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Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt beschließt zur Herstellung der haushaltsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit die im Sachverhalt dieser Vorlage aufgeführten Änderungen zu dem am 26.01.2016 beschlossenen Haushaltsplan 2016 und Haushaltssanierungsplan 2016.
2. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den Haushaltsplan und Haushaltssanierungsplan 2016 entsprechend anzupassen.
Sachverhalt:
1. Beschreibung der Ausgangslage
Die Verwaltung hat die vom Rat beschlossene Haushaltssatzung 2016 und die ebenfalls beschlossene Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2016 (HSP) im Februar 2016 der Kommunalaufsicht angezeigt und mehrfach Gespräche hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit geführt. Diese brachten das Ergebnis, dass zur Herbeiführung der Genehmigungsfähigkeit des HSP eine Anpassung an den Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales (MIK) vom 11.02.2016 zur Etatisierung von Aufwand und Ertrag im Handlungsfeld „Flüchtlinge“ möglich ist.
Derzeit nicht akzeptiert wird hingegen der Ansatz der folgenden Sonderfaktoren:
- Forderung nach einem Ausgleich für den durch Flüchtlingszuweisungen entstandenen Zuschussbedarf
- Erhöhte Schlüsselzuweisungen durch die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs
Teilweise nicht akzeptiert wird der Ansatz des Sonderfaktors
Volle Umsetzung der Entlastungswirkung durch ein Bundesteilhabegesetz
Ohne den Ansatz dieser Sonderfaktoren kann die Stadt Herne jedoch den vom Stärkungspaktgesetz geforderten planerischen Haushaltsausgleich ab dem Jahr 2018 nicht darstellen. Dies führt in der Konsequenz dazu, dass der gesamte Haushaltssanierungsplan nach Auffassung der Kommunalaufsicht derzeit nicht genehmigungsfähig ist.
Um die Genehmigung zu erreichen, folgt die Verwaltung der o.g. Erlasslage und schlägt vor, ab dem Haushaltsjahr 2018 zunächst von einer weitgehenden „Kostenneutralität“ der Flüchtlingsaufwendungen auszugehen. Dafür werden in den Jahren 2018 bis 2021, aber nicht in den Jahren 2016 und 2017, Aufwendungen reduziert und damit hinsichtlich der Höhe weitgehend auf das Niveau der derzeitigen Erstattungsregelungen nach dem FlüAG NRW gebracht.
Angesichts der stark rückläufigen Flüchtlingszahlen, der zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden verabredeten Überprüfung der Erstattungsregelungen und u.a. dadurch fortschreitender Erkenntnisgewinne ist dies aus Sicht der Verwaltung – ohne Aufgabe der Forderung nach Kostendeckung durch das Land – für die Zieljahre des Stärkungspaktgesetzes derzeit möglich.
Sämtliche beabsichtigte Plananpassungen wurden der Kommunalaufsicht kürzlich vorgestellt. Diese stellte daraufhin eine zeitnah erfolgende Genehmigung des Haushaltssanierungsplans 2016 in Aussicht, sollte der Rat der Stadt entsprechend dem Beschlussvorschlag dieser Vorlage entscheiden.
Zusätzliche Steuererhöhungen (insbesondere bei der Grundsteuer B), die über die Beschlüsse des HSP 2016 hinausgehen, werden damit aktuell nicht notwendig, sind aber für die Zukunft nicht auszuschließen.
2. Darstellung der Änderungen am Haushaltsplan 2016 und Haushaltssanierungsplan 2016 zur Herstellung der Genehmigungsfähigkeit
2.1. Modifikationen bei Ansätzen des Haushaltsplans 2016 im Handlungsfeld „Flüchtlinge“
Die nachfolgend aufgeführten Änderungen beruhen auf der Anwendung der Regelungen des Erlasses des MIK NRW „Einplanung des Aufwands für die Flüchtlingsunterbringung und des Ertrags aus der FlüAG-Pauschale in die kommunalen Haushaltspläne 2016“ vom 11.2.2016.
Zum Zeitpunkt des Haushaltsbeschlusses des Rates im Januar 2016 war der Erlass noch nicht in Kraft. Daher basierten die Ansätze ausschließlich auf den von der Stadt Herne individuell getroffenen Annahmen aus Dezember 2015.
Für die Zieljahre 2018 bis 2021 ist die Verwaltung nunmehr unter Anwendung der Erlasslage und der aktuellen Entwicklung davon ausgegangen, dass zusätzliche Personalaufwendungen nicht mehr entstehen, teure Containerunterbringungen durch sinnvollere und günstigere Unterbringungen in Wohnungen ersetzt werden können, damit die Leistungen privater Sicherheitsdienste und Sozialarbeiter reduziert werden sowie Transferzahlungen mit Krankenhilfebezug aufgrund gesetzlicher Veränderungen sinken werden.
Betroffen sind die folgenden Planansätze:
Produkt 1106 „sonstige Personalwirtschaft"
Teilergebnisplan, Zeile 11 „Personalaufwendungen“
| Plan 2018 | Plan 2019 |
| Plan 2020*) | Plan 2021*) |
Ansatz bisher | 7.694.467- | 8.663.641- |
| 8.631.307- | 8.594.466- |
Ansatz | 5.785.830- | 6.738.918- |
| 6.690.337- | 6.637.086- |
*) Ansatzfortschreibung im Haushaltssanierungsplan
Produkt 1111 „Grundstücksverkehr“
Teilergebnisplan, Zeile 16 „sonstige ordentliche Aufwendungen“
| Plan 2018 | Plan 2019 |
| Plan 2020*) | Plan 2021*) |
Ansatz bisher | 28.806.535- | 28.806.403- |
| 28.806.403- | 28.806.403- |
Ansatz | 28.070.535- | 28.070.403- |
| 28.070.403- | 28.070.403- |
*) Ansatzfortschreibung im Haushaltssanierungsplan
Produkt 3104 „Asylbewerberleistungsgesetz“
Teilergebnisplan, Zeile 15 „Transferaufwendungen“
| Plan 2018 | Plan 2019 |
| Plan 2020*) | Plan 2021*) |
Ansatz bisher | 16.385.000- | 17.115.000- |
| 17.457.300- | 17.806.446- |
Ansatz | 15.705.000- | 16.435.000- |
| 16.763.700- | 17.098.974- |
*) Ansatzfortschreibung im Haushaltssanierungsplan
Produkt 3105 „soziale Einrichtungen“
Teilergebnisplan, Zeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“
| Plan 2018 | Plan 2019 |
| Plan 2020*) | Plan 2021*) |
Ansatz bisher | 5.353.000- | 5.353.000- |
| 5.406.530- | 5.460.595- |
Ansatz | 2.676.500- | 2.676.500- |
| 2.703.265- | 2.730.297- |
*) Ansatzfortschreibung im Haushaltssanierungsplan
Teilergebnisplan, Zeile 16 „sonstige ordentliche Aufwendungen“
| Plan 2018 | Plan 2019 |
| Plan 2020*) | Plan 2021*) |
Ansatz bisher | 192.632- | 192.589- |
| 192.589- | 192.589- |
Ansatz | 78.632- | 78.589- |
| 78.589- | 78.589- |
*) Ansatzfortschreibung im Haushaltssanierungsplan
Die Anlage A1 enthält eine Übersicht zur Höhe der gesamten flüchtlingsinduzierten Aufwendungen und Erträge unter Berücksichtigung der vorgenannten Änderungen.
2.2. Modifikationen bei Ansätzen des Haushaltsplans 2016 in den Bereichen „Beteiligungen“ und „Finanzierung“
Produkt 5701 „Finanzbeziehungen zu Unternehmen“
Teilergebnisplan, Zeile 19 „Finanzerträge“
| Plan 2018 | Plan 2019 |
Ansatz bisher | 5.949.800 | 5.949.800 |
Ansatz | 6.349.800 | 5.549.800 |
Die Anstalt entsorgung herne wird eine um 400 T€ erhöhte Ausschüttung in 2018 an die Stadt Herne leisten. Dafür vermindert sich eine geplante Ausschüttung im Jahr 2019 in gleicher Höhe. Die Planjahre 2020 und 2021 sind von den Anpassungen nicht betroffen.
Produkt 6102 „Allgemeine Finanzwirtschaft“
Teilergebnisplan, Zeile 20 „Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen“
| Plan 2018 | Plan 2019 |
| Plan 2020*) | Plan 2021*) |
Ansatz bisher | 15.728.000- | 15.460.000- |
| 15.602.600- | 15.582.600- |
Ansatz | 14.748.000- | 14.570.000- |
| 14.132.600- | 14.542.600- |
*) Ansatzfortschreibung im Haushaltssanierungsplan
Unter Anwendung einer neuen Software für das Schulden- und Zinsmanagement der Stadt konnten auf Basis zusätzlicher Szenarioanalysen die bisherigen Ansätze reduziert werden.
Hinweise zu 2.1. und 2.2.
Sämtliche vorgenannten Anpassungen in den Teilergebnisplänen wirken sich in betragsmäßig gleicher Höhe auch auf die korrespondierenden Teilfinanzpläne des Haushaltsplans aus.
2.3. Modifikationen bei den Sonderfaktoren des Haushaltssanierungsplans
Bedingt durch die unter 2.1. aufgeführten Plananpassungen verändert sich die Bewertung des Sonderfaktors „Forderung nach einem Ausgleich für den durch Flüchtlingszuweisungen entstandenen Zuschussbedarf“ im Zeitraum 2018 bis 2021:
| Plan 2018 | Plan 2019 | Plan 2020 | Plan 2021 |
Ansatz bisher | 7.340.000 | 8.300.000 | 8.260.000 | 8.220.000 |
Ansatz | 1.234.000 | 2.175.000 | 2.077.000 | 1.977.000 |
3. Darstellung der Auswirkungen der Anpassungen auf den Gesamtergebnisplan und die Ergebnisprojektion des Haushaltssanierungsplans
Selbst wenn die Bezirksregierung den Ansatz der Sonderfaktoren endgültig nicht bzw. nicht in voller Höhe akzeptiert, führen die unter 2.1. und 2.2. vorgenannten Anpassungen in der Gesamtheit zu einem ausgeglichenen Haushalt ab dem Jahr 2018. Die Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes wären somit erfüllt.
Die Anlage A2 enthält den modifizierten Ergebnisplan 2016, der Bestandteil des modifizierten Haushaltsplans 2016 ist.
Die Anlage A3 enthält die modifizierte Ergebnisprojektion des angepassten Haushaltssanierungsplans 2016.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
(Stadtdirektor)
Anlagen:
A1 Flüchtlingsinduzierte Aufwendungen und Erträge
A2 Gesamtergebnisplan des Haushaltsplans 2016
A3 Ergebnisprojektion des Haushaltssanierungsplans 2016
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | A1 flüchtlingsinduzierte Aufwendungen und Erträge (103 KB) | |||
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2 | öffentlich | A2 Gesamtergebnisplan des Haushaltsplans 2016 (24 KB) | |||
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3 | öffentlich | A3 Ergebnisprojektion des Haushaltssanierungsplans 2016_ (36 KB) |