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TOP | Betreff | Vorlage | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Nahversorgungskonzept 2006 | 2006/0679 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Ostbach Ökologische Verbesserung von km 4,567 bis km 5,700 | 2007/0167 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Wasserqualität der Gysenberger Teiche - Anfrage der Bezirksverordneten Hildenbrand vom 27.02.2007 - | 2007/0174 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Herne XII - Sodingen - in der Stadt Herne vom 08.07.1986, geändert durch die Satzung über die teilweise Aufhebung der Satzung Herne XII - Sodingen - in der Stadt Herne vom 21.03.1991 | 2007/0082 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Haushaltsplan 2007 | 2007/0131 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen nach Wegfall der Schulbezirksgrenzen; Festlegung der Zügigkeit | 2007/0117 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt beschließt: Der Aufnahmerahmen
für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab
dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht
festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in
Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen
dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind, der
Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch
sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen. |
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01.03.2007 - Schulausschuss | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 - beschlossen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen: Beschluss: Der Rat der Stadt beschließt: Der Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind, der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen. Abstimmungsergebnis:
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08.03.2007 - Bezirksvertretung Herne-Mitte | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 - geändert beschlossen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Frau Przybyl stellt für die SPD-Fraktion folgenden Äderungsantrag: Satz 3 des Beschlussvorschlages soll nach „...Schulräume vorhanden sind...“ wie folgt ergänzt werden „– sofern
es sich nicht um fachlich ausgestattete Räume wie z.B. für Werken, Kunst,
Medien, Mehrzweckräume und ähnlich projektorientierte Unterrichtsformen handelt
–„ Abstimmungsergebnis:
Danach stellt Herr Brüggemann den Beschlussvorschlag mit der Änderung zur Abstimmung. Beschluss: Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt beschließt: Der Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind, – sofern es sich nicht um fachlich ausgestattete Räume wie z.B. für Werken, Kunst, Medien, Mehrzweckräume und ähnlich projektorientierte Unterrichtsformen handelt – der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen. Abstimmungsergebnis:
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13.03.2007 - Bezirksvertretung Wanne | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 - geändert beschlossen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt beschließt: Der Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind - sofern es sich nicht um fachlich ausgestattete Räume / Mehrzweckräume wie z.B. für Werken, Kunst, Medien und ähnlich projektorientierte Unterrichtsformen handelt - ,der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen. Abstimmungsergebnis:
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14.03.2007 - Bezirksvertretung Sodingen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 - beschlossen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt beschließt: Der Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind, der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen. Abstimmungsergebnis:
Anmerkung des Schriftführers: Die o.a. tabellarische Übersicht ist Anlage zum Original der Niederschrift. Die von Frau Meißner-Moroz zur Einsicht gewünschte Stellungnahme der Katholischen Grundschule an der Bergstraße ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
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15.03.2007 - Bezirksvertretung Eickel | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 - beschlossen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen: Der
Rat der Stadt beschließt: Der Aufnahmerahmen
für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab
dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht
festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in
Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen
dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind, der
Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch
sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen. Abstimmungsergebnis:
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15.03.2007 - Integrationsrat | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 - geändert beschlossen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Es wird folgender Beschluss gefasst: Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Herne
folgenden geänderten Beschluss zu fassen: Der
Rat der Stadt beschließt: Der Aufnahmerahmen
für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab
dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht
festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in
Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen
dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind – sofern
es sich nicht um fachlich ausgestattete Räume wie z.B. für Werken, Kunst,
Medien, Mehrzweckräume und ähnlich projektorientierte Unterrichtsformen handelt
- , der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen
hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen. Abstimmungsergebnis:
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20.03.2007 - Haupt- und Finanzausschuss | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 - geändert beschlossen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Stadtverordneter Dr. Dudda schlägt in einem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion mit der GRÜNEN Fraktion vor, statt der beschlossenen Änderungsvorschläge der Bezirksvertretungen in dem Beschlussvorschlag der Verwaltung den Terminus „Schulräume“ in „Klassenräume“ zu ändern. Herr Oberbürgermeister Schiereck lässt über den Änderungsvorschlag abstimmen. Abstimmungsergebnis:
Danach lässt er über den geänderten Beschluss abstimmen: Es wird folgender Beschluss gefasst: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt beschließt: Der Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind, der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen. Abstimmungsergebnis:
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27.03.2007 - Rat der Stadt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 - beschlossen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Frau Stadtverordnete Beuermann erkundigt sich nach dem in der Sitzungsvorlage erwähnten Musterraumprogramm des Landes. Frau Stadträtin Thierhoff kündigt an, der Niederschrift das Programm beizufügen (Anlage). Es wird folgender Beschluss gefasst: Der Rat der Stadt beschließt: Der Aufnahmerahmen für die städtischen Grundschulen wird gem. § 46 Abs. 1 des Schulgesetzes NRW ab dem Schuljahr 2008/2009 entsprechend der beigefügten tabellarischen Übersicht festgelegt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf im Einzelfall in Abstimmung mit der Schule von diesen Festlegungen abzuweichen. Voraussetzungen dafür sind, dass die dafür erforderlichen Schulräume vorhanden sind, der Schulträger insofern keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen hat und auch sonstige schulorganisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen. Abstimmungsergebnis:
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Ö 7 | Sachstand über die Abwicklung der Baumaßnahmen und Auftragsarbeiten des Jahres 2006 und Vorstellung der Maßnahmen des Vorhabenplanes 2007 für den Stadtbezirk Sodingen | 2007/0153 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Erfahrungsbericht über Kontaktarbeit zu Jugendlichen im Umfeld der Akademie - mündlicher Vortrag - | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Grundstücksstreifen zwischen der Liebig- und Uhlandstraße - Anfrage der Bezirksverordneten Hildenbrand vom 28.02.2007 - | 2007/0176 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Vermüllung an der Gneisenaustraße - Anfrage der Bezirksverordneten Meißner-Moroz vom 01.03.2007 - | 2007/0185 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Planfeststellungsverfahren gemäß § 170 Landeswassergesetz (LWG) hier: Die Emschergenossenschaft, Kronprinzenstr. 24, 45128 Essen, hat bei der Bezirksregierung Münster einen Antrag auf Planfeststellung, für den Bau und Betrieb eines Abwasserkanals entlang der Emscher von Dortmund bis Dinslaken (AKE) gestellt. | 2007/0139 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Bordsteinabsenkung an der LZA gegenüber der GS Wiescherstraße - Anfrage der Bezirksverordneten Meißner-Moroz vom 01.03.2007 - | 2007/0187 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Bauschuttlagerung im Bereich Von-Bodelschwingh-Straße / Von-Ketteler-Straße - Anfrage des Bezirksverordneten Umbach vom 01.03.2007 - | 2007/0188 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 14 | Bericht der Verwaltung und Diskussion zur Gesamtsituation des Verbindungsweges in Constantin zwischen Wiescherstraße und Gysenberg - Vorschlag der CDU-Fraktion vom 01.03.2007 - | 2007/0178 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 15 | Grundstück im Wald hinter der Hügelstraße 5 - 7 - Anfrage der Bezirksverordneten Meißner-Moroz vom 01.03.2007 - | 2007/0182 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 16 | Zustand Haus Roonstraße 39 - Anfrage des Bezirksverordneten Gendera vom 02.03.2007 - | 2007/0177 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 17 | Mitteilungen der Bezirksvorsteherin und der Verwaltung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 1 | Mitteilungen der Bezirksvorsteherin und der Verwaltung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||