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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2005/0878  

Betreff: TGG Tagungsstätten- und Gastronomiegesellschaft Herne mbH (TGG) - Bereistellung überplanmäßiger Mittel
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hunke - 24 24
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Lasar, Petra  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
06.12.2005 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
13.12.2005 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

349.942,48

1.841.715/000/1

VwHH

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

Der Rat der Stadt stimmt der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von insgesamt 349.942,48 €, Zuführung zur Kapitalrücklage der TGG Tagungsstätten- und Gastronomiegesellschaft Herne mbH (TGG) auf die Verlustzuweisung des Geschäftsjahres 2005 der TGG, zu.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Wirtschaftsplan der TGG hat für das Geschäftsjahr 2005 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 528 Tsd. € ausgewiesen. Die Stadt leistet als Alleingesellschafterin der TGG einen jährlichen Festbetrag zur Deckung des Verlustes in Höhe von 592.842,48 €. Der entsprechende Weisungsbeschluss des Ausschusses für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe an die städtischen Vertreter/innen zur Feststellung des Wirtschaftsplanes wurde am 10.12.2004 gefasst. Die Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung der TGG erfolgte am 17.12.2004.

 

Entgegen dem Planansatz wird ein um 608 Tsd. € höherer Fehlbetrag von insgesamt 1.136 Tsd. € erwartet, der einen zusätzlichen städtischen Unterdeckungsausgleich an die Gesellschaft in Höhe von rd. 350 T€ und die Anpassung des Wirtschaftsplanes 2005 erfordert. Die benötigten Mittel sollen der TGG zur Sicherung der Liquidität kurzfristig zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Aufsichtsrat der TGG hat den geänderten Wirtschaftplan nach § 12 Absatz 5 des Gesellschaftsvertrages in seiner Sitzung am 03. November 2005 vorberaten und einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss an die Gesellschafterversammlung gefasst. Die Gesellschafterversammlung soll den geänderten Wirtschaftsplan 2005 gemäß § 14 Nr. 7 des Gesellschaftsvertrages der TGG nach Beschlussfassung des Ausschusses für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe am 29.11.2005 (Vorlage Nr. 2005/0876) feststellen. Den Fraktionsvorsitzenden und Sprechern der Gruppen im Rat sind der geänderte Wirtschaftsplan 2005 sowie die Erläuterungen der Geschäftsführung zu den Abweichungen (Lagebericht) zur Kenntnis übersandt worden.

 

Im Zusammenhang mit der Wirtschaftsplanung 2006 ist die Geschäftsführung der TGG aufgefordert, konzeptionelle strukturverbessernde Maßnahmen im Rahmen der künftigen Betriebsführung aufzuzeigen, die zwingend eine Fehlbetragsminimierung bewirken. Das Ergebnis soll in der Sitzung des Ausschusses für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe am 14.03.2006 beraten werden. Zudem erfolgt die Überprüfung des jährlichen Unterdeckungsausgleiches der Stadt an die TGG, voraussichtlich verbunden mit einer Anpassung des Deckelungsbetrages ab dem Jahr 2006.

 

Da es sich hierbei um eine erhebliche überplanmäßige Ausgabe gemäß § 5 Absatz 4 Nr. 1 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Herne handelt, hat der Rat der Stadt über die Mittelbereitstellung seine vorherige Zustimmung zu erteilen. Entsprechende Deckungsmittel stehen bei der
HHSt. 1.910.807.100/4, Zinsen für Kassenkredite, in Höhe von 100.00,00 € und bei der
HHSt. 1.910.850.000/2, Deckungsreserve für den Gesamthaushalt, in Höhe von 250.000,00 € zur Verfügung.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Bornfelder

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

Keine

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Erläuterungen zum Wirtschaftsplan (37 KB) PDF-Dokument (27 KB)