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Der Rat
der Stadt beschließt die Siebte Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt
Herne über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche
Maßnahmen.
08.11.2005 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Ö 5 - beschlossen
Der Vorsitzende, Herr Schwanengel, bittet Herrn Becker vom Fachbereich
53/Tiefbau und Verkehr einen Vergleich mit den an Herne
Der
Vorsitzende, Herr Schwanengel, bittet Herrn Becker vom Fachbereich 53/Tiefbau
und Verkehr einen Vergleich mit den an Herne angrenzenden Städten vorzulegen.
Anmerkung
der Schriftführung:
Vom
Fachbereich 53/Tiefbau und Verkehr ist der Städtevergleich
Herne-Essen-Witten-Münster der Niederschrift beigefügt worden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt
dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt beschließt die Siebte Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt
Herne über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche
Maßnahmen.
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat
der Stadt beschließt die Siebte Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt
Herne über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche
Maßnahmen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
13.12.2005 - Rat der Stadt
Ö 18 - beschlossen
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Es wird
folgender Beschluss gefasst:
Der Rat
der Stadt beschließt die Siebte Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt
Herne über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche
Maßnahmen.
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