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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung
über die Anordnung der Veränderungssperre für die in Aufstellung
befindliche 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 32 –Bebelstraße, Moltkestraße
(heute Westring)-, Stadtbezirk Herne-Mitte
Sachverhalt:
Der Stadtverwaltung liegen Aufstellungsbeschlüsse vom 09.06.2005 für Bebauungspläne vor, deren Zielsetzung die Steuerung der Spielhallenentwicklung im zentralen Bereich der Herner Innenstadt ist. Dieser Bereich, bestehend aus fünf rechtsgültigen Bebauungsplänen und den neu aufzustellenden Bebauungsplänen Nr. 163/1 und Nr. 163/2, soll um den Teilbereich des Bahnhofvorplatzes (Konrad-Adenauer-Platz) erweitert werden, um auch hier die mit der Ansiedlung von Spielhallen verbundenen negativen städtebaulichen Entwicklungen zu verhindern.
Am 02.03.2004 ist ein
Nutzungsänderungsantrag für das ehemalige Bahnpostgebäude Konrad-Adenauer-Platz
5 bei der Stadtverwaltung eingegangen. Das Gebäude liegt im Geltungsbereich des
rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 32 und befindet sich im Besitz der Deutschen
Bahn AG.
Die derzeitig vorhandene
Nutzung als Einzelhandelsbetrieb für Zweiräder ist nach Angaben des Pächters
nicht mehr rentabel. Es besteht daher die Absicht, im Rahmen des
Pachtverhältnisses zwei Spielhallen mit 156 m² und 159 m² Nutzfläche zu
errichten.
Vor dem Hintergrund,
dass ein Großteil der SchülerInnen des nahe gelegenen Schulzentrums auf dem Weg
zu den Haltestellen von Bus und Bahn den geplanten Spielhallenstandort
passieren, ist es zwingend geboten, bestimmte Arten von Vergnügungsstätten auch
in diesem Bereich planungsrechtlich zu unterbinden. Daher soll der
Bebauungsplan Nr. 32 durch Festsetzung eines „Kerngebietes“ und eines Textteils
ergänzt werden.
Nachdem der Beschluss
zur 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 32 -Umgehungsstraße Bebelstraße /
Moltkestraße (heute Westring)- am 18.05.2004 durch den Haupt- und
Finanzausschuss gefasst wurde, konnte der vorliegende Nutzungsänderungsantrag
nach § 15 BauGB für die Dauer eines Jahres zurückgestellt werden.
Da der
Zurückstellungszeitraum am 31.05.2005 ausläuft, ist zur weiteren Sicherung der
Planung der Beschluss einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den
Planbereich erforderlich.
Der Oberbürgermeister In
Vertretung
Terhoeven
Anlagen: - Satzung
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Übersichtsplan
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Auszug aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 32
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Entwurf zur Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 32
Anlagen:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Satzung_BBPL_32 (21 KB) | (7 KB) | |||
2 | öffentlich | Übersichtsplan BP Nr.32 (428 KB) | ||||
3 | öffentlich | Auszug BBPL Nr. 32 (305 KB) | ||||
4 | öffentlich | Entwurf zur Ergänzung BBPL 32 (280 KB) |