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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
in €: |
Haushaltsstelle: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
beschließt:
Den
Vertretern/innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtmarketing
Herne GmbH wird die Weisung erteilt, die aus der Anlage ersichtlichen
Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Stadtmarketing Herne GmbH zu
beschließen.
Sachverhalt:
Die
Stadtmarketing Herne GmbH (SMH) wurde im Januar 2002 gegründet. Die
Gesellschaft ist nach dem jetzt vorliegenden Gesellschaftsvertrag fest
vereinbart bis zum Jahr 2006, danach gilt die Gesellschaft als auf unbestimmte
Zeit geschlossen. Ab dem Jahr 2006 können einzelne Gesellschafter erstmalig mit
einer Frist von einem Jahr zum Ende des folgenden Geschäftsjahres ihren
Austritt aus der Gesellschaft erklären. Mit der Festschreibung der Gesellschaft
bis zum 31.12.2006 ist zudem eine jährliche Nebenleistungspflicht in Höhe von
2.000,00 € je Stammkapitalanteil in Höhe von 500,00 € verbunden, die ebenfalls
bis zum 31.12.2006 fest vereinbart ist.
Die
Verwaltung ist nach umfassenden Gesprächen mit allen privaten Mitgesellschaften
davon überzeugt, dass die begonnene Arbeit fortgesetzt werden sollte. In Kooperation mit privaten Unternehmen kann
es gelingen, das Image der Stadt Herne nach innen und über die Grenzen der
Stadt hinaus mit einer kontinuierlichen Arbeit weiter zu fördern und zu
stärken. Dabei sollten die Erfahrungen aus der Vergangenheit genutzt werden.
Eine unabdingbare Grundvoraussetzungen für eine kontinuierliche Arbeit der Gesellschaft ist in diesem Zusammenhang aber Konstanz und eine sichere Finanzlage. Beides ist nach Auslaufen der bisherigen gesellschaftsvertraglichen Regelungen nicht gegeben. Die Nebenleistungspflicht würde zum 01.01.2007 entfallen. Danach müsste die Gesellschaft sich selber finanzieren. Die Erfahrungen in Herne, aber auch in den umliegenden Städten, zeigen, dass Marketinggesellschaften dauerhaft auf finanzielle Unterstützung ihrer Gesellschafter angewiesen sind. Es besteht daher Einvernehmen mit den Mitgesellschaftern, dass der Gesellschaftsvertrag in den folgenden Punkten geändert werden sollte:
Nur so sind
nach Meinung aller am Marketingprozess beteiligten Akteure die gewünschten
Verbesserungen dauerhaft zum Wohle der Stadt Herne zu erreichen.
Bisher
setzen Beschlüsse zu § 9 Abs. 1 Ziff. 1 (Änderungen des Gesellschaftsvertrages
einschl. Kapitalerhöhungen und –herabsetzungen, Begründung/Änderung von
Nebenleistungsverpflichtungen;) zu ihrer Wirksamkeit die Zustimmung aller
Gesellschafter voraus. Zukünftig sollen auch derartige Beschlüsse, ebenso wie
Beschlüsse zur Feststellung des Wirtschaftsplanes u.a., zu ihrer Wirksamkeit
nur noch der Zustimmung der Stadt Herne und mindestens drei Viertel der Stimmen
aller weiteren Gesellschafter bedürfen.
Dahingehend soll § 9 Abs. 1, letzter Absatz geändert werden.
Alle
geplanten Änderungen des Gesellschaftsvertrages sind der als Anlage beigefügten
Synopse zu entnehmen.
Gemäß § 9
Abs. 1, Ziff. 1 des
Gesellschaftsvertrages der SMH bedürfen Änderungen des Gesellschaftsvertrages
der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.
Der Aufsichtsrat der SMH wird in seiner Sitzung am 18. November 2005 die geplante Gesellschaftsvertragsänderung vorberaten. Die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung soll noch in diesem Jahr erfolgen.
In
Vertretung
Bornfelder
Stadtdirektor
Anlagen:
Synopse Gesellschaftsvertrag