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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2020/0964  

Betreff: Schulentwicklungsbericht 2020 - 2026 (Sekundarstufe I und II) -
Hauptschule, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verfasser:Klaus Hartmann
Federführend:FB 31 - Schule und Weiterbildung Bearbeiter/-in: Dolatowski, Annette
Beratungsfolge:
Schulausschuss
21.01.2021 
des Schulausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

  1. Ausgangs-/ Beschlusslage

 

In seiner Sitzung am 24.09.2020 hat der Schulausschuss des Rates der Stadt den beigefügten Schulentwicklungsbericht 2020 - 2026 (Sekundarstufe I und II) - Hauptschule, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen - zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, auf dieser Grundlage das formalisierte Schulentwicklungsplanverfahren voranzutreiben. Gleichzeitig wurde die Verwaltung gebeten, die wesentlichen Ergebnisse der Berichterstattung dem neuen Schulausschuss nach der Kommunalwahl noch einmal vorzustellen.

 

  1. Stand der Schulentwicklungsplanung / Berichterstattung

 

Der letzte Schulentwicklungsplan für die Sekundarstufen I / II wurde Ende 2013 für den Planungszeitraum bis 2018 durch den Rat der Stadt beschlossen. Auf dieser Grundlage wurden schulorganisatorische Maßnahmen – schwerpunktmäßig zur Weiterentwicklung des gebundenen Ganztagsangebotes sowie zur bedarfsgerechten Anpassung des Hauptschulangebotes – eingeleitet und umgesetzt. Die seinerzeitigen Aussagen zur Entwicklung der Schülerzahlen wurden durch die Zuwanderungswelle der letzten Jahre nachhaltig beeinflusst. Seriösen Prognoseanpassungen wurde durch dieses außergewöhnliche Wanderungsereignis die Grundlage entzogen.

 

Der vorliegende Schulentwicklungsbericht beinhaltet mit seinen schul- und schulformbezogenen Ausführungen nunmehr Prognose- und Planungsaussagen bis zum Schuljahr 2026/2027; in einer längerfristigen Kapazitätenbetrachtung auch darüber hinaus. Der Bericht dient zunächst als umfassende Information über aktuelle Entwicklungsstände und Planungsperspektiven, formuliert erste Handlungsoptionen und wird insoweit der formalisierten Schulentwicklungsplanung vorangestellt. Der darauf aufbauende Schulentwicklungsplan soll mit seinem anschließenden Beteiligungs- und Mitwirkungsverfahren zeitnah vorgelegt werden. Nachfolgend eine Kurzzusammenfassung des vorliegenden Schulentwicklungsberichtes:

 

  1. Demografische Entwicklung / Bevölkerungsvorausberechnung

 

Neben den strukturellen Vorgaben wird die Schulentwicklungsplanung auf Ebene des Schulträgers wesentlich von der demografischen Entwicklung bestimmt. Der über viele Jahre festzustellende Schülerzahlenrückgang hat schwerpunktmäßig durch die Zuwanderungen aus dem Ausland ein Ende gefunden. So steigen die Schülerzahlen an den Grundschulen bereits seit dem Schuljahr 2015/2016 wieder deutlich an. Die Sekundarstufe I erreicht im laufenden Schuljahr 2019/2020 ihren niedrigsten Stand. Die Prognosen gehen davon aus, dass nachfolgend auch hier wieder mit deutlichen Zuwächsen zu rechnen ist.

 

Schulentwicklungsplanung versteht sich grundsätzlich als Einschätzung der vielfältigen schulorganisatorischen Rahmenbedingungen im mittelfristigen Prognosezeitraum. Da die jeweilige Eingangskohorte zu den einzelnen Schulstufen aus den künftigen Einschulungsjahrgängen der bereits geborenen Kinder besteht (0 bis 6 Jahre), kann regelmäßig auf eine relativ verlässliche Grundlage zurückgegriffen werden. Außergewöhnliche Wanderungsereignisse – wie diese in den zurückliegenden Jahren – entziehen sich letztlich seriösen Vorhersageversuchen. Die aktuelle städtische Bevölkerungsprognose mit ihren altersgruppenspezifischen Vorausberechnungen bis 2035 liefert den Fachplanungen nunmehr wertvolle Hinweise für eine längerfristige Betrachtung. Wenngleich auch hier auf die eingeschränkte Aussagekraft von Bevölkerungsvorausberechnungen hingewiesen wird, ist es gesamtstädtisch wichtig, grundlegende einheitliche Aussagen zu treffen und Eintrittsszenarien zu entwickeln. Für die Fachplanungen wird auch künftig ein regelmäßiger Abgleich zwischen den Annahmen der Bevölkerungsprognose und der Eintrittswirklichkeit von Bedeutung sein. Letztlich werden auf der fachplanerischen Grundlage zukunftsweisende Infrastruktur- und Investitionsentscheidungen zu treffen sein.

 

 

  1. Schüler-/ Klassenzahlentwicklung in der Sekundarstufe I – 2012/2013 bis 2019/2020

 

Schuljahr

Hauptschulen

Realschulen

Gesamtschulen

Gymnasien

Sek. I gesamt

SuS

Kl.

SuS

Kl.

SuS

Kl.

SuS

Kl.

SuS

Kl.

2012/13

1125

55

2420

85

2574

98

2521

90

8640

328

2013/14

956

47

2423

86

2575

95

2516

92

8470

320

2014/15

801

39

2443

87

2484

93

2469

89

8197

308

2015/16

643

30

2461

86

2467

92

2472

89

8043

297

2016/17

565

23

2515

88

2493

93

2418

86

7991

290

2017/18

423

18

2533

90

2485

91

2381

85

7822

284

2018/19

354

15

2510

90

2549

95

2338

86

7751

286

2019/20

374

15

2403

87

2572

97

2327

85

7676

284

 

Die Sekundarstufe I hat im gesamten Betrachtungszeitraum seit 2012 /2013 rd. 11,2 % ihrer Schülerinnen und Schüler verloren. Dieser Trend hat sich trotz der massiven Zuwanderung der letzten Jahre fortgesetzt. Während die Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien keine oder nur geringe Verluste zu verzeichnen hatten, ist das Hauptschulsystem auf einen Standort geschrumpft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Voraussichtliche Schülerzahl-/ Klassenzahlentwicklung in den 5. Klassen bis 2026/2027

 

Schuljahr

1 Hauptschule

(Kap. 2 Züge)

4 Realschulen

(Kap. 14 Züge)

3 Gesamtschulen

(Kap. 16 Züge)

5 Gymnasien

(Kap. 19 Züge)

Sek. I gesamt

(Kap. 51 Züge)

SuS

Kl.

SuS

Kl.

SuS

Kl.

SuS

Kl.

SuS

Kl.

IST 2019/20

 

54

 

2

 

367

 

14

 

402

 

16

 

472

 

16

 

1295

 

48

2020/21

46

2

381

15

402

15

482

17

1312

49

2021/22

47

2

395

15

416

16

499

17

1357

50

2022/23

47

2

396

15

418

16

501

17

1362

50

2023/24

50

2

416

16

439

17

525

18

1429

53

2024/25

49

2

410

16

432

16

518

18

1409

53

2025/26

51

2

426

16

450

17

539

18

1466

53

2026/27

52

2

433

16

457

17

548

19

1490

55

 

Für die Sekundarstufe I gehen die Prognosen davon aus, dass sich der seit Jahren anhaltende Schülerzahlenrückgang ab dem Schuljahr 2020/2021 umkehrt. Hier wirken sich die stetig steigenden Einschulungsjahrgänge für die 5. Klassen aus, die voraussichtlich 2026 bzw. 2027 mit rd. 1.500 Schülerinnen und Schülern ihren Höchststand erreichen. Beginnend mit dem Jahr 2028 wird laut Herner Bevölkerungsprognose ein Rückgang der relevanten Altersgruppe (Kinder 10 bis unter 11 Jahre) erwartet, der sich in den Folgejahren bei rd. 1.400 Kindern pro Jahr einpendelt. Die Realschulen und Gesamtschulen werden ihre max. Aufnahmekapazität in den 5. Klassen im mittelfristigen Planungszeitraum überschreiten.

 

  1. Entwicklung (Kinder 10 bis unter 11 Jahre) laut Bevölkerungsvorausberechnung bis 2035 (langfristige Kapazitätenbetrachtung)

 

 

 

Auch die langfristige Betrachtung auf der Grundlage der Herner Bevölkerungsvorausberechnung bis zum Jahr 2035 (jeweils ca. 1.400 SuS für die 5. Eingangsklassen) bestätigt für die Realschulen und Gesamtschulen die Notwendigkeit einer Kapazitätsanpassung. Die Gymnasien werden danach ihre max. Aufnahmekapazität von 19 Zügen in den Eingangsklassen (bei max. Klassenfrequenzen) nur in einzelnen Schuljahren ausschöpfen.

 

  1. Schulstrukturproblematik

 

Am 19. Juli 2011 haben CDU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN in Nordrhein-Westfalen die Gemeinsamen Leitlinien für die Gestaltung des Schulsystems im Lande verabschiedet. Sie wurden für den Zeitraum bis 2023 verabredet mit der Zielsetzung der Sicherung eines wohnortnahen und qualitativ hochwertigen Schulangebots. Die Leitlinien bildeten die Grundlage für das Gesetz zur Weiterentwicklung der Schulstruktur in NRW (6. Schulrechtsänderungsgesetz) vom 25.10.2011, mit welchem im Wesentlichen die Sekundarschule als neue Schulform im Schulgesetz verankert wurde. Damit konnte die – in der Vergangenheit häufig ideologisch geführte – Schulstrukturdebatte (zunächst) beendet werden.

 

Seitens der Kommunen wurde die Schulstrukturreform grundsätzlich begrüßt, da man sich insgesamt größere Gestaltungsmöglichkeiten erhoffte, um entsprechend den jeweiligen Bedingungen und Verhältnissen vor Ort die Schullandschaft weiterzuentwickeln. Rückblickend hat sich diese Erwartung vielerorts – insbesondere im großstädtischen Bereich – nicht erfüllt. Funktioniert die Sekundarschule durchaus im ländlichen Bereich, wo sie als neue Schulform regelmäßig an die Stelle von Haupt- und Realschule treten kann, verliert sie häufig in Großstädten in der unmittelbaren Konkurrenz zu den Gesamtschulen. Kann eine Sekundarschule darüber hinaus nicht als zusätzliches Schulangebot vor Ort installiert werden, muss sie schulorganisatorisch eine andere Schule der Sekundarstufe I – hier insbesondere Realschulen - ersetzen.

 

Erwartungsgemäß haben die demografische Entwicklung und das sich verändernde Elternwahlverhalten die kommunalen Schullandschaften in den zurückliegenden Jahren weiter beeinflusst. Die Hauptschulen sind in vielen Städten und Gemeinden – so auch in Herne – ganz oder zum großen Teil als Orte der Integrations- und Inklusionsleistungen weggebrochen. Andere Schulen / Schulformen müssen diese Aufgaben übernehmen. Das dreigliedrige Schulsystem aus Hauptschule, Realschule und Gymnasium hat seine Säule mit dem Hauptschulbildungsgang nahezu verloren. Damit verbleiben die Schulen des integrierten Systems (hier die Gesamtschulen) als Schulformen, welche u. a. auch einen Hauptschulbildungsgang anbieten. Dies bildet sich nicht nur in den Schulformempfehlungen der in den 5. Klassen aufgenommenen Schülerinnen und Schüler ab, sondern setzt sich in den aufsteigenden Jahrgängen durch Zuweisungen zum Hauptschulbildungsgang (Seiteneinstieg) sowie durch reguläre Bildungsgangwechsel fort. Bei ausgeschöpften Klassenfrequenzwerten führt dies regelmäßig zu Mehrklassenbildungen mit den damit verbundenen inhaltlichen und räumlichen Problemen.

 

In seiner Sitzung am 27.11.2018 hat der Rat der Stadt Herne eine Resolution zur Sicherung der Bildungschancen an Herner Schulen, insbesondere an den Gesamtschulen, beschlossen. In dieser appelliert der Rat der Stadt an den Landtag und die Landesregierung, sich zeitnah mit der Frage einer zukunftsfähigen Schulentwicklung im Lande auseinanderzusetzen und dringend für langfristig tragbare Lösungen zu sorgen. Auf dem Weg dahin wird u. a. die Forderung formuliert,

  • durch geeignete Maßnahmen Abschulungen zu vermeiden und den Verbleib von Schülerinnen und Schülern an ihrer gewählten Schulform zu fördern,
  • eine „Kultur des Behaltens“ zu stärken und weiterzuentwickeln sowie
  • die Möglichkeiten des Schulgesetzes (aktuell § 132 c) auszuweiten und dabei insbesondere die Situation der Gesamtschulen vor Ort einzubeziehen.

 

Bislang hat das Land keine weitergehenden Lösungsansätze im Sinne schulorganisatorischer Instrumente geliefert. Die restriktive Haltung zur Auslegung des § 132 c SchulG wurde seitens der Schulaufsichtsbehörden nicht aufgegeben. Auch die Ankündigung aus dem MSB NRW, eine Änderung zu § 132 c sei in Arbeit, hat bislang keinen Niederschlag im vorliegenden Entwurf des 15. Schulrechtsänderungsgesetzes gefunden.

 

  1. Situation der einzelnen Schulformen / Maßnahmen

 

Hauptschule

Die schulentwicklungsplanerischen Aussagen für die letzte Hauptschule im Stadtgebiet sind nach wie vor mit großen Unsicherheiten behaftet. Der Bedarf im 5. Jahrgang beschränkt sich auf ein bis zwei Eingangsklassen je Schuljahr. Regelmäßig nach Klasse 6 und danach steigt der Bedarf an Plätzen im Hauptschulbildungsgang bedingt durch Zuweisungen aus dem Seiteneinstieg sowie durch reguläre Bildungsgangwechsel deutlich an. Mehrklassenbildungen waren in den letzten Jahren der Regelfall und führen das System an seine Grenzen.

 

Realschulen

Die Realschulen werden ihren maximalen Aufnahmerahmen von 14 Zügen in den Eingangsklassen zeitnah überschreiten. Die langfristige Unterversorgung von zwei Zügen wird durch die Bevölkerungsvorausberechnung bei konstanter Schulformquote bestätigt. Insoweit formuliert dieser Bericht den konkreten Prüfauftrag für die Realschulen Sodingen und Strünkede zur Ausweitung der entsprechenden Zügigkeiten.

 

Die Entwicklung der Schulformwechsel nach Klasse 6 und darüber hinaus beschreibt eine zunehmende Zahl von Schülerinnen und Schülern, die den Bildungsgang der Realschule verlassen. Hierdurch werden die Systeme mit Hauptschulbildungsgang (Hauptschule und Gesamtschule) massiv belastet. Mangels ausreichender Plätze an der letzten Hauptschule treten zunehmend die Gesamtschulen an diese Stelle. Bei ausgeschöpften Klassenfrequenzen führt dies verstärkt zu Mehrklassenbildungen. Gleichzeitig sind u. a. die Realschulen aufnehmende Schulform für die Bildungsgangwechsler aus den Gymnasien.

 

Die Diskussionen um die Einrichtung von Hauptschulbildungsgängen an den Realschulen nehmen zu. In diesem Zusammenhang wird nicht zuletzt auf die fehlenden Rahmenbedingungen hingewiesen. Mit Blick auf die u. a. relevanten räumlichen Voraussetzungen können den Raumprogrammen der Realschulen Hinweise zum Lernbereich Arbeitslehre sowie zu den Möglichkeiten der Differenzierung entnommen werden.

 

Gymnasien

Mit steigenden Schülerzahlen werden die Gymnasien ihren gesamtstädtischen Aufnahmerahmen von 19 Zügen in den Eingangsklassen im mittelfristigen Planungszeitraum zunehmend ausschöpfen. Auch wenn diese Entwicklung im längerfristigen Prognosezeitraum bei maximalen Klassenfrequenzen durch die Bevölkerungsvorausberechnung nicht mehr bestätigt wird, sind die räumlichen Auswirkungen durch den Wechsel von G8 nach G9 durch einen zusätzlichen Jahrgang ab 2026/2027 zu prüfen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die aktuellen Raumprogramme der Gymnasien teilweise deutliche Defizite aufweisen. Der gesamtstädtische Aufnahmerahmen von 19 Zügen in den Eingangsklassen bleibt im weiteren Entwicklungsverlauf zu beobachten und ist ggf. anzupassen.

 

Gesamtschulen

Die Gesamtschulen werden bei insgesamt steigenden Schülerzahlen ihren maximalen Aufnahmerahmen von 16 Zügen in den Eingangsklassen in den kommenden Jahren verstärkt ausschöpfen und im weiteren mittelfristigen Planungszeitraum etwa ab 2023/2024 überschreiten. Dies wird im längerfristigen Planungszeitraum durch die Bevölkerungsvorausberechnung bestätigt. Insoweit formuliert dieser Bericht den konkreten Prüfauftrag für die Erich-Fried-Gesamtschule zur Ausweitung der entsprechenden Zügigkeit. Eine Ausweitung der beiden anderen – bereits 6-zügigen Gesamtschulsysteme – sollte nicht angestrebt werden.

 

Die Kapazitäten an den Gesamtschulen werden im Übrigen massiv durch die Schülerzugänge und Mehrklassenbildungen in den aufsteigenden Jahrgängen beeinflusst. Mit dem weitgehenden Wegbrechen des Hauptschulsystems sind die Gesamtschulen schwerpunktmäßig aufnehmende Schulform für Zuweisungen in den Hauptschulbildungsgang sowie reguläre Bildungsgangwechsel. Dies bringt das integrierte System an seine Grenzen. Die bestehenden Defizite in den Raumprogrammen der einzelnen Schulen verstärken dies. 

 

  1. Sonstige Themen / Handlungsfelder

 

Inklusion / Gemeinsames Lernen

Der vorliegende Bericht beschreibt die bisherige Entwicklung, insbesondere mit Blick auf die Neuausrichtung der Inklusion an den weiterführenden Schulen, welcher mit Erlass vom 15.10.2018 eingeleitet wurde. Damit verfolgt das Land das Ziel, die Zahl der Orte des Gemeinsamen Lernens zu reduzieren und eine Qualitätssteigerung herbeizuführen. Gymnasien wurden aus der Inklusionsaufgabe weitestgehend entlassen. Inklusionsschulen beklagen nach wie vor die unzureichenden Rahmenbedingungen, insbesondere im Bereich der personellen Ausstattung. Aus der Sicht des Schulträgers soll das Instrument der Schwerpunktschulen für bestimmte Förderschwerpunkte weiterhin genutzt werden.

 

Zuwanderungssituation / Integration durch Bildung

Die Zahl der Schülerinnen und Schüler aus dem Seiteneinstieg, also ohne hinreichende Deutschkenntnisse, belastet die Schulen nach wie vor. Im Schuljahr 2019/2020 wurden 375 Kinder in allen Schulformen der Sekundarstufe I gefördert. Der Zuweisung zu einer bestimmten Schule folgt regelmäßig nach max. 24 Monaten Förderzeit der Wechsel an eine Schule des passenden Bildungsganges. Dies ist in der Regel eine Schule mit Hauptschulbildungsgang (also Haupt- oder Gesamtschule). In Verbindung mit den regulären Bildungsgangwechseln führt dies an den Haupt- und Gesamtschulen regelmäßig zu Mehrklassenbildungen und damit verbundenen (räumlichen) Kapazitätsengpässen.

 

Ganztagschulen / Ganztags- und Betreuungsangebote

Die Stadt Herne hat ihre Bemühungen zum Ausbau der gebundenen Ganztagsversorgung in den zurückliegenden Jahren konsequent fortgesetzt. Aktuell werden 70 % der Herner Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I im gebundenen Ganztag unterrichtet (Land NRW 2018/2019 = 54,4 %). Als vorrangige Aufgabe für die nächsten Jahre wird daher insbesondere die Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität des Ganztags unter Einbeziehung der schulischen und außerschulischen Partner angesehen.

 

Entwicklung der gymnasialen Oberstufe

Die Gymnasien und Gesamtschulen nutzen in der gymnasialen Oberstufe die Möglichkeit der Kooperation zur Sicherstellung eines breiten Kursangebotes. Diese Kooperation muss als vorbildlich bezeichnet werden. Sie wird durch die relative räumliche Nähe der Schulsysteme begünstigt und durch den Schulträger unterstützt.

Die Entwicklung der gymnasialen Oberstufen an den drei Gesamtschulen verläuft different. So konnte die Mont-Cenis-Gesamtschule die gemäß Schulgesetz vorgegebene Mindestjahrgangsbreite von 42 Schülerinnen und Schülern im ersten Jahr der Qualifikationsphase in den letzten beiden Jahren nicht mehr erreichen.

 

Zukunftsaufgabe Digitalisierung

Die aktuelle Corona-Pandemie hat das Thema „Digitalisierung“ gesamtgesellschaftlich in einen verstärkten Fokus gerückt. Auch in Schule erfordern die aktuellen Einschränkungen andere und neue Formen der Kommunikation. Das Lernen auf Distanz wird den schulischen Alltag auf noch nicht absehbare Zeit begleiten. Inwieweit diese Entwicklung längerfristig die Erfordernisse schulischer Infrastruktur beeinflusst, bleibt zu beobachten. Folgende Aspekte / Bausteine der Zukunftsaufgabe Digitalisierung werden benannt:

 

      Der DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 richtet sich mit seinem umfänglichen Förderbudget (rd. 9,5 Mio. € für die Stadt Herne) erstmals ganzheitlich und ausschließlich auf die Weiterentwicklung der digitalen Bildungsinfrastruktur und soll den Ausbau der IT-Strukturen massiv beschleunigen.

 

      Die Schulen im Lande waren aufgefordert, die pädagogischen Anforderungen an die IT-Infrastruktur und die IT-Ausstattung spätestens bis zum Sommer 2020 in ihren schulischen Medienkonzepten darzulegen. Idealtypisch baut die Medienentwicklungsplanung des Schulträgers auf den schulischen Medienkonzepten auf. Schulische Medienkonzepte und Medienentwicklungsplanung sind in einen kontinuierlichen Prozess des Abgleichs und der Fortschreibung zu bringen.

 

      „Hard- und Software allein macht keinen digitalen Unterricht“. Die Vorbereitung der Lehrkräfte auf den digitalen Wandel durch eine moderne Ausbildung und Fortbildung benötigt Zeit; vorhandene Lehrmaterialien, Methoden und Konzepte sind noch nicht auf die digitalen Möglichkeiten ausgerichtet. Lernplattformen befinden sich in der Entwicklung und Lehrpläne müssen überarbeitet werden, damit das Lernen und Leben mit digitalen Medien zur Selbstverständlichkeit im Unterricht aller Fächer werden kann.

 

Schulraumversorgung / Raumprogramm

Der vorliegende Bericht liefert detaillierte Informationen zu den Raumprogrammen der einzelnen Schulen. Dies auf der Grundlage der Handreichung zum Schulbau, welche – mangels einer landeseinheitlichen Regelung – durch eine Arbeitsgruppe des Städtetages NRW erarbeitet worden ist. Hiermit soll ausdrücklich nicht der Anspruch formuliert werden, alle Schulgebäude entsprechend diesem Standard zeitnah auf- bzw. nachzurüsten. Vielmehr sollen Anhaltspunkte für zukünftige Planungen geliefert werden, in welchen Bereichen Optimierungspotenziale genutzt werden sollten. Der Bericht formuliert folgende Handlungsempfehlung:

 

         Die von der Arbeitsgruppe des Städtetages NRW erarbeitete Handreichung zum Schulbau wird ausdrücklich begrüßt. Sie wird als Orientierungshilfe und fachliche Empfehlung in die Bewertung der schulischen Raumprogramme sowie in die weiteren Schulbauplanungen einbezogen.

 

         Die Stadt Herne schließt sich der Forderung des Städtetages an das Land NRW an, die wesentlichen Vorgaben für einen zeitgemäßen Schulbau unter Beachtung des Konnexitätsprinzips endlich verbindlich zu regeln, um landesweit gleichwertige Standards zu sichern. Eine Ausstattung von Schulbauten nach Kassenlage darf es nicht geben.

 

 

Der Oberbürgermeister  

in Vertretung    

 

 

 

Friedrichs

Stadtrat                                                                                  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlagen:
 

Schulentwicklungsbericht 2020 – 2026 (Sekundarstufe I und II) – Hauptschule, Realschulen,

Gymnasien, Gesamtschulen                                                                                      

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich SEP - SEK - Anlage 1 - Grundlagen - Seite 1 bis 162 (8051 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich SEP - SEK - Anlage 2 - Themen und Handlungsfelder - Seite 163 bis 206 (447 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich SEP - SEK - Anlage 3 - Handreichung zum Schulbau (10484 KB)