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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2004/0038  

Betreff: 2. Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss zur Änderung Nr. 7 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Südstraße / Holsterhauser Straße" - Stadtbezirk Herne-Mitte
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schulz, 2627Aktenzeichen:54/2
Federführend:FB 54 - Umwelt Bearbeiter/-in: Säger, Susanne
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
02.03.2004 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
03.03.2004 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
04.03.2004 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte    
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
16.03.2004 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
30.03.2004 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 --

--

--

 

 

 

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

 

  1. Der Rat der Stadt Herne beschließt den 2. Entwurf zur Änderung Nr. 7 des Landschaftsplanes für den bereich „Südstraße / Holsterhauser Straße“ – Stadtbezirk Herne-Mitte.

 

Der Änderungsentwurf besteht aus der Entwicklungskarte (Anlage 1), der Festsetzungskarte (Anlage 2) und den textlichen Darstellungen und Festsetzungen (Anlage 3).

 

 

 

  1. Der Rat der Stadt Herne beschließt, den Planentwurf für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1996 wurde der 1. Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gefasst. Zu diesem Zeitpunkt waren verschiedene Planverfahren noch nicht begonnen bzw. noch nicht abgeschlossen.  Der Ausbau der Holsterhauser Straße wurde im letzten Jahr beendet. Die Sanierung und Herstellung von Teilbereichen des Gewerbeparkes Hibernia ist abgeschlossen, für den restlichen Abschnitt liegt ein für verbindlich erklärter Sanierungsplan vor. Die konkreten Sanierungsmaßnahmen werden zur Zeit vorbereitet.

 

Die Schüttgenehmigung für die „Hülsdeponie“ an der Südstraße lief im Jahre 2000 aus. Mittlerweile existiert eine genehmigungsreife Planung für die Sanierung der Deponie. Das Konzept sieht u. a. eine Pflanzenkläranlage für die Deponiesickerwässer vor.

 

Da die o. g. Vorhaben in eine konkrete Planungs- bzw. Ausführungsphase getreten sind, kann nunmehr das Landschaftsplanänderungsverfahren fortgeführt werden.

 

Die Freiflächen südlich der Südstraße (zwischen Dorstener Straße, Betriebshof der Entsorgung Herne, Meesmannstraße und Stadtgrenze zu Bochum), die ehemalige „Hülsdeponie“, die sich nördlich daran anschließende ehemalige Deponie und die bestehenden und geplanten Waldflächen im Bereich des Gewerbeparkes Hibernia sollen unter Landschaftsschutz gestellt werden.

 

Es handelt sich dabei um einen durchgehenden Grünzug, der verschiedenste Lebensräume aufweist.

 

Das Wäldchen an der Holsterhauser Straße soll im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen für die Verfüllung des südlich gelegenen Bahnabschnittes im Zuge der Altlastensanierung mit einem Waldmantel ergänzt werden. Nach Norden, zur Holsterhauser Straße, erfüllt der mit Brombeeren bepflanzte Teilabschnitt des Lärmschutzwalles die Waldmantelfunktion. Die westlich anschließende ehemalige Deponie wurde im letzten Jahr aufgeforstet.

 

Das Konzept für die ehemalige Deponie der Firma Degussa (früher Hüls) sieht eine vielfältige Landschaftsstruktur vor.

 

Die zum größten Teil mit Bäumen bestandenen Hangbereiche sollen erhalten bleiben. Auf dem Plateau sind neben der Pflanzenkläranlage verschiedene Teiche, Hochstaudenfluren und Strauchpflanzungen vorgesehen.

 

Im Bereich südlich und westlich des Betriebshofes der „Entsorgung Herne“ hat bereits zum Teil die natürliche Sukzession in Form von Strauchvegetation eingesetzt. Der mittlere Abschnitt soll entsprechend dem landschaftspflegerischen Begleitplan für das THI-Projekt am Regenkamp als offene Hochstaudenflur mit vereinzelten Gehölzgruppen gestaltet werden. Diese Kompensationsmaßnahme wurde bisher aufgrund der Insolvenz des Investors noch nicht realisiert.

 

Gegenüber dem 1. Offenlegungsbeschluss haben sich folgende Änderungen ergeben:

 

 

Entwicklungskarte:

 

Der bisherige Entwicklungsraum 1.24 wird in 7.2 umbenannt, da die Waldbereiche im Norden des Plangebietes als Ausgleichsmaßnahmen realisiert bzw. im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen optimiert werden sollen. Mit dem Entwicklungsziel 7 werden Flächen belegt, für die ein Ausgleich zwischen den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege und dem vorhandenen oder vorgesehenen Eingriff in Natur und Landschaft vorgesehen ist.

 

Der Entwicklungsraum 1.19 bleibt zum größten Teil erhalten. Lediglich eine Teilfläche im Nordwesten, die bereits bebaut wurde ist aus dem Landschaftsplan herausgenommen worden.

Die Kleingartenanlage an der Hofsteder Straße wird einem eigenen Entwicklungsraum zugeordnet (Entwicklungsziel 8 – Beibehaltung der in der Bauleitplanung vorgegebenen Funktion zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben).

 

 

 

Festsetzungskarte:

 

Das Landschaftsschutzgebiet 7.2.2.20 wird nach Norden bis zum Wäldchen an der Holsterhauser Straße ausgeweitet.

 

Die Maßnahme 7.5.1.11 (Natürliche Entwicklung der ehemaligen Deponie an der Südstraße) entfällt, da die Sicherungs- und Rekultivierungsplanung eine gestaltete Oberflächenstruktur vorsieht.

 

Die Pflegemaßnahme 7.7.1.47 (natürliche Entwicklung des Plateaus, Anpflanzung der Böschungen) entfällt, da das Plateau aufgeforstet wurde und die Hangbereiche bereits aufgrund der natürlichen Strauchansiedlung begrünt sind.

 

Die Maßnahme 7.7.9.1 (Anlage einer naturnahen Landschaft) wurde realisiert und kann daher entfallen.

 

Die Festsetzung 7.7.1.35 (Anpflanzung einer Baumreihe mit Gehölzgruppen) wird entsprechend dem Bebauungsplan Nr. 182/1 – Zentraler Betriebshof an die westliche Plangrenze verlegt.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

ANLAGE 3 zum 2. Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss

 

 

Änderung Nr. 7 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich “Südstraße / Holsterhauser Straße” – Stadtbezirk Herne-Mitte

 

 

Änderungen der textlichen Darstellungen der Entwicklungsziele und Erläuterungen

 

 

Textliche Darstellungen

Erläuterungen

 

 

Entwicklungsraum 1.19

- Südlich der Südstraße / Stadtgrenze Bochum

- ca. 11,2 ha

 

Der Entwicklungsraum ist in der derzeitigen Struktur bei teilweiser Anreicherung mit Gehölzen zu erhalten.

 

 

Entwicklungsraum 7.2

Südlich der Holsterhauser Straße / östlich der ehemaligen Deponie an der Südstraße

- ca. 7,4 ha

Der Entwicklungsraum ist als Ausgleich für die mit der Realisierung des Sanierungsplanes Gewerbepark Hibernia (Aufschüttung der Bahngleise im Süden des Gebietes)verbundenen Eingriffe durch Schaffung von Waldmänteln und Optimierung des vorhandenen Wäldchens ökologisch aufzuwerten.

 

 

Entwicklungsraum 7.9

Ehemalige Deponie an der Südstraße

- ca. 4,4 ha

 

 

Der vorhandene Eingriff ist im Sinne der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen.

Die Sicherungs- und Rekultivierungsplanung sieht die Errichtung einer Pflanzenkläranlage für die Sickerwässer, von Teichen und die Schaffung von Hochstaudenfluren bei Erhaltung der baumbestandenen Hänge.

Einzelheiten regelt der Sicherungs- und Rekultivierungsplan.

 

 

Entwicklungsraum 8.35

- Kleingartenanlage an der Hofsteder Straße

- ca. 3,6 ha

Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Dauerkleingärten dar.

Die Funktionen und Zweckbestimmungen der Grundstücke zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben haben Vorrang und sollen beibehalten werden.

 

 

Änderungen der textlichen Festsetzungen und Erläuterungen

 

Textliche Festsetzungen

 

Erläuterungen

 

 

7.2.2.20 Landschaftsschutzgebiet südlich Holster-

         hauser Straße / Stadtgrenze Bochum

 

         Schutzzweck:

         Die Festsetzung des ca. 20,8 ha großen

         Gebietes erfolgt gem. § 21 a) und b) LG,

         insbesondere

 

         - als Refugialraum mit zoologischer

           Bedeutung,

         - aufgrund der Vielfalt der Landschafts-

           strukturen,

         - aufgrund seiner Vernetzungsfunktion, 

           die bis in den Innenstadtbereich von 

           Herne reicht,

         - zur Wiederherstellung der Funktions-

           fähigkeit des Wäldchens an der Holster- 

           hauser Str.,

         - zum Erhalt und zur Entwicklung der

                             Hochstaudenfluren.

 

 

 

Unberührt von den allgemeinen Verboten unter 7.2.1 bleiben die für die Sicherung der ehemaligen Deponie an der Südstraße notwendigen Maßnahmen

  

 

 

 

 

   

 

Einzelheiten regelt der Sicherungs- und Rekultivierungsplan.

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich LP-Änderung 7 textl. Darstellungen (30 KB) PDF-Dokument (5 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich LP-Änderung 7 Entwicklung (548 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich LP-Änderung 7 Festsetzung (534 KB)