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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2005/0852  

Betreff: Optimierung der Stadtentwässerung in Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Hasler / Herr Dudda
Federführend:Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister Bearbeiter/-in: Golder, Silke
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
06.12.2005 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
13.12.2005 
des Rates der Stadt geändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

 

Einnahmen voraussichtlich

122.000.000 €

 

 

NEU

 

 

Vermögenshaushalt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Unter der Voraussetzung, dass in der vorangegangenen nicht-öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt die entsprechenden vergaberechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Beschlüsse im Rahmen der Optimierung der Stadtentwässerung in Herne gefasst wurden, beschließt der Rat der Stadt:

 

I.

 

1.      Mit Wirkung vom 01.01.2006 wird eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) im Sinne des § 114 a) Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegründet. Die Anstalt führt den Namen ”Stadtentwässerung Herne” mit dem Zusatz ”Anstalt des öffentlichen Rechts”.

 

2.a)   Die beigefügte Satzung der AöR wird in der vorliegenden Form beschlossen mit folgenden Maßgaben:

 

          -    § 5 Abs. 2 wird wie folgt geändert: „Den Vorsitz des Verwaltungsrates führt der Oberbürgermeister. Soweit Beigeordnete mit eigenem Geschäftsbereich bestellt sind, führt derjenige Beigeordnete den Vorsitz, zu dessen Geschäftsbereich die der Anstalt übertragenen Aufgaben gehören.“

 

          -           Sofern realisierbar geht neben der Abwasserbeseitigungspflicht auch die Satzungs- und Gebührenhoheit auf die Anstalt über.

 

          -    Die Anstalt kann ihr übertragene Aufgaben mit Zustimmung der Verwaltung auf die Stadt Herne rückübertragen.

 

 

2.b)   Unter den Maßgaben der Ziffer 2. a) dieses Beschlussvorschlages werden der Anstalt die in § 2 dieser Satzung genannten Aufgaben übertragen.

 

3.      Die Stadt Herne überträgt der Stadtentwässerung Herne AöR zum 01.01.2006 Kanalvermögen zu einem Wert von

 

         122.050.000 €

         - gegen Gewährung von Stammkapital im Betrag von 50.000 € (in Worten: fünfzigtausend)

         - gegen Zahlung eines Kaufpreises von 122.000.000 € (in Worten: einhundertzweiund-

           zwanzig Millionen) 

 

         Die endgültige Zuordnung von Aktiva und Passiva in einer Eröffnungsbilanz der AöR ist auf den 01.01.2006 festzustellen.

 

4.      Der Verwaltungsrat besteht aus sieben Mitgliedern.

         Vorsitzender des Verwaltungsrates für die Gründungs- und Errichtungsphase der Anstalt wird Herr Oberbürgermeister Horst Schiereck, im Anschluss daran geht der Verwaltungsratsvorsitz auf Herrn Stadtrat Jan Benedikt Terhoeven über.

 

 

Der Rat der Stadt wählt

 

         a)   als Mitglieder des Verwaltungsrates

 

1.      _______________________________

2.      _______________________________

3.      _______________________________

4.      _______________________________

5.      _______________________________

6.      _______________________________

 

         und

 

         b)   als stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsrates

 

1.      _______________________________

2.      _______________________________

3.      _______________________________

4.      _______________________________

5.      _______________________________

6.      _______________________________

 

         sowie

 

         c)         ________________________ als erste/n und _____________________ als zweite/n Stellvertreter/in des Vorsitzenden des Verwaltungsrates.

 

Die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates werden vom Rat für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Amtszeit von Mitgliedern des Verwaltungsrates, die dem Rat angehören, endet mit dem Ende der Wahlzeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Rat der Stadt.

 

 

5.      Den Mitgliedern des Verwaltungsrats wird die Weisung erteilt,

 

         Herrn Dipl.-Ing. Horst Schlicht

 

         vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2010  und

 

         Herrn Stadtrat Jan Benedikt Terhoeven

 

         für die Gründungs- und Errichtungsphase

 

         zum Vorstand der Anstalt zu bestellen.

 

 

 

II.

 

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche mit der Errichtung der Anstalt erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Für den Fall, dass sich redaktionelle Änderungen ergeben oder dass sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch Urkundspersonen, die Genehmigungsbehörden oder das Registergericht Änderungen ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Ratsbeschlusses nicht beeinträchtigt wird.

 

2.       Die Wirksamkeit der Beschlüsse steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung bzw. der Zustimmung der Arbeitsverwaltung, der Kommunalaufsicht, der Finanzverwaltung und der Kartellbehörde

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Vorbemerkung

 

Der Rat der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 21.06.2005 den folgenden Beschluss gefasst (Vorlage-Nr. 2005/0456):

 

“Der Rat der Stadt beschließt:

 

1.      Der Rat der Stadt nimmt den beigefügten Bericht “Optimierung der Stadtentwässerung in Herne” zur Kenntnis.

 

2.      Die Verwaltung wird entsprechend der Handlungsempfehlung im o. g. Bericht beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des “Kooperationsmodells” mit einem privaten Partner einzuleiten.

 

3.      Der private Kooperationspartner wird im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens (Teilnahmewettbewerb mit anschließendem Verhandlungsverfahren) ermittelt.

 

4.      Für die Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens und die weiteren Maßnahmen zur Umsetzung des Kooperationsmodells wird eine externe Beratung hinzugezogen (s. Beschlussvorlage Nr. 2005/0505 - nicht öffentlicher Teil).

 

5.      Nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens erfolgt eine endgültige Entscheidung des Rates über die Gründung der Abwassergesellschaft, die Vergabe von Gesellschaftsanteilen, den Entsorgungsvertrag und über die Organisationsform, in der die bei der Stadt Herne verbleibenden Aufgaben wahrgenommen werden.”

 

 

Die Vergabeentscheidung und die damit zusammenhängenden Beschlüsse sind Gegenstand der nicht-öffentlichen Sitzung.

Die Entscheidung über die Organisationsform AöR wird in öffentlicher Sitzung getroffen.

 

 

Zu Punkt I. 1. und I. 2. des Beschlussvorschlages:

 

Das Angebot des Bieters WVH sieht vor, eine eigenständige Anstalt öffentlichen Rechts zu errichten, der ausschließlich die Aufgabe der Abwasserbeseitigung zugewiesen ist. Im Zusammenhang mit der Anstaltserrichtung ist die Anstaltssatzung zu beschließen. Die Anstaltssatzung regelt den Aufgabenkreis der Anstalt, die Zuständigkeiten und Besetzungen der Organe der Anstalt sowie Regelungen zur Beschlussfassung.

 

Entgegen der Regelung in § 5 Abs. 2 des vom Bieter WVH mit dem Nebenangebot 2 eingereichten Entwurfs der Satzung für die AöR gilt  § 114 a) Abs. 8 Satz 2 und 3 GO NRW.

 

Zielsetzung ist es, die Satzungs- und Gebührenhoheit auf die Anstalt zu übertragen. Im Zusammenhang mit den umzusetzenden Forfaitierungsverträgen ist jedoch nicht auszuschließen, dass die Satzungs- und Gebührenhoheit rechtlich bei der Stadt verbleiben muss. Das Gebührenaufkommen muss jedoch in jedem Fall der AöR zur Sicherstellung ihrer Geschäftstätigkeit zur Verfügung gestellt werden. Vor diesem Hintergrund sieht die vorliegende Satzung (noch) keine Übertragung der Satzungs- und Gebührenhoheit auf die Anstalt vor.

 

 

 

Zu Punkt I. 3. des Beschlussvorschlages:

 

Um die Anstalt mit einem angemessenen Kapital auszustatten, soll ihr das betriebsnotwendige Kanalvermögen übertragen werden.

 

Das Anlagevermögen des UA 700 Stadtentwässerung  stellt sich zum 31.12.2004 wie folgt dar:

 

                                          Anschaffungs-/

                                          Herstellungswert      Restbuchwert

 

Abwasserkanäle               138.174.001 €          98.929.631 €

 

Pumpwerke                              189.951 €               135.341 €

 

bewegliches Vermögen         2.274.016 €               438.365 €

gesamt                              140.637.968           99.503.337 €   *

                                          ==========================

 

 

 

 

 

      

                                    Wiederbeschaffungs-

                                          zeitwert                   Restbuchwert

 

Abwasserkanäle               254.266.498          139.880.476 €

 

Pumpwerke                              254.964 €               181.663 €

 

bewegliches Vermögen         2.491.936 €               446.912 €

gesamt                              257.013.398          140.509.051 € *

                                          ==========================

                                  

 

 * Die Zu- und Abgänge des Jahres 2005 sowie die Abschreibungen des Jahres 2005 verändern

   die o. g. Werte entsprechend. (Hinweis: Die nur für die Ermittlung von kalkulatorischen Kosten

   gemäß § 6 KAG -NRW notwendigen weiteren Daten zum Abzugskapital  werden der AöR ge-

   sondert von der Stadt Herne zur Verfügung gestellt).

 

Das bewegliche Vermögen  (LKW, Betriebs- und Geschäftsausstattung etc.)  wird zur Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit an die Stadtentwässerung Herne GmbH & Co. KG veräußert.

 

Das übrige Kanalvermögen  wird mit Wirkung zum 01.01.2006  auf die AöR übertragen.

 

Der Übertragungswert wird mit 122.050.000 Euro festgelegt und das Vermögen geht

 

- gegen Gewährung von Stammkapital im Betrag von 50.000 € (in Worten: fünfzigtausend)

- gegen Zahlung eines Kaufpreises von 122.000.000 € ( in Worten: einhundertzweiundzwanzig

   Millionen)

 

auf die AöR über.

 

Der Kaufpreis von 122.000.000 € basiert auf einer Umlaufrendite für festverzinsliche Bundeswertpapiere mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Zur Absicherung des Risikos einer

Zinsveränderung zwischen Abschluss dieses Vertrages bis zum Datum des Abschlusses der Finanzierungsverträge durch die mit der Finanzierung des Asset Deals beauftragten Stadtentwässerung Herne GmbH  Co. KG kann dieser Kaufpreis gemäß § 1 a des Management-Service-Vertrages Nebenangebot 2 bei einer Veränderung der Umlaufrendite entsprechend angepasst werden.

 

 

 

 

Zu Punkt I. 4. des Beschlussvorschlages:

 

Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 der Satzung besteht der Verwaltungsrat der Anstalt aus dem Vorsitzenden und sechs übrigen Mitgliedern. Für die übrigen Mitglieder sind Vertreter/innen im Verhinderungsfall zu bestellen.

 

Vorsitzender des Verwaltungsrates ist gem. § 114 a) Abs. 8 Satz 3 GO NRW grundsätzlich der für den Geschäftsbereich der Stadtentwässerung zuständige Beigeordnete, Herr Stadtrat Jan Benedikt Terhoeven. Da dieser jedoch in der Gründungs- und Errichtungsphase die Aufgaben des Vorstands wahrnimmt, wird Herr Oberbürgermeister Horst Schiereck für diesen Zeitraum Vorsitzender des Verwaltungsrates.

 

Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 der Satzung werden die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates vom Rat der Stadt für die Dauer von fünf Jahren gewählt. § 5 Abs. 3 der Satzung sieht vor, dass die Amtszeit von Mitgliedern des Verwaltungsrates, die dem Rat der Stadt angehören, mit dem Ende der Wahlzeit oder dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Rat der Stadt endet.

 

 

 

Zu Punkt I. 5. des Beschlussvorschlages:

 

Der Vorstand der Anstalt besteht aus einem kaufmännischen und einem technischen Vorstand. In wesentlichen Angelegenheiten der Anstalt ist ein gemeinsamer Beschluss des Vorstandes erforderlich.

 

Das Angebot sieht ferner vor, dass eine Personenidentität zwischen dem Geschäftsführer “Personal/Zukunftsaufgaben” der SEH und dem Vorstand für das kaufmännische Ressort der AöR sowie dem von der Stadt Herne zu benennenden technischen Geschäftsführer der SEH GmbH & Co. KG und dem technischen Vorstand der AöR besteht. Als kaufmännischer Vorstand der AöR ist daher Herr Dipl.-Ing. Horst Schlicht zu bestellen. Als technischer Vorstand wird Herr Stadtrat Jan Benedikt Terhoeven bestellt. Bei der Bestellung von Herrn Stadtrat Jan Benedikt Terhoeven handelt es sich um eine vorläufige Besetzung des Vorstandspostens für die Gründungs- und Errichtungsphase. Eine dauerhafte Besetzung des Vorstandspostens und des technischen Geschäftsführungspostens bei der SEH GmbH & Co. KG ist einer späteren Entscheidung vorbehalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

Entwurf Satzung über die AöR Stadtentwässerung Herne

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf Satzung AöR (611 KB)