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Zwischen den
Hausgärten der westlichen Seite der Uhlandstraßen und der östlichen Seite der
Liebigstraße befindet sich ein breiter Grundstücksstreifen. Dieser soll im
Eigentum der Deutschen Annington stehen. Der Streifen wird als Grabeland
genutzt. Die Grabeländer haben das Grundstück mit Hütten versehen und nutzen
die Parzellen wohl auch gärtnerisch.
Die Anwohner der
Uhlandstr. beklagen den ungepflegten Zustand des gesamten Grundstücks, den
maroden Zustand der Hütten und das gärtnerische Verhalten der Nutzer. So wird
dort immer wieder Müll entsorgt bzw. gelagert und Gartenabfälle verbrannt.
Darüber hinaus
wird die Hofeinfahrt zwischen den Häusern Nr. 8 und 10 zur wilden Müllkippe. An
dieser Stelle ist die Stadtverwaltung bereits tätig geworden. Die wilde Kippe
ist vor wenigen Wochen durch die Entsorgung Herne beseitigen worden. Leider
sammelt sich auf diesem Privatgrundstück
bereits wieder Müll. Da das Grundstück frei zugängig ist, könnte eine
Gefährdung für spielende Kinder entstehen.
Zum Thema
Grabeland zwischen Uhland- und Liebigstraße stellen wir folgende Fragen:
1.
In wessen Eigentum steht der Grundstückstreifen?
2. Ist
das Grundstück in den städtischen Planungsunterlagen als Grabeland ausgewiesen
oder ist eine andere Nutzung vorgesehen?
3. Ist
das Grundstück vom Eigentümer als Grabeland verpachtet oder ist es ohne
Rechtsgrundlage in Besitz genommen worden?
4. Inwieweit
kann die Stadtverwaltung tätig werden, um die Situation in dem Bereich zu
ordnen?
Zur wilden
Müllkippe zwischen den Häusern Uhlandstraße 8 und 10 möchten wir ergänzend
folgende Fragen stellen:
1.
Ist gegen den Eigentümer der Fläche einen Ordnungsverfügung
ergangen?
2.
Welchen Inhalt hatte die Verfügung?
3. Sind
darin Auflagen für die Zukunft erteilt worden, die ein rasches Einschreiten
ermöglichen, wenn sich dort erneut Müll ansammelt?
4. Wurden
die Kosten der Ersatzvornahme vom Eigentümer beglichen?