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Der Rat der Stadt Herne stimmt einer im Jahr 2005 vorab
durchzuführenden Gewinnausschüttung im Betrag von 5.000.534,-- Euro an die
Stadt Herne zu.
Sofern
im Rahmen der Jahresabschlusserstellung 2005 für den Eigenbetrieb Bäder Herne
festgestellt wird, dass der Jahresüberschuss 2005 für diese beschlossene
Vorabausschüttung nicht ausreicht, stimmt der Rat der Stadt zu, dass in Höhe
des Differenzbetrages eine Auflösung von Rücklagen erfolgt.
06.12.2005 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 5 - beschlossen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt Herne stimmt einer im Jahr 2005 vorab
durchzuführenden Gewinnausschüttung im Betrag von 5.000.534,-- Euro an die
Stadt Herne zu.
Sofern
im Rahmen der Jahresabschlusserstellung 2005 für den Eigenbetrieb Bäder Herne
festgestellt wird, dass der Jahresüberschuss 2005 für diese beschlossene
Vorabausschüttung nicht ausreicht, stimmt der Rat der Stadt zu, dass in Höhe
des Differenzbetrages eine Auflösung von Rücklagen erfolgt.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
13.12.2005 - Rat der Stadt
Ö 6 - beschlossen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
Der Rat der Stadt Herne stimmt einer im Jahr 2005 vorab
durchzuführenden Gewinnausschüttung im Betrag von 5.000.534,-- Euro an die
Stadt Herne zu.
Sofern
im Rahmen der Jahresabschlusserstellung 2005 für den Eigenbetrieb Bäder Herne
festgestellt wird, dass der Jahresüberschuss 2005 für diese beschlossene
Vorabausschüttung nicht ausreicht, stimmt der Rat der Stadt zu, dass in Höhe
des Differenzbetrages eine Auflösung von Rücklagen erfolgt.
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