|
|
Sachverhalt:
Die Firma Abring Metalle GmbH & Co. KG hat bei der Bezirksregierung Arnsberg eine wesentliche Änderung der bestehenden Abfallbehandlungsanlage beantragt.
Die Firma Abring betreibt an der Hafenstraße 5 – 15 im Gewerbegebiet Crange eine Anlage zur Lagerung, Behandlung und Sortierung von Eisen- und Nichteisenmetallen. Anlagen dieser Art werden seit dem 03. August 2001 von der Ziffer 8.9 Spalte 1, Buchstabe b des Anhangs der 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) erfasst. Die Antragstellerin hat die Anlage im August 2002 gemäß § 67 Abs. 2 BImSchG bei der zuständigen Behörde (StUA Hagen) angezeigt.
Mit der Anzeige nach § 67 BimSchG wurde die Anlage in eine genehmigungsbedürftige Anlage überführt.
Für die Anlage werden folgende Änderungen beantragt:
-
baurechtlicher
Antrag auf Nutzungsänderung der ehemaligen Abfallsortieranlage in eine Metall-Lagerhalle
für öl- bzw. emulsionsbehaftete Metalle,
-
baurechtlicher
Antrag auf Nutzungsänderung des Untergeschosses als Sozialtrakt (Gebäude
Hafenstraße 14),
-
baurechtlicher
Antrag Errichtung von Schwellenwänden zur Einfriedung des Betriebsgeländes
sowie zur Betriebsbereichsabgrenzung,
-
wasserrechtlichen
Antrag auf Eignungsfeststellung gemäß § 19 WHG der Lagerfläche in der
Metall-Lagerhalle, soweit keine Variante gewählt wird, die über eine
Bauart-Zulassung verfügt.
Die Anlagenart ist in der Anlage 1 des UVPG unter der Nr.
8.7.1 aufgeführt, für die Anlagenart ist eine allgemeine Vorprüfung des
Einzelfall durchzuführen. Gemäß § 3c UVPG, muss die zuständige Behörde (hier:
Bezirksregierung Arnsberg) aufgrund überschlägiger Prüfung ermitteln, ob das
Vorhaben erhebliche Umweltauswirkungen haben kann. Bei der Vorprüfung ist zu berücksichtigen,
inwieweit Umweltauswirkungen durch die vom Antragsteller vorgesehenen Vermeidungs-
und Verminderungsmaßnahmen offensichtlich ausgeschlossen werden können.
Die allgemeine Vorprüfung des geplanten Vorhabens durch die
Genehmigungsbehörde hat ergeben, dass die Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Diese Entscheidung wurde
im Amtsblatt Nr. 51/2003 der Bezirksregierung Arnsberg öffentlich bekanntgegeben.
Bei den angelieferten Metallen handelt es sich um Eisen- und
Nichteisenmetalle. Die Eisenmetalle werden zu standardisierten Schrottsorten
nach nationalen und internationalen Schrottqualitäten sortiert. Die
Nichteisenmetalle werden entsprechend ihrer chemischen Elemente eingeteilt.
Das Material wird per LKW, Bahn oder Schiff angeliefert. Alle Materialien werden mittels einer stationären Radioaktivitäts-Messanlage bei der benachbarten Firma Bötzel "freigemessen", d. h. nur wenn die Messung keine Auffälligkeiten gegenüber der Umgebungsstrahlung aufweist, wird das Material angenommen.
Das angelieferte Material wird bei Sortenreinheit direkt den
Lagerbereichen zugeführt, bei Gemischen erfolgt eine Sortierung.
In der BE 06 “Spänelager” werden auf einer eignungsfestgestellten
bzw. bauartzugelassenen Fläche Metalle
mit schädlichen Anhaftungen (Metallspäne mit anhaftenden
Emulsionen) gelagert.
Die einzelnen Betriebseinheiten, die Durchsatzmengen und die max. Lagermengen bei der Firma Abring sind der Tabelle 1 zu entnehmen.
Betriebseinheit BE |
Annahme [t/d] |
Durchsatz [t/d] |
Lagerung [t] |
Eingang BE
01 |
200
gesamt davon
50 gefährlicher Abfall* |
|
|
Freilager/Sortierung,
draußen BE
02 |
|
150 |
150 |
Freilager/Boxenlager,
draußen BE
03 |
|
|
2.500 |
Hallenlager/Sortierung BE
04 |
|
50 |
50 |
Hallenlager/Boxenlager BE
05 |
|
|
1.500 |
Hallenlager/Spänelager BE
06 |
|
|
500 |
Lagerung
Störmetalle/-stoffe BE
07 |
|
|
10 |
*Beispiel:
Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten
Tab. 1: Durchsatz- und Lagermengen
Die beantragten Änderungen führen immissionsschutzrechtlich
zu einer Erhöhung der Lagerfläche (von ca. 2.751 m² auf ca. 3.501 m²), der
Lagerkapazität (von 2.660 t auf 4.710 t) sowie der Durchsatzleistung (von 150
t/d auf 200 t/d). Weiter verändert sich der Annahmekatalog der annahmeberechtigten
Abfälle, da zusätzlich folgende Abfälle angenommen werden sollen (AVV =
Abfallverzeichnis-Verordnung):
-
AW
120101 Eisenfeil- und -drehspäne,
-
AW
120102 Eisenstaub und –teilchen,
-
AW
170410 Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten,
-
AW
190199 Abfälle, a.n.g (NE-Metallteile aus der Rost- und der Kesselasche
entfernt),
-
AW
191002 NE-Metall-Abfälle
Von den in der Anlage angenommenen Materialien gehen keine Emissionen an luftverunreinigenden Stoffen aus.
Luftverunreinigungen entstehen durch den innerbetrieblichen
Fahrzeugverkehr, den Lieferverkehr sowie den Betrieb der Heizanlage.
Geräusche
Für die von der Anlage ausgehenden Geräusche, wurde eine
Immissionsprognose nach TA Lärm erstellt.
Im unmittelbaren Einwirkbereich der Anlage befinden sich 2
Wohnhäuser und zwar Hafenstraße 9a und Hafenstraße 17 (siehe hierzu auch die
als Anhang beigefügte Planskizze). Beide Häuser befinden sich in der
Gebietszuordnung "Industriegebiet". Die Anlage der Firma Abring wird
nur werktags in der Zeit in der Zeit zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr betrieben.
Gemäß TA Lärm besteht für Industriegebiete ein Immissions-Richtwert von 70
dB(A). Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen den Immissions-Richtwert am
Tag um nicht mehr als 30 dB(A) überschreiten.
In der Anlage entstehen Geräusche durch:
-
den
innerbetrieblichen Fahrzeugverkehr (Radlader, Bagger, Stapler),
-
den
Lieferverkehr (An- und Abfahrten),
-
die
Be- und Entladung mittels Kippen bzw. Greifbagger,
-
die
Sortiervorgänge.
Für die jeweiligen Einzelvorgänge werden die Emissionspegel ermittelt, und die Beurteilungspegel gem. TA Lärm berechnet. Die Ergebnisse der Immissionsprognose sind in Tabelle 2 zusammengestellt.
Immissionsort
|
Immissionsrichtwert |
Beurteilungspegel |
Spitzenpegel
|
|||
Tags dB(A) |
Spitzenpegel dB(A) |
Tags dB(A) |
∆L dB |
Tags dB(A) |
∆L dB |
|
Hafenstraße 9a Hafenstraße 17, EG Hafenstraße 17, 1. OG |
70 70 70 |
100 100 100 |
49 62 64 |
-21 -8 -6 |
75 88 89 |
-25 -12 -11 |
Tab. 2: Immissionsrichtwerte und Ergebnis
der Immissionsprognose
Da im Einwirkbereich der Anlage durch andere Betriebe eine Vorbelastung besteht, sind die Immissionsrichtwerte um mindestens 6 dB(A) zu unterschreiten. Gemäß den Ergebnissen der Prognose ist dieser Sachverhalt erfüllt. Zusammenfassend wird vom Gutachter festgestellt, dass die Immissionsrichtwerte an der nächstbenachbarten Wohnbebauung, auch unter Berücksichtigung der Vorbelastung, nicht überschritten werden.
Der derzeit genehmigte Durchsatz der Anlage führt zu einen
LKW Verkehr von 15 Fahrzeugen pro Tag. Die beantragte Änderung führt zu einem
zusätzlichen Verkehr von 5 LKW pro Tag.
Einwendungen gegen das beantragte Vorhaben, wurden von
Seiten der Verwaltung nicht erhoben. Nebenbestimmungen zur beantragten
Genehmigung ergaben sich aus der baurechtlichen, der brandschutztechnischen,
der abfallrechtlichen, der wasserrechtlichen und der bodenschutzrechtlichen
Prüfung des Vorhabens.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Terhoeven)
Anlagen:
Planskizze
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Planskizze_Abring (104 KB) |