Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2005/0284  

Betreff: Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre für die in Aufstellung befindliche 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 32 - Bebelstraße, Moltkestraße (heute Westring) -, Stadtbezirk Herne-Mitte
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Lökenhoff, Thomas
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Beteiligt:FB 52 - Kataster und Geoinformation
Bearbeiter/-in: Bensel, Heike   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
12.04.2005 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
28.04.2005 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
03.05.2005 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
10.05.2005 
des Rates der Stadt beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre für die in Aufstellung befindliche 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 32 –Bebelstraße, Moltkestraße (heute Westring)-, Stadtbezirk Herne-Mitte

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Der Stadtverwaltung liegen Aufstellungsbeschlüsse vom 09.06.2005 für Bebauungspläne vor, deren Zielsetzung die Steuerung der Spielhallenentwicklung im zentralen Bereich der Herner Innenstadt ist. Dieser Bereich, bestehend aus fünf rechtsgültigen Bebauungsplänen und den neu aufzustellenden Bebauungsplänen Nr. 163/1 und Nr. 163/2, soll um den Teilbereich des Bahnhofvorplatzes (Konrad-Adenauer-Platz) erweitert werden, um auch hier die mit der Ansiedlung von Spielhallen verbundenen negativen städtebaulichen Entwicklungen zu verhindern.

 

Am 02.03.2004 ist ein Nutzungsänderungsantrag für das ehemalige Bahnpostgebäude Konrad-Adenauer-Platz 5 bei der Stadtverwaltung eingegangen. Das Gebäude liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes Nr. 32 und befindet sich im Besitz der Deutschen Bahn AG.

 

Die derzeitig vorhandene Nutzung als Einzelhandelsbetrieb für Zweiräder ist nach Angaben des Pächters nicht mehr rentabel. Es besteht daher die Absicht, im Rahmen des Pachtverhältnisses zwei Spielhallen mit 156 m² und 159 m² Nutzfläche zu errichten.

 

Vor dem Hintergrund, dass ein Großteil der SchülerInnen des nahe gelegenen Schulzentrums auf dem Weg zu den Haltestellen von Bus und Bahn den geplanten Spielhallenstandort passieren, ist es zwingend geboten, bestimmte Arten von Vergnügungsstätten auch in diesem Bereich planungsrechtlich zu unterbinden. Daher soll der Bebauungsplan Nr. 32 durch Festsetzung eines „Kerngebietes“ und eines Textteils ergänzt werden.

 

Nachdem der Beschluss zur 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 32 -Umgehungsstraße Bebelstraße / Moltkestraße (heute Westring)- am 18.05.2004 durch den Haupt- und Finanzausschuss gefasst wurde, konnte der vorliegende Nutzungsänderungsantrag nach § 15 BauGB für die Dauer eines Jahres zurückgestellt werden.

Da der Zurückstellungszeitraum am 31.05.2005 ausläuft, ist zur weiteren Sicherung der Planung der Beschluss einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Planbereich erforderlich.

 

 

 

Der Oberbürgermeister In Vertretung

 

 

 

 

 

Terhoeven

 

 

 

 

Anlagen:            - Satzung

            - Übersichtsplan

            - Auszug aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 32

            - Entwurf zur Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 32

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Satzung_BBPL_32 (21 KB) PDF-Dokument (7 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Übersichtsplan BP Nr.32 (428 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Auszug BBPL Nr. 32 (305 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Entwurf zur Ergänzung BBPL 32 (280 KB)