Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Bustransport zur Hans-Tillkowski-Schule  

des Schulausschusses
TOP: Ö 15.1
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 21.01.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Veranstaltungssaal Kulturzentrum
Ort: Willi-Pohlmann-Platz 1, 44623 Herne
2021/0032 Anfrage: Bustransport zur Hans-Tillkowski-Schule
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:SPD-Ratsfraktion
Federführend:FB 31 - Schule und Weiterbildung Bearbeiter/-in: Gnörk, Markus
 
Wortprotokoll
Beschluss

 


Sachverhalt:
 

Die Hans-Tillkowski-Schule ist die einzig verbleibende Hauptschule in unserer Stadt und erfreut sich zudem großer Beliebtheit. Hier werden Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Stadtgebiet unterrichtet. Dadurch entstehen sicherlich für viele Schülerinnen und Schüler lange Fahrzeiten, zum Beispiel aufgrund ungünstiger Verkehrsverbindungen.

Vor diesem Hintergrund bitte ich die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

  • Wie hoch ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler aus den verschiedenen Stadtbezirken, die die Hauptschule besuchen?
  • Besteht die Möglichkeit, verschiedene Sammelpunkte im Stadtgebiet einzurichten und anzufahren, um die Schülerinnen und Schüler aus den jeweiligen Stadtbezirken abzuholen?

 

Die Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

  1. Wie hoch ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler aus den verschiedenen Stadtbezirken, die die Hauptschule besuchen?

 

Die Gesamtschülerzahl gliedert sich wie folgt in Stadtbezirke auf:

 

  • Eickel  103 SuS
  • Wanne  118 SuS
  • Herne-Mitte 111 SuS
  • Sodingen    30 SuS

 

  1. Besteht die Möglichkeit, verschiedene Sammelpunkte im Stadtgebiet einzurichten und abzufahren, um die Schülerinnen und Schüler aus den jeweiligen Stadtbezirken abzuholen?

 

Grundlage der Betrachtung sind die Zahlen der Schülerinnen und Schüler, welche im Zuge der Erstattung von Schülerfahrkosten ein ermäßigtes Schülerticket erhalten haben, da diese gem. §5 Abs.2 SchfkVO einen Anspruch auf  Übernahme von Schülerfahrkosten haben.  Diese setzen sich wie folgt zusammen:

 

  • Eickel      5 SuS
  • Wanne    43 SuS
  • Herne-Mitte   89 SuS
  • Sodingen    29 SuS

 

Grundsätzlich sind bei dieser Fragestellung sind die Wirtschaftlichkeit, sowie die Zumutbarkeit der jeweiligen Beförderungsart zu beurteilen.

Gemäß §1 SchfkVO sind Schülerfahrkosten die Kosten, die für die wirtschaftlichste, der Schülerin oder des Schülers zumutbare Art der Beförderung zu den Schulen im Sinne des § 97 SchulG und zurück notwendig entstehen.

Im Sinne des § 12 Abs.4 SchfkVO ist die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln i.d.R. die wirtschaftlichste Beförderung. Diese hat grundsätzlich Vorrang vor anderen Beförderungsarten.

 

Als unzumutbar gilt ein Schulweg erst dann, wenn gem. § 13 Abs.3 SchfkVO die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel der regelmäßige Schulweg auch bei Ausnutzung der günstigsten Verkehrsverbindungen für die Hin- und Rückfahrt zusammen gerechnet mehr als 3 Stunden in Anspruch  nehmen würde (entspricht 90 Minuten je Fahrt) oder die Schülerin oder der Schüler überwiegend vor 6 Uhr die Wohnung verlassen muss.

Beispielfahrzeiten ÖPNV für besonders weite Schulwege:

 

  • Herne-Holthausen-Mitte – Hans-Tilkowski-Schule = 48 Minuten (1 Umstieg)
  • Herne-Pantringshof – Hans-Tilkowski-Schule = 46 Minuten (1 Umstieg)

 

Aufgrund des in Herne gut ausgebauten Verkehrsnetzes ist eine Unzumutbarkeit nach § 13 Abs.3 SchfkVO auszuschließen.

 

Eine Busbeförderung im Zuge eines Schülerspezialverkehrs wäre nur dann möglich, wenn nach § 14 Abs.1 SchfkVO die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich oder unwirtschaftlicher als die Errichtung eines Schülerspezialverkehrs wäre, oder die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel nicht zumutbar wären.