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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2004/0119  

Betreff: Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG-;
hier: Antrag der Firma Abring Metalle GmbH, Hafenstr. 5 - 15, 44653 Herne, auf Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Betriebsweise und der Beschaffenheit der bestehenden Abfallbehandlungsanlage zur zeitweisen Lagerung von Eisen- und Nichteisenschrotten einschließlich Autowracks und sonstiger Behandlungen gemäß § 16 BImSchG
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Herr Krüwel, 2842
Federführend:FB 54 - Umwelt Bearbeiter/-in: Säger, Susanne
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
03.03.2004 
des Ausschusses für Umweltschutz zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Firma Abring Metalle GmbH & Co. KG hat bei der Bezirksregierung Arnsberg eine wesentliche Änderung der bestehenden Abfallbehandlungsanlage beantragt.

 

Die Firma Abring betreibt an der Hafenstraße 5 – 15 im Gewerbegebiet Crange eine Anlage zur Lagerung, Behandlung und Sortierung von Eisen- und Nichteisenmetallen. Anlagen dieser Art werden seit dem 03. August 2001 von der Ziffer 8.9 Spalte 1, Buchstabe b des Anhangs der 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) erfasst. Die Antragstellerin hat die Anlage im August 2002 gemäß § 67 Abs. 2 BImSchG bei der zuständigen Behörde (StUA Hagen) angezeigt.

 

Mit der Anzeige nach § 67 BimSchG wurde die Anlage in eine genehmigungsbedürftige Anlage überführt.

 

Für die Anlage werden folgende Änderungen beantragt:

 

-          baurechtlicher Antrag auf Nutzungsänderung der ehemaligen Abfallsortieranlage in eine Metall-Lagerhalle für öl- bzw. emulsionsbehaftete Metalle,

 

-          baurechtlicher Antrag auf Nutzungsänderung des Untergeschosses als Sozialtrakt (Gebäude Hafenstraße 14),

 

-          baurechtlicher Antrag Errichtung von Schwellenwänden zur Einfriedung des Betriebsgeländes sowie zur Betriebsbereichsabgrenzung,

 

-          wasserrechtlichen Antrag auf Eignungsfeststellung gemäß § 19 WHG der Lagerfläche in der Metall-Lagerhalle, soweit keine Variante gewählt wird, die über eine Bauart-Zulassung verfügt.

 

 

 

 

 

UVP-Pflicht

 

Die Anlagenart ist in der Anlage 1 des UVPG unter der Nr. 8.7.1 aufgeführt, für die Anlagenart ist eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfall durchzuführen. Gemäß § 3c UVPG, muss die zuständige Behörde (hier: Bezirksregierung Arnsberg) aufgrund überschlägiger Prüfung ermitteln, ob das Vorhaben erhebliche Umweltauswirkungen haben kann. Bei der Vorprüfung ist zu berücksichtigen, inwieweit Umweltauswirkungen durch die vom Antragsteller vorgesehenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen offensichtlich ausgeschlossen werden können.

 

Die allgemeine Vorprüfung des geplanten Vorhabens durch die Genehmigungsbehörde hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist. Diese Entscheidung wurde im Amtsblatt Nr. 51/2003 der Bezirksregierung Arnsberg öffentlich bekanntgegeben.

 

 

 

 

 

Betriebsweise

 

Bei den angelieferten Metallen handelt es sich um Eisen- und Nichteisenmetalle. Die Eisenmetalle werden zu standardisierten Schrottsorten nach nationalen und internationalen Schrottqualitäten sortiert. Die Nichteisenmetalle werden entsprechend ihrer chemischen Elemente eingeteilt.

 

Das Material wird per LKW, Bahn oder Schiff angeliefert. Alle Materialien werden mittels einer stationären Radioaktivitäts-Messanlage bei der benachbarten Firma Bötzel "freigemessen", d. h. nur wenn die Messung keine Auffälligkeiten gegenüber der Umgebungsstrahlung aufweist, wird das Material angenommen.

 

Das angelieferte Material wird bei Sortenreinheit direkt den Lagerbereichen zugeführt, bei Gemischen erfolgt eine Sortierung.

 

In der BE 06 “Spänelager” werden auf einer eignungsfestgestellten bzw. bauartzugelassenen Fläche Metalle

mit schädlichen Anhaftungen (Metallspäne mit anhaftenden Emulsionen) gelagert.

 

Die einzelnen Betriebseinheiten, die Durchsatzmengen und die max. Lagermengen bei der Firma Abring sind der Tabelle 1 zu entnehmen.

 

Betriebseinheit

BE

Annahme

[t/d]

Durchsatz [t/d]

Lagerung

[t]

Eingang

BE 01

200 gesamt

davon 50 gefährlicher Abfall*

 

 

Freilager/Sortierung, draußen

BE 02

 

150

150

Freilager/Boxenlager, draußen

BE 03

 

 

2.500

Hallenlager/Sortierung

BE 04

 

50

50

Hallenlager/Boxenlager

BE 05

 

 

1.500

Hallenlager/Spänelager

BE 06

 

 

500

Lagerung Störmetalle/-stoffe

BE 07

 

 

10

*Beispiel: Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten

Tab. 1: Durchsatz- und Lagermengen

 

Die beantragten Änderungen führen immissionsschutzrechtlich zu einer Erhöhung der Lagerfläche (von ca. 2.751 m² auf ca. 3.501 m²), der Lagerkapazität (von 2.660 t auf 4.710 t) sowie der Durchsatzleistung (von 150 t/d auf 200 t/d). Weiter verändert sich der Annahmekatalog der annahmeberechtigten Abfälle, da zusätzlich folgende Abfälle angenommen werden sollen (AVV = Abfallverzeichnis-Verordnung):

 

-          AW 120101  Eisenfeil- und -drehspäne,

-          AW 120102 Eisenstaub und –teilchen,

-          AW 170410 Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten,

-          AW 190199 Abfälle, a.n.g (NE-Metallteile aus der Rost- und der Kesselasche entfernt),

-          AW 191002 NE-Metall-Abfälle

 

 

 

 

 

Umweltrelevante Auswirkungen des Vorhabens

 

Luftverunreinigungen

 

Von den in der Anlage angenommenen Materialien gehen keine Emissionen an luftverunreinigenden Stoffen aus.

 

Luftverunreinigungen entstehen durch den innerbetrieblichen Fahrzeugverkehr, den Lieferverkehr sowie den Betrieb der Heizanlage.

 

 

 

Geräusche

 

Für die von der Anlage ausgehenden Geräusche, wurde eine Immissionsprognose nach TA Lärm erstellt.

 

Im unmittelbaren Einwirkbereich der Anlage befinden sich 2 Wohnhäuser und zwar Hafenstraße 9a und Hafenstraße 17 (siehe hierzu auch die als Anhang beigefügte Planskizze). Beide Häuser befinden sich in der Gebietszuordnung "Industriegebiet". Die Anlage der Firma Abring wird nur werktags in der Zeit in der Zeit zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr betrieben. Gemäß TA Lärm besteht für Industriegebiete ein Immissions-Richtwert von 70 dB(A). Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen den Immissions-Richtwert am Tag um nicht mehr als 30 dB(A) überschreiten.

 

In der Anlage entstehen Geräusche durch:

 

-          den innerbetrieblichen Fahrzeugverkehr (Radlader, Bagger, Stapler),

-          den Lieferverkehr (An- und Abfahrten),

-          die Be- und Entladung mittels Kippen bzw. Greifbagger,

-          die Sortiervorgänge.

 

Für die jeweiligen Einzelvorgänge werden die Emissionspegel ermittelt, und die Beurteilungspegel gem. TA Lärm berechnet. Die Ergebnisse der Immissionsprognose sind in Tabelle 2 zusammengestellt.

 

Immissionsort

Immissionsrichtwert

Beurteilungspegel

Spitzenpegel

Tags

dB(A)

Spitzenpegel

dB(A)

Tags

dB(A)

∆L

dB

Tags

dB(A)

∆L

dB

Hafenstraße 9a

Hafenstraße 17, EG

Hafenstraße 17, 1. OG

70

70

70

100

100

100

49

62

64

-21

-8

-6

75

88

89

-25

-12

-11

Tab. 2: Immissionsrichtwerte und Ergebnis der Immissionsprognose

 

Da im Einwirkbereich der Anlage durch andere Betriebe eine Vorbelastung besteht, sind die Immissionsrichtwerte um mindestens 6 dB(A) zu unterschreiten. Gemäß den Ergebnissen der Prognose ist dieser Sachverhalt erfüllt. Zusammenfassend wird vom Gutachter festgestellt, dass die Immissionsrichtwerte an der nächstbenachbarten Wohnbebauung, auch unter Berücksichtigung der Vorbelastung, nicht überschritten werden.

 

Verkehr

 

Der derzeit genehmigte Durchsatz der Anlage führt zu einen LKW Verkehr von 15 Fahrzeugen pro Tag. Die beantragte Änderung führt zu einem zusätzlichen Verkehr von 5 LKW pro Tag.

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Einwendungen gegen das beantragte Vorhaben, wurden von Seiten der Verwaltung nicht erhoben. Nebenbestimmungen zur beantragten Genehmigung ergaben sich aus der baurechtlichen, der brandschutztechnischen, der abfallrechtlichen, der wasserrechtlichen und der bodenschutzrechtlichen Prüfung des Vorhabens.

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

(Terhoeven)

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Planskizze

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Planskizze_Abring (104 KB)