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Beschlussvorschlag:
Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 191 -Zietenstraße- sind die folgenden Anregungen zum Planentwurf eingegangen, über die erneut entschieden werden muss.
Sachverhalt:
Über die Anregung wurde bereits im Juni 2004 entschieden.
Nachdem der Planungsausschuss, der Umweltausschuss, die Bezirksvertretung
Sodingen und der Haupt- und Finanzausschuss dem Beschluss zu den Anregungen
zugestimmt hatten, lehnte es der Rat der Stadt am 13.07.2004 ab, den Beschluss
hinsichtlich des Schreibens des BUND (Punkt 2) vom 01.04.2004 zu fassen.
Der Bebauungsplan-Entwurf vom 26.04.2004 wurde daraufhin
hinsichtlich des strittigen Aspektes der Stellplatzanordnung in zwei Bereichen
geändert.
Durch das Verschieben der gesamten Stellplatzanlage zwischen den Gebäuden Zietenstraße 22 und 28 sowie Zietenstraße 28 und Scharnhorststraße 5 kann dort das Fällen von insgesamt drei Bäumen verhindert werden. Die Standorte der restlichen Stellplatzanlagen sind nicht soweit veränderbar, dass zusätzliche Bäume erhalten bleiben könnten, ohne dass unverhältnismäßig tief in die private Grünfläche eingeschnitten werden müsste. Grundsätzlich wird die Festsetzung von Stellplätzen bzw. Garagen aufgrund des vorhandenen und zukünftig zu erwartenden Bedarfes nicht in Frage gestellt.
1. Schreiben der entsorgung
herne vom 09.03.2004
1.1 Im Interesse einer geordneten
und optisch verbesserten Wertstoffsammlung sollten zentrale Standplätze für
Glas- und Papiercontainer weiterhin zur Verfügung stehen.
1.2 Für die
Abfallentsorgung ist zu beachten, dass es den Entsorgungsfahrzeugen schon jetzt
teilweise unmöglich ist, die kleinen Straßen zu befahren (Flurstücke 339 u.
a.), da sie in der Regel mit Fahrzeugen zugeparkt sind. Im Rahmen der
Neuplanung sollten die Belange der Abfallentsorgung daher unbedingt
berücksichtigt werden, da ansonsten den Grundstückseigentümern erhöhte Gebühren
für den zusätzlichen Transportweg der Abfallbehälter bis zum Hauptzug der Zietenstraße
in Rechnung gestellt werden müssten.
1.3 Für die
Straßenreinigung sollten geplante Einbuchtungen in die Straße (Verkehrsberuhigung)
nicht mit 90 Grad Winkeln ausgebaut werden, sondern, wenn überhaupt, flach
auslaufen. Ansonsten könnten die Ecken nur sehr aufwändig und nicht in dem
notwenigen Maß per Hand gereinigt werden. Ferner geben solche
“Schmuddelecken" immer Anlass zu Beschwerden.
Stellungnahme der Verwaltung:
1.1 Die Wertstoffcontainer an der Zietenstraße bleiben unverändert erhalten.
1.2 Da der Bebauungsplan Nr. 191 vorhandene bauliche Strukturen überplant, die auch weitgehend erhalten werden sollen, ist eine komplette Neuanlage der Straßen mit ausreichend dimensionierten Straßenbreiten nicht möglich. Eine Veränderung der baulichen Gegebenheiten wird sich diesbezüglich daher nicht ergeben können.
Durch die Festsetzung zusätzlicher Garagen und Stellplätze auf den privaten Grundstücken wird jedoch versucht, die angespannte Parksituation innerhalb des Plangebietes und vor allem im nördlichen Bereich zu entschärfen.
1.3 Die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes durchgeführt wurden, erfolgten unabhängig von der Aufstellung des Bebauungsplanes. Der Bebauungsplan setzt darüber hinaus keine weiteren Einbuchtungen im Bereich der Straßenverkehrsfläche fest.
2. Schreiben des BUND vom 01.04.2004
Der zur Stellungnahme vorgelegte BBP 191 vom 26.09.03 stimmt mit der realen Bebauung nicht überein.
Seit Dez. 2001, damals Plan zur frühzeitigen Beteiligung hat sich die Grünsituation und das harmonische Gesamtbild der Wohnquartiere negativ verändert durch den Bau von Anlagen für den ruhenden Verkehr in exponierten Lagen. Die an der südl. Zietenstr. geplanten Stellplatzanlagen sollten so angelegt werden, dass kein wertvoller Baumbestand gefällt werden muss.
2. Stellungnahme
der Verwaltung
Der Rat der Stadt beschließt:
Der Anregung wird teilweise gefolgt.
Die Katastergrundlage, die dem Bebauungsplan zugrunde liegt, entspricht dem aktuell verfügbaren Stand. Zwei Gebäude sind noch nicht eingemessen, da sie sich zum Zeitpunkt des Offenlegungsbeschlusses noch in der Bauphase befanden. Sie liegen aber innerhalb des durch die Baugrenzen vorgegebenen Rahmens.
Die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes durchgeführt wurden, erfolgten unabhängig von der Aufstellung des Bebauungsplanes.
Zwischen 1998 und 2000 wurden im
Rahmen des Wohnumfeldprogramms Horsthausen in vielfältigen Beteiligungsformen
die Bürger in den Entscheidungsprozess über gewünschte Veränderungen im
Quartier eingebunden.
Als Ergebnis wurde festgehalten,
dass die Bürger insbesondere die Gefahren durch zu schnell fahrende Fahrzeuge
im Wohngebiet feststellten und daher u.a. Einengungen der Straßenquerschnitte
forderten.
Dies wurde von der Verwaltung
aufgegriffen und in Form von begrünten und mit zusätzlichen Bäumen bepflanzten
Ausbuchtungen umgesetzt. Im Bereich des Plangebietes mussten für diese
Maßnahmen keine Bäume gefällt werden. In einzelnen Abschnitten sind außerdem
als Begrenzung des Straßenraumes Hecken vorgesehen, die in nächster Zeit noch
angepflanzt werden.
Durch Fördermaßnahmen im Rahmen der
Wohnumfeldverbesserung wurden darüber hinaus Zuschüsse zur Fassadenrenovierung
angeboten, die auch vielfach in Anspruch genommen wurden.
Auf der Grundlage dieser Maßnahmen
hat sich das Gesamtbild schon jetzt deutlich positiv verändert. Da die
Umsetzung noch nicht vollständig abgeschlossen ist, wird sich diese Tendenz
auch in den nächsten Jahren noch weiter fortsetzen.
Insbesondere legt der Bebauungsplan
die Grundlage für eine Entschärfung der Parkraumsituation bei gleichzeitiger
Sicherung eines Großteiles der Freiflächen.
Die Lage der Stellplätze ergibt sich
aus verschiedenen Gründen. Die Festsetzung von Stellplatzflächen beinhaltet
gerade im Bereich der großen Freiflächen im südlichen Plangebiet jeweils den
Platz für sechs Garagen oder Stellplätze über eine gemeinsame Zufahrt. Diese
Anordnung bietet zum einen die größtmögliche Verkehrssicherheit und nimmt zum
anderen die wenigste Parkfläche im öffentlichen Straßenraum in Anspruch, so
dass dort wenig Parkplätze verloren gehen.
Die Zufahrtsmöglichkeiten zu diesen Stellplatz- bzw. Garagenanlagen waren durch die o.g. Verkehrsberuhigungsmaßnahmen teilweise eingeschränkt, so dass sich hinsichtlich der Lage gewisse räumliche Zwänge ergaben, die im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt wurden.
Darüber hinaus war es beabsichtigt,
die Stellplätze so anzuordnen, dass beidseitig ein Streifen der privaten
Grünfläche erhalten bleibt, der entweder durch die Bewohner zu nutzen ist oder
einfach der Grüngestaltung dient.
Von diesem Konzept wurde für den
Erhalt von Bäumen oder aufgrund der o.g. Verkehrsberuhigungsmaßnahmen teilweise
abgewichen und somit der Anregung teilweise gefolgt.
Durch das Verschieben der gesamten Stellplatzanlage zwischen den Gebäuden Zietenstraße 22 und 28 sowie Zietenstraße 28 und Scharnhorststraße 5 kann dort das Fällen von insgesamt drei Bäumen verhindert werden. Die Standorte der restlichen Stellplatzanlagen sind nicht
3.1 Hiermit erheben wir Einspruch gegen den o.g. Bebauungsplan Zietenstraße 29, Parzelle 897.
3.2 Zu unserem Grundstück Zietenstraße haben wir eine Bauvoranfrage gestellt, welche uns auch bescheinigt und von Seiten der Stadt genehmigt wurde. Das Grundstück soll als Bauland genutzt und nicht in Grabeland umgewandelt werden. Wir möchten an den bestehenden Baukörper anbauen.
soweit veränderbar, dass zusätzliche Bäume
erhalten bleiben könnten, ohne dass unverhältnismäßig tief in die private
Grünfläche eingeschnitten werden müsste. Grundsätzlich wird die Festsetzung von
Stellplätzen bzw. Garagen aufgrund des vorhandenen und zukünftig zu erwartenden
Bedarfes nicht in Frage gestellt.
Der Schutz aller Bäume war unter den o.g. Voraussetzungen nicht immer möglich. Die aufgrund ihrer ökologischen Wertigkeit als erhaltenswert eingestuften Bäume wurden jedoch als solche festgesetzt und sind somit auch dauerhaft gesichert.
3. Stellungnahme der Verwaltung
Der Rat der Stadt beschließt:
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Im Januar 1995 stellten Herr und Frau Flader einen Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Vierfamilienhauses in Erweiterung ihres Gebäudes an der Zietenstraße 29. Mit Datum vom 16.02.1995 wurde per Vorbescheid die Baugenehmigung in Aussicht gestellt. Ein Bauantrag folgte nicht.
Im Dezember 2000 wurde der gleiche Antrag auf
Vorbescheid erneut eingereicht. Inzwischen hatte der Haupt- und Finanzausschuss
der Stadt Herne am 05.09.2000 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 191 – Zietenstraße – gefasst. Zudem wurde ein Entwurf vom 01.08.2000
beschlossen, der die Stellung der Baukörper beinhaltete. Da das beantragte
Gebäude diesem Entwurf widersprach und somit mit den Zielen des Bebauungsplanes
nicht vereinbar war, wurde den Antragstellern mit Schreiben vom
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Terhoeven
(Stadtrat)
29.01.2001 mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, den Antrag auf Vorbescheid für ein Jahr zurück zu stellen.
Daraufhin zogen die Antragsteller mit Schreiben vom 25.09.2001 ihren Antrag auf Vorbescheid zurück.
Es ist somit richtig, dass ein positiver Vorbescheid für eine Bebauung bestand. Da jedoch in einem Zeitraum von fünf Jahren kein Bauantrag eingereicht wurde, hat der Vorbescheid seine Gültigkeit verloren. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 191 haben sich die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen geändert. Ziel des Bebauungsplanes war es, gerade im nördlichen Planbereich, der durch schmale Zufahrtsstraßen, hohen Parkdruck und eine hohe bauliche Dichte gekennzeichnet ist, eine weitere bauliche Verdichtung zugunsten der vorhandenen Freiflächen zu verhindern und zusätzliche Parkmöglichkeiten auf den privaten Grundstücken zu schaffen. Die daraus resultierende Festsetzung von Garagen/Stellplätzen und privater Grünfläche schließt nun eine Bebauung auf dem in Rede stehenden Grundstück aus.