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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2007/0176  

Betreff: Grundstücksstreifen zwischen der Liebig- und Uhlandstraße
- Anfrage der Bezirksverordneten Hildenbrand vom 28.02.2007 -
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage Rat
Verfasser:BVO Hildenbrand, AnkeAktenzeichen:FB 11
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung
Bearbeiter/-in: Peter, Jochen  FB 52 - Vermessung und Kataster
   FB 54 - Umwelt
Beratungsfolge:
Bezirksvertretung Sodingen Entscheidung
14.03.2007 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Zwischen den Hausgärten der westlichen Seite der Uhlandstraßen und der östlichen Seite der Liebigstraße befindet sich ein brei

Zwischen den Hausgärten der westlichen Seite der Uhlandstraßen und der östlichen Seite der Liebigstraße befindet sich ein breiter Grundstücksstreifen. Dieser soll im Eigentum der Deutschen Annington stehen. Der Streifen wird als Grabeland genutzt. Die Grabeländer haben das Grundstück mit Hütten versehen und nutzen die Parzellen wohl auch gärtnerisch.

Die Anwohner der Uhlandstr. beklagen den ungepflegten Zustand des gesamten Grundstücks, den maroden Zustand der Hütten und das gärtnerische Verhalten der Nutzer. So wird dort immer wieder Müll entsorgt bzw. gelagert und Gartenabfälle verbrannt.

 

Darüber hinaus wird die Hofeinfahrt zwischen den Häusern Nr. 8 und 10 zur wilden Müllkippe. An dieser Stelle ist die Stadtverwaltung bereits tätig geworden. Die wilde Kippe ist vor wenigen Wochen durch die Entsorgung Herne beseitigen worden. Leider sammelt sich auf diesem Privatgrundstück  bereits wieder Müll. Da das Grundstück frei zugängig ist, könnte eine Gefährdung für spielende Kinder entstehen.

 

 

Zum Thema Grabeland zwischen Uhland- und Liebigstraße stellen wir folgende Fragen:

 

1.                  In wessen Eigentum steht der Grundstückstreifen?

2.         Ist das Grundstück in den städtischen Planungsunterlagen als Grabeland ausgewiesen oder ist eine andere Nutzung vorgesehen?

3.         Ist das Grundstück vom Eigentümer als Grabeland verpachtet oder ist es ohne Rechtsgrundlage in Besitz genommen worden?

4.         Inwieweit kann die Stadtverwaltung tätig werden, um die Situation in dem Bereich zu ordnen?

 

Zur wilden Müllkippe zwischen den Häusern Uhlandstraße 8 und 10 möchten wir ergänzend folgende Fragen stellen:

 

1.                  Ist gegen den Eigentümer der Fläche einen Ordnungsverfügung ergangen?

2.                  Welchen Inhalt hatte die Verfügung?

3.         Sind darin Auflagen für die Zukunft erteilt worden, die ein rasches Einschreiten ermöglichen, wenn sich dort erneut Müll ansammelt?

4.         Wurden die Kosten der Ersatzvornahme vom Eigentümer beglichen?