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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Haupt- und Finanzausschusses  

Bezeichnung: des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Di, 03.05.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:32 Anlass: Sitzung
Raum: kleiner Sitzungssaal (Raum 214)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Umbesetzung des Polizeibeirates (Verfasser : Christian Matzko 2518)
2005/0378  
Ö 2  
Ersatzbeschaffung einer Kraftfahrdrehleiter (DLK 23-12) (Verfasser : Benninghoff, Michael)
2005/0107  
Ö 3  
Organisatorische und rechtliche Voraussetzungen für die ehrenamtliche Tätigkeit des Bürgerbeauftragten (Verfasser : Christian Matzko 2518)
2005/0369  
Ö 4  
Einführung eines neuen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) (Verfasser : Herr Beuing)
2005/0377  
Ö 5  
Sachstandsbericht zum SAP-Projekt (Verfasser : Peter Reschke Verfasser 2: Peter Kolbe)
Enthält Anlagen
2005/0366  
Ö 6  
Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH): Treuhandlösung zur Übernahme des Kommanditkapitals der Betriebsgesellschaft Radio Herne mbH & Co. KG zum 31.12.2004 (Verfasser : Frau Erfurt - 28 49)
2004/0837  
Ö 7  
Stiftung Martin-Opitz-Bibliothek - Genehmigung Satzungsänderung (Verfasser : Frau Hunke - 24 24)
2005/0294  
Ö 8  
Haushaltsausgabereste 2004; Freigabe zur weiteren Bewirtschaftung durch die Verwaltung (Verfasser : Herr Axmann - 25 45)
Enthält Anlagen
2005/0325  
Ö 9  
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen in den Haushaltsjahren 2004 und 2005 (Verfasser : Wilfried Axmann - 25 45)
2005/0341  
Ö 10  
Neuausrichtung der regionalen Wirtschafts- und Arbeitspolitik - Neufassung der regionalen Kooperationsvereinbarung - Eckpunkte der zukünftigen Zusammenarbeit in der Region "Mittleres Ruhrgebiet" - Kooperationsvereinbarung Region Mittleres Ruhrgebiet (Verfasser : Herr Kleibrink)
Enthält Anlagen
2005/0280  
Ö 11  
Wiederwahl einer Schiedsperson für den Amtsgerichtsbezirk Herne-Wanne
2005/0247  
Ö 12  
Änderung des Vertrages über die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gem. § 44 b SGB II (Verfasser : Stefanski, Monika)
Enthält Anlagen
2005/0406  
Ö 13  
Beschluss zu den Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 191 - Zietenstraße -, Stadtbezirk Herne-Sodingen (Verfasser : Frau Dollfuß)
2005/0267  
Ö 14  
Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 191 - Zietenstraße -, Stadtbezirk Sodingen (Verfasser : Frau Dollfuß)
Enthält Anlagen
2005/0268  
Ö 15  
Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Bürgerbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 209 - Grünzug Salzstrecke -, Stadtbezirk Eickel (Verfasser : Frau Dollfuß)
Enthält Anlagen
2005/0278  
Ö 16  
Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre für die in Aufstellung befindliche 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 32 - Bebelstraße, Moltkestraße (heute Westring) -, Stadtbezirk Herne-Mitte (Verfasser : Lökenhoff, Thomas)
Enthält Anlagen
2005/0284  
Ö 17  
Beschluss über Anregungen und Bedenken zur Änderung Nr. 7 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Südstraße / Holsterhauser Straße" - Stadtbezirk Herne-Mitte (Verfasser : Frau Schulz - 26 27 -)
2005/0258  
Ö 18  
Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 7 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Holsterhauser Straße / Südstraße" - Stadtbezirk Herne-Mitte (Verfasser : Frau Schulz, 2627)
Enthält Anlagen
2005/0259  
Ö 19  
Beschluss über Anregungen und Bedenken zur Änderung Nr. 19 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Castroper Straße / Gewerkenstraße" - Stadtbezirk Sodingen (Verfasser : Frau Schulz, 2627)
2005/0269  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Offenlage sind von Herrn Tinnemann und den anerkannten Naturschutzverbänden Bedenken und Anregungen geäußert worden, über die gesondert zu entscheiden ist:

 

 

1.      Schreiben des Herrn Franz Josef
Tinnemann vom 21.02.2005

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Herr Tinnemann teilt mit, dass er die Änderung Nr. 19 des Landschaftsplanes in der bisherigen Form ablehnt. Sein Einspruch begründet sich darin, dass durch das Vorhaben sein Grundstück an der Castroper Straße (westlich des Sodinger Baches) für eine eventuelle spätere Nutzung wertlos wird. Er bittet, sein Eigentum aus der Planänderung herauszunehmen.

Der Rat der Stadt beschließt:

Der Anregung wird nicht gefolgt.

Die Fläche ist im Zusammenhang mit den benachbarten Grundstücken ein wichtiger Puffer zum benachbarten Naturschutzgebiet.

Durch die Landschaftsplanänderung wird die Fläche auch nicht für eine spätere Nutzung wertlos. Die hausgärtnerische Nutzung hat Bestandsschutz und wird durch die Landschaftsplanänderung nicht tangiert.

Ein Recht zur baulichen Nutzung ist auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben, da es sich um eine Fläche im baulichen Außenbereich handelt.

2.      Schreiben der anerkannten Naturschutzverbände vom 10.03.2005

Beschlussvorschlag:

1.      Die Naturschutzverbände schließen sich den Anregungen und Bedenken des Landschaftsbeirates in der Sitzung vom 29.06.04 an.

 

a)  Rückbaugebot auf die ursprünglichen
      LSG-Grenzen bei Nichtinanspruch-      nahme der neu zu errichtenden An-
      lagen oder bei Betriebsaufgabe des       Verursachers.

 

b)  Abpflanzung mit einheimischen Ge-
      hölzen (mehrreihig) zum LSG.

 

 

 

 

Der Rat der Stadt beschließt:

Der Anregung wird nicht gefolgt.

Es gibt keine gesetzliche Grundlage, ein Rückbaugebot im Landschaftsplan festzusetzen.

 

 

Ein Beschluss ist nicht zu fassen.

Im Rahmen der Grundstücksverhandlungen wurde die Zahlung eines zweckgebundenen Ersatzgeldes an die Stadt Herne, Untere Landschaftsbehörde vereinbart. Dieses Ersatzgeld wurde bereits gezahlt. Die Untere Landschaftsbehörde wird die Abpflanzung der Grenzen des Landschaftsschutzgebietes zum Gewerbegrundstück veranlassen.

2.      Die Naturschutzverbände regen an, das Entwicklungsziel 9.11 – “Erhaltung von Freiflächen bis zur Realisierung von Grünflächen durch die Bauleitplanung” – für den naturnahen Erholungsraum “Uhlenbruch” und das ehemalige Klärteichgelände zu überprüfen.
Die Grünflächen sind realisiert, deshalb erscheint aufgrund der ökologischen Bedeutung das Entwicklungsziel 1 (Erhalt der derzeitigen Landschaftsstruktur) für angemessen.

 

Ein Beschluss ist nicht zu fassen.

Die Fläche ist nicht Bestandteil des aktuellen Landschaftsplanänderungsverfahrens. Da die Grünflächen jedoch realisiert und damit das Entwicklungsziel erreicht wurde, kann in einem zukünftigen Landschaftsplanänderungsverfahren die Einstufung in einen anderen Entwicklungsstatus eingebracht werden.

3.      Die Naturschutzverbände begrüßen die geplante Gestaltung von Landschaft im Bereich 2.4 (Ackerfläche). Zur Festsetzung 7.7.9.2 möchten sie zu bedenken geben:
Es handelt sich bei 2.4 um eine seit Menschengedenken ackerbaulich genutzte Fläche. Der Planungsatlas der Stadt Herne gibt für den wesentlichen Teil der Fläche keine Einwirkungen durch den Kohleabbau der Zeche Mont-Cenis an. Es haben weder Anschüttungen noch Verfüllungen mit bergbautypischen Materialien stattgefunden, auf denen sich typische Folgestadien von Zechenbrachen entwickeln könnten.
Diese ruhrgebietstypischen Lebensgemeinschaften auf Schwerindustriestandorten entwickeln sich nur unter extremen Lebensbedingungen von Nährstoffarmut, Trockenheit und Wärme. Auf Bergematerial oder von der Eisen- und Stahlerzeugung geprägten Böden sind sie der Konkurrenz anderer Arten gewachsen.
Auf gut gedüngten traditionellen Ackerböden sind Ansiedlung und Erhalt bergbautypischer Pflanzen und Tiere unnatürlich und nur mit großem Aufwand zu verwirklichen und zu erhalten.
Die Naturschutzverbände hatten seinerzeit in den diversen Stellungnahmen zum Bebauungsplan “Mont-Cenis” den Erhalt von bergbautypischen Flächen mit Bergematerial und über die Stadtgrenzen hinaus beachteten Vorkommen von Pflanzen und Tieren gefordert. Leider wurde auf dem großen ehemaligen Zechengelände davon nichts verwirklicht.

Ein Beschluss ist nicht zu fassen.

Die Anregung widerspricht nicht den aktuellen Festsetzungen 7.7.9.2 und den Darstellungen für die Entwicklungsräume 2.4 und 3.1.

Die Festsetzung 7.7.9.2 differenziert nämlich nicht hinsichtlich der Zuordnung der Landschaftsentwicklungsmaßnahmen. Aus den textlichen Erläuterungen für die Entwicklungsräume geht jedoch hervor, dass die Widerherstellung der typischen Strukturen der Industriebrachen dem Entwicklungsraum 3.1 zugeordnet sind. Für den Entwicklungsraum 2.4 ist eine Anreicherung mit gliedernden und belebenden Elementen vorgesehen.

4.      Anregung zu einer Planänderung in der Zukunft (LSG 7.2.2.21).
Wie man entsprechenden Informationen der Herner Wirtschaft entnehmen kann, stehen reichlich Gewerbeflächen zur Verfügung.
Die Naturschutzverbände regen daher an, die natürliche Landschaftsgliederung mit Hecke, Weg (Straße) und Baumreihen im Westen des LSG’s als Grenze zum Gewerbegebiet Gewerkenstraße festzusetzen.
Es ist unverständlich, dass so markante Landschaftselemente wie eine breite artenreiche Hecke und eine gliedernde Reihe alter Bäume dem Gewerbegebiet zugeschlagen wurden. Die Grenze zum LSG wurde willkürlich von Süd nach Nord durch den Acker gezogen. So entstand östlich des Weges ein 20 – 50 m breiter Streifen. Eine Ansiedlung von Gewerbe auf diesem Streifen unbelasteten Ackerlandes erscheint wirtschaftlich und ökologisch als nicht vernünftig.

Ein Beschluss ist nicht zu fassen.

Die Festsetzung der westlichen Grenze des LSG’s erfolgte im Rahmen der 12. Änderung des Landschaftsplanes (rechtskräftig seit 06.06.1998) in Anpassung an den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan 108 (Castroper Straße / An der Linde). Dieser Bebauungsplan hat noch keine Rechtskraft. Die Verwaltung wird die Anregung der Naturschutzverbände aufnehmen und prüfen, ob die Zielsetzung des Bebauungsplanes für diesen Bereich weiterhin besteht oder im Rahmen eines zukünftigen Landschaftsplanänderungsverfahrens diese Teilfläche in das Landschaftsschutzgebiet integriert werden kann.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

(Terhoven)

   
    12.04.2005 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
    Ö 3 - beschlossen
    Beschlussvorschlag:

 

 

Zu 1.:                 Schreiben des Herrn Franz Josef  Tinnemann vom 21.02.2005

 

                 Beschlussvorschlag:

 

                 Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt,                  folgenden Beschluss zu fassen:

                

                 Der Rat der Stadt beschließt:

Der Anregung wird nicht gefolgt.

Die Fläche ist im Zusammenhang mit den benachbarten Grundstücken ein wichtiger Puffer zum benachbarten Naturschutzgebiet.

Durch die Landschaftsplanänderung wird die Fläche auch nicht für eine spätere Nutzung wertlos. Die hausgärtnerische Nutzung hat Bestandsschutz und wird durch die Landschaftsplanänderung nicht tangiert.

Ein Recht zur baulichen Nutzung ist auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben, da es sich um eine Fläche im baulichen Außenbereich handelt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig mit Enthaltungen

dafür:   9

dagegen:  0

Enthaltung:     6

 



Zu 2.:                  Schreiben der anerkannten Naturschutzverbände vom 10.03.2005

 

Zu 2.1a):                 Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

Der Anregung wird nicht gefolgt.

Es gibt keine gesetzliche Grundlage, ein Rückbaugebot im Landschaftsplan festzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig mit Enthaltungen

dafür:   9

dagegen:  0

Enthaltung:     6

 

 

b) Ein Beschluss ist nicht zu fassen.

 

Zu 2.2      Ein Beschluss ist nicht zu fassen.

 

Zu 2.3      Ein Beschluss ist nicht zu fassen.

 

Zu 2.4      Ein Beschluss ist nicht zu fassen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig mit Enthaltungen

dafür:            9

dagegen:      0

Enthaltung:   6

   
    13.04.2005 - Ausschuss für Umweltschutz
    Ö 8 - beschlossen
    Zu 1

 

Zu 1.:                 Schreiben des Herrn Franz Josef Tinnemann vom 21.02.2005     

 

                 Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

Der Anregung wird nicht gefolgt.

Die Fläche ist im Zusammenhang mit den benachbarten Grundstücken ein wichtiger Puffer zum benachbarten Naturschutzgebiet.

Durch die Landschaftsplanänderung wird die Fläche auch nicht für eine spätere Nutzung wertlos. Die hausgärtnerische Nutzung hat Bestandsschutz und wird durch die Landschaftsplanänderung nicht tangiert.

Ein Recht zur baulichen Nutzung ist auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben, da es sich um eine Fläche im baulichen Außenbereich handelt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

dafür:                     20                  

dagegen:        0

Enthaltung:     0



Zu 2.1:                 Schreiben der anerkannten Naturschutzverbände vom 10.03.2005

 

a)     Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

Der Anregung wird nicht gefolgt.

Es gibt keine gesetzliche Grundlage, ein Rückbaugebot im Landschaftsplan festzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

dafür:     20  

dagegen:    0

Enthaltung:     0

 

 

  b) Ein Beschluss ist nicht zu fassen.

 

Zu 2.2:     Ein Beschluss ist nicht zu fassen.

 

Zu 2.3:     Ein Beschluss ist nicht zu fassen.

 

Zu 2.4:     Ein Beschluss ist nicht zu fassen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

dafür:                     20                  

dagegen:        0

Enthaltung:     0

   
    20.04.2005 - Bezirksvertretung Sodingen
    Ö 11 - beschlossen
    Nach der Stellungnahme der Verwaltung und anschließender Aussprache beantragt Frau Meißner-Moroz eine Sitzungsunterbrechung

Nach der Stellungnahme der Verwaltung und anschließender Aussprache beantragt Frau Meißner-Moroz eine Sitzungsunterbrechung. Die Sitzung wird von 19:25 – 19:30 Uhr unterbrochen.

 

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Offenlage sind von Herrn Tinnemann und den anerkannten Naturschutzverbänden Bedenken und Anregungen geäußert worden, über die gesondert zu entscheiden ist:

 

1.      Schreiben des Herrn Franz Josef
Tinnemann vom 21.02.2005

Beschluss:

 

 

 

Herr Tinnemann teilt mit, dass er die Änderung Nr. 19 des Landschaftsplanes in der bisherigen Form ablehnt. Sein Einspruch begründet sich darin, dass durch das Vorhaben sein Grundstück an der Castroper Straße (westlich des Sodinger Baches) für eine eventuelle spätere Nutzung wertlos wird. Er bittet, sein Eigentum aus der Planänderung herauszunehmen.

Der Rat der Stadt beschließt:

Der Anregung wird nicht gefolgt.

Die Fläche ist im Zusammenhang mit den benachbarten Grundstücken ein wichtiger Puffer zum benachbarten Naturschutzgebiet.

Durch die Landschaftsplanänderung wird die Fläche auch nicht für eine spätere Nutzung wertlos. Die hausgärtnerische Nutzung hat Bestandsschutz und wird durch die Landschaftsplanänderung nicht tangiert.

Ein Recht zur baulichen Nutzung ist auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben, da es sich um eine Fläche im baulichen Außenbereich handelt.

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              10

dagegen:          6

Enthaltungen:   0

2.      Schreiben der anerkannten Naturschutzverbände vom 10.03.2005

Beschluss:

1.      Die Naturschutzverbände schließen sich den Anregungen und Bedenken des Landschaftsbeirates in der Sitzung vom 29.06.04 an.

 

a)  Rückbaugebot auf die ursprünglichen
      LSG-Grenzen bei Nichtinanspruch-      nahme der neu zu errichtenden An-
      lagen oder bei Betriebsaufgabe des       Verursachers.

 

 

 

 

 

 

 

b)  Abpflanzung mit einheimischen Ge-
      hölzen (mehrreihig) zum LSG.

 

 

 

 

 

Der Rat der Stadt beschließt:

Der Anregung wird nicht gefolgt.

Es gibt keine gesetzliche Grundlage, ein Rückbaugebot im Landschaftsplan festzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:              10

dagegen:          6

Enthaltungen:   0

 

Ein Beschluss ist nicht zu fassen.

Im Rahmen der Grundstücksverhandlungen wurde die Zahlung eines zweckgebundenen Ersatzgeldes an die Stadt Herne, Untere Landschaftsbehörde vereinbart. Dieses Ersatzgeld wurde bereits gezahlt. Die Untere Landschaftsbehörde wird die Abpflanzung der Grenzen des Landschaftsschutzgebietes zum Gewerbegrundstück veranlassen.

2.      Die Naturschutzverbände regen an, das Entwicklungsziel 9.11 – “Erhaltung von Freiflächen bis zur Realisierung von Grünflächen durch die Bauleitplanung” – für den naturnahen Erholungsraum “Uhlenbruch” und das ehemalige Klärteichgelände zu überprüfen.
Die Grünflächen sind realisiert, deshalb erscheint aufgrund der ökologischen Bedeutung das Entwicklungsziel 1 (Erhalt der derzeitigen Landschaftsstruktur) für angemessen.

 

Ein Beschluss ist nicht zu fassen.

Die Fläche ist nicht Bestandteil des aktuellen Landschaftsplanänderungsverfahrens. Da die Grünflächen jedoch realisiert und damit das Entwicklungsziel erreicht wurde, kann in einem zukünftigen Landschaftsplanänderungsverfahren die Einstufung in einen anderen Entwicklungsstatus eingebracht werden.

3.      Die Naturschutzverbände begrüßen die geplante Gestaltung von Landschaft im Bereich 2.4 (Ackerfläche). Zur Festsetzung 7.7.9.2 möchten sie zu bedenken geben:
Es handelt sich bei 2.4 um eine seit Menschengedenken ackerbaulich genutzte Fläche. Der Planungsatlas der Stadt Herne gibt für den wesentlichen Teil der Fläche keine Einwirkungen durch den Kohleabbau der Zeche Mont-Cenis an. Es haben weder Anschüttungen noch Verfüllungen mit bergbautypischen Materialien stattgefunden, auf denen sich typische Folgestadien von Zechenbrachen entwickeln könnten.
Diese ruhrgebietstypischen Lebensgemeinschaften auf Schwerindustriestandorten entwickeln sich nur unter extremen Lebensbedingungen von Nährstoffarmut, Trockenheit und Wärme. Auf Bergematerial oder von der Eisen- und Stahlerzeugung geprägten Böden sind sie der Konkurrenz anderer Arten gewachsen.
Auf gut gedüngten traditionellen Ackerböden sind Ansiedlung und Erhalt bergbautypischer Pflanzen und Tiere unnatürlich und nur mit großem Aufwand zu verwirklichen und zu erhalten.
Die Naturschutzverbände hatten seinerzeit in den diversen Stellungnahmen zum Bebauungsplan “Mont-Cenis” den Erhalt von bergbautypischen Flächen mit Bergematerial und über die Stadtgrenzen hinaus beachteten Vorkommen von Pflanzen und Tieren gefordert. Leider wurde auf dem großen ehemaligen Zechengelände davon nichts verwirklicht.

Ein Beschluss ist nicht zu fassen.

Die Anregung widerspricht nicht den aktuellen Festsetzungen 7.7.9.2 und den Darstellungen für die Entwicklungsräume 2.4 und 3.1.

Die Festsetzung 7.7.9.2 differenziert nämlich nicht hinsichtlich der Zuordnung der Landschaftsentwicklungsmaßnahmen. Aus den textlichen Erläuterungen für die Entwicklungsräume geht jedoch hervor, dass die Widerherstellung der typischen Strukturen der Industriebrachen dem Entwicklungsraum 3.1 zugeordnet sind. Für den Entwicklungsraum 2.4 ist eine Anreicherung mit gliedernden und belebenden Elementen vorgesehen.

4.      Anregung zu einer Planänderung in der Zukunft (LSG 7.2.2.21).
Wie man entsprechenden Informationen der Herner Wirtschaft entnehmen kann, stehen reichlich Gewerbeflächen zur Verfügung.
Die Naturschutzverbände regen daher an, die natürliche Landschaftsgliederung mit Hecke, Weg (Straße) und Baumreihen im Westen des LSG’s als Grenze zum Gewerbegebiet Gewerkenstraße festzusetzen.
Es ist unverständlich, dass so markante Landschaftselemente wie eine breite artenreiche Hecke und eine gliedernde Reihe alter Bäume dem Gewerbegebiet zugeschlagen wurden. Die Grenze zum LSG wurde willkürlich von Süd nach Nord durch den Acker gezogen. So entstand östlich des Weges ein 20 – 50 m breiter Streifen. Eine Ansiedlung von Gewerbe auf diesem Streifen unbelasteten Ackerlandes erscheint wirtschaftlich und ökologisch als nicht vernünftig.

Ein Beschluss ist nicht zu fassen.

Die Festsetzung der westlichen Grenze des LSG’s erfolgte im Rahmen der 12. Änderung des Landschaftsplanes (rechtskräftig seit 06.06.1998) in Anpassung an den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan 108 (Castroper Straße / An der Linde). Dieser Bebauungsplan hat noch keine Rechtskraft. Die Verwaltung wird die Anregung der Naturschutzverbände aufnehmen und prüfen, ob die Zielsetzung des Bebauungsplanes für diesen Bereich weiterhin besteht oder im Rahmen eines zukünftigen Landschaftsplanänderungsverfahrens diese Teilfläche in das Landschaftsschutzgebiet integriert werden kann.

 

   
    03.05.2005 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 19 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Zu 1.:               Schreiben  des Herrn Franz Josef Tinnemann vom 21.02.2005

 

                        Beschlussvorschlag:

 

                        Der Rat der Stadt beschließt:

                        Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

                        Abstimmungsergebnis:

 

                                    dafür:               16       

                                    dagegen:           -

                                    Enthaltung:        -

 

Zu 2.1a).:         Schreiben  der anerkannten Naturschutzverbände vom 10.03.2005

 

                        Beschlussvorschlag:

 

                        Der Rat der Stadt beschließt:

                        Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

                        Abstimmungsergebnis:

 

                                    dafür:               16       

                                    dagegen:           -

                                    Enthaltung:        -

 

Zu 2.1b)           Ein Beschluss ist nicht zu fassen.

 

 

 

   
    10.05.2005 - Rat der Stadt
    Ö 17 - beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Zu 1.:   Schreiben des Herrn Franz Josef Tinnemann vom 21.02.2005

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

            dafür:               58

            dagegen:           -

Enthaltung:        -

 

Zu 2:    Schreiben der anerkannten Naturschutzverbände vom 10.03.2005

 

Zu 2.1. a)

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

Der Anregung wird nicht gefolgt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

            dafür:               58

            dagegen:           -

Enthaltung:        -

 

b)

 

Ein Beschluss ist nicht zu fassen.

 

Zu 2.2. Ein Beschluss ist nicht zu fassen.

 

Zu 2.3. Ein Beschluss ist nicht zu fassen.

 

Zu 2.4. Ein Beschluss ist nicht zu fassen.

 

 

Ö 20  
Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 19 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Castroper Straße / Gewerkenstraße" - Stadtbezirk Sodingen (Verfasser : Frau Schulz, 2627)
Enthält Anlagen
2005/0270  
Ö 21  
Feststellung Jahresabschluss 2002, Verwendung des Jahresergebnisses und Entlastung der Werkleitung (Verfasser : Herr Brings)
2005/0321  
Ö 22  
Feststellung Jahresabschluss 2003, Verwendung des Jahresergebnisses und Entlastung der Werkleitung (Verfasser : Herr Brings)
2005/0323  
Ö 23     Mitteilungen des Oberbürgermeisters    
Ö 24     Anfragen der Stadtverordneten    
Ö 24.1  
Vertretungen der Stadt Herne durch Herner Rechtsanwälte und Notare - Anfrage des Stadtverordneten Schlüter vom 22.04.2005 - (Verfasser : CDU-Fraktion)
2005/0380  
N 1     Gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) - Geschäftsführungsangelegenheiten      
N 2     Bildung eines Vorstellungsgremiums und Benennung von Mitgliedern (Verfasser : Reinhard Schwesig)      
N 3     Höhergruppierung von Angestellten (Verfasser : Herr Rettig)      
N 4     Niederschlagung von Gemeindesteuern (Verfasser : SD Bornfelder)      
N 5     Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WFG) - Ausfallbürgschaft (Verfasser : Frau Hunke)      
N 6     Mitteilungen des Oberbürgermeisters      
N 7     Anfragen der Stadtverordneten