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Sachverhalt:
Aufgrund des coronabezogenen Infektionsgeschehens verständigten sich Bund und Länder auf eine Verlängerung des Lockdowns. Mit Blick auf den Schulbetrieb im Land NRW hat dies eine Aussetzung des Präsenzunterrichts bis zum 31.01.2021 zur Folge. Spätestens ab dem 13.01.2021 wird eine Beschulung der Schülerinnen und Schüler aller Schulformen lediglich im Distanzunterricht stattfinden. Ein Zustand, dessen Dauer und Umfang noch nicht absehbar ist. Eine Erfassung des Distanzlernens zur besseren Beurteilung des IST-Zustandes an Herner Schulen scheint daher sinnvoll.
Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. An welchen Herner Schulen findet digitaler Distanzunterricht statt?
2. In welchem Umfang kann der Distanzunterricht erfolgen und wie hoch ist die Quote von Schülerinnen und Schülern, die mangels digitaler Ausstattung daran nicht teilnehmen können?
3. In welchen Formaten findet das Lernen auf Distanz statt (Videokonferenzen, Logineo etc.)?
4. Sind Veränderungen bei der Durchführung des Distanzunterrichts an Herner Schulen, insbesondere unter Berücksichtigung digitaler Möglichkeiten, seit dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 festzustellen und falls ja, welche?
Anlagen:
Original der Anfrage
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Anlagen: | ||||||
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1 | öffentlich | Anfrage Distanzlernen (173 KB) |