Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG-; hier: Antrag der Firma Abring Metalle GmbH, Hafenstr. 5 - 15, 44653 Herne, auf Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Betriebsweise und der Beschaffenheit der bestehenden Abfallbehandlungsanlage zur zeitweisen Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten einschließlich Autowracks und sonstiger Behandlungen gemäß § 16 BImSchG  

des Ausschusses für Umweltschutz
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 03.03.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:01 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2004/0119 Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG-;
hier: Antrag der Firma Abring Metalle GmbH, Hafenstr. 5 - 15, 44653 Herne, auf Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Betriebsweise und der Beschaffenheit der bestehenden Abfallbehandlungsanlage zur zeitweisen Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten einschließlich Autowracks und sonstiger Behandlungen gemäß § 16 BImSchG
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Herr Krüwel, 2842
Federführend:FB 54 - Umwelt Bearbeiter/-in: Säger, Susanne
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Sobieski fragt für die SPD-Fraktion nach, ob bei den angelieferten Materialien vor Übernahme bereits schon jetzt Messunge

Herr Sobieski fragt für die SPD-Fraktion nach, ob bei den angelieferten Materialien vor Übernahme bereits schon jetzt Messungen bezüglich eventueller Radioaktivität vorgenommen werden.

 

Anmerkung der Schriftführung:

 

Lt. Mitteilung des Fachbereiches Umwelt nutzt die Firma Abring die Radioaktivitäts-Messanlage bei der Fa. Bötzel. Die Fa. Bötzel ist Mitgesellschafter bei der Fa. Abring GmbH und Betreiberin der Abfallbehandlungsanlage.

Die Messanlage zur Überwachung der Radioaktivität wurde Ende 2000 in Betrieb genommen. Seit diesem Zeitpunkt werden alle ein- und alle ausgehenden Materialien, sowohl bei der Fa. Abring als auch bei der Fa. Bötzel, auf Radioaktivität überwacht. Die Überwachung erfolgt, weil die Verwerter (Stahlwerke die Eisenschrott einsetzen, Nichteisenmetallhütten) einen Nachweis verlagen, dass in den Schrotten keine Radioaktivität vorhanden ist. Die Überwachung erfolgt aber auch aus Gründen des Arbeitsschutzes, um die Mitarbeiter vor radioaktiven Stoffen zu schützen.

Das Messgerät ist kalibriert auf die geogene Ortsdosisleistung (natürliche Umgebungsstrahlung). Im Ruhrgebiet liegt die Ortsdosisleistung im Freien bei etwa 0,1 µS/h (Mikro Sievert/Stunde).

Die Messanlage untersucht, ob sich durch das zu untersuchende Material eine Erhöhung der Ortsdosisleistung ergibt. Ergeben sich dabei keine Abweichungen, wird das Material freigegeben. Wenn Abweichungen festgestellt werden, wird das Material ein zweites Mal untersucht, um Fehlmessungen auszuschließen. Bestätigt die zweite Messung die Kontamination, wird das Material auf einem gesonderten Platz auf dem Betriebsgelände abgestellt. Mit der weiteren Untersuchung der festgestellten Kontamination wird dann unmittelbar eine Fachfirma aus Dortmund beauftragt.

Nach Angaben des Betreibers, ist es seit Inbetriebnahme der Messanlage in zwei Fällen zu Auffälligkeiten gekommen. In einem Fall wurde bei einer Lohnmessung in einem Baustoff eine erhöhte Ortsdosisleistung festgestellt. Ursache war hier die natürliche Aktivität des Materials. Im zweiten Fall wurde bei Stahlrohren aus der Wasseraufbereitung eine erhöhte Ortsdosisleistung gemessen. Ursache für die erhöhte Aktivität waren die Ablagerungen (Verkrustungen) innerhalb der Rohre. Solche Verkrustungen enthalten oftmals natürliche Nuklide aus der Uran 238 – Zerfallsreihe.

 

Der Ausschuss für Umweltschutz nimmt den Genehmigungsantrag der Firma Abring zur Kenntnis

 

Der Ausschuss für Umweltschutz nimmt den Genehmigungsantrag der Firma Abring zur Kenntnis.