Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2016/0400  

Betreff: Haushaltssatzung 2016, Investitionsprogramm 2016 bis 2019, Haushaltssanierungsplan 2016 bis 2021 – Ergänzungsvorlage zu den Vorlagen 2015/0846 vom 22.12.2015 und 2016/0063 vom 21.1.2016
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Nickel (Tel. 2399)
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Nickel, Daniel
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
07.06.2016 
des Rates der Stadt beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:
 

1. Der Rat der Stadt beschließt zur Herstellung der haushaltsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit die im Sachverhalt dieser Vorlage aufgeführten Änderungen zu dem am 26.01.2016 beschlossenen Haushaltsplan 2016 und Haushaltssanierungsplan 2016.

 

2. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den Haushaltsplan und Haushaltssanierungsplan 2016 entsprechend anzupassen.

 


Sachverhalt:
 

1. Beschreibung der Ausgangslage

 

Die Verwaltung hat die vom Rat beschlossene Haushaltssatzung 2016 und die ebenfalls beschlossene Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2016 (HSP) im Februar 2016 der Kommunalaufsicht angezeigt und mehrfach Gespräche hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit geführt. Diese brachten das Ergebnis, dass zur Herbeiführung der Genehmigungsfähigkeit des HSP eine Anpassung an den Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales (MIK) vom 11.02.2016 zur Etatisierung von Aufwand und Ertrag im Handlungsfeld „Flüchtlinge“ glich ist.

 

Derzeit nicht akzeptiert wird hingegen der Ansatz der folgenden Sonderfaktoren:

- Forderung nach einem Ausgleich für den durch Flüchtlingszuweisungen entstandenen Zuschussbedarf

- Erhöhte Schlüsselzuweisungen durch die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs

 

Teilweise nicht akzeptiert wird der Ansatz des Sonderfaktors

Volle Umsetzung der Entlastungswirkung durch ein Bundesteilhabegesetz

 

Ohne den Ansatz dieser Sonderfaktoren kann die Stadt Herne jedoch den vom Stärkungspaktgesetz geforderten planerischen Haushaltsausgleich ab dem Jahr 2018 nicht darstellen. Dies führt in der Konsequenz dazu, dass der gesamte Haushaltssanierungsplan nach Auffassung der Kommunalaufsicht derzeit nicht genehmigungsfähig ist.

 

Um die Genehmigung zu erreichen, folgt die Verwaltung der o.g. Erlasslage und schlägt vor, ab dem Haushaltsjahr 2018 zunächst von einer weitgehenden „Kostenneutralität“ der Flüchtlingsaufwendungen auszugehen. Dafür werden in den Jahren 2018 bis 2021, aber nicht in den Jahren 2016 und 2017, Aufwendungen reduziert und damit hinsichtlich der Höhe weitgehend auf das Niveau der derzeitigen Erstattungsregelungen nach dem FlüAG NRW gebracht.

Angesichts der stark rückläufigen Flüchtlingszahlen, der zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden verabredeten Überprüfung der Erstattungsregelungen und u.a. dadurch fortschreitender Erkenntnisgewinne ist dies aus Sicht der Verwaltung ohne Aufgabe der Forderung nach Kostendeckung durch das Land r die Zieljahre des Stärkungspaktgesetzes derzeit möglich.

 

mtliche beabsichtigte Plananpassungen wurden der Kommunalaufsicht rzlich vorgestellt. Diese stellte daraufhin eine zeitnah erfolgende Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2016 in Aussicht, sollte der Rat der Stadt entsprechend dem Beschlussvorschlag dieser Vorlage entscheiden.

 

Zusätzliche Steuererhöhungen (insbesondere bei der Grundsteuer B), die über die Beschlüsse des HSP 2016 hinausgehen, werden damit aktuell nicht notwendig, sind aber für die Zukunft nicht auszuschließen.

 

 

2. Darstellung der Änderungen am Haushaltsplan 2016 und Haushaltssanierungsplan 2016 zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit

 

 

2.1. Modifikationen bei Ansätzen des Haushaltsplans 2016 im Handlungsfeld „Flüchtlinge“

 

Die nachfolgend aufgeführten Änderungen beruhen auf der Anwendung der Regelungen des Erlasses des MIK NRW „Einplanung des Aufwands für die Flüchtlingsunterbringung und des Ertrags aus der FlüAG-Pauschale in die kommunalen Haushaltspläne 2016 vom 11.2.2016.

 

Zum Zeitpunkt des Haushaltsbeschlusses des Rates im Januar 2016 war der Erlass noch nicht in Kraft. Daher basierten die Ansätze ausschließlich auf den von der Stadt Herne individuell getroffenen Annahmen aus Dezember 2015.

 

r die Zieljahre 2018 bis 2021 ist die Verwaltung nunmehr unter Anwendung der Erlasslage und der aktuellen Entwicklung davon ausgegangen, dass zusätzliche Personalaufwendungen nicht mehr entstehen, teure Containerunterbringungen durch sinnvollere und günstigere Unterbringungen in Wohnungen ersetzt werden können, damit die Leistungen privater Sicherheitsdienste und Sozialarbeiter reduziert werden sowie Transferzahlungen mit Krankenhilfebezug aufgrund gesetzlicher Veränderungen sinken werden.

 

Betroffen sind die folgenden Planansätze:

 

 

Produkt 1106sonstige Personalwirtschaft"

 

Teilergebnisplan, Zeile 11 „Personalaufwendungen“

 

 

 

Plan 2018

Plan 2019

 

Plan 2020*)

Plan 2021*)

Ansatz bisher

7.694.467-

8.663.641-

 

8.631.307-

8.594.466-

Ansatz
neu

5.785.830-

6.738.918-

 

6.690.337-

6.637.086-

 

*) Ansatzfortschreibung im Haushaltssanierungsplan

 

 

 

Produkt 1111 „Grundstücksverkehr“

 

Teilergebnisplan, Zeile 16 „sonstige ordentliche Aufwendungen“

 

 

Plan 2018

Plan 2019

 

Plan 2020*)

Plan 2021*)

Ansatz bisher

28.806.535-

28.806.403-

 

28.806.403-

28.806.403-

Ansatz
neu

28.070.535-

28.070.403-

 

28.070.403-

28.070.403-

 

*) Ansatzfortschreibung im Haushaltssanierungsplan

 

 

 

Produkt 3104Asylbewerberleistungsgesetz

 

Teilergebnisplan, Zeile 15 „Transferaufwendungen“

 

 

Plan 2018

Plan 2019

 

Plan 2020*)

Plan 2021*)

Ansatz bisher

16.385.000-

17.115.000-

 

17.457.300-

17.806.446-

Ansatz
neu

15.705.000-

16.435.000-

 

16.763.700-

17.098.974-

 

*) Ansatzfortschreibung im Haushaltssanierungsplan

 

 

 

Produkt 3105soziale Einrichtungen

 

Teilergebnisplan, Zeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“

 

 

 

Plan 2018

Plan 2019

 

Plan 2020*)

Plan 2021*)

Ansatz bisher

5.353.000-

5.353.000-

 

5.406.530-

5.460.595-

Ansatz
neu

2.676.500-

2.676.500-

 

2.703.265-

2.730.297-

 

*) Ansatzfortschreibung im Haushaltssanierungsplan

 

 

 

Teilergebnisplan, Zeile 16 „sonstige ordentliche Aufwendungen“

 

 

Plan 2018

Plan 2019

 

Plan 2020*)

Plan 2021*)

Ansatz bisher

192.632-

192.589-

 

192.589-

192.589-

Ansatz
neu

78.632-

78.589-

 

78.589-

78.589-

 

*) Ansatzfortschreibung im Haushaltssanierungsplan

 

 

Die Anlage A1 enthält eine Übersicht zur Höhe der gesamten flüchtlingsinduzierten Aufwendungen und Erträge unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderungen.

 

 

2.2. Modifikationen bei Ansätzen des Haushaltsplans 2016 in den Bereichen „Beteiligungen“ und „Finanzierung“

 

Produkt 5701Finanzbeziehungen zu Unternehmen

 

Teilergebnisplan, Zeile 19 „Finanzerträge“

 

 

 

Plan 2018

Plan 2019

Ansatz bisher

5.949.800

5.949.800

Ansatz
neu

6.349.800

5.549.800

 

Die Anstalt entsorgung herne wird eine um 400 T€ erhöhte Ausschüttung in 2018 an die Stadt Herne leisten. Dafür vermindert sich eine geplante Ausschüttung im Jahr 2019 in gleicher Höhe. Die Planjahre 2020 und 2021 sind von den Anpassungen nicht betroffen.

 

 

 

Produkt 6102Allgemeine Finanzwirtschaft

 

Teilergebnisplan, Zeile 20 „Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen“

 

 

 

Plan 2018

Plan 2019

 

Plan 2020*)

Plan 2021*)

Ansatz bisher

15.728.000-

15.460.000-

 

15.602.600-

15.582.600-

Ansatz
neu

14.748.000-

14.570.000-

 

14.132.600-

14.542.600-

 

*) Ansatzfortschreibung im Haushaltssanierungsplan

 

Unter Anwendung einer neuen Software für das Schulden- und Zinsmanagement der Stadt konnten auf Basis zusätzlicher Szenarioanalysen die bisherigen Ansätze reduziert werden.

 

 

Hinweise zu 2.1. und 2.2.

 

mtliche vorgenannten Anpassungen in den Teilergebnisplänen wirken sich in betragsmäßig gleicher Höhe auch auf die korrespondierenden Teilfinanzpläne des Haushaltsplans aus.

 

 

2.3. Modifikationen bei den Sonderfaktoren des Haushaltssanierungsplans

 

Bedingt durch die unter 2.1. aufgeführten Plananpassungen verändert sich die Bewertung des Sonderfaktors „Forderung nach einem Ausgleich für den durch Flüchtlingszuweisungen entstandenen Zuschussbedarf im Zeitraum 2018 bis 2021:

 

 

 

Plan 2018

Plan 2019

Plan 2020

Plan 2021

Ansatz bisher

7.340.000

8.300.000

8.260.000

8.220.000

Ansatz
neu

1.234.000

2.175.000

2.077.000

1.977.000

 

 

 

 

3. Darstellung der Auswirkungen der Anpassungen auf den Gesamtergebnisplan und die Ergebnisprojektion des Haushaltssanierungsplans

 

Selbst wenn die Bezirksregierung den Ansatz der Sonderfaktoren endgültig nicht bzw. nicht in voller Höhe akzeptiert, führen die unter 2.1. und 2.2. vorgenannten Anpassungen in der Gesamtheit zu einem ausgeglichenen Haushalt ab dem Jahr 2018. Die Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes wären somit erfüllt.

 

Die Anlage A2 enthält den modifizierten Ergebnisplan 2016, der Bestandteil des modifizierten Haushaltsplans 2016 ist.

 

Die Anlage A3 enthält die modifizierte Ergebnisprojektion des angepassten Haushaltssanierungsplans 2016.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Klee

(Stadtdirektor)

 


Anlagen:
 

A1 Fchtlingsinduzierte Aufwendungen und Erträge

A2 Gesamtergebnisplan des Haushaltsplans 2016

A3 Ergebnisprojektion des Haushaltssanierungsplans 2016

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 3 1 öffentlich A1 flüchtlingsinduzierte Aufwendungen und Erträge (103 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich A2 Gesamtergebnisplan des Haushaltsplans 2016 (24 KB)      
Anlage 1 3 öffentlich A3 Ergebnisprojektion des Haushaltssanierungsplans 2016_ (36 KB)