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Sachverhalt:
Die Fa. Deutsche Benkert GmbH & Co. KG hat beim Staatlichen Umweltamt Hagen eine Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Rollenrotationsdruckerei beantragt.
Die Fa. Benkert betreibt an der Industriestraße 12 eine
Anlage zum Bedrucken von Papierbahnen mit Rotationsdruckmaschinen. Zweck der
Anlage ist das Bedrucken von Papierbahnen zur Herstellung von
Zigarettenmundstücken. Um den wachsenden Anforderungen ihrer Kunden zu
entsprechen, sollen die vorhandenen Druckkapazitäten weiter modernisiert
werden. Hierzu ist die Anschaffung einer neuen, modernen Tiefdruckmaschine
geplant.
Die Anlage gliedert sich in die Betriebseinheiten (BE) 1 bis
5. In der nachfolgenden Übersicht sind die Betriebseinheiten und die
beantragten Änderungen
aufgeführt.
BE 1.0 |
BE 2.0 |
BE 3.0 |
BE 4.0 |
BE 5.0 |
Rohstoff-Lager |
Farbfertigung |
Farb-Vorratslager |
Tiefdruckerei
mit LM-Rückgewinnung |
Thermoölkessel |
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Bestand |
Bestand |
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Tiefdruck- maschinen M66/67, M68, M69 |
Kessel I bis III |
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Änderung |
Änderung |
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Tiefdruckmaschine M65 |
Kessel IV |
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Bestand |
Änderung |
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Abgasreinigung TNV 1 LM- Block A+B |
Nutzungs- änderung des Papierlagers |
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Änderung |
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LM-Rückgewinnung Block D |
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Bild 1: Betriebseinheiten mit Kennzeichnung der beantragten Neuerungen
Umfang der wesentlichen Änderung gem. § 16 Abs. 2 BImSchG:
Beantragt wird die Errichtung und der Betrieb einer neuen
Tiefdruckmaschine (interne Bezeichnung M 65) mit 4 Druckwerken mit
nachgeschalteter Lösungsmittelrückgewinnungsanlage (Block D), sowie weitere
Nebenanlagen (Thermoölkessel IV, Reingaskamin E 11) und bauliche Genehmigungen
in Verbindung mit dem geplanten Vorhaben (Nutzungsänderung Papierlager).
Die bisher als Ersatzmaschine vorgehaltene Tiefdruckmaschine
M 125 wird demontiert.
allg.
Verfahrensbeschreibung
Die Anlage besteht aus insgesamt 4 Tiefdruckmaschinen mit den dazugehörigen Nebeneinrichtungen.
Zur Minimierung der Lösungsmitteltransporte und
Umfüllvorgänge sind an den Druckmaschinen Lösungsmittelvorrats-Container
installiert, die mit festen Zuleitungen verbunden sind. Über diese Zuleitungen
erfolgt die Versorgung aus den Lösungsmittel-Tanks.
Die Einstellung der Farbe erfolgt in den Farbmischbehältern und Viskositätsreglern der einzelnen Druckmaschinen. Die fertig eingestellte Farbe wird durch die Tiefdruckzylinder der Druckmaschinen auf die eingesetzten Spezialpapiere übertragen.
Nach dem Druckprozess durchläuft die frischbedruckte
Papierbahn die Trockenhauben der Druckmaschine. Durch eingeblasene heiße Luft
werden die Lösungsmittel aus dem Spezialpapier dampfförmig ausgetrieben. Die
Trockenhauben werden ständig im Unterdruck gefahren, die lösungsmittelhaltige
Abluft wird aus den Trockenkammern abgesaugt und über geschlossene
Rohrleitungen der Abluftreinigungsanlage zugeführt. Durch die Unterdruckhaltung
gelangt keine lösungsmittelhaltige Luft in die Umgebung (Arbeitsschutz).
Die abgesaugte Abluft wird in einer Abluftreinigungsanlage
behandelt. Dabei erfolgt eine Rückgewinnung der eingesetzten Lösungsmittel aus
der Abluft.
Die Abluft aus den Trockenkammern der Druckwerke wird über
eine Abluftreinigungsanlage geführt .Das Abluftreinigungssystem dient zur
Rückgewinnung der eingesetzten Lösungsmittel aus der Abluft. Die Anlage besteht
aus zwei Aktivkohlebehältern (Adsorber), die wechselseitig betrieben werden.
Während ein Adsorber aktiv die Abluft reinigt, wird der zweite Adsorber in der
Zwischenzeit desorbiert. Das in der Abluftreinigungsanlage wiedergewonnene
Lösungsmittel (sog. Regenerat) wird anschließend im Produktionsprozess wieder
eingesetzt. Die Arbeitsweise der Lösungsmittelrückgewinnungsanlage ist im Bild
2 schematisch dargestellt.
Adsorption |
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Die
lösemittelhaltige Abluft wird durch den mit Aktivkohle gefüllten Adsorber
geführt, dabei werden die Lösungsmittel an der inneren Oberfläche der
Aktivkohle gebunden. |
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Desorption |
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1.Schritt:
Inertisierung Der
Adsorber wird mit Stickstoff gespült um den Sauerstoff zu entfernen. 2.
Schritt: Desorbieren Wenn der
Adsorber frei von Sauerstoff ist, wird die Stickstoffzufuhr gesperrt und der
im System vorhandene Stickstoff im Kreislauf gefahren und dabei aufgeheizt.
Hierdurch wird zunächst das durch die Luftfeuchtigkeit eingetragenen Wasser
entfernt. Der trockene
und heiße Stickstoff führt dann zu einer Desorption des an die Aktivkohle
gebundenen Lösungsmittels. Der Stickstoffstrom wird dann über einen Kühler
und anschließend einen Kondensator geführt, wo eine Abscheidung der Lösungsmittel
erfolgt. Anschließend erfolgt eine Wiederaufheizung des Stickstoffs der dann
erneut den Adsorber durchströmt, bis eine ausreichende Desorption des
Adsorbers erreicht ist |
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Kühlen |
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Das
Abluftreinigungssystem ist mit Wärmespeichern ausgerüstet. Während der
Desorptionsphase werden die beiden Wärmespeicher mit gekühlt. Vor
Inbetriebnahme des Adsorbers muss die Aktivkohle wieder auf die
Betriebstemperatur von 25 - 35 °C heruntergekühlt werden. Die kühlen
Wärmespeicher nehmen die Wärme der Aktivkohle auf. |
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Bild
2: Prinzip der Lösungsmittelrückgewinnungsanlage
Die Abluft
wird nach der Reinigung über den Reinluftkamin an die Atmosphäre abgegeben. Der
Emissionsgrenzwert der TA Luft 2002 beträgt 50 mg/m³ gesamt C als
Tagesmittelwert. Emissionsmessungen an den bestehenden
Lösungsmittelrückgewinnungsanlagen haben ergeben, dass der Emissionsgrenzwert
unterschritten wird.
Auswirkungen
auf die Geruchssituation des Betriebes sind von den hier beantragten Änderungen
nicht zu erwarten.
Für die
Nachbarschaft der Anlage bestehen folgende zulässigen Beurteilungspegel:
tagsüber
65 dB(A)
nachts 50 dB(A)
Maßgebliche
Immissionsorte sind die Wohngebäude Industriestraße Nr. 10 und 18 sowie die
Wohngebäude am Hölkeskampring.
Gegenüber
dem bisherigen Genehmigungsstand kommt als neue Schallquelle die Ventilatoren
der Trocknungseinrichtung an der Tiefdruckmaschine hinzu. Die
Belüftungseinrichtung der Aufstellungshalle wird innen und aussen mit
Schalldämpfern ausgelegt. Eine Pegelerhöhung an den maßgeblichen
Immissionsorten ist durch die hier beantragte Änderung auszuschließen.
Einwendungen
gegen das beantragte Vorhaben, wurden von Seiten der Verwaltung nicht erhoben.
Nebenbestimmungen zur beantragten Genehmigung ergaben sich aus der
baurechtlichen, der brandschutztechnischen, der abfallrechtlichen und der
bodenschutzrechtlichen Prüfung des Vorhabens.