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Auszug - Beschluss über Anregungen und Bedenken zur Änderung Nr. 14 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Halde der ehemaligen Zeche Pluto V / Dürerhalde / Grünflächen östlich der Wakefieldstraße" - Stadtbezirk Eickel  

des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 19
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 06.12.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:30   (öffentlich ab 17:30) Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2005/0801 Beschluss über Anregungen und Bedenken zur Änderung Nr. 14 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Halde der ehemaligen Zeche Pluto V / Dürerhalde / Grünflächen östlich der Wakefieldstraße" - Stadtbezirk Eickel
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Schulz, 2627
Federführend:FB 54 - Umwelt Bearbeiter/-in: Säger, Susanne
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Stadtrat Terhoeven berichtet, dass es im Laufe der Beratung zu einem Irrtum bezüglich der „Entsiegelung“ der Görresstraße

Herr Stadtrat Terhoeven berichtet, dass es im Laufe der Beratung zu einem Irrtum bezüglich der „Entsiegelung“ der Görresstraße gekommen sei. Es sei keineswegs geplant, die Görresstraße auf dem Wege der Entsiegelung zu beseitigen. Die Straße könne nur teilentsiegelt werden, weil sie Teil eines Wegenetzes für Schwertransporte durch das Stadtgebiet sei.

 

Herr Stadtverordneter Schlüter bittet darum, diese Äußerung zu Protokoll zu nehmen.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

 

 

 

 

 

 

Zu 1.:     Schreiben des Landesbetriebes Straßenbau NRW vom 27.10.2004

 

 

 

              Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

Der Anregung wird nicht gefolgt.

Die Festsetzungskarte nimmt die Straßenflächen der L639 aus. Lediglich die Flächen, auf denen die Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden sollen, sind in den Schutzstatus einbezogen worden.

In den textlichen Erläuterungen wird dabei aber ausdrücklich auf die Ausführungsplanung verwiesen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

 

 

Zu 2.:     Schreiben der DB Services Immobilien GmbH vom 30.11.2004

 

              Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Zu 2.1:   Der Rat der Stadt beschließt:

              Der Anregung wird nicht gefolgt.

§ 18 Allgemeines Eisenbahngesetz besagt, dass der Bau oder die Änderung von Bahnbetriebsanlagen nur nach vorheriger Planfeststellung oder Plangenehmigung möglich ist. Im Rahmen des Landschaftsplanänderungsverfahrens werden jedoch weder der Bau noch die Änderung von Bahnanlagen vorbereitet.

 

 

 

 

Im Rahmen der Landschaftsplanänderung wird der Status quo festgestellt. Durch Nichtnutzung der Fläche hat sich eine vielfältige Vorwaldgesellschaft mit Baum- und Strauchschicht eingestellt, die erhalten werden sollte.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

 

 

Zu 2.2:   Ein Beschluss ist nicht zu fassen.

 

 

 

 

Zu 3.:     Schreiben der Emschergenossenschaft vom 22.11.2004

 

 

 

              Ein Beschluss ist nicht zu fassen.

 

 

 

 

Zu 4.:   Schreiben der IHK im mittleren Ruhrgebiet vom 15.11.2004

 

 

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Zu 4.1:   Der Rat der Stadt beschließt:

Der Anregung wird nicht gefolgt.

Die Betriebsflächen der Firma Winarski liegen außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes und sind daher von der Änderung nicht betroffen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

 

 

Zu 4.2:   Der Rat der Stadt beschließt:

Der Anregung wird nicht gefolgt.

Durch die Änderung des Landschaftsplanes werden Änderungen auf dem Gelände weder erschwert noch unmöglich gemacht. In den textlichen Erläuterungen zum Entwicklungsraum wird vielmehr ausdrücklich auf die Funktion des Grundstückes als Sportanlage hingewiesen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

 

 

Zu 4.3    Der Rat der Stadt beschließt:

              Der Anregung wird nicht gefolgt.

Die Rücknahme der Grenze des Landschaftsplanes im Bereich des bisherigen Entwicklungsraumes 6.27 ermöglicht keine zusätzliche Wohnbebauung.

Städtebauliche Ziele, wie z. B. die Abgrenzung von Siedlungsbereichen, können im Landschaftsplan nicht dargestellt werden, dies wie auch die Bewältigung der dadurch entstehenden Nutzungskonflikte ist Aufgabe der Bauleitplanung. Der Landschaftsplan kann lediglich Aussagen über die Ziele der Landschaftsentwicklung machen.

Bei Vorliegen entsprechender bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Voraussetzungen wäre auch vor der Änderung des Landschaftsplanes eine bauliche Nutzung möglich gewesen, da nach der bisherigen Darstellung im Landschaftsplan lediglich eine temporäre Erhaltung der Landschaftsstruktur bis zur Schaffung von Baurecht vorgesehen war.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

 

 

Zu 5:      Schreiben der PLEdoc GmbH vom 17.11.2004

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

 

 

Der Rat der Stadt beschließt:

Der Anregung wird nicht gefolgt.

Inhalt und Bestandteile des Landschaftsplans sind in § 16 ff Landschaftsgesetz Nordrhein- Westfalen geregelt. Eine nachrichtliche Darstellung von Ferngasleitungen ist demnach im Landschaftsplan nicht möglich.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

 

 

Zu 6:      Schreiben von Frau Christiane Bays und Herrn Ralf Lüdemann vom                                                                                                               16.11.2004, von Herrn Alfred Bays vom 11.11.2004 und Herrn Adalbert                                                                                                                           Kleppa vom 10.11.2004

 

              Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

 

 

Der Rat der Stadt beschließt:

Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

 

 

Durch die Änderung des Landschaftsplanes wird es zu keiner Verringerung des Grünflächenanteils im Plangebiet kommen, da sich durch das Herausnehmen von Teilflächen des bisherigen Entwicklungsraumes 6.27 aus dem Geltungsberreich des Landschaftsplans an deren Bebaubarkeit nichts ändert (Begründung s. 4.3 – Beschlussvorschlag zur Stellungnahme der IHK).

 

Der Landschaftsplan stellt Entwicklungsziele für die Landschaft dar. Dazu zählen nicht nur die Neuentwicklung, sondern auch die Erhaltung von vorhandenen Grüngebieten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

Zu 7.:     Schreiben von A. Strahm vom 16.11.2004

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

 

 

Der Rat der Stadt beschließt:

Der Anregung wird nicht gefolgt.

Der Landschaftsplan trifft keine Festsetzungen im Hinblick auf die Verkehrsführung im Bereich der Görresstr. Er stellt für dieses Gebiet lediglich Entwicklungsziele für Natur und Landschaft dar.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

 

 

Zu 8.:    Schreiben der Eheleute Kunka, Hanel und Swietoniowski vom                         15.11.2004

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

 

Der Rat der Stadt beschließt:

Der Anregung wird nicht gefolgt.

Das Schreiben vom September 04 bezieht sich auf die Flächennutzungsplanänderung Nr. 77 und wendet sich gegen die geplante Wohngebietsausweisung westlich der Plutostraße.

Die Darstellung von Bauflächen obliegt nicht der Landschaftsplanung, sondern ist i. R. der Bauleitplanung zu regeln.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

 

 

Zu 9:     Schreiben des Turnvereins Wanne 1885 e. V. vom 28.10.2004 und                             13.11.2004

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

 

Der Rat der Stadt beschließt:

Der Anregung wird nicht gefolgt.

Die Darstellung einer gewerblichen Baufläche ist im Landschaftsplan nicht möglich. Auch der rechtskräftige Flächennutzungsplan weist diesen Bereich bereits als Grünfläche mit dem Zusatz Sportanlage aus.

Restriktionen für den Betrieb der Sportanlage ergeben sich aus der Aufnahme in den Geltungsbereich des Landschaftsplanes nicht.

Vielmehr wird in den textlichen Erläuterungen ausdrücklich auf die öffentliche Funktion als Sportplatz hingewiesen.

 

Eine Abbindung der Görresstr. / Plutostr. wird durch die Ausweisung im Landschaftsplan nicht ermöglicht, da im Rahmen der Darstellung der Entwicklungsziele keine rechtsverbindlichen Festsetzungen getroffen werden können. Es handelt sich hierbei lediglich um behördenverbindliche Aussagen.

 

Durch die Landschaftsplanänderung wird auch keine Ausweitung der Wohnbebauung ermöglicht, da der Landschaftsplan keine Bauflächen festsetzen kann.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

 

 

Zu 10.:  Schreiben von A. Mitschka und H. Winarski vom 16.11.2004

 

 

 

              Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

Der Anregung wird nicht gefolgt.

Der Widerspruch ist nicht begründet. Die der Verwaltung vorliegenden Stellungnahmen zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 77 zeigen jedoch auf, dass die Einwender die Installierung einer Wohnbebauung in einem gewerblichen Umfeld mit entsprechenden Einschränkungen für ihre Gewerbebetriebe befürchten.

Die städtebauliche Zielsetzung, d. h. hier die Darstellung von gewerblichen bzw. Wohnbauflächen kann nur im Zuge der Bauleitplanung erfolgen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

 

 

Zu 11.:   Schreiben von Günther Nolte vom 02.11.2004 und vom 17.05.2001

 

              Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

11.1   Durch die Landschaftsplanänderung rückt kein schützenswertes Grün         an die Gewerbebetriebe heran, sondern es wird der Status quo dar-            gestellt.

 

11.2   Für die Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Änderung des           Landschaftsplanes keine Grundvoraussetzung, da die Flächen der    östlichen Plutostr., mit Ausnahme des Sportplatzes nicht im Gel-  tungsbereich des Landschaftsplanes liegen.

 

Die Zitate entstammen dem Erläuterungsbericht zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 77.

Die textlichen Erläuterungen zu den neu –aufgenommenen landschaftsplanerischen Entwicklungsräumen 1.27, 1.28 und 2.6 zeigen auf, dass es sich hierbei durchaus um einen einheitlichen Planungsraum handelt. Gerade die begrünten Bahnnebenanlagen, der baumbestandene Randbereich des

 

 

Sportplatzes und die ehemalige Rangierfläche der Bahn auf dem Hochplateau stellen wichtige Verbindungselemente im Sinne eines Biotopverbundes zwischen den Waldflächen der Görresstraße und der Dürerhalde dar. 

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

 

 

Zu 12.:   Schreiben der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, Ortsverein Wan-                   ne-Eickel vom 15.05.2001

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

Die Flächen des THW-Ortsvereines Wanne-Eickel liegen außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes.

 

 

 

Die hier zitierte Ratsvorlage bezieht sich auf die Flächennutzungsplanänderung Nr. 77 und nicht auf die Landschaftsplanänderung.

Durch die Landschaftsplanänderung ergeben sich keine Einschränkungen für die Ausbildungs- und Übungsveranstaltungen des Technischen Hilfswerkes.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

 

 

Zu 13.:   Schreiben der Fachvereinigung Güterkraftverkehr, Logistik und Ent-                     sorgung vom 15.05.2001

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

 

 

Zu 13.1: Der Rat der Stadt beschließt:

Der Anregung wird nicht gefolgt.

Die Einsprüche beziehen sich ausschließlich auf die Flächennutzungsplanänderung Nr. 77, da eine Ausweisung eines Mischgebietes nur im Rahmen der Bauleitplanung möglich ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

 

 

 

Zu 13.2: Ein Beschluss ist nicht zu fassen.