herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei
der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern.
Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht über die Schaffung
organisatorischer und rechtlicher Voraussetzungen für die Berufung und die
ehrenamtliche Tätigkeit eines Bürgerbeauftragten zur Kenntnis und beauftragt
die Verwaltung, die vorgeschlagenen rechtlichen Regelungen in die anstehende
Beratung der Ortsrechtsänderungen mit aufzunehmen.
03.05.2005 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 3 - beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht über die Schaffung
organisatorischer und rechtlicher Voraussetzungen für die Berufung und die
ehrenamtliche Tätigkeit eines Bürgerbeauftragten zur Kenntnis und beauftragt
die Verwaltung, die vorgeschlagenen rechtlichen Regelungen in die anstehende
Beratung der Ortsrechtsänderungen mit aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
dafür: 10
dagegen:6
Enthaltung:-
10.05.2005 - Rat der Stadt
Ö 2 - beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht über die Schaffung
organisatorischer und rechtlicher Voraussetzungen für die Berufung und die
ehrenamtliche Tätigkeit eines Bürgerbeauftragten zur Kenntnis und beauftragt
die Verwaltung, die vorgeschlagenen rechtlichen Regelungen in die anstehende
Beratung der Ortsrechtsänderungen mit aufzunehmen.
Unsere Webseite verwendet Cookies, um ein besseres Nutzererlebnis zu bieten. Einige Cookies
sind für die Grundfunktionen erforderlich, während Dienste von Drittanbietern helfen, die
Website zu verbessern. Über diese Dienste finden Sie detaillierte Informationen in unserer
Datenschutzerklärung. Um diese Dienste verwenden zu dürfen, benötigen wir Ihre Einwilligung.
Ihre Einwilligungen können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft über das Zahnrad-Symbol
am oberen Seitenrand widerrufen oder ändern. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen
womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.