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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Frauenförderplans 2013 - 2015 | 2016/0359 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Haushaltssatzung 2016, Investitionsprogramm 2016 bis 2019, Haushaltssanierungsplan 2016 bis 2021 – Ergänzungsvorlage zu den Vorlagen 2015/0846 vom 22.12.2015 und 2016/0063 vom 21.1.2016 | 2016/0400 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Integriertes Kleinräumiges Monitoring – Erster Herner Monitoringbericht | 2016/0218 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Warnung der Bevölkerung-Warnsirenenkonzept | 2016/0379 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Antrag: Städtepartnerschaften | 2016/0409 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Antrag: Einrichtung eines Ratsarbeitskreises "Public Corporate Governance Kodex (PCGK)" | 2016/0411 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Resolution: Beschulung der Flüchtlingskinder in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes an der Dorstener Straße 320 in Herne | 2016/0415 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wir bitten Sie, folgende Resolution auf die Tagesordnung der Ratssitzung zu nehmen.
Resolution des Rates der Stadt Herne an die Regierung des Landes NRW
Herne ist wie andere Städte Standort einer großen Erstaufnahmeeinrichtung des Landes für ca. 1000 Flüchtlinge. Unter den Flüchtlingen befinden sich Kinder im schulpflichtigen Alter. Diese Kinder werden nicht beschult. Die Beschulung von Flüchtlingskindern erfolgt in NRW erst ab dem Zeitpunkt, an dem das Kind oder der Jugendliche einer Kommune zugeordnet wird. In der Vergangenheit geschah dies unter der Prämisse, dass die feste Zuordnung spätestens nach 2 bis 3 Wochen erfolgte. Das auf Bundesebene beschlossene Asylverfahrens-Beschleunigungsgesetz verlängert nun auch gesetzlich den Regel-Aufenthalt in Erstaufnahmeeinrichtungen von 3 auf 6 Monate. Kinder aus sogenannten sicheren Herkunftsländern sollen ggf. den Kommunen gar nicht mehr fest zugeordnet werden. Die meisten Flüchtlinge in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes an der Dorstener Str. 320 in Herne sind jetzt schon über 5 Monate dort und müssen damit rechnen - wie ihnen mitgeteilt wurde - noch weitere Monate dort bleiben zu müssen. Der Rat der Stadt Herne sieht die Entwicklungen mit großer Sorge:
Wir appellieren daher an das Land NRW: in § 34 (6) Schulgesetz NRW die entsprechenden personellen Voraussetzungen zu schaffen.
Angesichts der Situation, dass derzeit nicht genügend ausgebildete LehrerInnen zur Verfügung stehen, fordern wir das Land auf, ausreichend finanzielle Mittel bereitzustellen, damit z. B. LehramtsstudentInnen höherer Semester in Teilzeit – neben Ihrem Studium – für diese Unterrichte beschäftigt werden können. Wir in Herne sind bereit, Verantwortung zu übernehmen. In Herne werden wir Räumlichkeiten für eine Beschulung zur Verfügung stellen. Das Land NRW muss sich nun aus unserer Sicht ebenso seiner Verantwortung stellen und auch für Flüchtlingskinder in der Erstaufnahme regelmäßigen Schulunterricht organisieren. |
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07.06.2016 - Rat der Stadt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Herr Prennig beantragt Sitzungsunterbrechung. Die Sitzung wird von 17.00 bis 17.10 Uhr unterbrochen.
Herr Bleck beantragt folgende Änderungen:
In Absatz 1 Ergänzung des letzten Satzes um die Worte „im übergroßen Maße“
Der Absatz 3 entfällt.
Nach Absatz 2 Einfügung folgenden Satzes: Wir erleben, dass diese Fristen meist nicht eingehalten werden.
In Satz 1 des nächsten Absatzes Ersatz der Wörter „Die meisten“ durch „So sind viele“ und „sind“ durch „jetzt“. Die Wörter „- wie ihnen mitgeteilt wurde-“ entfallen.
Entfall des Textes ab „Der Rat der Stadt………“ bis „ungenutzt verrinnen zu lassen“
Im nächsten Absatz nach „in § 34 (6) Schulgesetz NRW“ Einfügung der Wörter „der Die Beschulung an die Zuweisung zu Kommune koppelt, zu ändern bzw.“
Entfall der letzten beiden Absätze ab „ Wir in Herne sind bereit“ bis „ Schulunterricht zu organisieren“.
Herr Schlüter beantragt Sitzungsunterbrechung. Die Sitzung wird von 17.21 Uhr bis 17.27 Uhr unterbrochen.
Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda lässt zunächst über die beantragten Änderungen abstimmen.
Abstimmungsergebnis zu den beantragten Änderungen:
Danach lässt er über die Resolution einschließlich der Änderungen abstimmen.
Beschluss:
Herne ist wie andere Städte Standort einer großen Erstaufnahmeeinrichtung des Landes für ca. 1000 Flüchtlinge. Unter den Flüchtlingen befinden sich Kinder im schulpflichtigen Alter. Diese Kinder werden im übergroßen Maße nicht beschult. Die Beschulung von Flüchtlingskindern erfolgt in NRW erst ab dem Zeitpunkt, an dem das Kind oder der Jugendliche einer Kommune zugeordnet wird. In der Vergangenheit geschah dies unter der Prämisse, dass die feste Zuordnung spätestens nach 2 bis 3 Wochen erfolgte. Wir erleben, dass diese Fristen meist nicht eingehalten werden. So sind viele Flüchtlinge in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes an der Dorstener Str. 320 in Herne jetzt schon über 5 Monate dort und müssen damit rechnen noch weitere Monate dort bleiben zu müssen. Wir appellieren daher an das Land NRW:
Abstimmungsergebnis:
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Ö 8 | Mitteilungen des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Anfragen der Stadtverordneten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9.1 | Anfrage: Sachstand IT-Arbeitskreis | 2016/0414 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9.2 | Anfrage: Fördermittelmanager | 2016/0413 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 1 | Mitteilungen des Oberbürgermeisters | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 2 | Anfragen der Stadtverordneten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||