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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Rates der Stadt  

Bezeichnung: des Rates der Stadt
Gremium: Rat der Stadt
Datum: Di, 07.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:39 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Frauenförderplans 2013 - 2015
Enthält Anlagen
2016/0359  
Ö 2  
Haushaltssatzung 2016, Investitionsprogramm 2016 bis 2019, Haushaltssanierungsplan 2016 bis 2021 – Ergänzungsvorlage zu den Vorlagen 2015/0846 vom 22.12.2015 und 2016/0063 vom 21.1.2016
Enthält Anlagen
2016/0400  
Ö 3  
Integriertes Kleinräumiges Monitoring – Erster Herner Monitoringbericht
Enthält Anlagen
2016/0218  
Ö 4  
Warnung der Bevölkerung-Warnsirenenkonzept
2016/0379  
Ö 5  
Antrag: Städtepartnerschaften
Enthält Anlagen
2016/0409  
Ö 6  
Antrag: Einrichtung eines Ratsarbeitskreises "Public Corporate Governance Kodex (PCGK)"
Enthält Anlagen
2016/0411  
Ö 7  
Resolution: Beschulung der Flüchtlingskinder in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes an der Dorstener Straße 320 in Herne
Enthält Anlagen
2016/0415  
    VORLAGE
   

 

Wir bitten Sie, folgende Resolution auf die Tagesordnung der Ratssitzung zu nehmen.

 

Resolution des Rates der Stadt Herne an die Regierung des Landes NRW

 

Herne ist wie andere Städte Standort einer großen Erstaufnahmeeinrichtung des Landes für ca. 1000 Flüchtlinge. Unter den Flüchtlingen befinden sich Kinder im schulpflichtigen Alter. Diese Kinder werden nicht beschult.

Die Beschulung von Flüchtlingskindern erfolgt in NRW erst ab dem Zeitpunkt, an dem das Kind oder der Jugendliche einer Kommune zugeordnet wird. In der Vergangenheit geschah dies unter der Prämisse, dass die feste Zuordnung spätestens nach 2 bis 3 Wochen erfolgte.

Das auf Bundesebene beschlossene Asylverfahrens-Beschleunigungsgesetz verlängert nun auch gesetzlich den Regel-Aufenthalt in Erstaufnahmeeinrichtungen von 3 auf 6 Monate. Kinder aus sogenannten sicheren Herkunftsländern sollen ggf. den Kommunen gar nicht mehr fest zugeordnet werden.

Die meisten Flüchtlinge in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes an der Dorstener Str. 320 in Herne sind jetzt schon über 5 Monate dort und müssen damit rechnen - wie ihnen mitgeteilt wurde - noch weitere Monate dort bleiben zu müssen.   

Der Rat der Stadt Herne sieht die Entwicklungen mit großer Sorge:

  • Die faktische Nicht-Beschulung der Flüchtlingskinder über immer längere Zeiträume steht im Widerspruch zu Vorgaben der UN-Menschenrechts-, der UN-Kinderrechts-, der Genfer Flüchtlingskonvention sowie einer entsprechenden Richtlinie der Europäischen Union.
  • Spracherwerb, Bildung, Beschulung sind Grundvoraussetzungen für jede gelingende Integration. Es ist kontraproduktiv, vorhandene Zeit ungenutzt verrinnen zu lassen.

Wir appellieren daher an das Land NRW:

in § 34 (6) Schulgesetz NRW die entsprechenden personellen Voraussetzungen zu schaffen.

  • Flüchtlingskinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter grundsätzlich und sofort nach ihrer Ankunft zu beschulen (Schwerpunkt Spracherwerb).
  • Unterricht durch geeignete Lehrkräfte zu gewährleisten und ortsnah, wenn möglich direkt in der Erstaufnahmeeinrichtung, durchzuführen.

Angesichts der Situation, dass derzeit nicht genügend ausgebildete LehrerInnen zur Verfügung stehen, fordern wir das Land auf, ausreichend finanzielle Mittel bereitzustellen, damit z. B. LehramtsstudentInnen höherer Semester in Teilzeit – neben Ihrem Studium – für diese Unterrichte beschäftigt werden können.

Wir in Herne sind bereit, Verantwortung zu übernehmen. In Herne werden wir Räumlichkeiten für eine Beschulung zur Verfügung stellen.

Das Land NRW muss sich nun aus unserer Sicht ebenso seiner Verantwortung stellen und auch für Flüchtlingskinder in der Erstaufnahme regelmäßigen Schulunterricht organisieren.

   
    07.06.2016 - Rat der Stadt
    Ö 7 - geändert beschlossen
   

Herr Prennig beantragt Sitzungsunterbrechung. Die Sitzung wird von 17.00 bis 17.10 Uhr unterbrochen.

 

Herr Bleck beantragt folgende Änderungen:

 

In Absatz 1 Ergänzung des letzten Satzes um die Worte „im übergroßen Maße“

 

Der Absatz 3 entfällt.

 

Nach Absatz 2 Einfügung folgenden Satzes:

Wir erleben, dass diese Fristen meist nicht eingehalten werden.

 

In Satz 1 des nächsten Absatzes Ersatz der Wörter „Die meisten“ durch „So sind viele“ und

„sind“ durch „jetzt“. Die Wörter „- wie ihnen mitgeteilt wurde-“ entfallen.

 

Entfall des Textes ab „Der Rat der Stadt………“ bis „ungenutzt verrinnen zu lassen“

 

Im nächsten Absatz nach „in § 34 (6) Schulgesetz NRW“ Einfügung der Wörter „der Die Beschulung an die Zuweisung zu Kommune koppelt, zu ändern bzw.“

 

Entfall der letzten beiden Absätze ab „ Wir in Herne sind bereit“ bis „ Schulunterricht zu organisieren“.

 

Herr Schlüter beantragt Sitzungsunterbrechung. Die Sitzung wird von 17.21 Uhr  bis 17.27 Uhr unterbrochen.

 

Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda lässt zunächst über die beantragten Änderungen abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis zu den beantragten Änderungen:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

AfD

FDP

UB

OB

dafür:

43

25

15

-

-

-

-

1

1

1

dagegen:

12

-

-

5

4

3

-

-

-

-

Enthaltung:

1

-

-

-

-

-

1

-

-

-

 

 

Danach lässt er über die Resolution einschließlich der Änderungen abstimmen.

 

 

Beschluss:

 

Herne ist wie andere Städte Standort einer großen Erstaufnahmeeinrichtung des Landes für ca. 1000 Flüchtlinge. Unter den Flüchtlingen befinden sich Kinder im schulpflichtigen Alter. Diese Kinder werden im übergroßen Maße nicht beschult.

Die Beschulung von Flüchtlingskindern erfolgt in NRW erst ab dem Zeitpunkt, an dem das Kind oder der Jugendliche einer Kommune zugeordnet wird. In der Vergangenheit geschah dies unter der Prämisse, dass die feste Zuordnung spätestens nach 2 bis 3 Wochen erfolgte. Wir erleben, dass diese Fristen meist nicht eingehalten werden. So sind viele Flüchtlinge in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes an der Dorstener Str. 320 in Herne jetzt schon über 5 Monate dort und müssen damit rechnen noch weitere Monate dort bleiben zu müssen.

Wir appellieren daher an das Land NRW:

  • § 34 (6) Schulgesetz NRW, der die Beschulung an die Zuweisung zur Kommune koppelt, zu ändern bzw. anzupassen und die entsprechenden personellen Voraussetzungen zu schaffen.
  • Flüchtlingskinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter grundsätzlich und sofort nach ihrer Ankunft zu beschulen (Schwerpunkt Spracherwerb).
  • Unterricht durch geeignete Lehrkräfte zu gewährleisten und ortsnah, wenn möglich direkt in der Erstaufnahmeeinrichtung, durchzuführen.
  • Angesichts der Situation, dass derzeit nicht genügend ausgebildete LehrerInnen zur Verfügung stehen, fordern wir das Land auf, ausreichend finanzielle Mittel bereitzustellen, damit z. B. LehramtsstudentInnen höherer Semester in Teilzeit – neben Ihrem Studium – für diese Unterrichte beschäftigt werden können.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

AfD

FDP

UB

OB

dafür:

55

25

15

5

4

3

-

1

1

1

dagegen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

1

 

 

 

 

 

1

 

 

 

 

 

Ö 8  
Mitteilungen des Oberbürgermeisters    
Ö 9     Anfragen der Stadtverordneten    
Ö 9.1  
Anfrage: Sachstand IT-Arbeitskreis
Enthält Anlagen
2016/0414  
Ö 9.2  
Anfrage: Fördermittelmanager
Enthält Anlagen
2016/0413  
N 1     Mitteilungen des Oberbürgermeisters      
N 2     Anfragen der Stadtverordneten