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Beschlussvorschlag:
1. Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
206 - Plutostraße - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) und der Berichtigung vom 16.01.1998 (BGBl. I
S. 137), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.07.2002 (BGBl. I S. 2850).
Der
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. Er wird begrenzt durch die
im Norden und Süden aufeinander zulaufenden Streckenführungen der Deutschen
Bahn AG und im Osten durch die Wakefieldstraße.
2. Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die öffentliche Darlegung
und Anhörung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
Sachverhalt:
Das Plangebiet wird bestimmt durch zwei
Bahntrassen und die Wakefieldstraße, die die äußeren Grenzen markieren. Zudem
wird es durch die Plutostraße durchschnitten und zweigeteilt.
Den westlichen Teil der Plutostraße prägt eine
Straßenrandbebauung ehemaliger Steigerhäuser, deren Gärten an ein größeres
Brachgelände angrenzen.
Zur Stärkung der Wohnbebauung soll dieses
Wohngebiet nach Westen erweitert und der entstehende Ausgleichsbedarf durch
Aufwertung der verbleibenden Freifläche kompensiert werden.
Der östlich der Plutostraße
gelegene Teilbereich war ursprünglich Betriebsfläche und Standort der Zeche
Pluto Thies. Auf diesem ehemaligen Zechengelände und den ehemaligen Zechengebäuden
haben sich zwischenzeitlich emissionsträchtige Nutzungen angesiedelt. Das Gebiet
vermittelt den Eindruck eines Gewerbegebietes. Diese gewachsenen Strukturen
sollen erhalten bleiben. Ein Einschleichen von Wohnbebauung muss zur
Verhinderung einer weiteren ruhrgebietstypischen, aber problematischen
Gemengelage vermieden werden. Dieser Bereich ist deshalb zu ordnen und unter
Beachtung des Grün- und Baumbestandes und der festgestellten Altlasten zu
erschließen.
Mit diesem
Aufstellungsbeschluss wird ein Planungserfordernis signalisiert und
gleichzeitig die Möglichkeit geschaffen, die laufende Planung präventiv
abzusichern. Planungsanstoß sind Umnutzungsbestrebungen in diesem Bereich, die
die städtebauliche Ordnung und Entwicklung bedrohen und nur mit neuem
Planungsrecht zu verhindern sind.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 206
liegt innerhalb eines Teilbereiches der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes
(FNP). Der Beschluss über die Freigabe der 77. Änderung zur öffentlichen
Darlegung und Anhörung der Bürger wurde in der Sitzung des Ausschusses für
Planung und Stadtentwicklung am 19.03.1998 beschlossen. Die Bürgerbeteiligung erfolgte
am 22.04.1999. Die Inhalte dieser Änderung wurden seitdem für den Bereich des
Bebauungsplanes aufgrund von Bürgeranregungen mehrfach geändert.
Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 206 wird in
gegenseitiger Abstimmung mit der 77. Änderung des FNP erfolgen, so dass eine
Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan gewährleistet werden kann.
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Anlagen:
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Übersichtsplan 1 : 10000
-
Bebauungsplanentwurf
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | BebPlan206 (338 KB) |