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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Beschlussvorschlag:
Der Frauenförderplan 2013 – 2015 behält seine Gültigkeit bis zur Verabschiedung des neuen Gleichstellungsplans durch den Rat der Stadt Herne. Der neue Gleichstellungsplan wird unmittelbar nach Inkrafttreten des neuen Landesgleichstellungsgesetzes aufgestellt.
Sachverhalt:
Das neue Landesgleichstellungsgesetz soll noch in dieser Legislaturperiode im Landtag verabschiedet werden. Dies hat für die Stadt Herne wesentliche Auswirkungen auf die Ziele und Maßnahmen, die im Frauenförderplan (neu: Gleichstellungsplan) festzulegen sind, um bestehende Benachteiligungen für Frauen abzubauen.
Der öffentliche Dienst ist dem verfassungsrechtlichen Auftrag zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung nach Art. 3 Abs. 2 GG in besonderer Weise verpflichtet.
Die Problembeschreibung zum Gesetzentwurf erläutert, dass im öffentlichen Dienst in NRW die vollständige Gleichstellung der Geschlechter noch nicht erreicht ist. In bestimmten Bereichen bestehen weiterhin strukturelle Benachteiligungen von Frauen fort. So ist nach wie vor eine erhebliche Unterrepräsentanz von Frauen in höheren Entgelt- und Besoldungsgruppen, in Führungspositionen und in Gremien zu verzeichnen.
Die Reform des LGG soll durch die Weiterentwicklung bestehender Instrumentarien einen Beitrag dazu leisten, den Verfassungsauftrag wirkungsvoller umzusetzen. Es sind folgende Schwerpunkte vorgesehen:
- Weiterentwicklung der bestehenden Quotenregelungen für Beförderungen und Höher-
gruppierungen
- Stärkung der Position der Gleichstellungsbeauftragten
- Quotierungsregelungen für Gremien.
Die Landesregierung hat im Vorfeld der Beratungen umfangreiche gutachterliche Expertisen eingeholt, um die Zulässigkeit der Neuregelungen zu untermauern (Gutachten von Prof. Hans-Jürgen Papier zur Zulässigkeit von Zielquoten für Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst sowie zur Verankerung von Sanktionen bei Nichteinhaltung; Rechtsgutachten von Prof. Margarete Schuler-Harms zur Frage der wirkungsvollen Ausgestaltung gesetzlicher Regelungen zur Realisierung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses in Gremien; Prof. Ulf Papenfuß „Repräsentation von Frauen in wesentlichen Gremien öffentlicher Organisationen in NRW – eine Bestandaufnahme).
- Der Gesetzentwurf ist als Anlage beigefügt -
Die Fortschreibung des Frauenförderplans 2013 -2015 würde erhebliche personelle und finanzielle Kapazitäten binden, die angesichts der in Kürze zu erwartenden Gesetzesänderung nicht zu vertreten sind.
Der Oberbürgermeister
Dr. Frank Dudda
Anlage:
Synopse zur Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG)
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Synopse_LGG (228 KB) |