstige Informationen |
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S_067_A.S01 |
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Westlich im Dannekamp
zwischen Emscher und Resser Str. |
Abwasserübernahme Pumpwerk
Hauptkanal Wanne |
Wechsel des Kanals
auf die Seite südlich der Emscher |
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S_066 |
20,00 |
Ja |
Gelände Pumpwerk Dannekamp,
westlich Gut Steinhausen, Wiedehopfstr. |
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S_066_A.S01 |
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Gelände Pumpwerk Dannekamp,
westlich Gut Steinhausen, Wiedehopfstr. |
Abwasserübernahme Pumpwerk
Herne Dannekamp |
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S_065 |
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Zwischen Dorstener Str. und
RHK in Verlängerung der Resser Str. |
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Gelsenkirchen |
S_064 |
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Der von der Emschergenossenschaft beantragte Bau des Abwasserkanals Emscher wird als notwendige Voraussetzung für die im Masterplan Emscher Landschaftspark 2010 angestrebte Umgestaltung des Einzugsbereichs der Emscher zu einer neuen urbanen Kulturlandschaft ausdrücklich begrüßt. Mit dem Projekt verbindet sich die Chance, das Image des bisher benachteiligten nördlichen Teils des Ruhrgebiets und die dortigen Lebens- sowie Arbeitsbedingungen nachhaltig zu verbessern. Positive Auswirkungen sind auch für Herne zu erwarten.
Das Gesamtwerk Abwasserkanal Emscher soll in 15 Teilabschnitten errichtet werden. Nach vorliegenden Bauzeitenplan wir seitens der Emschergenossenschaft von einer Gesamtbauzeit von 7 bis 8 Jahren nach Vergabe der Bauaufträge ausgegangen. Davon ist mit einer Bauzeit in Herne von 6 Jahren zu rechnen. Allein die Bauzeit einzelner Schachtwerke kann bis 3 Jahren dauern. Der Bau des Vorschachtes auf dem Sportplatz Pantringshof wird einer der ersten Schächte sein, die erstellt werden.
Es ist damit zu rechnen, dass auch in den Abendstunden und an Sonn- und Feiertagen gearbeitet wird. Die Wiederherstellung des Geländes wird sich an die Schachtbauphase anschließen, sodass über einen langen Zeitraum in den benachbarten Wohnbebauungen mit Belastungen verschiedenster Art durch die Baustellen an der Emscher zu rechnen ist.
Die Antragsunterlagen (79 Aktenordner) haben in der Zeit von 22. Januar bis zum 21. Februar 2007 im Fachbereich Umwelt öffentlich ausgelegen. Die Verwaltung hat bisher nur von einer Einwendung im Bereich Herne Kenntnis. Einwendungen können noch bis zum 21. März 2007 erhoben werden.
Zum Schutz der Bürger/innen vor gesundheitsbeeinträchtigenden Belastungen wird in der Stellungnahme die Emschergenossenschaft aufgefordert, Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik zu ergreifen.
Lärm
Zur Lärmminderung wurde insbesondere auf die Einrichtung einer stationären Energieversorgung sowie aktive und passive Maßnahmen zum Schallschutz hingewiesen, die Belästigung der Anwohner mindern sollen. Asphaltierte Baustraßen und Geschwindigkeitsbegrenzungen sollen den LKW-Lärm mindern.
Luftschadstoffe
Durch den LKW-Verkehr und die Baumaschinen wird sich die Schadstoffbelastung im baustellennahen Bereich aber auch auf den zuführenden Straßen erhöht. Es sollen im Rahmen der Möglichkeiten emissionsarme Maschinen eingesetzt werden.
Staub
Emissionsmindernde Maßnahmen in Form von Abdeckungen des Bodenaushubs beim LKW-Transport und vermehrte Straßenreinigung sollen berücksichtigt werden. Bei anhaltender Trockenheit soll bei staubintensiven Arbeiten eine Berieselung der Flächen erfolgen, um Staubaufwirbelungen zu vermeiden.
Unfallgefahr
Durch das erhöhte Verkehrsaufkommen ist von einem gesteigerten Unfallrisiko in den Straßen mit Wohnbebauung auszugehen. Der Antragsteller wird aufgefordert entsprechende Maßnahmen einzuleiten, um ein Unfallpotenzial zu mindern (Geschwindigkeitsbegrenzung, temporäre Fußgängerüberwege, Parkeinschränkungen).
Baustellen sind ein besonderer Anziehungspunkt für Kinder und Jugendliche, sie müssen so gesichert sein, dass sie für Kinder und Jugendliche unzugänglich sind.
Bürgerinformation
Um bei dem/der einzelnen betroffenen Bürger/in eine höhere Akzeptanz für dieses Projekt von übergeordnetem Interesse zu erreichen, wird die Emschergenossenschaft aufgefordert, die Anwohner rechtzeitig über den Zeitpunkt der Baustelleneinrichtung und der damit verbundenen Belästigung persönlich zu informieren.
Ein gemeinsames Beschwerdemanagement zwischen der Stadtverwaltung und der Emschergenossenschaft wird empfohlen.
Landschaftsschutz
Der Bau und der Betrieb der nachfolgend aufgeführten Schächte und des Abluftschornsteins widerspricht den Ge- und Verboten des Landschaftsplanes der Stadt Herne.
S_.066/S-.066-A.S01 |
Naturschutzgebiet Resser Wäldchen (Festsetzungsnummer 7.1.2.3) |
S_.067 |
Landschaftsschutzgebiet Wiedehopfstraße (Festsetzungsnummer 7.2.2.9) sowie in den gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 62 Landschaftsgesetz (Nr. 4408-501 und 4408-608). |
S_.077 und S_.078 (einschließlich Abluftschornstein). |
Landschaftsschutzgebiet Horsthausen |
Die Stadt Herne als untere Landschaftsbehörde erteilte mit Ihrer Stellungnahme die gemäß § 69 Abs. 1 b Landschaftsgesetz notwendigen landschaftsrechtlichen Befreiungen für die o. g. Bauvorhaben. Die Art und der Umfang der anfallenden Arbeiten sowie die Beachtung und Ausführung einschließlich der notwendigen landschaftsrechtlichen Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen sind im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nach § 170 LSWG geregelt.
Auf ein schonendes Vorgehen und eine Minimierung der Eingriffe vor allem während der Bauphase in diesen Gebieten wurde hingewiesen.
Für den Schachtstandort S_.067 ist zusätzlich die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung notwendig. Die Stadt Herne als untere Landschaftsbehörde hat in ihrer Stellungnahme gemäß § 62 (2) Satz 1 eine landschaftsrechtliche Ausnahmegenehmigung von den Verboten nach § 62 (1) des Landschaftsgesetzes NW erteilt.
Da es sich hierbei um einen besonders sensiblen Bereich handelt, wurde in der Stellungnahme an die BR-Münster eine ökologische Baubegleitung als Voraussetzung für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung zur Auflage gemacht.
Um mögliche Beeinträchtigungen des Naturschutzgebietes Resser Wäldchen während der Bauphase zu verringern wurde zur Auflage gemacht, vor Baubeginn mit Einrichten der Baustraße die Schranke am Hauptwanderweg Gut Steinhausen (Wiedehopfstraße 200) an das Ende der Baustraße zu versetzen. Damit soll ein Befahren des Naturschutzgebietes verhindert werden. Nach Beendigung der Bauphase ist die Schranke wieder an den jetzigen Standort zurückzuversetzen.
Sport
Auf die Problematik an der Sportanlage Pantringshof (Schacht S_.079, S_.079-AS01 und S_.079-AS01) wurde seitens der Verwaltung hingewiesen. Der Platz wird von dem Verein Borussia Pantringshof genutzt. In Vorgesprächen wurde mit dem Verein und dem Fachbereich Öffentliche Ordnung + Sport der Stadt Herne geklärt, dass die provisorische Nutzung während der Bauzeit von drei Jahren gewährleistet sein soll. Auf die, durch die Baustelle sich ändernde Parksituation während der Bauphase, wurde hingewiesen.
Grundwasser
Ein wesentlicher Gesichtspunkt zum Grundwasserschutz ist die
Trennung des in der Regel belasteten 1. Grundwasserstockwerk (Quartär) von dem
weitest gehend unbelasteten 2. Grundwasserstockwerk (Kluftgrundwasserleiter) Durch die Bohrungen und Schachtbauwerke besteht
die Gefahr, dass verschiedene Grundwasserstockwerke kurzgeschlossen werden und
ein stockwerksübergreifender Grundwasseraustausch ermöglicht wird. Dies kann zu
qualitativen und quantitativen Veränderungen der Grundwasservorkommen in den
einzelnen Stockwerken führen. Deshalb ist ein Verschleppen von eventuellen
Verunreinigungen in bisher unbelastete tiefere Bereiche zu verhindern. Dies
gilt insbesondere bei Tiefbohrungen in das Kreidegrundwasser. Sowohl bei den
Bohrarbeiten als auch beim Erstellen der Schachtbauwerke muss verhindert
werden, dass Kontakte zwischen den beiden Grundwasserstockwerken zustande
kommen.
Der Antragsteller wurde aufgefordert ist zu beschreiben, wie die Trennung der Grundwasserstockwerke im Bereich der Schachtbauwerke und Grundwassermessstellen erfolgen soll. Dazu wurde ein Nachweis dieser Trennung wurde gefordert.
Einwendungen gegen das beantragte Vorhaben wurden von Seiten der Verwaltung nicht erhoben. Nebenbestimmungen zur beantragten Genehmigung ergaben sich aus den Stellungnahmen aller beteiligten Fachbereiche der Stadt Herne bei der Prüfung des Vorhabens.
Die Bezirksregierung Münster, als Plan feststellende Behörde wurde in der Gesamtstellungnahme der Stadt Herne gebeten, die innerhalb der Nebenbestimmungen vorgeschlagenen Bedingungen, Auflagen und Hinweise in Ihrer Gesamtentscheidung zu berücksichtigen.
Über das weitere Verfahren wird die Verwaltung zu gegebener Zeit berichten.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Terhoeven)
Anlagen:
Stellungnahme der Verwaltung im Verfahren
Lageplan
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Anlagen: | ||||||
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1 | öffentlich | Stllg_Stadt_Herne_BR_Muenster_13_03_07 (147 KB) | ![]() |