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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen  

Bezeichnung: der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen
Gremium: Bezirksvertretung Sodingen
Datum: Mi, 14.03.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal der Akademie Mont Cenis
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Nahversorgungskonzept 2006
2006/0679  
Ö 2  
Ostbach Ökologische Verbesserung von km 4,567 bis km 5,700
Enthält Anlagen
2007/0167  
Ö 3  
Wasserqualität der Gysenberger Teiche - Anfrage der Bezirksverordneten Hildenbrand vom 27.02.2007 -
2007/0174  
Ö 4  
Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Herne XII - Sodingen - in der Stadt Herne vom 08.07.1986, geändert durch die Satzung über die teilweise Aufhebung der Satzung Herne XII - Sodingen - in der Stadt Herne vom 21.03.1991
Enthält Anlagen
2007/0082  
Ö 5  
Haushaltsplan 2007
Enthält Anlagen
2007/0131  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen nach Wegfall der Schulbezirksgrenzen; Festlegung der Zügigkeit
Enthält Anlagen
2007/0117  
Ö 7  
Sachstand über die Abwicklung der Baumaßnahmen und Auftragsarbeiten des Jahres 2006 und Vorstellung der Maßnahmen des Vorhabenplanes 2007 für den Stadtbezirk Sodingen
Enthält Anlagen
2007/0153  
Ö 8  
Erfahrungsbericht über Kontaktarbeit zu Jugendlichen im Umfeld der Akademie - mündlicher Vortrag -    
Ö 9  
Grundstücksstreifen zwischen der Liebig- und Uhlandstraße - Anfrage der Bezirksverordneten Hildenbrand vom 28.02.2007 -
2007/0176  
    14.03.2007 - Bezirksvertretung Sodingen
    Ö 9 - zur Kenntnis genommen
    Zwischen den Hausgärten der westlichen Seite der Uhlandstraßen und der östlichen Seite der Liebigstraße befindet sich ein brei

Zwischen den Hausgärten der westlichen Seite der Uhlandstraßen und der östlichen Seite der Liebigstraße befindet sich ein breiter Grundstücksstreifen. Dieser soll im Eigentum der Deutschen Annington stehen. Der Streifen wird als Grabeland genutzt. Die Grabeländer haben das Grundstück mit Hütten versehen und nutzen die Parzellen wohl auch gärtnerisch.

Die Anwohner der Uhlandstraße beklagen den ungepflegten Zustand des gesamten Grundstücks, den maroden Zustand der Hütten und das gärtnerische Verhalten der Nutzer. So wird dort immer wieder Müll entsorgt bzw. gelagert und Gartenabfälle verbrannt.

 

Darüber hinaus wird die Hofeinfahrt zwischen den Häusern Nr. 8 und 10 zur wilden Müllkippe. An dieser Stelle ist die Stadtverwaltung bereits tätig geworden. Die wilde Kippe ist vor wenigen Wochen durch die entsorgung herne beseitigen worden. Leider sammelt sich auf diesem Privatgrundstück  bereits wieder Müll. Da das Grundstück frei zugängig ist, könnte eine Gefährdung für spielende Kinder entstehen.

 

Zum Thema Grabeland zwischen Uhland- und Liebigstraße stellen wir folgende Fragen:

 

1.                  In wessen Eigentum steht der Grundstückstreifen?

2.         Ist das Grundstück in den städtischen Planungsunterlagen als Grabeland ausgewiesen oder ist eine andere Nutzung vorgesehen?

3.         Ist das Grundstück vom Eigentümer als Grabeland verpachtet oder ist es ohne Rechtsgrundlage in Besitz genommen worden?

4.            Inwieweit kann die Stadtverwaltung tätig werden, um die Situation in dem Bereich zu ordnen?

 

Zur wilden Müllkippe zwischen den Häusern Uhlandstraße 8 und 10 möchten wir ergänzend folgende Fragen stellen:

 

1.                  Ist gegen den Eigentümer der Fläche einen Ordnungsverfügung ergangen?

2.                  Welchen Inhalt hatte die Verfügung?

3.         Sind darin Auflagen für die Zukunft erteilt worden, die ein rasches Einschreiten ermöglichen, wenn sich dort erneut Müll ansammelt?

4.            Wurden die Kosten der Ersatzvornahme vom Eigentümer beglichen?

 

 

Zu dem Thema Grabeland beantwortet Herr Muhss die Anfrage:

 

Zu Frage 1.:

Eigentümer des Grabelandes ist die Deutsche Annington. Die Grundstücke zwischen dem Grabeland und den anliegenden Häusern gehören den privaten Hauseigentümern.

 

Zu Frage 2.:

Der Flächennutzungsplan stellt das Grundstück und seine Umgebung als Wohnbaufläche dar. Das Grundstück ist dem unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch zuzuordnen, da für diesen Bereich kein Bebauungsplan besteht. Eine Bebaubarkeit ist allerdings ohne Bebauungsplan nicht möglich, weil u.a. die Erschließung nicht gesichert ist. Eine planerische Sicherung als Grabelandfläche besteht nicht.

 

Zu Frage 3.:

Nach Aussagen der Deutschen Annington gehörte die Grabelandfläche ursprünglich als Mietergärten zu den Wohnhäusern an der Uhlandstraße. Nach dem Verkauf der Wohnhäuser verblieb das Grabeland im Eigentum der Deutschen Annington. Die Erwerber der Wohnhäuser haben keine Nutzungsrechte am Grabeland erworben und die fortgesetzte Nutzung durch die Mieter wurde ohne Rechtsgrundlage geduldet. Da die Deutsche Annington mittlerweile nicht mehr die Bewohner an der Uhlandstraße kennt, weiß sie auch nicht, welche Fläche des Grabelandes von wem genutzt wird.

 

Zu Frage 4.:

Der Grundstückseigentümer ist derzeit mit dem Fachbereich Stadtplanung im Gespräch, die Grabelandfläche für Wohnbebauung nutzbar zu machen. Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich als Wohnbaufläche dar und zur Umsetzung dieser Zielsetzung ist ein Bebauungsplanverfahren erforderlich. Vorstellbar wäre eine aufgelockerte Bebauung mit Einfamilienhäusern - freistehend, als Doppelhäuser oder als Hausgruppen mit maximal drei Häusern. Voraussetzung für eine solche Entwicklung ist ein Investor, der nicht nur bereit ist die Kosten für das Planverfahren zu übernehmen, sondern auch den Bau der Erschließungsstraße zu finanzieren. Ein geeigneter Investor wird zur Zeit gesucht.

Sobald ein konkreter städtebaulicher Entwurf vorliegt, werden die bürgerschaftlichen Gremien im Rahmen des Bauleitplanverfahrens beteiligt.

 

 

Herr Padligur beantwortet die Anfrage zu dem Thema Müllkippe wie folgt:

 

Zu Frage 1.:

Wegen der Abfallablagerungen hinter den Häusern Uhlandstraße 4, 6 und 8 wurde eine Ordnungsverfügung gegen einen (Mit-)Eigentümer der Häuser erlassen.

 

Zu Frage 2.:

Mit der Ordnungsverfügung wurde der Eigentümer zur Entsorgung der auf seinem Grundstück abgelagerten Abfälle aufgefordert.

 

Zu Frage 3.:

Da der Hauseigentümer die Abfallablagerungen nicht selbst verursacht hat, konnten in der Ordnungsverfügung keine Regelungen ihm gegenüber für die Zukunft getroffen werden. Bei erneuten Abfallablagerungen muss ein neues Verwaltungsverfahren gegen den jeweiligen Grundstückseigentümer oder Verursacher eingeleitet werden.

 

Mit der Deutschen Annington wurde aktuell für den Fall wilder Abfallablagerungen eine schnelle Information und Entsorgung der Abfälle durch den Hausmeister vereinbart.

 

Zu Frage 4.:

Die Kosten der Ersatzvornahme wurden dem Eigentümer in Rechnung gestellt, von diesem aber noch nicht beglichen. Die Angelegenheit wird von der Stadtkasse weiter verfolgt.

 

Ö 10  
Vermüllung an der Gneisenaustraße - Anfrage der Bezirksverordneten Meißner-Moroz vom 01.03.2007 -
2007/0185  
Ö 11  
Planfeststellungsverfahren gemäß § 170 Landeswassergesetz (LWG) hier: Die Emschergenossenschaft, Kronprinzenstr. 24, 45128 Essen, hat bei der Bezirksregierung Münster einen Antrag auf Planfeststellung, für den Bau und Betrieb eines Abwasserkanals entlang der Emscher von Dortmund bis Dinslaken (AKE) gestellt.
Enthält Anlagen
2007/0139  
Ö 12  
Bordsteinabsenkung an der LZA gegenüber der GS Wiescherstraße - Anfrage der Bezirksverordneten Meißner-Moroz vom 01.03.2007 -
2007/0187  
Ö 13  
Bauschuttlagerung im Bereich Von-Bodelschwingh-Straße / Von-Ketteler-Straße - Anfrage des Bezirksverordneten Umbach vom 01.03.2007 -
2007/0188  
Ö 14  
Bericht der Verwaltung und Diskussion zur Gesamtsituation des Verbindungsweges in Constantin zwischen Wiescherstraße und Gysenberg - Vorschlag der CDU-Fraktion vom 01.03.2007 -
2007/0178  
Ö 15  
Grundstück im Wald hinter der Hügelstraße 5 - 7 - Anfrage der Bezirksverordneten Meißner-Moroz vom 01.03.2007 -
2007/0182  
Ö 16  
Zustand Haus Roonstraße 39 - Anfrage des Bezirksverordneten Gendera vom 02.03.2007 -
2007/0177  
Ö 17  
Mitteilungen der Bezirksvorsteherin und der Verwaltung    
N 1     Mitteilungen der Bezirksvorsteherin und der Verwaltung