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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2021/0007  

Betreff: Errichtung einer Schule in freier Trägerschaft (Ersatzschule / Quinoa-Schule) für die Sekundarstufe I (Sekundarschule)
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:1. Michael Schulz
2. Dr. Jasmin Schwanenberg
Federführend:FB 31 - Schule und Weiterbildung Beteiligt:FB 31 - Schule und Weiterbildung
Bearbeiter/-in: Dolatowski, Annette   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien Vorberatung
19.01.2021 
des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien beschlossen   
Schulausschuss Vorberatung
21.01.2021 
des Schulausschusses beschlossen   
Integrationsrat
27.01.2021    des Integrationsrates - Die Sitzung wurde abgesagt !      
Bezirksvertretung Wanne Vorberatung
09.02.2021 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Entscheidung
02.03.2021 
des Rates der Stadt (Delegierung auf den Haupt- und Personalausschuss) beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

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Finanzielle Auswirkungen in Euro

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

                                                                         

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Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Errichtung einer Schule in freier Trägerschaft (Ersatzschule / Quinoa-Schule) für die Sekundarstufe I (Sekundarschule) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die weiteren Planungen auf dieser Grundlage voranzutreiben.

                                         

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Sachverhalt:
 

  1. Ausgangslage

 

Quinoa - Bildung für hervorragende Lebensperspektiven (kurz: Quinoa Bildung) entwickelt und implementiert ein spezielles Bildungskonzept, welches auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen an Schulen in schwieriger Lage (sogenannte Brennpunkte) eingeht. Seit 2014 wird dieses in der Quinoa-Schule Berlin als Sekundarschule mit Modellcharakter im Brennpunkt Wedding erfolgreich umgesetzt. Im Dezember 2017 erhielt die Quinoa-Schule von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Berlin offiziell die Staatliche Anerkennung als Sekundarschule in freier Trägerschaft. Die Schülerschaft der Quinoa-Schule rekrutiert sich zu einem hohen Anteil aus Familien mit geringen Unterstützungsmöglichkeiten:

 

 

 

      über 75 % der Familien erhalten Transferleistungen,

      in den meisten Familien wird mindestens eine zusätzliche Familiensprache gesprochen,

      23 % der Eltern an der Quinoa-Schule sind alleinerziehend,

      54 % der Familien haben drei oder mehr Kinder.

 

Quinoa Bildung hat es sich zum Ziel gesetzt, das Bildungskonzept auf weitere Schulstandorte mit vergleichbaren Herausforderungen zu übertragen.

 

 

  1. Schulen in freier Trägerschaft gemäß Schulgesetz NRW

 

Die schulische Bildung wird durch öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft wahrgenommen. Schulen in freier Trägerschaft ergänzen und bereichern im Rahmen des Artikels 7 Abs. 4 und 5 des Grundgesetzes und des Artikels 8 Abs. 4 der Landesverfassung NRW das öffentliche Schulwesen. Schulen in freier Trägerschaft sind Ersatzschulen, wenn sie in ihren Bildungs- und Erziehungszielen im Wesentlichen den Bildungsgängen und Abschlüssen entsprechen, die nach diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes vorhanden oder vorgesehen sind (§ 100 Abs. 1 und 2 SchulG NRW).

 

Ersatzschulen haben das Recht, mit gleicher Wirkung wie öffentliche Schulen Zeugnisse zu erteilen, Abschlüsse zu vergeben und unter Vorsitz einer staatlichen Prüfungsleiterin oder eines staatlichen Prüfungsleiters Prüfungen abzuhalten. Die Vorschriften für öffentliche Schulen gelten unmittelbar. Ersatzschulen müssen gleichwertige Formen der Mitwirkung von Schülerinnen, Schülern und Eltern im Sinne des Siebten Teils dieses Gesetzes gewährleisten (§ 100 Abs. 4 und 5 SchulG NRW).

 

Ersatzschulen bedürfen der Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde. Sie wird erteilt, wenn die Schule in ihren Lehrzielen und Einrich­tungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurücksteht und wenn eine Sonderung der Schülerinnen und Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird (§ 101 Abs. 1 SchulG NRW).

 

 

 

  1. Das Quinoa-Bildungskonzept

 

Das Quinoa-Bildungskonzept orientiert sich mit Blick auf die angesprochene Zielgruppe auf folgende Schwerpunkte:

 

    Beziehungsarbeit als Basis für den Erfolg des Bildungskonzeptes, Verhaltensmanagement und Vermittlung der Grundwerte

      individuelle Förderung / Unterstützung (Tutorenprogramm)

      Sprachförderung und interkulturelles Lernen

      Berufsorientierung ab Klasse 5 (Pflichtfach Zukunft)

      individuelle Anschlussbegleitung nach Verlassen der Schule

      Familienarbeit.

 

 

 

  1. Einbindung in die Herner Bildungslandschaft

 

Die vorangestellte Datenlage (siehe Absatz I) lässt erkennen, dass zwischen der soziodemografischen Struktur (der Kinder und Jugendlichen) in Herne und der aktuellen Schülerschaft in der Berliner Quinoa-Schule Parallelen vorhanden sind, beziehungsweise ähnliche Ausprägungen von bestimmten Indikatoren auffällig sind, die auf eine herausfordernde Situation hindeuten können. Dies bietet ein großes Potenzial für die Effektivität einer Quinoa-Schule in Herne. Das Quinoa-Konzept ist ähnlich übertragbar wie auf die dort vorzufindende Schülerschaft und kann mit entsprechenden Anpassungen implementiert werden. Grundsätzlich birgt die Etablierung einer Quinoa-Schule in Herne das Potenzial, mehr Schülerinnen und Schüler zu einem Abschluss zu führen. Gerade in einem verhältnismäßig kleinen und multiethnischen Schulumfeld wie in der Quinoa-Schule können Schülergruppen mit Lernschwierigkeiten und/oder schwierigem Umfeld besser gefördert und in ihrer Schullaufbahn intensiver unterstützt werden.

 

Mit zukunftsorientierten Maßnahmen wie dem Pflichtfach Zukunft und der Anschlussbegleitung nach Schulabgang werden gezielt die beruflichen und persönlichen Lebenskonzepte der Schülerinnen und Schüler während und nach dem Schulabschluss gefördert. Schülerinnen und Schüler sollen sich mit Themen aus dem Berufsleben vertraut machen, um später die Sicherheit bei ihrem eigenen Werdegang zu bekommen. Dabei werden sie tatkräftig durch die Anschlussbegleitung unterstützt. Gerade mit Blick auf die hohe Arbeitslosigkeit in Herne kann dies ein großer Vorteil für die Berufsperspektiven vor Ort sein.

 

Die Gründung einer Quinoa-Schule in Herne kann sich von daher auf der kulturellen, sozialen und materiellen Ebene positiv auf die Schülerschaft und damit der soziodemografischen Datenlage der Stadt auswirken. Grundsätzlich wird es durch eine weitere Schule in Herne mehr Schülerinnen und Schüler möglich sein, einen Abschluss zu erlangen, so dass die Zahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Abschluss bestenfalls sinkt. Durch die gezielte Förderung von Jugendlichen aus multikulturellen und/oder sozial benachteiligten Umfeldern wird eine Verbesserung auf kultureller und sozialer Ebene angestrebt.

 

 

  1. Schulentwicklungsplanerische Betrachtung

 

In seiner Sitzung am 24.09.2020 hat der Schulausschuss des Rates der Stadt den Schulentwicklungsbericht 2020 - 2026 für die weiterführenden Schulen (Sekundarstufe I und II) zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, auf dieser Grundlage das formalisierte Schulentwicklungsplanverfahren voranzutreiben. Die abschließende schulorganisatorische Gesamtbetrachtung beschreibt u. a. folgende Herausforderungen und Problemstellungen:

 

    Für die Sekundarstufe I werden ab dem Schuljahr 2020/2021 deutlich steigende Schülerzahlen erwartet. Dies führt die Real- und Gesamtschulen kurz- bis mittelfristig an ihre Kapazitätsgrenzen. Für beide Schulformen werden Ausbau-/ Erweiterungsbedarfe hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Zügigkeiten beschrieben.

 

    Die Schülerzahlenzuwächse sind schwerpunktmäßig zuwanderungsbedingt. Entsprechend steigt der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse ist nach wie vor hoch.

 

    Die Hauptschulen sind in den zurückliegenden Jahren fast vollständig weggebrochen und stehen damit nicht mehr als Orte der Integrations- und Inklusionsleistungen zur Verfügung. Andere Schulen / Schulformen müssen diese Aufgabe übernehmen.

 

    Das dreigliedrige Schulsystem hat seine Säule mit dem Hauptschulbildungsgang damit nahezu verloren. Damit verbleiben die Schulen des integrierten Systems (hier die Gesamtschulen) als Schulformen, welche u. a. auch einen Hauptschulbildungsgang anbieten. Dies bildet sich nicht nur in den Schulformempfehlungen der in den 5. Klassen aufgenommenen Schülerinnen und Schüler ab, sondern setzt sich in den aufsteigenden Jahrgängen durch Zuweisungen zum Hauptschulbildungsgang (Seiteneinstieg) sowie durch reguläre Bildungsgangwechsel fort. Bei ausgeschöpften Klassenfrequenzwerten führt das regelmäßig zu Mehrklassenbildungen mit den damit verbundenen inhaltlichen und räumlichen Problemen.

 

Die mögliche Errichtung einer Schule in freier Trägerschaft (Ersatzschule / Sekundarschule) für die Sekundarstufe I ist nachvollziehbar aber noch nicht Gegenstand der vorliegenden schulentwicklungsplanerischen Betrachtung. Insgesamt kann sie aber mit dem zielgruppenspezifischen Angebot / Bildungskonzept als sinnvolle Ergänzung in der Herner Schullandschaft angesehen werden. Als zusätzlicher Ort der Integration / Inklusion sowie dem Angebot des Hauptschulbildungsganges kann sie insbesondere die Schulen des integrierten Systems entlasten. Als Sekundarschule kooperiert sie eng mit örtlichen Schulen der Sekundarstufe II.

 

 

  1. Immobilienwirtschaftliche Überlegungen

 

Die Quinoa Bildung ist auf der Suche nach einem geeigneten Schulstandort an die Stadt Herne herangetreten. Die im Stadtgebiet leer stehenden Schulgebäude wurden in einem Abwägungsprozess und in Abstimmung mit der Quinoa Bildung auf ihre Eignung untersucht. Das notwendige Raumprogramm einer Sekundarschule und die speziellen Anforderungen der Quinoa Bildung sind in die Bewertung eingeflossen. Auch der bauliche Zustand und damit notwendige Investitionen in einen zukunftsorientierten Schulstandort wurden betrachtet. Näher untersucht wurden die Standorte

 

  • ehemalige Förderschule Janoschschule, Bismarckstraße und
  • ehemalige Grundschule Drögenkamp, Drögenkamp.

 

Durch die unter anderen im Laufe des Jahres 2020 entstandene Notwendigkeit einer stadteigenen Nutzung der ehemaligen Förderschule Janoschschule, blieb letztlich nur der ehemalige Grundschulstandort Drögenkamp für eine weitergehende Betrachtung übrig. Dieser Schulstandort kann auch zukünftig für stadteigene schulische Nutzungen unberücksichtigt bleiben und steht somit für eine mögliche Vermietung zur Verfügung. Die Quinoa Bildung hat sich mit dem vorhandenen Raumprogramm, auch nach Auszug der Kita Drögenkamp in das neu zu errichtende Gebäude einer Kindertagesstätte, beschäftigt. Das Gebäude ist grundsätzlich gut geeignet. Notwendige räumliche Bedarfe (z.B. fehlende Natur-Wissenschaftliche Räume können schrittweise durch Um- bzw. Neubau gedeckt werden).

 

Die Stadt Herne beabsichtigt, die Vermietung der Gebäude der ehemaligen Grundschule Drögenkamp weiter zu prüfen und frühzeitig durch eine Absichtserklärung (LOI – Letter of Intent) mit der Quinoa Bildung zu bekräftigen. Der Quinoa Bildung wird ein für schulische Nutzung geeignetes Gebäude zur Verfügung gestellt. Die bauliche Ertüchtigung der Gebäude (baurechtliche Anforderungen bzw. Genehmigung) gehören in diesem Zusammenhang, wie auch die notwendigen räumlichen Anpassungen bzw. Erweiterungen, zum Leistungsumfang der Stadt Herne. Die notwendigen finanziellen Mittel werden im Haushalt bereitgestellt und durch die Mietzahlungen der Quinoa Bildung gegenfinanziert.  

 

Der Oberbürgermeister     Der Oberbürgermeister

in Vertretung       in Vertretung

 

 

 

Dr. Klee       Friedrichs

Stadtdirektor       Stadtrat                                    

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