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Finanzielle Auswirkungen in Euro
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: | keine |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.:7.210819 Bez.:Digitalpakt Schule | Nr.: 1 Bez.:Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
Nr. 8 Bez.: Auszahlungen für Baumaßnahmen | 900.000 € (2020) 1.350.000 € (2021) 1.800.000 € (2022) 2.700.000 € (2023) 2.700.000 € (2024)
1.000.000 € (2020) 1.500.000 € (2021) 2.000.000 € (2022) 3.000.000 € (2023) 3.000.000 € (2024) |
Im Zuge der Haushaltsplanungen werden die finanziellen Auswirkungen fortlaufend anhand neuer Erkenntnisse konkretisiert und etatisiert.
Beschlussvorschlag:
Sachverhalt:
Mit dem DigitalPakt (RL DigitalPakt NRW, Anlage 1), einem Förderprogramm von Bund und Land, soll die Digitalisierung an Schulen entschieden vorangetrieben werden. Ziel ist es, lernförderliche digital-technische Infrastrukturen zu schaffen, sowie vorhandene digitale Strukturen an Schulen zu optimieren.
Die Antragsfrist für Bewilligungen aus dem für den jeweiligen Schulträger reservierten Förderbudget (Schulträgerbudget) endet am 31. Dezember 2021. Ab dem 01.01.2022 besteht die Möglichkeit, über die reservierten Beträge hinaus weitere Anträge zu stellen.
Deren Genehmigung ist davon abhängig, dass noch nicht beantragtes Budget vorhanden ist. Die gesamte Maßnahme endet am 31.12.2024.
Geplant sind Investitionen in IT-Infrastruktur, Präsentationstechnik und Endgeräte für alle Schulen in Trägerschaft der Stadt Herne. Ausnahmen im Bereich Ausbau IT-Infrastruktur bilden die Grundschule Max-Wiethoff, die Grundschule Claudiusschule und die zukünftige Grundschule Schulstraße, da die Modernisierung der IT-Infrastruktur über die Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH (HSM) bereits in der Umsetzung ist, sowie der Neubau der Gesamtschule Mont-Cenis. Hier ist der Baubeginn für das Jahr 2024 geplant und damit nicht mehr im förderfähigen Zeitraum.
Folgende Vorhaben sind förderfähig (Bezifferung gemäß Förderrichtlinie):
2.1 IT-Grundstruktur
2.2 Digitale Arbeitsgeräte
- insbesondere für die berufsbezogene Ausbildung
- schulgebundene Lehrerarbeitsplätze
- digitale Messwerterfassungssysteme, digitale Sensoren, Platinen, Roboter, elektronische Mikroskope, spezifische Branchensoftware, 3D-Drucker, digitale Schalttafeln, CAD- und CNC-Technik
2.3 Schulgebundene mobile Endgeräte (Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen, Anlage 1)
- Laptops, Notebooks und Tablets (keine Smartphones)
2.4 Regionale Maßnahmen
- Systeme, Werkzeuge und Dienste zur Supportunterstützung
- Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen
Für die Stadt Herne kommen die Fördersäulen 2.1 bis 2.3 in Betracht.
In einem ersten Schritt sollen alle Schulen in Trägerschaft der Stadt Herne eine aktuelle einheitliche IT-Infrastruktur erhalten (Fördersäule 2.1). In enger Abstimmung der Fachbereiche Schule und Weiterbildung (FB 31) und Gebäudemanagement (FB 26) wurden die Schulen in insgesamt acht Maßnahmenpakete gebündelt. Bei der Bündelung der jeweiligen Pakete wurden Faktoren wie Art und Umfang der Baumaßnahme, Beginn der geplanten Baumaßnahmen sowie räumliche Verteilung der Schulstandorte berücksichtigt.
Finanzierung:
Für den DigitalPakt wurden die zustehenden Fördermittel als Einzahlung 9.450.000 €= 90 %) eingeplant und auf dieser Basis der zur Verfügung stehende Auszahlungsbetrag ermittelt (10.500.000 €= 100 %)
Es ergeben sich folgende geschätzte Kosten:
Fördersäule | Gewerk | Geschätzte Kosten € |
2.1a | Verkabelung | 5.900.000 |
2.1b | WLAN | 350.000 |
2.1c | Anzeige- und Interaktionsgeräte (Display) | 2.000.000 |
2.2 | Digitale Arbeitsgeräte | 1.250.000 |
2.3 | Schulgebundene Endgeräte | 1.000.000 |
Gesamt |
| 10.500.000 |
Die Schulstandorte sind mit einzelnen Konzepten zu versehen, die jeweils von der Bezirksregierung genehmigt werden müssen. Eine pauschale Genehmigung der Gesamtmaßnahme sieht das Förderprogramm nicht vor.
Im Rahmen der sukzessiven Umsetzung der einzelnen Projektabschnitte sind diverse Fachvergaben durchzuführen. Vor diesem Hintergrund ist ein Grundsatzbeschluss erforderlich, der es ermöglicht, die notwendigen Vergabeverfahren zur Umsetzung der Konzepte in den kommenden Monaten voranzutreiben.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Friedrichs
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1 – Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen (RL DigitalPakt NRW); RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung; v. 11.09.2019 (ABl. NRW. 09/19)
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | Förderrichtlinie DigitalPakt NRW (923 KB) |