|
Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
1. Der
Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
209 - Grünzug Salzstrecke - gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414).
Der Geltungsbereich bezieht sich überwiegend auf die
ehemaligen Bahnflächen und umfasst in der Gemarkung Wanne-Eickel Flur 61
Flurstücke 257, 256, 141, 140 und 382 teilweise, Flur 62 Flurstück 183 sowie
Flur 63 Flurstücke 631 und 204.
Er ist im Übersichtsplan dargestellt.
2. Der
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt die öffentliche Darlegung
und Anhörung der Bürger gem. § 3 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
dafür: 16
dagegen: -
Enthaltung: -