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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - des Schulausschusses  

Bezeichnung: des Schulausschusses
Gremium: Schulausschuss
Datum: Do, 21.01.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Veranstaltungssaal Kulturzentrum
Ort: Willi-Pohlmann-Platz 1, 44623 Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Bildungsberichterstattung: Bildungsbericht 2020
Enthält Anlagen
2021/0018  
Ö 2  
Schulentwicklungsbericht 2020 - 2026 (Sekundarstufe I und II) - Hauptschule, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen
Enthält Anlagen
2020/0964  
Ö 3  
Errichtung einer Schule in freier Trägerschaft (Ersatzschule / Quinoa-Schule) für die Sekundarstufe I (Sekundarschule)
2021/0007  
Ö 4  
Situation der Grundschulen im Stadtbezirk Eickel sowie Generalsanierung und Erweiterung des Schulgebäudes der Grundschule Europaschule Königstraße
Enthält Anlagen
2020/0978  
Ö 5  
Umsetzung der Fördermaßnahme "DigitalPakt NRW" an Schulen der Stadt Herne
Enthält Anlagen
2021/0012  
Ö 6  
Sachstandsbericht Schulverpflegung
2021/0016  
Ö 7  
Bildungsnetzwerk in der Bildungsregion Herne; Benennung von Mitgliedern für die Regionale Bildungskonferenz
Enthält Anlagen
2021/0017  
Ö 8  
Bericht über Spielgeräte und Fallschutz an Grund- und Förderschulen für das Jahr 2020
2021/0031  
Ö 9  
Situation der Herner Schulen in der Corona-Pandemie    
Ö 10  
Antrag: Anschaffung geeigneter Luftreiniger
Enthält Anlagen
2021/0024  
Ö 11  
Antrag: Einführung einer Fahrradkarte
Enthält Anlagen
2021/0035  
Ö 12  
Antrag: Bildung für alle Schüler*innen in Corona-Zeiten sicherstellen
Enthält Anlagen
2021/0040  
Ö 13     Vorschlag: Bericht über die Situation, Schülerzahlentwicklung sowie Ganztagsbetreuung an Herner Förderschulen
Enthält Anlagen
2021/0036  
Ö 14  
Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung    
Ö 15  
Anfragen der Ausschussmitglieder    
Ö 15.1  
Anfrage: Bustransport zur Hans-Tillkowski-Schule
Enthält Anlagen
2021/0032  
    21.01.2021 - Schulausschuss
    Ö 15.1 - zur Kenntnis genommen
   

Sachverhalt:
 

Die Hans-Tillkowski-Schule ist die einzig verbleibende Hauptschule in unserer Stadt und erfreut sich zudem großer Beliebtheit. Hier werden Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Stadtgebiet unterrichtet. Dadurch entstehen sicherlich für viele Schülerinnen und Schüler lange Fahrzeiten, zum Beispiel aufgrund ungünstiger Verkehrsverbindungen.

Vor diesem Hintergrund bitte ich die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

  • Wie hoch ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler aus den verschiedenen Stadtbezirken, die die Hauptschule besuchen?
  • Besteht die Möglichkeit, verschiedene Sammelpunkte im Stadtgebiet einzurichten und anzufahren, um die Schülerinnen und Schüler aus den jeweiligen Stadtbezirken abzuholen?

 

Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

  1. Wie hoch ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler aus den verschiedenen Stadtbezirken, die die Hauptschule besuchen?

 

Die Gesamtschülerzahl gliedert sich wie folgt in Stadtbezirke auf:

 

  • Eickel  103 SuS
  • Wanne  118 SuS
  • Herne-Mitte 111 SuS
  • Sodingen    30 SuS

 

  1. Besteht die Möglichkeit, verschiedene Sammelpunkte im Stadtgebiet einzurichten und abzufahren, um die Schülerinnen und Schüler aus den jeweiligen Stadtbezirken abzuholen?

 

Grundlage der Betrachtung sind die Zahlen der Schülerinnen und Schüler, welche im Zuge der Erstattung von Schülerfahrkosten ein ermäßigtes Schülerticket erhalten haben, da diese gem. §5 Abs.2 SchfkVO einen Anspruch auf  Übernahme von Schülerfahrkosten haben.  Diese setzen sich wie folgt zusammen:

 

  • Eickel      5 SuS
  • Wanne    43 SuS
  • Herne-Mitte   89 SuS
  • Sodingen    29 SuS

 

Grundsätzlich sind bei dieser Fragestellung sind die Wirtschaftlichkeit, sowie die Zumutbarkeit der jeweiligen Beförderungsart zu beurteilen.

Gemäß §1 SchfkVO sind Schülerfahrkosten die Kosten, die für die wirtschaftlichste, der Schülerin oder des Schülers zumutbare Art der Beförderung zu den Schulen im Sinne des § 97 SchulG und zurück notwendig entstehen.

Im Sinne des § 12 Abs.4 SchfkVO ist die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln i.d.R. die wirtschaftlichste Beförderung. Diese hat grundsätzlich Vorrang vor anderen Beförderungsarten.

 

Als unzumutbar gilt ein Schulweg erst dann, wenn gem. § 13 Abs.3 SchfkVO die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel der regelmäßige Schulweg auch bei Ausnutzung der günstigsten Verkehrsverbindungen für die Hin- und Rückfahrt zusammen gerechnet mehr als 3 Stunden in Anspruch  nehmen würde (entspricht 90 Minuten je Fahrt) oder die Schülerin oder der Schüler überwiegend vor 6 Uhr die Wohnung verlassen muss.

Beispielfahrzeiten ÖPNV für besonders weite Schulwege:

 

  • Herne-Holthausen-Mitte – Hans-Tilkowski-Schule = 48 Minuten (1 Umstieg)
  • Herne-Pantringshof – Hans-Tilkowski-Schule = 46 Minuten (1 Umstieg)

 

Aufgrund des in Herne gut ausgebauten Verkehrsnetzes ist eine Unzumutbarkeit nach § 13 Abs.3 SchfkVO auszuschließen.

 

Eine Busbeförderung im Zuge eines Schülerspezialverkehrs wäre nur dann möglich, wenn nach § 14 Abs.1 SchfkVO die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich oder unwirtschaftlicher als die Errichtung eines Schülerspezialverkehrs wäre, oder die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel nicht zumutbar wären.

 

Ö 15.2  
Anfrage: Schuleingangsuntersuchungen
Enthält Anlagen
2021/0034  
Ö 15.3  
Anfrage: Neubau der Grundschule Forellstraße am Standort Lackmanns Hof
Enthält Anlagen
2021/0037  
Ö 15.4  
Anfrage: Distanzunterricht an Herner Schulen
Enthält Anlagen
2021/0038  
Ö 15.5  
Anfrage: Online-Fortbildungsangebote für Lehrkräfte
Enthält Anlagen
2021/0039  
Ö 15.6  
Anfrage: Ausstattung mit digitalen Medien
Enthält Anlagen
2021/0041  
N 1     Mitteilungen der Vorsitzenden und der Verwaltung      
N 2     Anfragen der Ausschussmitglieder