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Auszug - 2. Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss zur Änderung Nr. 7 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Südstraße / Holsterhauser Straße" - Stadtbezirk Herne-Mitte  

des Ausschusses für Umweltschutz
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Umweltschutz Beschlussart: beschlossen
Datum: Mi, 03.03.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:01 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2004/0038 2. Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss zur Änderung Nr. 7 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Südstraße / Holsterhauser Straße" - Stadtbezirk Herne-Mitte
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schulz, 2627Aktenzeichen:54/2
Federführend:FB 54 - Umwelt Bearbeiter/-in: Säger, Susanne
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Verwaltung (FB 54) wird gebeten mitzuteilen, wie viel m³ Wasser täglich aus dem Sumpf herausgepumpt wird, welchen Grad der Verschmutzung dieses Wasser hat, wie hoch der Grad der verbleibenden Restverschmutzung ist und was mit dem nicht verdunsteten R

Die Verwaltung (FB 54) wird gebeten mitzuteilen, wie viel m³ Wasser täglich aus dem Sumpf herausgepumpt wird, welchen Grad der Verschmutzung dieses Wasser hat, wie hoch der Grad der verbleibenden Restverschmutzung ist und was mit dem nicht verdunsteten Restwasser geschieht.

Außerdem wurde nachgefragt, wie das bei der Größe der Verdunstungsfläche für das ammoniakhaltige Wasser mit der Geruchsbelästigung ist. (Es fragten: Herr Sobieski und Frau Wagner – SPD – und Herr May – CDU).

 

 

Anmerkung der Schriftführung:

 

Die Deponie Südstraße soll gesichert und rekultiviert werden. Zu diesem Zweck hat der Deponiebetreiber bei der Stadt Herne eine Sanierungsplanung eingereicht, die sich derzeit noch in der behördeninternen Abstimmung befindet. Eine Genehmigung wurde noch nichterteilt.

 

Unter dem Vorbehalt, dass die Maßnahme wie in der Sanierungsplanung vorgesehen durchgeführt werden kann, können die Fragen der Ausschussmitglieder Frau Wagner, Herr Sobieski und Herr May wie folgt beantwortet werden.

 

1.      Es ist vorgesehen, täglich im Mittel ca. 3 m³ (26.280 m³/a) kontaminiertes Wasser aus der Deponie zu fördern. Ziel ist es, eine dauerhaft innengerichtete Grundwasserströmung zu erzeugen.

2.      Die Belastung des geförderten Wassers liegt voraussichtlich im Mittel bei:

 

 

Min

Max

Ammonium

37 mg/l

188 mg/l

N-NH4

29 mg/I

146 mg/I

Nitrat

  1 mg/I

580 mg/I

N-NO3

  0,23 mg/I

131 mg/I

Gesamt-N

29 mg/I

277 mg/I

 

 

Das belastete Wasser soll in einer Pflanzenkläranlage zugeführt werden.

 

 

3.      Die Restverschmutzung des Wassers nach Behandlung in der Pflanzenkläranlage kann noch nicht prognostiziert werden. Die Pflanzenkläranlage ist so konzipiert, dass ein großer Anteil des Wassers verdunstet und nur ein kleiner Teil, vermutlich in der kalten Jahreszeit, in die Drainage versickern bzw. über einen Notüberlauf in die städtische Kanalisation geleitet wird. Nach der Sanierungsplanung wird das behandelte Wasser die Richtwerte für die Indirekteinleitung sowie die Anforderungen der Entwässerungssatzung der Stadt Herne einhalten.

 

 

4.      Das geförderte Wasser ist ammoniumhaltig. Ammonium und Nitrat werden von den Pflanzen als Stickstoffquelle genutzt, so dass ein ständiger Abbau stattfindet. Eine Geruchsbelästigung durch die Entstehung von Ammoniak in der pflanzenkläranlage ist nicht zu befürchten. Ammoniak kann sich zwar aus dem Ammonium bilden, diese Bildung ist abhängig von pH-Wert des Wassers. Eine deutliche Bildung von Ammoniak tritt aber erst bei höheren pH-Werten auf. Zudem ist Ammoniak sehr gut wasserlöslich, so dass eine Ausgasung des Ammoniaks unterbunden wird.

 

Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Rat der Stadt Herne beschließt den 2. Entwurf zur Änderung Nr. 7 des Landschaftsplanes für den bereich “Südstraße / Holsterhauser Straße” – Stadtbezirk Herne-Mitte.

 

Der Änderungsentwurf besteht aus der Entwicklungskarte (Anlage 1), der Festsetzungskarte (Anlage 2) und den textlichen Darstellungen und Festsetzungen (Anlage 3).

 

 

  1. Der Rat der Stadt Herne beschließt, den Planentwurf für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

dafür:                     18                  

dagegen:        0

Enthaltung:     0