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Finanzielle
Auswirkungen:
Wirtschaftsjahr |
Bezeichnung |
Erlös/Aufwand
in € |
2003 |
Jahresüberschuss |
2.050.376,86 |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
1) Der Jahresabschluss des Gebäudemanagements für das
Wirtschaftsjahr 2003 mit einem Jahresüberschuss i.H.v. 2.050.376,86 € wird
festgestellt und das Ergebnis auf neue Rechnung vorgetragen.
2) Der
Werkleitung des Gebäudemanagements Herne (GMH) wird für das Wirtschaftsjahr
2003 Entlastung erteilt.
Sachverhalt:
Grundlagen für die als Eigenbetrieb geführte eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gebäudemanagement Herne (GMH) sind die Vorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) und der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sowie die Bestimmungen der Betriebssatzung.
Im Rahmen der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens ist nach den §§ 21 und 25 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht zu fertigen.
Nach § 106 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) sind der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes zu prüfen (Jahresabschlussprüfung).
Mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung wird über die Gemeindeprüfungsanstalt ein Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gem. § 106 Abs. 2 GO NW beauftragt.
Gemäß § 5 Abs. 3 der Betriebssatzung des Gebäudemanagements hat der Werksausschuss mit Beschluss vom 03.02.04 die Rinke Treuhand GmbH als Abschlussprüfer gem. § 318 Abs. 1 HGB für 2003 benannt.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurde von der Werkleitung gemäß § 26 Abs. 1 der EigVO aufgestellt und zur Prüfung vorgelegt. Der Bericht über die Jahresabschlussprüfung des Jahres 2003 liegt als testierter Prüfbericht seitens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vor.
Die Gemeindeprüfungsanstalt hat keine Einwände erhoben.
Der Entwurf des Jahresabschlusses des Wirtschaftsjahres wurde in der Werksausschusssitzung vom 16.02.2005 von der Werkleitung vorgestellt und beraten. Die Vorstellung des Jahresabschlusses wurde von dem prüfenden Wirtschaftsprüfer begleitet. Der Jahresabschluss liegt dieser Vorlage als Anlage bei (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anlagennachweis, Bestätigungsvermerk).
Feststellung des Jahresabschlusses und Behandlung
des Jahresergebnisses
Die Verwaltung schlägt vor, dem Vorschlag der Werkleitung zu folgen und den Jahresabschluss gem. des Prüfberichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft festzustellen und das Jahresergebnis des Wirtschaftsjahres 2003 i. H. v. 2.050.376,86 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Entlastung der Werkleitung
Nach Feststellung der geprüften Jahresrechnung des städtischen Haushaltes wird nach § 94 der Gemeindeordnung der Bürgermeister und i.w.S. der Kämmerer entlastet.
Die Werkleitung des Eigenbetriebes mit eigenständiger Haushaltswirtschaft wird weder unmittelbar noch mittelbar von der Jahresrechnung erfasst.
Es ist daher sachgerecht, der Werkleitung für ihren Teil der gemeindlichen Haushaltswirtschaft im Rahmen des § 26 der Eigenbetriebsverordnung Entlastung zu erteilen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, der Werkleitung für das Geschäftsjahr 2003 Entlastung zu erteilen.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Terhoeven
Stadtrat