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Vorlage - 2004/0071  

Betreff: Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 206
- Plutostraße -, Stadtbezirk Eickel
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Dollfuß
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Ludwichowski, Andrea
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
02.03.2004 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
03.03.2004 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Vorberatung
11.03.2004 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
16.03.2004 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 206 - Plutostraße - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBl. I S. 137), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.07.2002 (BGBl. I S. 2850).

Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. Er wird begrenzt durch die im Norden und Süden aufeinander zulaufenden Streckenführungen der Deutschen Bahn AG und im Osten durch die Wakefieldstraße.

 

2.         Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die öffentliche Darlegung und Anhörung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Das Plangebiet wird bestimmt durch zwei Bahntrassen und die Wakefieldstraße, die die äußeren Grenzen markieren. Zudem wird es durch die Plutostraße durchschnitten und zweigeteilt.

Den westlichen Teil der Plutostraße prägt eine Straßenrandbebauung ehemaliger Steigerhäuser, deren Gärten an ein größeres Brachgelände angrenzen.

 

Zur Stärkung der Wohnbebauung soll dieses Wohngebiet nach Westen erweitert und der entstehende Ausgleichsbedarf durch Aufwertung der verbleibenden Freifläche kompensiert werden.

 

Der östlich der Plutostraße gelegene Teilbereich war ursprünglich Betriebsfläche und Standort der Zeche Pluto Thies. Auf diesem ehemaligen Zechengelände und den ehemaligen Zechengebäuden haben sich zwischenzeitlich emissionsträchtige Nutzungen angesiedelt. Das Gebiet vermittelt den Eindruck eines Gewerbegebietes. Diese gewachsenen Strukturen sollen erhalten bleiben. Ein Einschleichen von Wohnbebauung muss zur Verhinderung einer weiteren ruhrgebietstypischen, aber problematischen Gemengelage vermieden werden. Dieser Bereich ist deshalb zu ordnen und unter Beachtung des Grün- und Baumbestandes und der festgestellten Altlasten zu erschließen.

Mit diesem Aufstellungsbeschluss wird ein Planungserfordernis signalisiert und gleichzeitig die Möglichkeit geschaffen, die laufende Planung präventiv abzusichern. Planungsanstoß sind Umnutzungsbestrebungen in diesem Bereich, die die städtebauliche Ordnung und Entwicklung bedrohen und nur mit neuem Planungsrecht zu verhindern sind.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 206 liegt innerhalb eines Teilbereiches der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP). Der Beschluss über die Freigabe der 77. Änderung zur öffentlichen Darlegung und Anhörung der Bürger wurde in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 19.03.1998 beschlossen. Die Bürgerbeteiligung erfolgte am 22.04.1999. Die Inhalte dieser Änderung wurden seitdem für den Bereich des Bebauungsplanes aufgrund von Bürgeranregungen mehrfach geändert.

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 206 wird in gegenseitiger Abstimmung mit der 77. Änderung des FNP erfolgen, so dass eine Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan gewährleistet werden kann.

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Anlagen:

Anlagen:

-          Übersichtsplan 1 : 10000

-          Bebauungsplanentwurf

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich BebPlan206 (338 KB)