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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2016/0379  

Betreff: Warnung der Bevölkerung-Warnsirenenkonzept
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Paul Schlunke
Federführend:FB 33 - Feuerwehr Bearbeiter/-in: Schlunke, Paul
Beratungsfolge:
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
31.05.2016 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
07.06.2016 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

Finanzielle Auswirkungen in Euro

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 12.05

Bez.: Feuerwehr und Zivilschutz

Nr.: 13

Bez.: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Nr.: 14

Bez.: Abschreibungen

rd. -3.750 € (jährlich)

(13) -750

(14) -3.000

 

 

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: 7.120502

Bez.:  Erneuerung baul. und techn. Anlagen

Nr.: 8

Bez.: Baumaßnahmen

-60.000

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:
 

 

  1. Der Sachstand zum Thema Warnsirenenkonzept wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Errichtung von vier stationären Warnanlagen in den Hochwassergefahrenbereichen, die in den Hochwasserrisikokarten festgelegt wurden, wird beschlossen.
  3. Die Verwaltung wird mit der Erstellung eines Warnsirenenkonzepts für das gesamte Stadtgebiet beauftragt.

 

 


Sachverhalt:


1. Ausgangslage

 

Die Warnung der Bevölkerung ist in Nordrhein-Westfalen Aufgabe der Kreise und der Gemeinden (§ 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz - BHKG NRW). Bis Anfang der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts war das gesamte Stadtgebiet mit einem flächendeckenden Sirenennetz versorgt, um die Bevölkerung im seinerzeit drohenden Verteidigungsfall schnellstmöglich warnen zu können. Nach Beendigung des sog. „Kalten Krieges“ sah man keine akute Bedrohungslage mehr, sodass die Warnanlagen entfernt wurden. Hauptgrund dafür waren die Kosten für Wartung und Erhaltung der Sirenen.

 

Aktuell ist die Risikolage in der Bundesrepublik Deutschland und in den Ländern aufgrund der Ereignisse in der jüngeren Vergangenheit, wie z. B. terroristische Anschläge und Ex­tremwetterereignisse, anders zu beurteilen. In vielen NRW-Städten, so auch in der Stadt Herne, wurde nunmehr erneut das Erfordernis erkannt, die Bevölkerung im Krisenfall warnen zu können. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung (Ministerium für Inneres und Kommunales) den Gemeinden und Kreisen für die damit verbundenen Aufgaben Fördermittel zugewiesen. Für Herne wurden rd. 56.000 € bereitgestellt, die bis zum 30.09.2016 verwendet werden müssen. Für das kommende Jahr wurden weitere Fördermittel in etwa gleicher Höhe angekündigt.

 

 

2. Beurteilung des derzeitigen Warnsystems

 

Warnmeldungen und Warninformationen können derzeit auf Herner Stadtgebiet flächendeckend nur über das Lokalradio in Umlauf gebracht werden. Daneben bestehen nur lokal begrenzte Möglichkeiten; sowohl die Verwaltung (durch den Fachbereich Öffentliche Ordnung und Sport) als auch die Polizei können, in Abstimmung mit der Feuerwehr, Warndurchsagen per Lautsprecherfahrzeug absetzen. Die Feuerwehr selbst kann regelmäßig nur direkt am Einsatzort Warndurchsagen machen, da bei Großeinsätzen das verfügbare Personal vollständig im Umfeld des Einsatzortes/der Einsatzorte tätig ist. Wird der Krisenstab einberufen, kann dieser Hinweise zu den bestehenden Gefahren in die Homepage der Stadt Herne einstellen. Auf die Frage, wie die Bevölkerung veranlasst werden kann, bei möglichen oder akuten Gefahrenlagen das Lokalradio einzuschalten, gibt es bislang keine überzeugende Antwort.

 

Ein Bedarf für Warnungen ist immer dann gegeben, wenn kurzfristig ein bestimmtes Verhalten der Bevölkerung erforderlich wird, zum Beispiel das Schließen von Fenstern, das Aufsuchen sicherer Orte usw. Ein Warnsystem muss so ausgestaltet sein, dass nach Möglichkeit der gesamte potentiell betroffene Personenkreis flächendeckend erreicht werden kann, auch in den Nachtstunden.

 

Man unterscheidet zwei Phasen der Alarmierung:

 

  • Wecken (Phase 1)
  • Informieren (Phase 2)

 

Das „Wecken“ erfordert ein eindeutiges und für alle erkennbares akustisches Signal oder eine Sprachansage in Textform. Das Signal oder die Ansage kann dabei zum Einschalten von elektronischen Medien auffordern, über die nachfolgend die benötigten Informationen verbreitet werden. Das Wecken kann am effektivsten durch Warnanlagen erfolgen. Es wird zwischen mobilen und stationären Warnanlagen unterschieden.

 

 

Maßnahme/Lösungsvorschläge:

 

Um die zuvor beschriebenen Nachteile zu beseitigen, hat sich die Verwaltung entschieden, ein Warnsirenenkonzept mit dem Ziel der flächendeckenden Warnung der Bevölkerung zu erstellen. In diesem soll beschrieben werden, bei welchen Gefahren und mit welchen Warnsystemen an welchen Standorten zukünftig gewarnt werden soll. Dazu gehört die Festlegung von Warnstufen und der Umgang mit diesen (Handlungsvorgaben für Einsatzkräfte, Beschreibung von Sammelpunkten u. ä.). Eine sehr wichtige Rolle spielt dabei auch die Information der Bevölkerung. Diese muss wissen, welches Verhalten erforderlich und geeignet ist, um einer möglichen Gefahr zu begegnen.

 

Das Warnsirenenkonzept soll das Ziel verfolgen, die flächendeckende Abdeckung des gesamten Stadtgebiets mit stationären Warnanlagen zu gewährleisten. Ein neues Konzept ist erforderlich, weil die genauen Standorte des früher betriebenen Sirenennetzes nicht mehr bekannt bzw. zu ermitteln sind und diese den heutigen Anforderungen nicht mehr unbedingt entsprechen würden. Für das Stadtgebiet Herne wird vor diesem Hintergrund ein stationäres System favorisiert, weil der Einsatz mobiler Systeme den Nachteil hat, Fahrzeuge und Einsatzkräfte vorhalten zu müssen, die sich in ständiger Bereitschaft befinden. Außerdem besteht ein zusätzliches Gefahrenpotential für Menschen, da die eingesetzten Personen möglicherweise mit nicht kalkulierbaren Gefahren (zum Beispiel durch eine Schadstoffwolke, kontaminiertes Gebiet o. ä.) konfrontiert werden. Auch der Wirkungskreis eines mobilen Systems wäre stark begrenzt. Besonders in der Nacht bestehen Zweifel, ob die Durchsagen überhaupt wahrgenommen bzw. verstanden werden. Gleiches gilt auch für Warnungen über das Lokalradio oder über die Homepage der Stadt Herne.J Auch Stromausfälle können die Erreichbarkeit der Bevölkerung erschweren.

 

Nach einem vorläufigen Kostenvoranschlag aus dem Jahr 2013 ist bei einer flächendeckenden Stationierung mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 300.000 € zu rechnen. Landesmittel stehen voraussichtlich in Höhe von 110.000 € zur Verfügung. Die Umsetzung soll in mehreren Schritten in einem Zeitraum von maximal vier Jahren erfolgen. Die notwendigen Haushaltsmittel sind in die Finanzplanung aufzunehmen.

 

Aufgrund des am 30.09.2016 erfolgenden Fristablaufs für die Verwendung der Fördermittel kann die Erstellung des Warnsirenenkonzepts nicht abgewartet werden, dessen Aufstellung bisher bis zum Jahr 2022 geplant war. Vielmehr wurde vorrangig auf bei der Stadt bereits vorhandene Gefahren- bzw. Risikokarten für Hochwasser zurückgegriffen. Diese wurden im Rahmen der zum „Hochwasserschutzmanagement NRW“ im Jahr 2015 angestellten Überlegungen erstellt und im Ausschuss für Umweltschutz vorgestellt (Vorlage-Nr. 2015/0312). Festgestellt wurde damals, dass Teile des Stadtgebiets Herne von Hochwasser betroffen sein können, wenn es zu Hochwasser u.a. im Bereich der Emscher, des Schmiedesbachs, des Hüller Bachs oder des Dorneburger Mühlenbachs kommt. Die Risiken können aus den vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen herausgegebenen Hochwassergefahrenkarten abgelesen werden (die Karten sind im Internet abrufbar - http://www.flussgebiete.nrw.de/index.php/HWRMRL/Risiko-_und_Gefahrenkarten).

 

Vorrangig wurden deshalb die Teile des Stadtgebiets betrachtet, die besonders von einer möglichen Überschwemmung der Emscher, des Schmiedesbachs, des Hüller Bachs oder des Dorneburger Mühlenbachs betroffen sein könnten. Dies wären die Bereiche Bickern/Unser Fritz, Baukau, Eickel  und Röhlinghausen. Auf diese Risikobereiche abgestimmt wurde ein „Grobkonzept“ zum Thema Warnung der Bevölkerung erstellt, aus dem folgt, dass die Installation von zunächst vier stationären Warneinrichtungen („Sirenen“) sinnvoll ist, um eine vollständige akustische Abdeckung der genannten Bereiche zu ermöglichen. Es ist beabsichtigt, anhand dieses Grobkonzepts an den drei Standorten

 

  • STEAG GmbH, Gruppenkraftwerk Standort Baukau, Hertener Straße
  • Pumpwerk Röhlinghausen, Hofstraße
  • Grete-Fährmann-Senioreneinrichtung (AWO), Burgstr. 45

(alternativ: Realschule An der Burg, Burgstr. 71)

 

Warnanlagen zu installieren. Ein weiterer Standort wird noch gesucht. Die bereits vorhandene stationäre Warnanlage auf dem Cranger Kirmesplatz liegt ebenfalls in diesen Überschwemmungsgebieten.

 

Die Finanzierung der ersten vier Standorte kann voraussichtlich nahezu vollständig über die Landeszuschüsse erfolgen. Ferner wird die Kostenbeteiligung Dritter geprüft, die in diesem Bereich ansässig sind (zum Beispiel die STEAG oder die Emschergenossenschaft).

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Planungen für insgesamt vier Anlagen zu konkretisieren und umzusetzen. Dabei stehen die Gespräche mit den Eigentümerinnen und Eigentümern der möglichen Standorte im Vordergrund, um deren Einverständnis einzuholen. Grundsätzlich sind sie verpflichtet, die Anbringung von Alarmeinrichtungen zur Gefahrenbekämpfung ohne Entschädigung zu dulden (§ 44 Abs. 1 BHKG NRW). Parallel dazu soll mit der Erstellung eines abschließenden „Feinkonzepts“ begonnen werden, das zu einem späteren Zeitpunkt den bürgerschaftlichen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen ist.

 

 

Alternativen:

 

Mit Blick auf die derzeit bekannte Gefahrenlage und die bereits bestehende Vorplanung, aber auch mit dem Hinweis auf die Tatsache, dass die bereitgestellten Fördermittel bis zum 30.09.2016 in eine Maßnahme umgesetzt sein müssen (Beleg per „Verwendungsnachweis“), wird seitens der Verwaltung keine Alternative vorgeschlagen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nach den der Verwaltung vorliegenden Beispiel-Angeboten ist für vier geeignete Warnanlagen mit Kosten in Höhe von rd. 60.000 € zu rechnen. Abzüglich der gewährten Fördermittel entfällt somit auf die Stadt Herne ein Eigenanteil von etwa 4.000 €. Diese Mittel können aus dem Budget des Fachbereichs Feuerwehr aufgebracht werden.

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

Dr. Burbulla