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Ratsinformationssystem

Auszug - Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 191 - Zietenstraße -, Stadtbezirk Sodingen  

des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 14
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: beschlossen
Datum: Di, 03.05.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:32 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne
2005/0268 Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 191 - Zietenstraße -, Stadtbezirk Sodingen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Dollfuß
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

1. Der ergänzten Begründung vom 26.04.2004 zum Bebauungsplan Nr. 191 –Zietenstraße- wird zugestimmt.

 

2. Der Bebauungsplan Nr. 191 -Zietenstraße-, in der Fassung vom 08.03.2005 mit den aufgrund der Beschlüsse über die Anregungen aus der Offenlegung in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und § 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen als Satzung beschlossen.

Das Plangebiet liegt im Nordosten des Stadtgebietes und wird begrenzt durch die Gneisenaustraße im Süden, die Flurstücke 856 und 857 der Flur 4 sowie die Flurstücke 912 und 962 der Flur 12 der Gemarkung Horsthausen im Westen, die nördliche Bebauung an der Zietenstraße im Norden und die Scharnhorststraße im Osten.

 

Es ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:            16          

dagegen:         -

Enthaltung:      -