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Ratsinformationssystem

Tagesordnung - der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte  

Bezeichnung: der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte
Datum: Do, 15.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:11 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Bebauungsplan Nr. 235 - Dienstleistungspark Schloss Strünkede - Stadtbezirk Herne-Mitte Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Enthält Anlagen
2016/0582  
Ö 2  
Bebauungsplan Nr. 248 - Meesmannstraße / Südstraße - Stadtbezirk Herne-Mitte 1. Entscheidung über die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen 2. Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen 3. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Enthält Anlagen
2016/0592  
Ö 3  
Umsetzung des Bedienungskonzeptes gemäß der 2. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für die Stadt Herne
Enthält Anlagen
2016/0578  
Ö 4  
Anfrage: Ampelanlage Rottbruch-/Juliastraße
Enthält Anlagen
2016/0608  
Ö 5  
Neueinrichtung eines Wochenmarktes in Herne-Baukau
Enthält Anlagen
2016/0581  
Ö 6  
Anfrage: Geschwindigkeitsbegrenzung an der Bergstraße
Enthält Anlagen
2016/0611  
Ö 7  
Bürgerbeteiligung zum Quartierpark Klosterstraße
Enthält Anlagen
2016/0620  
Ö 8  
Bericht zur Umsetzung der Förderung nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KInvFG NRW)
Enthält Anlagen
2016/0606  
Ö 9  
Situation der Grundschulen und Hauptschulen im Stadtbezirk Herne-Mitte (Ortsteile Herne-Mitte und Herne-Süd) hier: Durchführung schulorganisatorischer Maßnahmen
Enthält Anlagen
2016/0563  
    VORLAGE
   

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 499):

  1. Die Hauptschule Hans-Tilkowski-Schule - Stadtbezirk Herne-Mitte - wird zum Schuljahr 2017/2018 (01. 08. 2017) in das Gebäude der dann auslaufend aufgelösten Hauptschule Melanchthon, Edmund-Weber-Straße 127, 44651 Herne - Stadtbezirk Eickel - verlegt. Der allgemeine Aufnahmerahmen wird ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) von drei auf zwei Züge verringert.
  2. Die Hauptschule Hölkeskampring - Stadtbezirk Herne-Mitte - wird zum Ablauf des Schuljahres 2017/2018 endgültig aufgelöst. Die noch vorhandenen Klassen der Jahrgangsstufe 10 werden ab dem Schuljahr 2018/2019 (01.08.2018)  in der Hans-Tilkowski-Hauptschule am Standort Edmund-Weber-Straße 127, 44651 Herne - Stadtbezirk Eickel - beschult.
  3. Die Grundschule Berliner Platz und die Grundschule Schulstraße - beide im Stadtbezirk Herne-Mitte gelegen - werden ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) im Wege der Änderung zu einem Grundschulverbund, bestehend aus einem Haupt- und einem Teilstandort, zusammengefasst. Im Grundschulverbund wird die Grundschule Berliner Platz als Hauptstandort und der Standort der jetzigen Grundschule Schulstraße als Teilstandort geführt. Haupt- und Teilstandort werden jeweils zweizügig geführt.

 

  1. Die Grundschule Berliner Platz (Hauptstandort Berliner Platz sowie Teilstandort Schulstraße) wird ab dem Schuljahr 2018/2019 (01.08.2018) in das dann gemeinsame Schulgebäude Neustraße 16 (jetzige Hans-Tilkowski-Schule) verlegt. Der Grundschulverbund wird zu diesem Zeitpunkt aufgelöst. Der allgemeine Aufnahmerahmen wird ab dem Schuljahr 2018/2019 (01.08.2018) auf vier Züge festgelegt. Die Grundschule erhält folgende Schulbezeichnung:

 

Grundschule an der Neustraße

Städtische Gemeinschaftsgrundschule

Neustraße 16

44623 Herne

 

  1. Am Standort des jetzigen Schulzentrums Herne-Süd - Stadtbezirk Herne-Mitte - wird zum Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) eine städtische Gemeinschaftsgrundschule neu errichtet durch die Zusammenlegung der städtischen Gemeinschaftsgrundschule an der Flottmannstraße und der städtischen Gemeinschaftsgrundschule James-Krüss-Schule. Der allgemeine Aufnahmerahmen für die neu errichtete Grundschule wird ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) auf vier Züge festgelegt. Die Grundschule erhält folgende Schulbezeichnung:

 

Grundschule an der Jean-Vogel-Straße

Städtische Gemeinschaftsgrundschule

Jean-Vogel-Straße 36

44625 Herne

 

  1. Der allgemeine Aufnahmerahmen der Katholischen Bekenntnisgrundschule an der Bergstraße (derzeit 2,25-zügig) wird unter Berücksichtigung der räumlichen Situation ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) auf zwei Parallelklassen pro Jahrgang festgelegt.

 

  1. Die für die Standortzusammenlegungen bzw. –verlagerungen notwendigen Umbau- und Einrichtungsmaßnahmen werden durchgeführt. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel werden im Rahmen der Finanzplanung 2017 ff bereitgestellt.

8.    Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird zu den Ziffern 1 bis 6         aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung angeordnet.        

   
    15.09.2016 - Bezirksvertretung Eickel
    Ö 1 - beschlossen
   

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eickel empfiehlt dem Rat der Stadt Herne für die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Maßnahmen folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 499):

  1. Die Hauptschule Hans-Tilkowski-Schule - Stadtbezirk Herne-Mitte - wird zum Schuljahr 2017/2018 (01. 08. 2017) in das Gebäude der dann auslaufend aufgelösten Hauptschule Melanchthon, Edmund-Weber-Straße 127, 44651 Herne - Stadtbezirk Eickel - verlegt. Der allgemeine Aufnahmerahmen wird ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) von drei auf zwei Züge verringert.
  2. Die Hauptschule Hölkeskampring - Stadtbezirk Herne-Mitte - wird zum Ablauf des Schuljahres 2017/2018 endgültig aufgelöst. Die noch vorhandenen Klassen der Jahrgangsstufe 10 werden ab dem Schuljahr 2018/2019 (01.08.2018)  in der Hans-Tilkowski-Hauptschule am Standort Edmund-Weber-Straße 127, 44651 Herne - Stadtbezirk Eickel - beschult.
  3. Die Grundschule Berliner Platz und die Grundschule Schulstraße - beide im Stadtbezirk Herne-Mitte gelegen - werden ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) im Wege der Änderung zu einem Grundschulverbund, bestehend aus einem Haupt- und einem Teilstandort, zusammengefasst. Im Grundschulverbund wird die Grundschule Berliner Platz als Hauptstandort und der Standort der jetzigen Grundschule Schulstraße als Teilstandort geführt. Haupt- und Teilstandort werden jeweils zweizügig geführt.

 

  1. Die Grundschule Berliner Platz (Hauptstandort Berliner Platz sowie Teilstandort Schulstraße) wird ab dem Schuljahr 2018/2019 (01.08.2018) in das dann gemeinsame Schulgebäude Neustraße 16 (jetzige Hans-Tilkowski-Schule) verlegt. Der Grundschulverbund wird zu diesem Zeitpunkt aufgelöst. Der allgemeine Aufnahmerahmen wird ab dem Schuljahr 2018/2019 (01.08.2018) auf vier Züge festgelegt. Die Grundschule erhält folgende Schulbezeichnung:

 

Grundschule an der Neustraße

Städtische Gemeinschaftsgrundschule

Neustraße 16

44623 Herne

 

  1. Am Standort des jetzigen Schulzentrums Herne-Süd - Stadtbezirk Herne-Mitte - wird zum Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) eine städtische Gemeinschaftsgrundschule neu errichtet durch die Zusammenlegung der städtischen Gemeinschaftsgrundschule an der Flottmannstraße und der städtischen Gemeinschaftsgrundschule James-Krüss-Schule. Der allgemeine Aufnahmerahmen für die neu errichtete Grundschule wird ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) auf vier Züge festgelegt. Die Grundschule erhält folgende Schulbezeichnung:

 

Grundschule an der Jean-Vogel-Straße

Städtische Gemeinschaftsgrundschule

Jean-Vogel-Straße 36

44625 Herne

 

  1. Der allgemeine Aufnahmerahmen der Katholischen Bekenntnisgrundschule an der Bergstraße (derzeit 2,25-zügig) wird unter Berücksichtigung der räumlichen Situation ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) auf zwei Parallelklassen pro Jahrgang festgelegt.

 

  1. Die für die Standortzusammenlegungen bzw. –verlagerungen notwendigen Umbau- und Einrichtungsmaßnahmen werden durchgeführt. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel werden im Rahmen der Finanzplanung 2017 ff bereitgestellt.
     

8.    Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird zu den Ziffern 1 bis 6
         aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung
         angeordnet.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Die Grünen

Die Linke

FDP

Piraten

dafür:

13

6

4

1

1

-

1

dagegen:

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    15.09.2016 - Bezirksvertretung Herne-Mitte
    Ö 9 - beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 499):

  1. Die Hauptschule Hans-Tilkowski-Schule - Stadtbezirk Herne-Mitte - wird zum Schuljahr 2017/2018 (01. 08. 2017) in das Gebäude der dann auslaufend aufgelösten Hauptschule Melanchthon, Edmund-Weber-Straße 127, 44651 Herne - Stadtbezirk Eickel - verlegt. Der allgemeine Aufnahmerahmen wird ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) von drei auf zwei Züge verringert.
  2. Die Hauptschule Hölkeskampring - Stadtbezirk Herne-Mitte - wird zum Ablauf des Schuljahres 2017/2018 endgültig aufgelöst. Die noch vorhandenen Klassen der Jahrgangsstufe 10 werden ab dem Schuljahr 2018/2019 (01.08.2018)  in der Hans-Tilkowski-Hauptschule am Standort Edmund-Weber-Straße 127, 44651 Herne - Stadtbezirk Eickel - beschult.
  3. Die Grundschule Berliner Platz und die Grundschule Schulstraße - beide im Stadtbezirk Herne-Mitte gelegen - werden ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) im Wege der Änderung zu einem Grundschulverbund, bestehend aus einem Haupt- und einem Teilstandort, zusammengefasst. Im Grundschulverbund wird die Grundschule Berliner Platz als Hauptstandort und der Standort der jetzigen Grundschule Schulstraße als Teilstandort geführt. Haupt- und Teilstandort werden jeweils zweizügig geführt.

 

  1. Die Grundschule Berliner Platz (Hauptstandort Berliner Platz sowie Teilstandort Schulstraße) wird ab dem Schuljahr 2018/2019 (01.08.2018) in das dann gemeinsame Schulgebäude Neustraße 16 (jetzige Hans-Tilkowski-Schule) verlegt. Der Grundschulverbund wird zu diesem Zeitpunkt aufgelöst. Der allgemeine Aufnahmerahmen wird ab dem Schuljahr 2018/2019 (01.08.2018) auf vier Züge festgelegt. Die Grundschule erhält folgende Schulbezeichnung:

 

Grundschule an der Neustraße

Städtische Gemeinschaftsgrundschule

Neustraße 16

44623 Herne

 

  1. Am Standort des jetzigen Schulzentrums Herne-Süd - Stadtbezirk Herne-Mitte - wird zum Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) eine städtische Gemeinschaftsgrundschule neu errichtet durch die Zusammenlegung der städtischen Gemeinschaftsgrundschule an der Flottmannstraße und der städtischen Gemeinschaftsgrundschule James-Krüss-Schule. Der allgemeine Aufnahmerahmen für die neu errichtete Grundschule wird ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) auf vier Züge festgelegt. Die Grundschule erhält folgende Schulbezeichnung:

 

Grundschule an der Jean-Vogel-Straße

Städtische Gemeinschaftsgrundschule

Jean-Vogel-Straße 36

44625 Herne

 

  1. Der allgemeine Aufnahmerahmen der Katholischen Bekenntnisgrundschule an der Bergstraße (derzeit 2,25-zügig) wird unter Berücksichtigung der räumlichen Situation ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) auf zwei Parallelklassen pro Jahrgang festgelegt.

 

  1. Die für die Standortzusammenlegungen bzw. –verlagerungen notwendigen Umbau- und Einrichtungsmaßnahmen werden durchgeführt. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel werden im Rahmen der Finanzplanung 2017 ff bereitgestellt.

 

8.    Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird zu den Ziffern 1 bis 6 aus

       Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung angeordnet.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Die Grünen

Die Linke

AfD

dafür:

14

6

5

2

1

-

dagegen:

-

-

-

-

-

-

Enthaltung:

-

-

-

-

-

-

 

 

   
    15.09.2016 - Schulausschuss
    Ö 1 - beschlossen
   

 

Beschlussvorschlag:
 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herne folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 499):

  1. Die Hauptschule Hans-Tilkowski-Schule - Stadtbezirk Herne-Mitte - wird zum Schuljahr 2017/2018 (01. 08. 2017) in das Gebäude der dann auslaufend aufgelösten Hauptschule Melanchthon, Edmund-Weber-Straße 127, 44651 Herne - Stadtbezirk Eickel - verlegt. Der allgemeine Aufnahmerahmen wird ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) von drei auf zwei Züge verringert.
  2. Die Hauptschule Hölkeskampring - Stadtbezirk Herne-Mitte - wird zum Ablauf des Schuljahres 2017/2018 endgültig aufgelöst. Die noch vorhandenen Klassen der Jahrgangsstufe 10 werden ab dem Schuljahr 2018/2019 (01.08.2018)  in der Hans-Tilkowski-Hauptschule am Standort Edmund-Weber-Straße 127, 44651 Herne - Stadtbezirk Eickel - beschult.
  3. Die Grundschule Berliner Platz und die Grundschule Schulstraße - beide im Stadtbezirk Herne-Mitte gelegen - werden ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) im Wege der Änderung zu einem Grundschulverbund, bestehend aus einem Haupt- und einem Teilstandort, zusammengefasst. Im Grundschulverbund wird die Grundschule Berliner Platz als Hauptstandort und der Standort der jetzigen Grundschule Schulstraße als Teilstandort geführt. Haupt- und Teilstandort werden jeweils zweizügig geführt.

 

  1. Die Grundschule Berliner Platz (Hauptstandort Berliner Platz sowie Teilstandort Schulstraße) wird ab dem Schuljahr 2018/2019 (01.08.2018) in das dann gemeinsame Schulgebäude Neustraße 16 (jetzige Hans-Tilkowski-Schule) verlegt. Der Grundschulverbund wird zu diesem Zeitpunkt aufgelöst. Der allgemeine Aufnahmerahmen wird ab dem Schuljahr 2018/2019 (01.08.2018) auf vier Züge festgelegt. Die Grundschule erhält folgende Schulbezeichnung:

 

Grundschule an der Neustraße

Städtische Gemeinschaftsgrundschule

Neustraße 16

44623 Herne

 

  1. Am Standort des jetzigen Schulzentrums Herne-Süd - Stadtbezirk Herne-Mitte - wird zum Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) eine städtische Gemeinschaftsgrundschule neu errichtet durch die Zusammenlegung der städtischen Gemeinschaftsgrundschule an der Flottmannstraße und der städtischen Gemeinschaftsgrundschule James-Krüss-Schule. Der allgemeine Aufnahmerahmen für die neu errichtete Grundschule wird ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) auf vier Züge festgelegt. Die Grundschule erhält folgende Schulbezeichnung:

 

Grundschule an der Jean-Vogel-Straße

Städtische Gemeinschaftsgrundschule

Jean-Vogel-Straße 36

44625 Herne

 

  1. Der allgemeine Aufnahmerahmen der Katholischen Bekenntnisgrundschule an der Bergstraße (derzeit 2,25-zügig) wird unter Berücksichtigung der räumlichen Situation ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) auf zwei Parallelklassen pro Jahrgang festgelegt.

 

  1. Die für die Standortzusammenlegungen bzw. –verlagerungen notwendigen Umbau- und Einrichtungsmaßnahmen werden durchgeführt. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel werden im Rahmen der Finanzplanung 2017 ff bereitgestellt.

8.    Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird zu den Ziffern 1 bis 6         aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung angeordnet.        

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

AfD

FDP

dafür:

18

10

5

1

 

1

 

1

dagegen:

-

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

1

 

 

 

1

 

 

 

 

   
    27.09.2016 - Haupt- und Personalausschuss
    Ö 8 - beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, nachstehenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 499):

 

  1. Die Hauptschule Hans-Tilkowski-Schule - Stadtbezirk Herne-Mitte - wird zum Schuljahr 2017/2018 (01. 08. 2017) in das Gebäude der dann auslaufend aufgelösten Hauptschule Melanchthon, Edmund-Weber-Straße 127, 44651 Herne - Stadtbezirk Eickel - verlegt. Der allgemeine Aufnahmerahmen wird ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) von drei auf zwei Züge verringert.
  2. Die Hauptschule Hölkeskampring - Stadtbezirk Herne-Mitte - wird zum Ablauf des Schuljahres 2017/2018 endgültig aufgelöst. Die noch vorhandenen Klassen der Jahrgangsstufe 10 werden ab dem Schuljahr 2018/2019 (01.08.2018)  in der Hans-Tilkowski-Hauptschule am Standort Edmund-Weber-Straße 127, 44651 Herne - Stadtbezirk Eickel - beschult.
  3. Die Grundschule Berliner Platz und die Grundschule Schulstraße - beide im Stadtbezirk Herne-Mitte gelegen - werden ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) im Wege der Änderung zu einem Grundschulverbund, bestehend aus einem Haupt- und einem Teilstandort, zusammengefasst. Im Grundschulverbund wird die Grundschule Berliner Platz als Hauptstandort und der Standort der jetzigen Grundschule Schulstraße als Teilstandort geführt. Haupt- und Teilstandort werden jeweils zweizügig geführt.

 

  1. Die Grundschule Berliner Platz (Hauptstandort Berliner Platz sowie Teilstandort Schulstraße) wird ab dem Schuljahr 2018/2019 (01.08.2018) in das dann gemeinsame Schulgebäude Neustraße 16 (jetzige Hans-Tilkowski-Schule) verlegt. Der Grundschulverbund wird zu diesem Zeitpunkt aufgelöst. Der allgemeine Aufnahmerahmen wird ab dem Schuljahr 2018/2019 (01.08.2018) auf vier Züge festgelegt. Die Grundschule erhält folgende Schulbezeichnung:

 

Grundschule an der Neustraße

Städtische Gemeinschaftsgrundschule

Neustraße 16

44623 Herne

 

  1. Am Standort des jetzigen Schulzentrums Herne-Süd - Stadtbezirk Herne-Mitte - wird zum Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) eine städtische Gemeinschaftsgrundschule neu errichtet durch die Zusammenlegung der städtischen Gemeinschaftsgrundschule an der Flottmannstraße und der städtischen Gemeinschaftsgrundschule James-Krüss-Schule. Der allgemeine Aufnahmerahmen für die neu errichtete Grundschule wird ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) auf vier Züge festgelegt. Die Grundschule erhält folgende Schulbezeichnung:

 

Grundschule an der Jean-Vogel-Straße

Städtische Gemeinschaftsgrundschule

Jean-Vogel-Straße 36

44625 Herne

 

  1. Der allgemeine Aufnahmerahmen der Katholischen Bekenntnisgrundschule an der Bergstraße (derzeit 2,25-zügig) wird unter Berücksichtigung der räumlichen Situation ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) auf zwei Parallelklassen pro Jahrgang festgelegt.

 

  1. Die für die Standortzusammenlegungen bzw. –verlagerungen notwendigen Umbau- und Einrichtungsmaßnahmen werden durchgeführt. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel werden im Rahmen der Finanzplanung 2017 ff bereitgestellt.

8.    Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird zu den Ziffern 1 bis 6         aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung angeordnet.        

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

DieLinke

Piraten-AL

OB

dafür:

10

5

3

1

0

0

1

dagegen:

1

0

0

0

1

0

0

Enthaltung:

1

0

0

0

0

1

0

 

 

   
    06.10.2016 - Rat der Stadt
    Ö 12 - beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 499):

1. Die Hauptschule Hans-Tilkowski-Schule - Stadtbezirk Herne-Mitte - wird zum Schuljahr 2017/2018 (01. 08. 2017) in das Gebäude der dann auslaufend aufgelösten Hauptschule Melanchthon, Edmund-Weber-Straße 127, 44651 Herne - Stadtbezirk Eickel - verlegt. Der allgemeine Aufnahmerahmen wird ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) von drei auf zwei Züge verringert.

2. Die Hauptschule Hölkeskampring - Stadtbezirk Herne-Mitte - wird zum Ablauf des Schuljahres 2017/2018 endgültig aufgelöst. Die noch vorhandenen Klassen der Jahrgangsstufe 10 werden ab dem Schuljahr 2018/2019 (01.08.2018) in der Hans-Tilkowski-Hauptschule am Standort Edmund-Weber-Straße 127, 44651 Herne  Stadtbezirk Eickel - beschult.

3. Die Grundschule Berliner Platz und die Grundschule Schulstraße - beide im Stadtbezirk Herne-Mitte gelegen - werden ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) im Wege der Änderung zu einem Grundschulverbund, bestehend aus einem Haupt- und einem Teilstandort, zusammengefasst. Im Grundschulverbund wird die Grundschule Berliner Platz als Hauptstandort und der Standort der jetzigen Grundschule Schulstraße als Teilstandort geführt. Haupt- und Teilstandort werden jeweils zweizügig geführt.

4. Die Grundschule Berliner Platz (Hauptstandort Berliner Platz sowie Teilstandort Schulstraße) wird ab dem Schuljahr 2018/2019 (01.08.2018) in das dann gemeinsame Schulgebäude Neustraße 16 (jetzige Hans-Tilkowski-Schule) verlegt. Der Grundschul­verbund wird zu diesem Zeitpunkt aufgelöst. Der allgemeine Aufnahmerahmen wird ab dem Schuljahr 2018/2019 (01.08.2018) auf vier Züge festgelegt. Die Grundschule erhält folgende Schulbezeichnung:

Grundschule an der Neustraße

Städtische Gemeinschaftsgrundschule

Neustraße 16, 44623 Herne

5. Am Standort des jetzigen Schulzentrums Herne-Süd - Stadtbezirk Herne-Mitte - wird zum Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) eine städtische Gemeinschaftsgrundschule neu errichtet durch die Zusammenlegung der städtischen Gemeinschaftsgrundschule an der Flottmannstraße und der städtischen Gemeinschaftsgrundschule James-Krüss-Schule. Der allgemeine Aufnahmerahmen für die neu errichtete Grundschule wird ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) auf vier Züge festgelegt. Die Grundschule erhält folgende Schulbezeichnung:

Grundschule an der Jean-Vogel-Straße

Städtische Gemeinschaftsgrundschule

Jean-Vogel-Straße 36, 44625 Herne

6. Der allgemeine Aufnahmerahmen der Katholischen Bekenntnisgrundschule an der Bergstraße (derzeit 2,25-zügig) wird unter Berücksichtigung der räumlichen Situation ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) auf zwei Parallelklassen pro Jahrgang festgelegt.

7. Die für die Standortzusammenlegungen bzw. –verlagerungen notwendigen Umbau- und Einrichtungsmaßnahmen werden durchgeführt. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel werden im Rahmen der Finanzplanung 2017 ff bereitgestellt.

8. Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird zu den Ziffern 1 bis 6 aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung angeordnet.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Grüne

Linke

Piraten/AL

AfD

FDP

UB

OB

dafür:

45

20

15

4

 

3

 

2

 

1

dagegen:

5

 

 

 

3

 

2

 

 

 

Enthaltung:

1

 

 

 

 

 

 

 

1

 

 

Ö 10  
Maßnahmen zur Barrierefreiheit / zum behindertengerechten Ausbau an Herner Schulen im Zuge des Inklusionsprozesses - 2. Sachstandsbericht und Festlegung von Maßnahmen 2016 -
Enthält Anlagen
2016/0547  
Ö 11  
Enthält Anlagen
Wohnbauflächenentwicklung: Potenziale, Bedarfe, planerische Konsequenzen
Enthält Anlagen
2016/0572  
Ö 12  
Anfrage: Bodendenkmäler Schloßpark Strünkede
Enthält Anlagen
2016/0603  
Ö 13  
Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung    
N 1     Veräußerung eines Grundstücks zwischen der Bielefelder und Beckumer Straße      
N 2     Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung