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TOP | Betreff | Vorlage | ||||
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Ö 1 | Umbesetzung des Polizeibeirates (Verfasser : Christian Matzko 2518) | 2005/0378 | ||||
Ö 2 | Ersatzbeschaffung einer Kraftfahrdrehleiter (DLK 23-12) (Verfasser : Benninghoff, Michael) | 2005/0107 | ||||
Ö 3 | Organisatorische und rechtliche Voraussetzungen für die ehrenamtliche Tätigkeit des Bürgerbeauftragten (Verfasser : Christian Matzko 2518) | 2005/0369 | ||||
Ö 4 | Einführung eines neuen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) (Verfasser : Herr Beuing) | 2005/0377 | ||||
Ö 5 | Sachstandsbericht zum SAP-Projekt (Verfasser : Peter Reschke Verfasser 2: Peter Kolbe) | 2005/0366 | ||||
Ö 6 | Vermögensverwaltungsgesellschaft für Versorgung und Verkehr der Stadt Herne mbH (VVH): Treuhandlösung zur Übernahme des Kommanditkapitals der Betriebsgesellschaft Radio Herne mbH & Co. KG zum 31.12.2004 (Verfasser : Frau Erfurt - 28 49) | 2004/0837 | ||||
Ö 7 | Stiftung Martin-Opitz-Bibliothek - Genehmigung Satzungsänderung (Verfasser : Frau Hunke - 24 24) | 2005/0294 | ||||
Ö 8 | Haushaltsausgabereste 2004; Freigabe zur weiteren Bewirtschaftung durch die Verwaltung (Verfasser : Herr Axmann - 25 45) | 2005/0325 | ||||
Ö 9 | Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen in den Haushaltsjahren 2004 und 2005 (Verfasser : Wilfried Axmann - 25 45) | 2005/0341 | ||||
Ö 10 | Neuausrichtung der regionalen Wirtschafts- und Arbeitspolitik - Neufassung der regionalen Kooperationsvereinbarung - Eckpunkte der zukünftigen Zusammenarbeit in der Region "Mittleres Ruhrgebiet" - Kooperationsvereinbarung Region Mittleres Ruhrgebiet (Verfasser : Herr Kleibrink) | 2005/0280 | ||||
Ö 11 | Wiederwahl einer Schiedsperson für den Amtsgerichtsbezirk Herne-Wanne | 2005/0247 | ||||
Ö 12 | Änderung des Vertrages über die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gem. § 44 b SGB II (Verfasser : Stefanski, Monika) | 2005/0406 | ||||
Ö 13 | Beschluss zu den Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 191 - Zietenstraße -, Stadtbezirk Herne-Sodingen (Verfasser : Frau Dollfuß) | 2005/0267 | ||||
VORLAGE | ||||||
Beschlussvorschlag: Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 191 -Zietenstraße- sind die folgenden Anregungen zum Planentwurf eingegangen, über die erneut entschieden werden muss. |
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12.04.2005 - Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung | ||||||
Ö 9 - beschlossen | ||||||
Zu 1.: Schreiben der entsorgung herne vom 09.03.2004 Ein Beschluss ist nicht erforderlich Zu 2.: Schreiben des BUND vom 01.04.2004 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt
beschließt: Der Anregung wird
teilweise gefolgt. Die Katastergrundlage, die dem Bebauungsplan zugrunde liegt, entspricht dem aktuell verfügbaren Stand. Zwei Gebäude sind noch nicht eingemessen, da sie sich zum Zeitpunkt des Offenlegungsbeschlusses noch in der Bauphase befanden. Sie liegen aber innerhalb des durch die Baugrenzen vorgegebenen Rahmens. Die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes durchgeführt wurden, erfolgten unabhängig von der Aufstellung des Bebauungsplanes. Zwischen 1998 und 2000 wurden im
Rahmen des Wohnumfeldprogramms Horsthausen in vielfältigen Beteiligungsformen
die Bürger in den Entscheidungsprozess über gewünschte Veränderungen im
Quartier eingebunden. Als Ergebnis wurde festgehalten,
dass die Bürger insbesondere die Gefahren durch zu schnell fahrende Fahrzeuge
im Wohngebiet feststellten und daher u.a. Einengungen der Straßenquerschnitte
forderten. Dies wurde von der Verwaltung
aufgegriffen und in Form von begrünten und mit zusätzlichen Bäumen bepflanzten
Ausbuchtungen umgesetzt. Im Bereich des Plangebietes mussten für diese
Maßnahmen keine Bäume gefällt werden. In einzelnen Abschnitten sind außerdem
als Begrenzung des Straßenraumes Hecken vorgesehen, die in nächster Zeit noch
angepflanzt werden. Durch Fördermaßnahmen im Rahmen der
Wohnumfeldverbesserung wurden darüber hinaus Zuschüsse zur Fassadenrenovierung
angeboten, die auch vielfach in Anspruch genommen wurden. Auf der Grundlage dieser Maßnahmen
hat sich das Gesamtbild schon jetzt deutlich positiv verändert. Da die
Umsetzung noch nicht vollständig abgeschlossen ist, wird sich diese Tendenz
auch in den nächsten Jahren noch weiter fortsetzen. Insbesondere legt der Bebauungsplan
die Grundlage für eine Entschärfung der Parkraumsituation bei gleichzeitiger
Sicherung eines Großteiles der Freiflächen. Die Lage der Stellplätze ergibt sich
aus verschiedenen Gründen. Die Festsetzung von Stellplatzflächen beinhaltet
gerade im Bereich der großen Freiflächen im südlichen Plangebiet jeweils den
Platz für sechs Garagen oder Stellplätze über eine gemeinsame Zufahrt. Diese
Anordnung bietet zum einen die größtmögliche Verkehrssicherheit und nimmt zum
anderen die wenigste Parkfläche im öffentlichen Straßenraum in Anspruch, so
dass dort wenig Parkplätze verloren gehen. Die Zufahrtsmöglichkeiten zu diesen Stellplatz- bzw. Garagenanlagen waren durch die o.g. Verkehrsberuhigungsmaßnahmen teilweise eingeschränkt, so dass sich hinsichtlich der Lage gewisse räumliche Zwänge ergaben, die im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt wurden. Darüber hinaus war es beabsichtigt,
die Stellplätze so anzuordnen, dass beidseitig ein Streifen der privaten
Grünfläche erhalten bleibt, der entweder durch die Bewohner zu nutzen ist oder
einfach der Grüngestaltung dient. Von diesem Konzept wurde für den
Erhalt von Bäumen oder aufgrund der o.g. Verkehrsberuhigungsmaßnahmen teilweise
abgewichen und somit der Anregung teilweise gefolgt. Durch das Verschieben der gesamten
Stellplatzanlage zwischen den Gebäuden Zietenstraße 22 und 28 sowie
Zietenstraße 28 und Scharnhorststraße 5 kann dort das Fällen von insgesamt drei
Bäumen verhindert werden. Die Standorte der restlichen Stellplatzanlagen sind
nicht soweit veränderbar, dass zusätzliche Bäume erhalten bleiben könnten, ohne
dass unverhältnismäßig tief in die private Grünfläche eingeschnitten werden
müsste. Grundsätzlich wird die Festsetzung von Stellplätzen bzw. Garagen
aufgrund des vorhandenen und zukünftig zu erwartenden Bedarfes nicht in Frage
gestellt. Der Schutz aller Bäume war unter den o.g. Voraussetzungen nicht immer möglich. Die aufgrund ihrer ökologischen Wertigkeit als erhaltenswert eingestuften Bäume wurden jedoch als solche festgesetzt und sind somit auch dauerhaft gesichert. Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür: 15 dagegen: 0 Enthaltung: 0 Zu 3.: Schreiben der Flader & Co. GmbH vom 11.03.2004 und 13.04.2004 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem
Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt beschließt: Der Anregung wird nicht gefolgt. Im Januar 1995 stellten Herr und Frau Flader einen Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Vierfamilienhauses in Erweiterung ihres Gebäudes an der Zietenstraße 29. Mit Datum vom 16.02.1995 wurde per Vorbescheid die Baugenehmigung in Aussicht gestellt. Ein Bauantrag folgte nicht. Im Dezember 2000 wurde der gleiche Antrag auf Vorbescheid erneut eingereicht. Inzwischen hatte der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Herne am 05.09.2000 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 191 – Zietenstraße – gefasst. Zudem wurde ein Entwurf vom 01.08.2000 beschlossen, der die Stellung der Baukörper beinhaltete. Da das beantragte Gebäude diesem Entwurf widersprach und somit mit den Zielen des Bebauungsplanes nicht vereinbar war, wurde den Antragstellern mit Schreiben vom 29.01.2001 mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, den Antrag auf Vorbescheid für ein Jahr zurück zu stellen. Daraufhin zogen die Antragsteller mit Schreiben vom 25.09.2001 ihren Antrag auf Vorbescheid zurück. Es ist somit richtig, dass ein positiver Vorbescheid für eine Bebauung bestand. Da jedoch in einem Zeitraum von fünf Jahren kein Bauantrag eingereicht wurde, hat der Vorbescheid seine Gültigkeit verloren. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 191 haben sich die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen geändert. Ziel des Bebauungsplanes war es, gerade im nördlichen Planbereich, der durch schmale Zufahrtsstraßen, hohen Parkdruck und eine hohe bauliche Dichte gekennzeichnet ist, eine weitere bauliche Verdichtung zugunsten der vorhandenen Freiflächen zu verhindern und zusätzliche Parkmöglichkeiten auf den privaten Grundstücken zu schaffen. Die daraus resultierende Festsetzung von Garagen/Stellplätzen und privater Grünfläche schließt nun eine Bebauung auf dem in Rede stehenden Grundstück aus. Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür: 15 dagegen: 0 Enthaltung: 0 Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür: 15 dagegen: 0 Enthaltung: 0 |
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13.04.2005 - Ausschuss für Umweltschutz | ||||||
Ö 4 - beschlossen | ||||||
Zu 1.: Schreiben der entsorgung herne vom
09.03.2004 Ein
Beschluss ist nicht erforderlich
Zu 2.: Schreiben des BUND vom 01.04.2004 Stellungnahme der VerwaltungDer Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt
beschließt: Der Anregung wird
teilweise gefolgt. Die Katastergrundlage, die dem Bebauungsplan zugrunde liegt, entspricht dem aktuell verfügbaren Stand. Zwei Gebäude sind noch nicht eingemessen, da sie sich zum Zeitpunkt des Offenlegungsbeschlusses noch in der Bauphase befanden. Sie liegen aber innerhalb des durch die Baugrenzen vorgegebenen Rahmens. Die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes durchgeführt wurden, erfolgten unabhängig von der Aufstellung des Bebauungsplanes. Zwischen 1998 und 2000
wurden im Rahmen des Wohnumfeldprogramms Horsthausen in vielfältigen
Beteiligungsformen die Bürger in den Entscheidungsprozess über gewünschte
Veränderungen im Quartier eingebunden. Als Ergebnis wurde
festgehalten, dass die Bürger insbesondere die Gefahren durch zu schnell
fahrende Fahrzeuge im Wohngebiet feststellten und daher u.a. Einengungen der
Straßenquerschnitte forderten. Dies wurde von der
Verwaltung aufgegriffen und in Form von begrünten und mit zusätzlichen Bäumen
bepflanzten Ausbuchtungen umgesetzt. Im Bereich des Plangebietes mussten für
diese Maßnahmen keine Bäume gefällt werden. In einzelnen Abschnitten sind
außerdem als Begrenzung des Straßenraumes Hecken vorgesehen, die in nächster
Zeit noch angepflanzt werden. Durch Fördermaßnahmen
im Rahmen der Wohnumfeldverbesserung wurden darüber hinaus Zuschüsse zur
Fassadenrenovierung angeboten, die auch vielfach in Anspruch genommen wurden. Auf der Grundlage
dieser Maßnahmen hat sich das Gesamtbild schon jetzt deutlich positiv
verändert. Da die Umsetzung noch nicht vollständig abgeschlossen ist, wird sich
diese Tendenz auch in den nächsten Jahren noch weiter fortsetzen. Insbesondere legt der
Bebauungsplan die Grundlage für eine Entschärfung der Parkraumsituation bei
gleichzeitiger Sicherung eines Großteiles der Freiflächen. Die Lage der
Stellplätze ergibt sich aus verschiedenen Gründen. Die Festsetzung von
Stellplatzflächen beinhaltet gerade im Bereich der großen Freiflächen im
südlichen Plangebiet jeweils den Platz für sechs Garagen oder Stellplätze über
eine gemeinsame Zufahrt. Diese Anordnung bietet zum einen die größtmögliche
Verkehrssicherheit und nimmt zum anderen die wenigste Parkfläche im
öffentlichen Straßenraum in Anspruch, so dass dort wenig Parkplätze verloren
gehen. Die Zufahrtsmöglichkeiten zu diesen Stellplatz- bzw. Garagenanlagen waren durch die o.g. Verkehrsberuhigungsmaßnahmen teilweise eingeschränkt, so dass sich hinsichtlich der Lage gewisse räumliche Zwänge ergaben, die im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt wurden. Darüber hinaus war es
beabsichtigt, die Stellplätze so anzuordnen, dass beidseitig ein Streifen der
privaten Grünfläche erhalten bleibt, der entweder durch die Bewohner zu nutzen
ist oder einfach der Grüngestaltung dient. Von diesem Konzept
wurde für den Erhalt von Bäumen oder aufgrund der o.g.
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen teilweise abgewichen und somit der Anregung
teilweise gefolgt. Durch das Verschieben der gesamten
Stellplatzanlage zwischen den Gebäuden Zietenstraße 22 und 28 sowie
Zietenstraße 28 und Scharnhorststraße 5 kann dort das Fällen von insgesamt drei
Bäumen verhindert werden. Die Standorte der restlichen Stellplatzanlagen sind
nicht soweit veränderbar, dass zusätzliche Bäume erhalten bleiben könnten, ohne
dass unverhältnismäßig tief in die private Grünfläche eingeschnitten werden
müsste. Grundsätzlich wird die Festsetzung von Stellplätzen bzw. Garagen
aufgrund des vorhandenen und zukünftig zu erwartenden Bedarfes nicht in Frage
gestellt. Der Schutz aller Bäume war unter den o.g. Voraussetzungen nicht immer möglich. Die aufgrund ihrer ökologischen Wertigkeit als erhaltenswert eingestuften Bäume wurden jedoch als solche festgesetzt und sind somit auch dauerhaft gesichert. Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür: 20 dagegen: 0 Enthaltung: 0 Zu 3.: Schreiben der Flader & Co. GmbH vom 11.03.2004 und 13.04.2004 Stellungnahme
der Verwaltung Der Ausschuss für Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Stadt,
folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt beschließt: Der Anregung wird nicht gefolgt. Im Januar 1995 stellten Herr und Frau Flader einen Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Vierfamilienhauses in Erweiterung ihres Gebäudes an der Zietenstraße 29. Mit Datum vom 16.02.1995 wurde per Vorbescheid die Baugenehmigung in Aussicht gestellt. Ein Bauantrag folgte nicht. Im Dezember 2000 wurde der gleiche Antrag auf Vorbescheid erneut eingereicht. Inzwischen hatte der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Herne am 05.09.2000 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 191 – Zietenstraße – gefasst. Zudem wurde ein Entwurf vom 01.08.2000 beschlossen, der die Stellung der Baukörper beinhaltete. Da das beantragte Gebäude diesem Entwurf widersprach und somit mit den Zielen des Bebauungsplanes nicht vereinbar war, wurde den Antragstellern mit Schreiben vom 29.01.2001 mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, den Antrag auf Vorbescheid für ein Jahr zurück zu stellen. Daraufhin zogen die Antragsteller mit Schreiben vom 25.09.2001 ihren Antrag auf Vorbescheid zurück. Es ist somit richtig, dass ein positiver Vorbescheid für eine Bebauung bestand. Da jedoch in einem Zeitraum von fünf Jahren kein Bauantrag eingereicht wurde, hat der Vorbescheid seine Gültigkeit verloren. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 191 haben sich die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen geändert. Ziel des Bebauungsplanes war es, gerade im nördlichen Planbereich, der durch schmale Zufahrtsstraßen, hohen Parkdruck und eine hohe bauliche Dichte gekennzeichnet ist, eine weitere bauliche Verdichtung zugunsten der vorhandenen Freiflächen zu verhindern und zusätzliche Parkmöglichkeiten auf den privaten Grundstücken zu schaffen. Die daraus resultierende Festsetzung von Garagen/Stellplätzen und privater Grünfläche schließt nun eine Bebauung auf dem in Rede stehenden Grundstück aus. Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür: 20 dagegen: 0 Enthaltung: 0 |
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20.04.2005 - Bezirksvertretung Sodingen | ||||||
Ö 7 - beschlossen | ||||||
Beschluss: Die
Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt, folgende Beschlüsse zu fassen: Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 191 -Zietenstraße- sind die folgenden Anregungen zum Planentwurf eingegangen, über die erneut entschieden werden muss. 1. Schreiben der entsorgung
herne vom 09.03.2004 Ein Beschluss ist nicht erforderlich 1.1 Die Wertstoffcontainer an der Zietenstraße bleiben unverändert erhalten. 1.2 Da der Bebauungsplan Nr. 191 vorhandene bauliche Strukturen überplant, die auch weitgehend erhalten werden sollen, ist eine komplette Neuanlage der Straßen mit ausreichend dimensionierten Straßenbreiten nicht möglich. Eine Veränderung der baulichen Gegebenheiten wird sich diesbezüglich daher nicht ergeben können. Durch die Festsetzung zusätzlicher Garagen und Stellplätze auf den privaten Grundstücken wird jedoch versucht, die angespannte Parksituation innerhalb des Plangebietes und vor allem im nördlichen Bereich zu entschärfen. 1.3 Die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes durchgeführt wurden, erfolgten unabhängig von der Aufstellung des Bebauungsplanes. Der Bebauungsplan setzt darüber hinaus keine weiteren Einbuchtungen im Bereich der Straßenverkehrsfläche fest. 2. Schreiben des BUND vom 01.04.2004 Der Rat der Stadt beschließt: Der Anregung wird teilweise gefolgt. Die Katastergrundlage, die dem Bebauungsplan zugrunde liegt, entspricht dem aktuell verfügbaren Stand. Zwei Gebäude sind noch nicht eingemessen, da sie sich zum Zeitpunkt des Offenlegungsbeschlusses noch in der Bauphase befanden. Sie liegen aber innerhalb des durch die Baugrenzen vorgegebenen Rahmens. Die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes durchgeführt wurden, erfolgten unabhängig von der Aufstellung des Bebauungsplanes. Zwischen 1998 und 2000 wurden im
Rahmen des Wohnumfeldprogramms Horsthausen in vielfältigen Beteiligungsformen
die Bürger in den Entscheidungsprozess über gewünschte Veränderungen im
Quartier eingebunden. Als Ergebnis wurde festgehalten,
dass die Bürger insbesondere die Gefahren durch zu schnell fahrende Fahrzeuge
im Wohngebiet feststellten und daher u.a. Einengungen der Straßenquerschnitte
forderten. Dies wurde von der Verwaltung
aufgegriffen und in Form von begrünten und mit zusätzlichen Bäumen bepflanzten
Ausbuchtungen umgesetzt. Im Bereich des Plangebietes mussten für diese
Maßnahmen keine Bäume gefällt werden. In einzelnen Abschnitten sind außerdem
als Begrenzung des Straßenraumes Hecken vorgesehen, die in nächster Zeit noch
angepflanzt werden. Durch Fördermaßnahmen im Rahmen der
Wohnumfeldverbesserung wurden darüber hinaus Zuschüsse zur Fassadenrenovierung
angeboten, die auch vielfach in Anspruch genommen wurden. Auf der Grundlage dieser Maßnahmen
hat sich das Gesamtbild schon jetzt deutlich positiv verändert. Da die
Umsetzung noch nicht vollständig abgeschlossen ist, wird sich diese Tendenz
auch in den nächsten Jahren noch weiter fortsetzen. Insbesondere legt der Bebauungsplan
die Grundlage für eine Entschärfung der Parkraumsituation bei gleichzeitiger
Sicherung eines Großteiles der Freiflächen. Die Lage der Stellplätze ergibt sich
aus verschiedenen Gründen. Die Festsetzung von Stellplatzflächen beinhaltet
gerade im Bereich der großen Freiflächen im südlichen Plangebiet jeweils den
Platz für sechs Garagen oder Stellplätze über eine gemeinsame Zufahrt. Diese
Anordnung bietet zum einen die größtmögliche Verkehrssicherheit und nimmt zum
anderen die wenigste Parkfläche im öffentlichen Straßenraum in Anspruch, so
dass dort wenig Parkplätze verloren gehen. Die Zufahrtsmöglichkeiten zu diesen Stellplatz- bzw. Garagenanlagen waren durch die o.g. Verkehrsberuhigungsmaßnahmen teilweise eingeschränkt, so dass sich hinsichtlich der Lage gewisse räumliche Zwänge ergaben, die im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt wurden. Darüber hinaus war es beabsichtigt,
die Stellplätze so anzuordnen, dass beidseitig ein Streifen der privaten
Grünfläche erhalten bleibt, der entweder durch die Bewohner zu nutzen ist oder
einfach der Grüngestaltung dient. Von diesem Konzept wurde für den
Erhalt von Bäumen oder aufgrund der o.g. Verkehrsberuhigungsmaßnahmen teilweise
abgewichen und somit der Anregung teilweise gefolgt. Durch das Verschieben der gesamten Stellplatzanlage zwischen den Gebäuden Zietenstraße 22 und 28 sowie Zietenstraße 28 und Scharnhorststraße 5 kann dort das Fällen von insgesamt drei Bäumen verhindert werden. Die Standorte der restlichen Stellplatzanlagen sind nicht soweit veränderbar, dass zusätzliche Bäume erhalten bleiben könnten, ohne dass unverhältnismäßig tief in die private Grünfläche eingeschnitten werden müsste. Grundsätzlich wird die Festsetzung von Stellplätzen bzw. Garagen aufgrund des vorhandenen und zukünftig zu erwartenden Bedarfes nicht in Frage gestellt. Der Schutz aller Bäume war unter den o.g. Voraussetzungen nicht immer möglich. Die aufgrund ihrer ökologischen Wertigkeit als erhaltenswert eingestuften Bäume wurden jedoch als solche festgesetzt und sind somit auch dauerhaft gesichert. Abstimmungsergebnis: dafür: 17 dagegen:
0 Enthaltungen: 0 3. Schreiben der Flader & Co. GmbH vom 11.03.2004 und 13.04.2004 Der Rat der Stadt beschließt: Der Anregung wird nicht gefolgt. Im Januar 1995 stellten Herr und Frau Flader einen Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Vierfamilienhauses in Erweiterung ihres Gebäudes an der Zietenstraße 29. Mit Datum vom 16.02.1995 wurde per Vorbescheid die Baugenehmigung in Aussicht gestellt. Ein Bauantrag folgte nicht. Im Dezember 2000 wurde der gleiche Antrag auf Vorbescheid erneut eingereicht. Inzwischen hatte der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Herne am 05.09.2000 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 191 – Zietenstraße – gefasst. Zudem wurde ein Entwurf vom 01.08.2000 beschlossen, der die Stellung der Baukörper beinhaltete. Da das beantragte Gebäude diesem Entwurf widersprach und somit mit den Zielen des Bebauungsplanes nicht vereinbar war, wurde den Antragstellern mit Schreiben vom 29.01.2001 mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, den Antrag auf Vorbescheid für ein Jahr zurück zu stellen. Daraufhin zogen die Antragsteller mit Schreiben vom 25.09.2001 ihren Antrag auf Vorbescheid zurück. Es ist somit richtig, dass eine positiver Vorbescheid für eine Bebauung bestand. Da jedoch in einem Zeitraum von fünf Jahren kein Bauantrag eingereicht wurde, hat der Vorbescheid seine Gültigkeit verloren. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 191 haben sich die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen geändert. Ziel des Bebauungsplanes war es, gerade im nördlichen Planbereich, der durch schmale Zufahrtsstraßen, hohen Parkdruck und eine hohe bauliche Dichte gekennzeichnet ist, eine weitere bauliche Verdichtung zugunsten der vorhandenen Freiflächen zu verhindern und zusätzliche Parkmöglichkeiten auf den privaten Grundstücken zu schaffen. Die daraus resultierende Festsetzung von Garagen/Stellplätzen und privater Grünfläche schließt nun eine Bebauung auf dem in Rede stehenden Grundstück aus. Abstimmungsergebnis: dafür: 16 dagegen: 0 Enthaltungen: 1 |
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03.05.2005 - Haupt- und Finanzausschuss | ||||||
Ö 13 - beschlossen | ||||||
Beschluss: Der Haupt-
und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen: Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 191 -Zietenstraße- sind die folgenden Anregungen zum Planentwurf eingegangen, über die erneut entschieden werden muss. Zu 1.: Schreiben der entsorgung herne vom 09.03.2004 Ein Beschluss ist nicht erforderlich. Zu 2.: Schreiben des BUND vom 01.04.2004 Stellungnahme der Verwaltung Der Rat der Stadt beschließt: Der Anregung wird teilweise gefolgt. Abstimmungsergebnis: dafür: 16 dagegen: - Enthaltung: - Zu 3.: Schreiben der Flader & Co. GmbH vom 11.03.2004 und 13.04.2004 Stellungnahme der Verwaltung Der Rat der Stadt beschließt: Der Anregung wird nicht gefolgt. Abstimmungsergebnis: dafür: 16 dagegen: - Enthaltung: - |
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10.05.2005 - Rat der Stadt | ||||||
Ö 12 - beschlossen | ||||||
Zu 1.: Schreiben der entsorgung herne vom
09.03.2004 Ein Beschluss ist nicht erforderlich. Zu 2.: Schreiben des BUND vom 01.04.2004 Stellungnahme der Verwaltung: Der Rat der Stadt beschließt: Der Anregung wird teilweise gefolgt. Abstimmungsergebnis: dafür: 59 dagegen: - Enthaltung: - Zu
3.: Schreiben der Flader & Co.
GmbH vom 11.03.2004 und 13.04.2004 Stellungnahme
der Verwaltung: Der Rat der Stadt beschließt: Der Anregung wird nicht gefolgt. Abstimmungsergebnis: dafür: 59 dagegen: - Enthaltung: - |
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Ö 14 | Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 191 - Zietenstraße -, Stadtbezirk Sodingen (Verfasser : Frau Dollfuß) | 2005/0268 | ||||
Ö 15 | Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Bürgerbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 209 - Grünzug Salzstrecke -, Stadtbezirk Eickel (Verfasser : Frau Dollfuß) | 2005/0278 | ||||
Ö 16 | Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre für die in Aufstellung befindliche 1. Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 32 - Bebelstraße, Moltkestraße (heute Westring) -, Stadtbezirk Herne-Mitte (Verfasser : Lökenhoff, Thomas) | 2005/0284 | ||||
Ö 17 | Beschluss über Anregungen und Bedenken zur Änderung Nr. 7 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Südstraße / Holsterhauser Straße" - Stadtbezirk Herne-Mitte (Verfasser : Frau Schulz - 26 27 -) | 2005/0258 | ||||
Ö 18 | Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 7 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Holsterhauser Straße / Südstraße" - Stadtbezirk Herne-Mitte (Verfasser : Frau Schulz, 2627) | 2005/0259 | ||||
Ö 19 | Beschluss über Anregungen und Bedenken zur Änderung Nr. 19 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Castroper Straße / Gewerkenstraße" - Stadtbezirk Sodingen (Verfasser : Frau Schulz, 2627) | 2005/0269 | ||||
Ö 20 | Satzungsbeschluss zur Änderung Nr. 19 des Landschaftsplanes der Stadt Herne für den Bereich "Castroper Straße / Gewerkenstraße" - Stadtbezirk Sodingen (Verfasser : Frau Schulz, 2627) | 2005/0270 | ||||
Ö 21 | Feststellung Jahresabschluss 2002, Verwendung des Jahresergebnisses und Entlastung der Werkleitung (Verfasser : Herr Brings) | 2005/0321 | ||||
Ö 22 | Feststellung Jahresabschluss 2003, Verwendung des Jahresergebnisses und Entlastung der Werkleitung (Verfasser : Herr Brings) | 2005/0323 | ||||
Ö 23 | Mitteilungen des Oberbürgermeisters | |||||
Ö 24 | Anfragen der Stadtverordneten | |||||
Ö 24.1 | Vertretungen der Stadt Herne durch Herner Rechtsanwälte und Notare - Anfrage des Stadtverordneten Schlüter vom 22.04.2005 - (Verfasser : CDU-Fraktion) | 2005/0380 | ||||
N 1 | Gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) - Geschäftsführungsangelegenheiten | |||||
N 2 | Bildung eines Vorstellungsgremiums und Benennung von Mitgliedern (Verfasser : Reinhard Schwesig) | |||||
N 3 | Höhergruppierung von Angestellten (Verfasser : Herr Rettig) | |||||
N 4 | Niederschlagung von Gemeindesteuern (Verfasser : SD Bornfelder) | |||||
N 5 | Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WFG) - Ausfallbürgschaft (Verfasser : Frau Hunke) | |||||
N 6 | Mitteilungen des Oberbürgermeisters | |||||
N 7 | Anfragen der Stadtverordneten | |||||