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Vorlage - 2005/0107  

Betreff: Ersatzbeschaffung einer Kraftfahrdrehleiter (DLK 23-12)
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Benninghoff, MichaelAktenzeichen:33/1
Federführend:FB 33 - Feuerwehr Bearbeiter/-in: Zack, Rüdiger
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
03.05.2005 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 Haushaltsstelle:

 Verw.-/Vermögenshaushalt:

        rd.  700.000

        rd.      1.250 Folgejahre

1.130.935/802/5

Vermögenshaushalt

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Durchführung der folgenden Investitionsmaßnahme:

 

Ersatzbeschaffung einer Kraftfahrdrehleiter vom Typ DLK 23-12.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die bisher eingesetzte Kraftfahrdrehleiter, Baujahr 1988, musste aufgrund erheblicher technischer Mängel aus Sicherheitsgründen Ende März 2005 außer Dienst gestellt werden. An dem Fahrzeug waren einige Komponenten wie Leitersatz und Abstützsystem defekt bzw. verschlissen. Hinzu gekommen wären, aufgrund des Alters des Fahrzeugs, Instandsetzungsmaßnahmen am Fahrgestell, an der Karosserie und am sogenannten Drehkranz. Somit war eine Reparatur zum Zwecke der Wiederherstellung der vollen Einsatzbereitschaft technisch und wirtschaftlich nicht mehr vertretbar.

 

Die Ersatzbeschaffung erfolgt im Rahmen der 2002 vom Rat der Stadt beschlossenen Brandschutzbedarfsplanung.

 

Die benötigten Haushaltsmittel sind im Budgetrahmen des Fachbereichs im laufenden Haushaltsjahr und in der Finanzplanung bei der o.a. Haushaltsstelle berücksichtigt.

 

Die Durchführung der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Einräumung einer entsprechenden Kreditermächtigung durch die Bezirksregierung, sowie der Freigabe der Haushaltsmittel durch den Fachbereich Finanzen. 

 

Hinweis zu den Folgekosten

Der o.g. Folgekostenbetrag bezieht sich auf Ausgaben für die jährlich durchzuführenden Sicherheitsprüfungen gemäß StVZO und den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften. Hinzu kommen Ausgaben für Kraft-/ und Schmierstoffe entsprechend der Einsatzhäufigkeit. Ab dem dritten Jahr sind Ausgaben für die laufende Fahrzeugunterhaltung einzuplanen (Verschleißteile wie Batterie, Reifen u.ä.).

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Meinolf Nowak

Anlagen: