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Finanzielle
Auswirkungen: Einnahmen
in €: |
Haushaltsstelle: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
5.000.534,-- |
1.570.210/000/0 |
Verwaltungshaushalt |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne stimmt einer im Jahr 2005 vorab durchzuführenden Gewinnausschüttung im Betrag von 5.000.534,-- Euro an die Stadt Herne zu.
Sofern
im Rahmen der Jahresabschlusserstellung 2005 für den Eigenbetrieb Bäder Herne
festgestellt wird, dass der Jahresüberschuss 2005 für diese beschlossene
Vorabausschüttung nicht ausreicht, stimmt der Rat der Stadt zu, dass in Höhe
des Differenzbetrages eine Auflösung von Rücklagen erfolgt.
Sachverhalt:
Der Eigenbetrieb Bäder Herne ist an der Energie- und Wasserversorgung mittleres Ruhrgebiet(ewmr) beteiligt.
In der Gesellschafterversammlung der ewmr vom 30.08.2005 wurde im Rahmen der Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2004 beschlossen, anteilig einen Betrag von 6.337.812,-- Euro an die Stadt Herne auszuschütten. Nach Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlages von 1.337.278,-- Euro wird der Eigenbetrieb Bäder Herne voraussichtlich im November 2005 einen Betrag von 5.000.534,-- Euro ausgezahlt bekommen.
Der Dividendenertrag wird, wie in
den Vorjahren auf der städtischen Haushaltsstelle 1.570.210/000/0 -
Gewinnanteile – vereinnahmt und dadurch der Stadt Herne – zunächst vorläufig –
zur Verfügung gestellt. Er soll der Stadt aber endgültig verbleiben. Hierzu
bedarf es eines Beschlusses.
Es handelt sich insoweit um eine
Vorabausschüttung, als die Stadt Herne bereits jetzt dem erst im kommenden Jahr
festzustellenden Gewinn 2005 des Eigenbetrieb Bäder Herne erhält.
Gemäß § 4 der Betriebssatzung der Stadt Herne für den Eigenbetrieb Bäder Herne entscheidet der Rat über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung. Der Beschluss über eine Vorabausschüttung steht dem Beschluss über die Ergebnisverwendung gleich.
Ob der tatsächliche Jahresüberschuss
2005 des Eigenbetrieb Bäder Herne den vollen Betrag der Vorabausschüttung
decken kann ist insofern nicht sicher, da ein Teil der ewmr-Dividende eine
Kapitalrückzahlung dieser Gesellschaft darstellt, die mit den
Anschaffungskosten des Eigenbetriebes Bäder Herne für die ewmr-Beteiligung zu
verrechnen ist und deshalb bei der Ermittlung des Jahresüberschusses 2005 nicht
als Ertrag berücksichtigt werden kann. Für diesen Fall soll bereits jetzt eine
Auflösung von Rücklagen in Höhe des möglichen Differenzbetrages beschlossen
werden.
Gemäß § 4 der Betriebssatzung
entscheidet der Rat auch über die
Rückzahlung von Eigenkapital (hier Auflösung von Rücklagen).
Nach § 5 (4) der
Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) berät der Werksausschuss
die Beschlüsse des Rates vor.
Da für den Eigenbetrieb Bäder Herne
kein Werksausschuss gebildet wurde, nimmt der Haupt- und Finanzausschuss gemäß
§ 5 (6) der EigVO NW die Aufgaben des Werksausschusses wahr.
In Vertretung
Bornfelder
Stadtdirektor
Anlagen:
keine