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Wortprotokoll Beschluss |
Frau
Wasmuth stellt für die
SPD-Fraktion folgende Fragen an die Verwaltung, die vom Fachbereich Umwelt
schriftlich beantwortet werden:
Frage 1:
Kann die
Verwaltung bis zu einer möglichen Verabschiedung der Naturdenkmalverordnung das
Ziel nicht auch erreichen, wenn sie sich für die erfassten Bäume, auf eigenen
Flächen, selbst verpflichtet, diese zu erhalten?
Antwort:
Nach
Rechtskraft und der sich dadurch entfaltenden Außenwirkung der
Naturdenkmalverordnung wäre die Stadt auf städtischen als auch privaten
Grundstücken für die Bestandspflege von ca. 30 Naturdenkmalen und 15
geschützten Landschaftsbestandteilen zuständig. Die Kostenkalkulation ergab,
dass für eine reine Bestandspflege (einfache Schnittmaßnahmen und Kronenpflege)
an den von dieser Verordnung erfassten Objekte ein jährlicher Finanzbedarf von
ca. 40.000,-- Euro aufzubringen wäre. Weitere Kosten für zurzeit nicht
erkennbare Sanierungsarbeiten an den überwiegend alten Bäumen und Allen können
im Einzelfall dieses Finanzvolumen noch erheblich steigern.
Angesichts der
knappen Finanzlage der Stadt und fehlender Landesförderung stehen diese Mittel
zurzeit nicht zur Verfügung.
Bis zu einer
Änderung der Haushaltslage und einer dann möglichen Verabschiedung der
Verordnung könnte die Stadt Herne eine Selbstverpflichtung zum Erhalt der
Schutzobjekte eingehen.
Auf diesem Weg
könnte die Zielsetzung der Naturdenkmalverordnung des dauerhaften Erhalts der
Schutzobjekte auf eigenen Grundstücken erreicht werden.
Diese
Selbstverpflichtung hätte den weiteren Vorteil, dass die Stadt eine
Vorreiterfunktion übernehmen würde und damit eine höhere Akzeptanz bei privaten
Grundstückseigentümern für ihre Schutzobjekte auf privaten Grundstücken
erzielen könnte.
Frage 2:
Wäre es nicht
sinnvoller, bis dahin bei den Privateigentümern eine Bereitschaft zum Erhalt
und Pflege der Bäume durch Beratung und Unterstützung zu fördern?
Antwort:
Die Verwaltung
unterstützt die Privateigentümer durch intensive Beratung, Begutachtung sowie
durch Ausführung kleinerer Pflegemaßnahmen an den Schutzobjekten.
Ziel ist es,
auf diesem Wege einen Konsens zwischen dem Interesse der Allgemeinheit an einem
dauerhaften Bestand der Schutzobjekte und dem Interesse des Privaten an einer
weitgehend ungestörten Nutzung seines Grundstückes herzustellen.
Frage 3:
In welcher
Form wäre diese Hilfestellung konkret möglich?
Antwort:
Die in der
Vergangenheit gewährte Hilfestellung durch das freiwillige Bereitstellen von
separaten Laubcontainern, der Übernahme von kleineren Pflegemaßnahmen sowie die
unentgeltliche Kontrolle der Objekte könnte weiter ausgebaut werden.
Denkbar wäre
eine besondere Ausschilderung der Objekte mit Erläuterungstexten, welches die
herausragende Bedeutung des Schutzobjektes auch nach Außen darstellt, um somit
die privaten Grundstückseigentümer für ihre „Objekte“ zu sensibilisieren. Auch
könnte die Stadt bei flächenhaften Objekten, wie z. B. Obstwiesen, durch
unentgeltliches Bereitstellen von Obstbäumen den Privateigentümern weitere
Hilfestellung gewähren.