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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 206 - Plutostraße -, Stadtbezirk Eickel | 2004/0071 | |||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: 1. Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
206 - Plutostraße - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBl. I
S. 137), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.07.2002 (BGBl. I S. 2850). Der
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. Er wird begrenzt durch die
im Norden und Süden aufeinander zulaufenden Streckenführungen der Deutschen
Bahn AG und im Osten durch die Wakefieldstraße. 2. Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die öffentliche Darlegung
und Anhörung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. |
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02.03.2004 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: 1.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt
dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 206 - Plutostraße - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBl. I S. 137), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.07.2002 (BGBl. I S. 2850). Der
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. Er wird begrenzt durch die
im Norden und Süden aufeinander zulaufenden Streckenführungen der Deutschen
Bahn AG und im Osten durch die Wakefieldstraße. Abstimmungsergebnis: dafür: 13 dagegen: 0 Enthaltung: 0 2. Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die öffentliche Darlegung
und Anhörung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür: 13 dagegen: 0 Enthaltung: 0 |
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03.03.2004 - Ausschuss für Umweltschutz | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 1 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: 1.
Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Haupt- und
Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
206 - Plutostraße - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und der Berichtigung vom
16.01.1998 (BGBl. I S. 137), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.07.2002
(BGBl. I S. 2850). Der
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. Er wird begrenzt durch die
im Norden und Süden aufeinander zulaufenden Streckenführungen der Deutschen
Bahn AG und im Osten durch die Wakefieldstraße. 2. Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die öffentliche Darlegung
und Anhörung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür: 18 dagegen: 0 Enthaltung: 0 |
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11.03.2004 - Bezirksvertretung Eickel | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem
Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen: Beschluss: Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
206 - Plutostraße - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und der Berichtigung vom
16.01.1998 (BGBl. I S. 137), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.07.2002
(BGBl. I S. 2850). Der
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. Er wird begrenzt durch die
im Norden und Süden aufeinander zulaufenden Streckenführungen der Deutschen
Bahn AG und im Osten durch die Wakefieldstraße. Abstimmungsergebnis: dafür: 15 dagegen: - Enthaltung: -
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16.03.2004 - Haupt- und Finanzausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Es wird
folgender Beschluss gefasst: Beschluss: Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
206 -Plutostraße - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und der Berichtigung vom
16.01.1998 (BGBl. I S. 137), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.07.2002
(BGBl. I S. 2850). Der
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. Er wird begrenzt durch die
im Norden und Süden aufeinander zulaufenden Streckenführungen der Deutschen
Bahn AG und im Osten durch die Wakefieldstraße. Abstimmungsergebnis: dafür: 16 dagegen: - Enthaltung: - |
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Ö 2 | Landschaftspflegerische Ausführungsplanung "Landschaftspark Pluto V" | 2004/0115 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | 2. Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss zur Änderung Nr. 7 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Südstraße / Holsterhauser Straße" - Stadtbezirk Herne-Mitte | 2004/0038 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG-; hier: Antrag der Firma Abring Metalle GmbH, Hafenstr. 5 - 15, 44653 Herne, auf Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Betriebsweise und der Beschaffenheit der bestehenden Abfallbehandlungsanlage zur zeitweisen Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten einschließlich Autowracks und sonstiger Behandlungen gemäß § 16 BImSchG | 2004/0119 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesestz - BImSchG -; hier: Antrag der Firma Deutsche Benkert GmbH und Co. KG, Industriestraße 12, 44628 Herne, auf Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Rollenrotationsdruckerei gem. § 16 BImSchG | 2004/0120 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Gründung eines Agenda-Beirates in Herne | 2004/0143 | |||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Anfragen der Ausschussmitglieder | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 1 | Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
N 2 | Anfragen der Ausschussmitglieder | ||||||||||||||||||||||||||||||||