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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
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Der
Änderungsentwurf besteht aus der Entwicklungskarte (Anlage 1), der
Festsetzungskarte (Anlage 2) und den textlichen Darstellungen und Festsetzungen
(Anlage 3).
Sachverhalt:
1996 wurde der 1. Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss gefasst. Zu diesem Zeitpunkt waren verschiedene Planverfahren noch nicht begonnen bzw. noch nicht abgeschlossen. Der Ausbau der Holsterhauser Straße wurde im letzten Jahr beendet. Die Sanierung und Herstellung von Teilbereichen des Gewerbeparkes Hibernia ist abgeschlossen, für den restlichen Abschnitt liegt ein für verbindlich erklärter Sanierungsplan vor. Die konkreten Sanierungsmaßnahmen werden zur Zeit vorbereitet.
Die Schüttgenehmigung für die „Hülsdeponie“ an der Südstraße
lief im Jahre 2000 aus. Mittlerweile existiert eine genehmigungsreife Planung
für die Sanierung der Deponie. Das Konzept sieht u. a. eine Pflanzenkläranlage
für die Deponiesickerwässer vor.
Da die o. g. Vorhaben in eine konkrete Planungs- bzw.
Ausführungsphase getreten sind, kann nunmehr das
Landschaftsplanänderungsverfahren fortgeführt werden.
Die Freiflächen südlich der Südstraße (zwischen Dorstener
Straße, Betriebshof der Entsorgung Herne, Meesmannstraße und Stadtgrenze zu Bochum),
die ehemalige „Hülsdeponie“, die sich nördlich daran anschließende ehemalige
Deponie und die bestehenden und geplanten Waldflächen im Bereich des
Gewerbeparkes Hibernia sollen unter Landschaftsschutz gestellt werden.
Es handelt sich dabei um einen durchgehenden Grünzug, der
verschiedenste Lebensräume aufweist.
Das Wäldchen an der Holsterhauser Straße soll im Rahmen von
Ausgleichsmaßnahmen für die Verfüllung des südlich gelegenen Bahnabschnittes im
Zuge der Altlastensanierung mit einem Waldmantel ergänzt werden. Nach Norden,
zur Holsterhauser Straße, erfüllt der mit Brombeeren bepflanzte Teilabschnitt
des Lärmschutzwalles die Waldmantelfunktion. Die westlich anschließende
ehemalige Deponie wurde im letzten Jahr aufgeforstet.
Das Konzept für die ehemalige Deponie der Firma Degussa
(früher Hüls) sieht eine vielfältige Landschaftsstruktur vor.
Die zum größten Teil mit Bäumen bestandenen Hangbereiche
sollen erhalten bleiben. Auf dem Plateau sind neben der Pflanzenkläranlage
verschiedene Teiche, Hochstaudenfluren und Strauchpflanzungen vorgesehen.
Im Bereich südlich und westlich des Betriebshofes der
„Entsorgung Herne“ hat bereits zum Teil die natürliche Sukzession in Form von
Strauchvegetation eingesetzt. Der mittlere Abschnitt soll entsprechend dem landschaftspflegerischen
Begleitplan für das THI-Projekt am Regenkamp als offene Hochstaudenflur mit
vereinzelten Gehölzgruppen gestaltet werden. Diese Kompensationsmaßnahme wurde
bisher aufgrund der Insolvenz des Investors noch nicht realisiert.
Gegenüber dem 1. Offenlegungsbeschluss haben sich folgende
Änderungen ergeben:
Entwicklungskarte:
Der bisherige Entwicklungsraum 1.24 wird in 7.2 umbenannt,
da die Waldbereiche im Norden des Plangebietes als Ausgleichsmaßnahmen
realisiert bzw. im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen optimiert werden sollen.
Mit dem Entwicklungsziel 7 werden Flächen belegt, für die ein Ausgleich
zwischen den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege und dem vorhandenen
oder vorgesehenen Eingriff in Natur und Landschaft vorgesehen ist.
Der Entwicklungsraum 1.19 bleibt zum größten Teil erhalten.
Lediglich eine Teilfläche im Nordwesten, die bereits bebaut wurde ist aus dem
Landschaftsplan herausgenommen worden.
Die Kleingartenanlage an der Hofsteder Straße wird einem
eigenen Entwicklungsraum zugeordnet (Entwicklungsziel 8 – Beibehaltung der in
der Bauleitplanung vorgegebenen Funktion zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben).
Festsetzungskarte:
Das Landschaftsschutzgebiet 7.2.2.20 wird nach Norden bis
zum Wäldchen an der Holsterhauser Straße ausgeweitet.
Die Maßnahme 7.5.1.11 (Natürliche Entwicklung der ehemaligen
Deponie an der Südstraße) entfällt, da die Sicherungs- und
Rekultivierungsplanung eine gestaltete Oberflächenstruktur vorsieht.
Die Pflegemaßnahme 7.7.1.47 (natürliche Entwicklung des
Plateaus, Anpflanzung der Böschungen) entfällt, da das Plateau aufgeforstet
wurde und die Hangbereiche bereits aufgrund der natürlichen Strauchansiedlung
begrünt sind.
Die Maßnahme 7.7.9.1 (Anlage einer naturnahen Landschaft)
wurde realisiert und kann daher entfallen.
Die Festsetzung 7.7.1.35 (Anpflanzung einer Baumreihe mit
Gehölzgruppen) wird entsprechend dem Bebauungsplan Nr. 182/1 – Zentraler
Betriebshof an die westliche Plangrenze verlegt.
Anlagen:
ANLAGE 3 zum 2. Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss |
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Änderung
Nr. 7 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich “Südstraße /
Holsterhauser Straße” – Stadtbezirk Herne-Mitte |
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Änderungen
der textlichen Darstellungen der Entwicklungsziele und Erläuterungen |
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Textliche
Darstellungen |
Erläuterungen |
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Entwicklungsraum
1.19 -
Südlich der Südstraße / Stadtgrenze Bochum -
ca. 11,2 ha |
Der
Entwicklungsraum ist in der derzeitigen Struktur bei teilweiser Anreicherung
mit Gehölzen zu erhalten. |
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Entwicklungsraum
7.2 Südlich
der Holsterhauser Straße / östlich der ehemaligen Deponie an der Südstraße -
ca. 7,4 ha |
Der
Entwicklungsraum ist als Ausgleich für die mit der Realisierung des
Sanierungsplanes Gewerbepark Hibernia (Aufschüttung der Bahngleise im Süden
des Gebietes)verbundenen Eingriffe durch Schaffung von Waldmänteln und
Optimierung des vorhandenen Wäldchens ökologisch aufzuwerten. |
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Entwicklungsraum
7.9 Ehemalige
Deponie an der Südstraße -
ca. 4,4 ha |
Der
vorhandene Eingriff ist im Sinne der Ziele des Naturschutzes und der
Landschaftspflege auszugleichen. Die
Sicherungs- und Rekultivierungsplanung sieht die Errichtung einer
Pflanzenkläranlage für die Sickerwässer, von Teichen und die Schaffung von
Hochstaudenfluren bei Erhaltung der baumbestandenen Hänge. Einzelheiten regelt der Sicherungs- und Rekultivierungsplan. |
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Entwicklungsraum 8.35-
Kleingartenanlage an der Hofsteder Straße -
ca. 3,6 ha |
Der
Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Dauerkleingärten dar. Die
Funktionen und Zweckbestimmungen der Grundstücke zur Erfüllung öffentlicher
Aufgaben haben Vorrang und sollen beibehalten werden. |
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Änderungen der textlichen
Festsetzungen und Erläuterungen |
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Textliche
Festsetzungen |
Erläuterungen |
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7.2.2.20
Landschaftsschutzgebiet südlich Holster-
hauser Straße / Stadtgrenze Bochum
Schutzzweck:
Die Festsetzung des ca. 20,8 ha großen
Gebietes erfolgt gem. § 21 a) und b) LG,
insbesondere
- als Refugialraum mit zoologischer Bedeutung,- aufgrund der Vielfalt der Landschafts-strukturen,
- aufgrund seiner Vernetzungsfunktion, die
bis in den Innenstadtbereich von
Herne reicht,
- zur Wiederherstellung der Funktions- fähigkeit des Wäldchens an der Holster- hauser Str., - zum Erhalt und zur Entwicklung der
Hochstaudenfluren. |
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Unberührt von den allgemeinen Verboten unter 7.2.1 bleiben die für die Sicherung der ehemaligen Deponie an der Südstraße notwendigen Maßnahmen |
Einzelheiten
regelt der Sicherungs- und Rekultivierungsplan. |
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | LP-Änderung 7 textl. Darstellungen (30 KB) | (5 KB) | |||
2 | öffentlich | LP-Änderung 7 Entwicklung (548 KB) | ||||
3 | öffentlich | LP-Änderung 7 Festsetzung (534 KB) |