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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2005/0267  

Betreff: Beschluss zu den Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 191 - Zietenstraße -, Stadtbezirk Herne-Sodingen
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Dollfuß
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
12.04.2005 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
13.04.2005 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
20.04.2005 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
03.05.2005 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
10.05.2005 
des Rates der Stadt beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 191 -Zietenstraße- sind die folgenden Anregungen zum Planentwurf eingegangen, über die erneut entschieden werden muss.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Über die Anregung wurde bereits im Juni 2004 entschieden. Nachdem der Planungsausschuss, der Umweltausschuss, die Bezirksvertretung Sodingen und der Haupt- und Finanzausschuss dem Beschluss zu den Anregungen zugestimmt hatten, lehnte es der Rat der Stadt am 13.07.2004 ab, den Beschluss hinsichtlich des Schreibens des BUND (Punkt 2) vom 01.04.2004 zu fassen.

 

Der Bebauungsplan-Entwurf vom 26.04.2004 wurde daraufhin hinsichtlich des strittigen Aspektes der Stellplatzanordnung in zwei Bereichen geändert.

 

Durch das Verschieben der gesamten Stellplatzanlage zwischen den Gebäuden Zietenstraße 22 und 28 sowie Zietenstraße 28 und Scharnhorststraße 5 kann dort das Fällen von insgesamt drei Bäumen verhindert werden. Die Standorte der restlichen Stellplatzanlagen sind nicht soweit veränderbar, dass zusätzliche Bäume erhalten bleiben könnten, ohne dass unverhältnismäßig tief in die private Grünfläche eingeschnitten werden müsste. Grundsätzlich wird die Festsetzung von Stellplätzen bzw. Garagen aufgrund des vorhandenen und zukünftig zu erwartenden Bedarfes nicht in Frage gestellt.

 

 


 

1. Schreiben der entsorgung herne vom 09.03.2004

 

 

1.1 Im Interesse einer geordneten und optisch verbesserten Wertstoffsammlung sollten zentrale Standplätze für Glas- und Papiercontainer weiterhin zur Verfügung stehen.

 

1.2 Für die Abfallentsorgung ist zu beachten, dass es den Entsorgungsfahrzeugen schon jetzt teilweise unmöglich ist, die kleinen Straßen zu befahren (Flurstücke 339 u. a.), da sie in der Regel mit Fahrzeugen zugeparkt sind. Im Rahmen der Neuplanung sollten die Belange der Abfallentsorgung daher unbedingt berücksichtigt werden, da ansonsten den Grundstückseigentümern erhöhte Gebühren für den zusätzlichen Transportweg der Abfallbehälter bis zum Hauptzug der Zietenstraße in Rechnung ge­stellt werden müssten.

 

 

1.3 Für die Straßenreinigung sollten geplante Einbuchtungen in die Straße (Verkehrs­beruhigung) nicht mit 90 Grad Winkeln ausgebaut werden, sondern, wenn überhaupt, flach auslaufen. Ansonsten könnten die Ecken nur sehr aufwändig und nicht in dem notwenigen Maß per Hand gereinigt werden. Ferner geben solche “Schmuddelecken" immer Anlass zu Beschwerden.

 

 

 

 

 


Stellungnahme der Verwaltung:

 

Ein Beschluss ist nicht erforderlich

 

1.1 Die Wertstoffcontainer an der Zietenstraße bleiben unverändert erhalten.

 

 

1.2 Da der Bebauungsplan Nr. 191 vorhandene bauliche Strukturen überplant, die auch weitgehend erhalten werden sollen, ist eine komplette Neuanlage der Straßen mit ausreichend dimensionierten Straßenbreiten nicht möglich. Eine Veränderung der baulichen Gegebenheiten wird sich diesbezüglich daher nicht ergeben können.

Durch die Festsetzung zusätzlicher Garagen und Stellplätze auf den privaten Grundstücken wird jedoch versucht, die angespannte Parksituation innerhalb des Plangebietes und vor allem im nördlichen Bereich zu entschärfen.

 

1.3 Die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes durchgeführt wurden, erfolgten unabhängig von der Aufstellung des Bebauungsplanes. Der Bebauungsplan setzt darüber hinaus keine weiteren Einbuchtungen im Bereich der Straßenverkehrsfläche fest.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Schreiben des BUND vom 01.04.2004

 

 

 

 

Der zur Stellungnahme vorgelegte BBP 191 vom 26.09.03 stimmt mit der realen Bebauung nicht überein.

Seit Dez. 2001, damals Plan zur frühzeitigen Beteiligung hat sich die Grünsituation und das harmonische Gesamtbild der Wohnquartiere negativ verändert durch den Bau von Anlagen für den ruhenden Verkehr in exponierten Lagen. Die an der südl. Zietenstr. geplanten Stellplatzanlagen sollten so angelegt werden, dass kein wertvoller Baumbestand gefällt werden muss.

 

    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Stellungnahme der Verwaltung

 

Der Rat der Stadt beschließt:

Der Anregung wird teilweise gefolgt.

 

Die Katastergrundlage, die dem Bebauungsplan zugrunde liegt, entspricht dem aktuell verfügbaren Stand. Zwei Gebäude sind noch nicht eingemessen, da sie sich zum Zeitpunkt des Offenlegungsbeschlusses noch in der Bauphase befanden. Sie liegen aber innerhalb des durch die Baugrenzen vorgegebenen Rahmens.

Die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes durchgeführt wurden, erfolgten unabhängig von der Aufstellung des Bebauungsplanes.

Zwischen 1998 und 2000 wurden im Rahmen des Wohnumfeldprogramms Horsthausen in vielfältigen Beteiligungsformen die Bürger in den Entscheidungsprozess über gewünschte Veränderungen im Quartier eingebunden.

Als Ergebnis wurde festgehalten, dass die Bürger insbesondere die Gefahren durch zu schnell fahrende Fahrzeuge im Wohngebiet feststellten und daher u.a. Einengungen der Straßenquerschnitte forderten.

Dies wurde von der Verwaltung aufgegriffen und in Form von begrünten und mit zusätzlichen Bäumen bepflanzten Ausbuchtungen umgesetzt. Im Bereich des Plangebietes mussten für diese Maßnahmen keine Bäume gefällt werden. In einzelnen Abschnitten sind außerdem als Begrenzung des Straßenraumes Hecken vorgesehen, die in nächster Zeit noch angepflanzt werden.

Durch Fördermaßnahmen im Rahmen der Wohnumfeldverbesserung wurden darüber hinaus Zuschüsse zur Fassadenrenovierung angeboten, die auch vielfach in Anspruch genommen wurden.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auf der Grundlage dieser Maßnahmen hat sich das Gesamtbild schon jetzt deutlich positiv verändert. Da die Umsetzung noch nicht vollständig abgeschlossen ist, wird sich diese Tendenz auch in den nächsten Jahren noch weiter fortsetzen.

Insbesondere legt der Bebauungsplan die Grundlage für eine Entschärfung der Parkraumsituation bei gleichzeitiger Sicherung eines Großteiles der Freiflächen.

Die Lage der Stellplätze ergibt sich aus verschiedenen Gründen. Die Festsetzung von Stellplatzflächen beinhaltet gerade im Bereich der großen Freiflächen im südlichen Plangebiet jeweils den Platz für sechs Garagen oder Stellplätze über eine gemeinsame Zufahrt. Diese Anordnung bietet zum einen die größtmögliche Verkehrssicherheit und nimmt zum anderen die wenigste Parkfläche im öffentlichen Straßenraum in Anspruch, so dass dort wenig Parkplätze verloren gehen.

Die Zufahrtsmöglichkeiten zu diesen Stellplatz- bzw. Garagenanlagen waren durch die o.g. Verkehrsberuhigungsmaßnahmen teilweise eingeschränkt, so dass sich hinsichtlich der Lage gewisse räumliche Zwänge ergaben, die im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt wurden.

Darüber hinaus war es beabsichtigt, die Stellplätze so anzuordnen, dass beidseitig ein Streifen der privaten Grünfläche erhalten bleibt, der entweder durch die Bewohner zu nutzen ist oder einfach der Grüngestaltung dient.

Von diesem Konzept wurde für den Erhalt von Bäumen oder aufgrund der o.g. Verkehrsberuhigungsmaßnahmen teilweise abgewichen und somit der Anregung teilweise gefolgt.

Durch das Verschieben der gesamten Stellplatzanlage zwischen den Gebäuden Zietenstraße 22 und 28 sowie Zietenstraße 28 und Scharnhorststraße 5 kann dort das Fällen von insgesamt drei Bäumen verhindert werden. Die Standorte der restlichen Stellplatzanlagen sind nicht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Schreiben der Flader & Co. GmbH vom 11.03.2004 und 13.04.2004

 

 

 

3.1 Hiermit erheben wir Einspruch gegen den o.g. Bebauungsplan Zietenstraße 29, Parzelle 897.

 

3.2 Zu unserem Grundstück Zietenstraße haben wir eine Bauvoranfrage gestellt, welche uns auch bescheinigt und von Seiten der Stadt genehmigt wurde. Das Grundstück soll als Bauland genutzt und nicht in Grabeland umgewandelt werden. Wir möchten an den bestehenden Baukörper anbauen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

soweit veränderbar, dass zusätzliche Bäume erhalten bleiben könnten, ohne dass unverhältnismäßig tief in die private Grünfläche eingeschnitten werden müsste. Grundsätzlich wird die Festsetzung von Stellplätzen bzw. Garagen aufgrund des vorhandenen und zukünftig zu erwartenden Bedarfes nicht in Frage gestellt.

Der Schutz aller Bäume war unter den o.g. Voraussetzungen nicht immer möglich. Die aufgrund ihrer ökologischen Wertigkeit als erhaltenswert eingestuften Bäume wurden jedoch als solche festgesetzt und sind somit auch dauerhaft gesichert.

 

 

3. Stellungnahme der Verwaltung

 

Der Rat der Stadt beschließt:

Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

Im Januar 1995 stellten Herr und Frau Flader einen Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Vierfamilienhauses in Erweiterung ihres Gebäudes an der Zietenstraße 29. Mit Datum vom 16.02.1995 wurde per Vorbescheid die Baugenehmigung in Aussicht gestellt. Ein Bauantrag folgte nicht.

Im Dezember 2000 wurde der gleiche Antrag auf Vorbescheid erneut eingereicht. Inzwischen hatte der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Herne am 05.09.2000 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 191 – Zietenstraße – gefasst. Zudem wurde ein Entwurf vom 01.08.2000 beschlossen, der die Stellung der Baukörper beinhaltete. Da das beantragte Gebäude diesem Entwurf widersprach und somit mit den Zielen des Bebauungsplanes nicht vereinbar war, wurde den Antragstellern mit Schreiben vom

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Terhoeven

   (Stadtrat)

 

 

 

29.01.2001 mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, den Antrag auf Vorbescheid für ein Jahr zurück zu stellen.

Daraufhin zogen die Antragsteller mit Schreiben vom 25.09.2001 ihren Antrag auf Vorbescheid zurück.

 

Es ist somit richtig, dass ein positiver Vorbescheid für eine Bebauung bestand. Da jedoch in einem Zeitraum von fünf Jahren kein Bauantrag eingereicht wurde, hat der Vorbescheid seine Gültigkeit verloren. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 191 haben sich die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen geändert. Ziel des Bebauungsplanes war es, gerade im nördlichen Planbereich, der durch schmale Zufahrtsstraßen, hohen Parkdruck und eine hohe bauliche Dichte gekennzeichnet ist, eine weitere bauliche Verdichtung zugunsten der vorhandenen Freiflächen zu verhindern und zusätzliche Parkmöglichkeiten auf den privaten Grundstücken zu schaffen. Die daraus resultierende Festsetzung von Garagen/Stellplätzen und privater Grünfläche schließt nun eine Bebauung auf dem in Rede stehenden Grundstück aus.