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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Die Verwaltung
(FB 54) wird gebeten mitzuteilen, wie viel m³ Wasser täglich aus dem Sumpf
herausgepumpt wird, welchen Grad der Verschmutzung dieses Wasser hat, wie hoch
der Grad der verbleibenden Restverschmutzung ist und was mit dem nicht
verdunsteten Restwasser geschieht.
Außerdem wurde nachgefragt, wie das bei der Größe der Verdunstungsfläche für das ammoniakhaltige Wasser mit der Geruchsbelästigung ist. (Es fragten: Herr Sobieski und Frau Wagner – SPD – und Herr May – CDU).
Anmerkung der Schriftführung:
Die Deponie Südstraße soll gesichert und rekultiviert werden. Zu diesem Zweck hat der Deponiebetreiber bei der Stadt Herne eine Sanierungsplanung eingereicht, die sich derzeit noch in der behördeninternen Abstimmung befindet. Eine Genehmigung wurde noch nichterteilt.
Unter dem Vorbehalt, dass die Maßnahme wie in der Sanierungsplanung vorgesehen durchgeführt werden kann, können die Fragen der Ausschussmitglieder Frau Wagner, Herr Sobieski und Herr May wie folgt beantwortet werden.
1. Es ist vorgesehen, täglich im Mittel ca. 3 m³ (26.280 m³/a) kontaminiertes Wasser aus der Deponie zu fördern. Ziel ist es, eine dauerhaft innengerichtete Grundwasserströmung zu erzeugen.
2. Die Belastung des geförderten Wassers liegt voraussichtlich im Mittel bei:
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Min |
Max |
Ammonium |
37 mg/l |
188 mg/l |
N-NH4 |
29 mg/I |
146 mg/I |
Nitrat |
1 mg/I |
580 mg/I |
N-NO3 |
0,23 mg/I |
131 mg/I |
Gesamt-N |
29 mg/I |
277 mg/I |
Das belastete Wasser soll in einer Pflanzenkläranlage zugeführt werden.
3. Die Restverschmutzung des Wassers nach Behandlung in der Pflanzenkläranlage kann noch nicht prognostiziert werden. Die Pflanzenkläranlage ist so konzipiert, dass ein großer Anteil des Wassers verdunstet und nur ein kleiner Teil, vermutlich in der kalten Jahreszeit, in die Drainage versickern bzw. über einen Notüberlauf in die städtische Kanalisation geleitet wird. Nach der Sanierungsplanung wird das behandelte Wasser die Richtwerte für die Indirekteinleitung sowie die Anforderungen der Entwässerungssatzung der Stadt Herne einhalten.
4. Das geförderte Wasser ist ammoniumhaltig. Ammonium und Nitrat werden von den Pflanzen als Stickstoffquelle genutzt, so dass ein ständiger Abbau stattfindet. Eine Geruchsbelästigung durch die Entstehung von Ammoniak in der pflanzenkläranlage ist nicht zu befürchten. Ammoniak kann sich zwar aus dem Ammonium bilden, diese Bildung ist abhängig von pH-Wert des Wassers. Eine deutliche Bildung von Ammoniak tritt aber erst bei höheren pH-Werten auf. Zudem ist Ammoniak sehr gut wasserlöslich, so dass eine Ausgasung des Ammoniaks unterbunden wird.
Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Stadt,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Änderungsentwurf besteht aus der
Entwicklungskarte (Anlage 1), der Festsetzungskarte (Anlage 2) und den
textlichen Darstellungen und Festsetzungen (Anlage 3).
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
dafür: 18
dagegen: 0
Enthaltung: 0