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Vorlage - 2021/0012  

Betreff: Umsetzung der Fördermaßnahme "DigitalPakt NRW" an Schulen der Stadt Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:1. Dr. Heike-Christine Wegner
2. Sandra Podwojewski
Federführend:FB 31 - Schule und Weiterbildung Bearbeiter/-in: Dolatowski, Annette
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien Vorberatung
19.01.2021 
des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien beschlossen   
Schulausschuss Vorberatung
21.01.2021 
des Schulausschusses beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
03.02.2021 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Vorberatung
04.02.2021 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   
Bezirksvertretung Wanne Vorberatung
09.02.2021 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
18.02.2021 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Entscheidung
02.03.2021 
des Rates der Stadt (Delegierung auf den Haupt- und Personalausschuss) beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

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Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:7.210819

Bez.:Digitalpakt Schule

Nr.: 1

Bez.:Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen

 

 

Nr. 8

Bez.: Auszahlungen für Baumaßnahmen

900.000 € (2020)

1.350.000 € (2021)

1.800.000 € (2022)

2.700.000 € (2023)

2.700.000 € (2024)

 

1.000.000 € (2020)

1.500.000 € (2021)

2.000.000 € (2022)

3.000.000 € (2023)

3.000.000 € (2024)

 

Im Zuge der Haushaltsplanungen werden die finanziellen Auswirkungen fortlaufend anhand neuer Erkenntnisse konkretisiert und etatisiert.

        

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Beschlussvorschlag:
 

  1. Der Rat der Stadt beschließt – vorbehaltlich ausstehender Förderzusagen – die Fördermittel des DigitalPakts für die aufgeführten Fördersäulen an 43 Schulstandorten einzusetzen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt,

 

  1.  die zur Umsetzung des Förderprojekts DigitalPakt NRW notwendigen Schritte auf Grundlage der vorgestellten Planung einzuleiten und die erforderlichen Vergabeverfahren durchzuführen.

 

  1.  den Mittel- und Zahlungsabflussplan und damit einhergehend auch die Mittelbereitstellung / Etatisierung im Rahmen der Haushaltsplanungen bei Einvernehmlichkeit anhand neuer Erkenntnisse anzupassen.

 

                 

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Sachverhalt:
Mit dem DigitalPakt (RL DigitalPakt NRW, Anlage 1), einem Förderprogramm von Bund und Land, soll die Digitalisierung an Schulen entschieden vorangetrieben werden. Ziel ist es, lernförderliche digital-technische Infrastrukturen  zu schaffen, sowie vorhandene digitale Strukturen an Schulen zu optimieren.

 

Die Antragsfrist für Bewilligungen aus dem für den jeweiligen Schulträger reservierten Förderbudget (Schulträgerbudget) endet am 31. Dezember 2021. Ab dem 01.01.2022 besteht die Möglichkeit, über die reservierten Beträge hinaus weitere Anträge zu stellen.

Deren Genehmigung ist davon abhängig, dass noch nicht beantragtes Budget vorhanden ist. Die gesamte Maßnahme endet am 31.12.2024.

 

Geplant sind Investitionen in IT-Infrastruktur, Präsentationstechnik und Endgeräte für alle Schulen in Trägerschaft der Stadt Herne. Ausnahmen im Bereich Ausbau IT-Infrastruktur bilden die Grundschule Max-Wiethoff, die Grundschule Claudiusschule und die zukünftige Grundschule Schulstraße, da die Modernisierung der IT-Infrastruktur über die Herner Schulmodernisierungsgesellschaft mbH (HSM) bereits in der Umsetzung ist, sowie der Neubau der Gesamtschule Mont-Cenis. Hier ist der Baubeginn für das Jahr 2024 geplant und damit nicht mehr im förderfähigen Zeitraum.

 

Folgende Vorhaben sind förderfähig (Bezifferung gemäß Förderrichtlinie):

 

2.1 IT-Grundstruktur

  1. Aufbau/ Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden (Verkabelung)
  2. Schulisches WLAN
  3. Anzeige- und Interaktionsgeräte (zum Beispiel Displays)

 

2.2 Digitale Arbeitsgeräte

-          insbesondere für die berufsbezogene Ausbildung

-          schulgebundene Lehrerarbeitsplätze

-          digitale Messwerterfassungssysteme, digitale Sensoren, Platinen, Roboter, elektronische Mikroskope, spezifische Branchensoftware, 3D-Drucker, digitale Schalttafeln, CAD- und CNC-Technik

 

2.3 Schulgebundene mobile Endgeräte (Förderung nur unter bestimmten  Voraussetzungen, Anlage 1)

-          Laptops, Notebooks und Tablets (keine Smartphones)

 

2.4 Regionale Maßnahmen

-          Systeme, Werkzeuge und Dienste zur Supportunterstützung

-          Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen

 

Für die Stadt Herne kommen die Fördersäulen 2.1 bis 2.3 in Betracht.

 

In einem ersten Schritt sollen alle Schulen in Trägerschaft der Stadt Herne eine aktuelle einheitliche IT-Infrastruktur erhalten (Fördersäule 2.1). In enger Abstimmung der Fachbereiche Schule und Weiterbildung (FB 31) und Gebäudemanagement (FB 26) wurden die Schulen in insgesamt acht Maßnahmenpakete gebündelt. Bei der Bündelung der jeweiligen Pakete wurden Faktoren wie Art und Umfang der Baumaßnahme, Beginn der geplanten Baumaßnahmen sowie räumliche Verteilung der Schulstandorte berücksichtigt.

 

 

Finanzierung:

 

Für den DigitalPakt wurden die zustehenden Fördermittel als Einzahlung 9.450.000 €= 90 %) eingeplant und auf dieser Basis der zur Verfügung stehende Auszahlungsbetrag ermittelt (10.500.000 €= 100 %)

 

Es ergeben sich folgende geschätzte Kosten:

Fördersäule

Gewerk

Geschätzte Kosten €

2.1a 

Verkabelung 

5.900.000

2.1b

WLAN 

  350.000

2.1c 

Anzeige- und Interaktionsgeräte (Display)

2.000.000

2.2

Digitale Arbeitsgeräte

1.250.000

2.3 

Schulgebundene Endgeräte

1.000.000

Gesamt

 

10.500.000

 

Die Schulstandorte sind mit einzelnen Konzepten zu versehen, die jeweils von der Bezirksregierung genehmigt werden müssen. Eine pauschale Genehmigung der Gesamtmaßnahme sieht das Förderprogramm nicht vor.

 

Im Rahmen der sukzessiven Umsetzung der einzelnen Projektabschnitte sind diverse Fachvergaben durchzuführen. Vor diesem Hintergrund ist ein Grundsatzbeschluss erforderlich, der es ermöglicht, die notwendigen Vergabeverfahren zur Umsetzung der Konzepte in den kommenden Monaten voranzutreiben.

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

Friedrichs

Stadtrat                 

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Anlagen:
 

Anlage 1 –  Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der                              Digitalisierung der Schulen in Nordrhein-Westfalen (RL DigitalPakt NRW);                             RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung; v. 11.09.2019 (ABl. NRW.                             09/19)

                

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Förderrichtlinie DigitalPakt NRW (923 KB)