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Auszug - Anfragen der Ausschussmitglieder  

des Ausschusses für Umweltschutz
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 03.03.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:01 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Frau Wasmuth stellt für die SPD-Fraktion folgende Fragen an die Verwaltung:

Frau Wasmuth  stellt für die SPD-Fraktion folgende Fragen an die Verwaltung, die vom Fachbereich Umwelt schriftlich beantwortet werden:

 

Frage 1:

Kann die Verwaltung bis zu einer möglichen Verabschiedung der Naturdenkmalverordnung das Ziel nicht auch erreichen, wenn sie sich für die erfassten Bäume, auf eigenen Flächen, selbst verpflichtet, diese zu erhalten?

 

Antwort:

Nach Rechtskraft und der sich dadurch entfaltenden Außenwirkung der Naturdenkmalverordnung wäre die Stadt auf städtischen als auch privaten Grundstücken für die Bestandspflege von ca. 30 Naturdenkmalen und 15 geschützten Landschaftsbestandteilen zuständig. Die Kostenkalkulation ergab, dass für eine reine Bestandspflege (einfache Schnittmaßnahmen und Kronenpflege) an den von dieser Verordnung erfassten Objekte ein jährlicher Finanzbedarf von ca. 40.000,-- Euro aufzubringen wäre. Weitere Kosten für zurzeit nicht erkennbare Sanierungsarbeiten an den überwiegend alten Bäumen und Allen können im Einzelfall dieses Finanzvolumen noch erheblich steigern.

Angesichts der knappen Finanzlage der Stadt und fehlender Landesförderung stehen diese Mittel zurzeit nicht zur Verfügung.

Bis zu einer Änderung der Haushaltslage und einer dann möglichen Verabschiedung der Verordnung könnte die Stadt Herne eine Selbstverpflichtung zum Erhalt der Schutzobjekte eingehen.

Auf diesem Weg könnte die Zielsetzung der Naturdenkmalverordnung des dauerhaften Erhalts der Schutzobjekte auf eigenen Grundstücken erreicht werden.

Diese Selbstverpflichtung hätte den weiteren Vorteil, dass die Stadt eine Vorreiterfunktion übernehmen würde und damit eine höhere Akzeptanz bei privaten Grundstückseigentümern für ihre Schutzobjekte auf privaten Grundstücken erzielen könnte.

 

Frage 2:

Wäre es nicht sinnvoller, bis dahin bei den Privateigentümern eine Bereitschaft zum Erhalt und Pflege der Bäume durch Beratung und Unterstützung zu fördern?

 

Antwort:

Die Verwaltung unterstützt die Privateigentümer durch intensive Beratung, Begutachtung sowie durch Ausführung kleinerer Pflegemaßnahmen an den Schutzobjekten.

Ziel ist es, auf diesem Wege einen Konsens zwischen dem Interesse der Allgemeinheit an einem dauerhaften Bestand der Schutzobjekte und dem Interesse des Privaten an einer weitgehend ungestörten Nutzung seines Grundstückes herzustellen.

 

 

Frage 3:

In welcher Form wäre diese Hilfestellung konkret möglich?

 

Antwort:

Die in der Vergangenheit gewährte Hilfestellung durch das freiwillige Bereitstellen von separaten Laubcontainern, der Übernahme von kleineren Pflegemaßnahmen sowie die unentgeltliche Kontrolle der Objekte könnte weiter ausgebaut werden.

Denkbar wäre eine besondere Ausschilderung der Objekte mit Erläuterungstexten, welches die herausragende Bedeutung des Schutzobjektes auch nach Außen darstellt, um somit die privaten Grundstückseigentümer für ihre „Objekte“ zu sensibilisieren. Auch könnte die Stadt bei flächenhaften Objekten, wie z. B. Obstwiesen, durch unentgeltliches Bereitstellen von Obstbäumen den Privateigentümern weitere Hilfestellung gewähren.