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Ratsinformationssystem

Auszug - Resolution: Beschulung der Flüchtlingskinder in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes an der Dorstener Straße 320 in Herne  

des Rates der Stadt
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 07.06.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:39 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2016/0415 Resolution: Beschulung der Flüchtlingskinder in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes an der Dorstener Straße 320 in Herne
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag-Formular
Verfasser:Grüne, Linke und Piraten-AL
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Herr Prennig beantragt Sitzungsunterbrechung. Die Sitzung wird von 17.00 bis 17.10 Uhr unterbrochen.

 

Herr Bleck beantragt folgende Änderungen:

 

In Absatz 1 Ergänzung des letzten Satzes um die Worte „im übergroßen Maße“

 

Der Absatz 3 entfällt.

 

Nach Absatz 2 Einfügung folgenden Satzes:

Wir erleben, dass diese Fristen meist nicht eingehalten werden.

 

In Satz 1 des nächsten Absatzes Ersatz der Wörter „Die meisten“ durch „So sind viele“ und

„sind“ durch „jetzt“. Die Wörter „- wie ihnen mitgeteilt wurde-“ entfallen.

 

Entfall des Textes ab „Der Rat der Stadt………“ bis „ungenutzt verrinnen zu lassen“

 

Im nächsten Absatz nach „in § 34 (6) Schulgesetz NRW“ Einfügung der Wörter „der Die Beschulung an die Zuweisung zu Kommune koppelt, zu ändern bzw.“

 

Entfall der letzten beiden Absätze ab „ Wir in Herne sind bereit“ bis „ Schulunterricht zu organisieren“.

 

Herr Schlüter beantragt Sitzungsunterbrechung. Die Sitzung wird von 17.21 Uhr  bis 17.27 Uhr unterbrochen.

 

Herr Oberbürgermeister Dr. Dudda lässt zunächst über die beantragten Änderungen abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis zu den beantragten Änderungen:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

AfD

FDP

UB

OB

dafür:

43

25

15

-

-

-

-

1

1

1

dagegen:

12

-

-

5

4

3

-

-

-

-

Enthaltung:

1

-

-

-

-

-

1

-

-

-

 

 

Danach lässt er über die Resolution einschließlich der Änderungen abstimmen.

 

 

Beschluss:

 

Herne ist wie andere Städte Standort einer großen Erstaufnahmeeinrichtung des Landes für ca. 1000 Flüchtlinge. Unter den Flüchtlingen befinden sich Kinder im schulpflichtigen Alter. Diese Kinder werden im übergroßen Maße nicht beschult.

Die Beschulung von Flüchtlingskindern erfolgt in NRW erst ab dem Zeitpunkt, an dem das Kind oder der Jugendliche einer Kommune zugeordnet wird. In der Vergangenheit geschah dies unter der Prämisse, dass die feste Zuordnung spätestens nach 2 bis 3 Wochen erfolgte. Wir erleben, dass diese Fristen meist nicht eingehalten werden. So sind viele Flüchtlinge in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes an der Dorstener Str. 320 in Herne jetzt schon über 5 Monate dort und müssen damit rechnen noch weitere Monate dort bleiben zu müssen.

Wir appellieren daher an das Land NRW:

  • § 34 (6) Schulgesetz NRW, der die Beschulung an die Zuweisung zur Kommune koppelt, zu ändern bzw. anzupassen und die entsprechenden personellen Voraussetzungen zu schaffen.
  • Flüchtlingskinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter grundsätzlich und sofort nach ihrer Ankunft zu beschulen (Schwerpunkt Spracherwerb).
  • Unterricht durch geeignete Lehrkräfte zu gewährleisten und ortsnah, wenn möglich direkt in der Erstaufnahmeeinrichtung, durchzuführen.
  • Angesichts der Situation, dass derzeit nicht genügend ausgebildete LehrerInnen zur Verfügung stehen, fordern wir das Land auf, ausreichend finanzielle Mittel bereitzustellen, damit z. B. LehramtsstudentInnen höherer Semester in Teilzeit – neben Ihrem Studium – für diese Unterrichte beschäftigt werden können.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

AfD

FDP

UB

OB

dafür:

55

25

15

5

4

3

-

1

1

1

dagegen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

1

 

 

 

 

 

1