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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben
in €: |
Haushaltsstelle: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
349.942,48 |
1.841.715/000/1 |
VwHH |
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt beschließt:
Der
Rat der Stadt stimmt der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von insgesamt
349.942,48 €, Zuführung zur Kapitalrücklage der TGG Tagungsstätten- und
Gastronomiegesellschaft Herne mbH (TGG) auf die Verlustzuweisung des
Geschäftsjahres 2005 der TGG, zu.
Sachverhalt:
Der Wirtschaftsplan der TGG hat für das Geschäftsjahr
2005 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 528 Tsd. € ausgewiesen. Die Stadt
leistet als Alleingesellschafterin der TGG einen jährlichen Festbetrag zur
Deckung des Verlustes in Höhe von 592.842,48 €. Der entsprechende
Weisungsbeschluss des Ausschusses für Beteiligungen und optimierte
Regiebetriebe an die städtischen Vertreter/innen zur Feststellung des
Wirtschaftsplanes wurde am 10.12.2004 gefasst. Die Beschlussfassung durch die
Gesellschafterversammlung der TGG erfolgte am 17.12.2004.
Entgegen dem Planansatz wird ein um 608 Tsd. €
höherer Fehlbetrag von insgesamt 1.136 Tsd. € erwartet, der einen zusätzlichen
städtischen Unterdeckungsausgleich an die Gesellschaft in Höhe von rd. 350 T€
und die Anpassung des Wirtschaftsplanes 2005 erfordert. Die benötigten Mittel
sollen der TGG zur Sicherung der Liquidität kurzfristig zur Verfügung gestellt
werden.
Der
Aufsichtsrat der TGG hat den geänderten Wirtschaftplan nach § 12 Absatz 5 des
Gesellschaftsvertrages in seiner Sitzung am 03. November 2005 vorberaten und
einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss an die Gesellschafterversammlung
gefasst. Die Gesellschafterversammlung soll den geänderten Wirtschaftsplan 2005
gemäß § 14 Nr. 7 des Gesellschaftsvertrages der TGG nach Beschlussfassung des
Ausschusses für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe am 29.11.2005
(Vorlage Nr. 2005/0876) feststellen. Den Fraktionsvorsitzenden und Sprechern
der Gruppen im Rat sind der geänderte Wirtschaftsplan 2005 sowie die
Erläuterungen der Geschäftsführung zu den Abweichungen (Lagebericht) zur
Kenntnis übersandt worden.
Im Zusammenhang mit der Wirtschaftsplanung 2006 ist
die Geschäftsführung der TGG aufgefordert, konzeptionelle strukturverbessernde
Maßnahmen im Rahmen der künftigen Betriebsführung aufzuzeigen, die zwingend
eine Fehlbetragsminimierung bewirken. Das Ergebnis soll in der Sitzung des
Ausschusses für Beteiligungen und optimierte Regiebetriebe am 14.03.2006
beraten werden. Zudem erfolgt die Überprüfung des jährlichen
Unterdeckungsausgleiches der Stadt an die TGG, voraussichtlich verbunden mit
einer Anpassung des Deckelungsbetrages ab dem Jahr 2006.
Da
es sich hierbei um eine erhebliche überplanmäßige Ausgabe gemäß § 5 Absatz 4
Nr. 1 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Herne handelt, hat der Rat der Stadt
über die Mittelbereitstellung seine vorherige Zustimmung zu erteilen.
Entsprechende Deckungsmittel stehen bei der
HHSt. 1.910.807.100/4, Zinsen für Kassenkredite, in Höhe von 100.00,00 € und
bei der
HHSt. 1.910.850.000/2, Deckungsreserve für den Gesamthaushalt, in Höhe von
250.000,00 € zur Verfügung.
Der
Oberbürgermeister
In
Vertretung
Bornfelder
Anlagen:
Keine
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1 | öffentlich | Erläuterungen zum Wirtschaftsplan (37 KB) | ![]() |