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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2016/0415  

Betreff: Resolution: Beschulung der Flüchtlingskinder in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes an der Dorstener Straße 320 in Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag-Formular
Verfasser:Grüne, Linke und Piraten-AL
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
07.06.2016 
des Rates der Stadt geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Wir bitten Sie, folgende Resolution auf die Tagesordnung der Ratssitzung zu nehmen.

 

Resolution des Rates der Stadt Herne an die Regierung des Landes NRW

 

Herne ist wie andere Städte Standort einer großen Erstaufnahmeeinrichtung des Landes für ca. 1000 Flüchtlinge. Unter den Flüchtlingen befinden sich Kinder im schulpflichtigen Alter. Diese Kinder werden nicht beschult.

Die Beschulung von Flüchtlingskindern erfolgt in NRW erst ab dem Zeitpunkt, an dem das Kind oder der Jugendliche einer Kommune zugeordnet wird. In der Vergangenheit geschah dies unter der Prämisse, dass die feste Zuordnung spätestens nach 2 bis 3 Wochen erfolgte.

Das auf Bundesebene beschlossene Asylverfahrens-Beschleunigungsgesetz verlängert nun auch gesetzlich den Regel-Aufenthalt in Erstaufnahmeeinrichtungen von 3 auf 6 Monate. Kinder aus sogenannten sicheren Herkunftsländern sollen ggf. den Kommunen gar nicht mehr fest zugeordnet werden.

Die meisten Flüchtlinge in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes an der Dorstener Str. 320 in Herne sind jetzt schon über 5 Monate dort und müssen damit rechnen - wie ihnen mitgeteilt wurde - noch weitere Monate dort bleiben zu müssen.   

Der Rat der Stadt Herne sieht die Entwicklungen mit großer Sorge:

  • Die faktische Nicht-Beschulung der Flüchtlingskinder über immer längere Zeiträume steht im Widerspruch zu Vorgaben der UN-Menschenrechts-, der UN-Kinderrechts-, der Genfer Flüchtlingskonvention sowie einer entsprechenden Richtlinie der Europäischen Union.
  • Spracherwerb, Bildung, Beschulung sind Grundvoraussetzungen für jede gelingende Integration. Es ist kontraproduktiv, vorhandene Zeit ungenutzt verrinnen zu lassen.

Wir appellieren daher an das Land NRW:

in § 34 (6) Schulgesetz NRW die entsprechenden personellen Voraussetzungen zu schaffen.

  • Flüchtlingskinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter grundsätzlich und sofort nach ihrer Ankunft zu beschulen (Schwerpunkt Spracherwerb).
  • Unterricht durch geeignete Lehrkräfte zu gewährleisten und ortsnah, wenn möglich direkt in der Erstaufnahmeeinrichtung, durchzuführen.

Angesichts der Situation, dass derzeit nicht genügend ausgebildete LehrerInnen zur Verfügung stehen, fordern wir das Land auf, ausreichend finanzielle Mittel bereitzustellen, damit z. B. LehramtsstudentInnen höherer Semester in Teilzeit – neben Ihrem Studium – für diese Unterrichte beschäftigt werden können.

Wir in Herne sind bereit, Verantwortung zu übernehmen. In Herne werden wir Räumlichkeiten für eine Beschulung zur Verfügung stellen.

Das Land NRW muss sich nun aus unserer Sicht ebenso seiner Verantwortung stellen und auch für Flüchtlingskinder in der Erstaufnahme regelmäßigen Schulunterricht organisieren.


 


Anlage:

 

Original der Resolution      

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich Antrag - Resolution Beschulung Flüchtlingskinder (633 KB)