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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2004/0120  

Betreff: Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesestz - BImSchG -;
hier: Antrag der Firma Deutsche Benkert GmbH und Co. KG, Industriestraße 12, 44628 Herne, auf Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Rollenrotationsdruckerei gem. § 16 BImSchG
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Herr Krüwel / 28 42
Federführend:FB 54 - Umwelt Bearbeiter/-in: Rduch, Regina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
03.03.2004 
des Ausschusses für Umweltschutz zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Fa. Deutsche Benkert GmbH & Co. KG hat beim Staatlichen Umweltamt Hagen eine Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Rollenrotationsdruckerei beantragt.

 

Die Fa. Benkert betreibt an der Industriestraße 12 eine Anlage zum Bedrucken von Papierbahnen mit Rotationsdruckmaschinen. Zweck der Anlage ist das Bedrucken von Papierbahnen zur Herstellung von Zigarettenmundstücken. Um den wachsenden Anforderungen ihrer Kunden zu entsprechen, sollen die vorhandenen Druckkapazitäten weiter modernisiert werden. Hierzu ist die Anschaffung einer neuen, modernen Tiefdruckmaschine geplant.

 

Die Anlage gliedert sich in die Betriebseinheiten (BE) 1 bis 5. In der nachfolgenden Übersicht sind die Betriebseinheiten und die beantragten Änderungen aufgeführt.

 

 

BE 1.0

BE 2.0

BE 3.0

BE 4.0

BE 5.0

Rohstoff-Lager

Farbfertigung

Farb-Vorratslager

Tiefdruckerei mit LM-Rückgewinnung

Thermoölkessel

 

 

 

Bestand

Bestand

 

 

 

Tiefdruck-

maschinen

M66/67, M68, M69

Kessel I bis III

 

 

 

Änderung

Änderung

 

 

 

Tiefdruckmaschine M65

Kessel IV

 

 

 

Bestand

Änderung

 

 

 

Abgasreinigung

TNV 1

LM- Block A+B

Nutzungs-

änderung

des Papierlagers

 

 

 

Änderung

 

 

 

 

LM-Rückgewinnung Block D

 

Bild 1: Betriebseinheiten mit Kennzeichnung der beantragten Neuerungen

 

 

Umfang der wesentlichen Änderung gem. § 16 Abs. 2 BImSchG:

 

Beantragt wird die Errichtung und der Betrieb einer neuen Tiefdruckmaschine (interne Bezeichnung M 65) mit 4 Druckwerken mit nachgeschalteter Lösungsmittelrückgewinnungsanlage (Block D), sowie weitere Nebenanlagen (Thermoölkessel IV, Reingaskamin E 11) und bauliche Genehmigungen in Verbindung mit dem geplanten Vorhaben (Nutzungsänderung Papierlager).

 

Die bisher als Ersatzmaschine vorgehaltene Tiefdruckmaschine M 125 wird demontiert.

 

 

 

allg. Verfahrensbeschreibung

 

Die Anlage besteht aus insgesamt 4 Tiefdruckmaschinen mit den dazugehörigen Nebeneinrichtungen.

Zur Minimierung der Lösungsmitteltransporte und Umfüllvorgänge sind an den Druckmaschinen Lösungsmittelvorrats-Container installiert, die mit festen Zuleitungen verbunden sind. Über diese Zuleitungen erfolgt die Versorgung aus den Lösungsmittel-Tanks.

Die Einstellung der Farbe erfolgt in den Farbmischbehältern und Viskositätsreglern der einzelnen Druckmaschinen. Die fertig eingestellte Farbe wird durch die Tiefdruckzylinder der Druckmaschinen auf die eingesetzten Spezialpapiere übertragen.

 

Nach dem Druckprozess durchläuft die frischbedruckte Papierbahn die Trockenhauben der Druckmaschine. Durch eingeblasene heiße Luft werden die Lösungsmittel aus dem Spezialpapier dampfförmig ausgetrieben. Die Trockenhauben werden ständig im Unterdruck gefahren, die lösungsmittelhaltige Abluft wird aus den Trockenkammern abgesaugt und über geschlossene Rohrleitungen der Abluftreinigungsanlage zugeführt. Durch die Unterdruckhaltung gelangt keine lösungsmittelhaltige Luft in die Umgebung (Arbeitsschutz).

 

Die abgesaugte Abluft wird in einer Abluftreinigungsanlage behandelt. Dabei erfolgt eine Rückgewinnung der eingesetzten Lösungsmittel aus der Abluft.

 

 

Umweltrelevante Auswirkungen des Vorhabens

 

 

Luftverunreinigungen

 

Die Abluft aus den Trockenkammern der Druckwerke wird über eine Abluftreinigungsanlage geführt .Das Abluftreinigungssystem dient zur Rückgewinnung der eingesetzten Lösungsmittel aus der Abluft. Die Anlage besteht aus zwei Aktivkohlebehältern (Adsorber), die wechselseitig betrieben werden. Während ein Adsorber aktiv die Abluft reinigt, wird der zweite Adsorber in der Zwischenzeit desorbiert. Das in der Abluftreinigungsanlage wiedergewonnene Lösungsmittel (sog. Regenerat) wird anschließend im Produktionsprozess wieder eingesetzt. Die Arbeitsweise der Lösungsmittelrückgewinnungsanlage ist im Bild 2 schematisch dargestellt.

 

 

Adsorption

 

Die lösemittelhaltige Abluft wird durch den mit Aktivkohle gefüllten Adsorber geführt, dabei werden die Lösungsmittel an der inneren Oberfläche der Aktivkohle gebunden.

 

 

 

 

Desorption

 

1.Schritt: Inertisierung

Der Adsorber wird mit Stickstoff gespült um den Sauerstoff zu entfernen.

2. Schritt: Desorbieren

Wenn der Adsorber frei von Sauerstoff ist, wird die Stickstoffzufuhr gesperrt und der im System vorhandene Stickstoff im Kreislauf gefahren und dabei aufgeheizt. Hierdurch wird zunächst das durch die Luftfeuchtigkeit eingetragenen Wasser entfernt.

Der trockene und heiße Stickstoff führt dann zu einer Desorption des an die Aktivkohle gebundenen Lösungsmittels. Der Stickstoffstrom wird dann über einen Kühler und anschließend einen Kondensator geführt, wo eine Abscheidung der Lösungsmittel erfolgt. Anschließend erfolgt eine Wiederaufheizung des Stickstoffs der dann erneut den Adsorber durchströmt, bis eine ausreichende Desorption des Adsorbers erreicht ist

 

 

 

 

 

Kühlen

 

Das Abluftreinigungssystem ist mit Wärmespeichern ausgerüstet. Während der Desorptionsphase werden die beiden Wärmespeicher mit gekühlt. Vor Inbetriebnahme des Adsorbers muss die Aktivkohle wieder auf die Betriebstemperatur von 25 - 35 °C heruntergekühlt werden. Die kühlen Wärmespeicher nehmen die Wärme der Aktivkohle auf.

 

            Bild 2: Prinzip der Lösungsmittelrückgewinnungsanlage

 

 

Die Abluft wird nach der Reinigung über den Reinluftkamin an die Atmosphäre abgegeben. Der Emissionsgrenzwert der TA Luft 2002 beträgt 50 mg/m³ gesamt C als Tagesmittelwert. Emissionsmessungen an den bestehenden Lösungsmittelrückgewinnungsanlagen haben ergeben, dass der Emissionsgrenzwert unterschritten wird.

 

 

Gerüche

 

Auswirkungen auf die Geruchssituation des Betriebes sind von den hier beantragten Änderungen nicht zu erwarten.

 

 

Geräusche

 

Für die Nachbarschaft der Anlage bestehen folgende zulässigen Beurteilungspegel:

 

                                                tagsüber 65 dB(A)

                                                nachts    50 dB(A)

 

Maßgebliche Immissionsorte sind die Wohngebäude Industriestraße Nr. 10 und 18 sowie die Wohngebäude am Hölkeskampring.

 

Gegenüber dem bisherigen Genehmigungsstand kommt als neue Schallquelle die Ventilatoren der Trocknungseinrichtung an der Tiefdruckmaschine hinzu. Die Belüftungseinrichtung der Aufstellungshalle wird innen und aussen mit Schalldämpfern ausgelegt. Eine Pegelerhöhung an den maßgeblichen Immissionsorten ist durch die hier beantragte Änderung auszuschließen.

 

 

 

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Einwendungen gegen das beantragte Vorhaben, wurden von Seiten der Verwaltung nicht erhoben. Nebenbestimmungen zur beantragten Genehmigung ergaben sich aus der baurechtlichen, der brandschutztechnischen, der abfallrechtlichen und der bodenschutzrechtlichen Prüfung des Vorhabens.