|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Bebauungsplan Nr. 235 - Dienstleistungspark Schloss Strünkede - Stadtbezirk Herne-Mitte Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB | 2016/0582 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Bebauungsplan Nr. 248 - Meesmannstraße / Südstraße - Stadtbezirk Herne-Mitte 1. Entscheidung über die im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen 2. Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen 3. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) | 2016/0592 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Umsetzung des Bedienungskonzeptes gemäß der 2. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für die Stadt Herne | 2016/0578 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Anfrage: Ampelanlage Rottbruch-/Juliastraße | 2016/0608 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Neueinrichtung eines Wochenmarktes in Herne-Baukau | 2016/0581 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | Anfrage: Geschwindigkeitsbegrenzung an der Bergstraße | 2016/0611 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Bürgerbeteiligung zum Quartierpark Klosterstraße | 2016/0620 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Bericht zur Umsetzung der Förderung nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KInvFG NRW) | 2016/0606 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Situation der Grundschulen und Hauptschulen im Stadtbezirk Herne-Mitte (Ortsteile Herne-Mitte und Herne-Süd) hier: Durchführung schulorganisatorischer Maßnahmen | 2016/0563 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 499):
Grundschule an der Neustraße Städtische Gemeinschaftsgrundschule Neustraße 16 44623 Herne
Grundschule an der Jean-Vogel-Straße Städtische Gemeinschaftsgrundschule Jean-Vogel-Straße 36 44625 Herne
8. Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird zu den Ziffern 1 bis 6 aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung angeordnet. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
15.09.2016 - Bezirksvertretung Eickel | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 1 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Die Bezirksvertretung Eickel empfiehlt dem Rat der Stadt Herne für die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Maßnahmen folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 499):
Grundschule an der Neustraße Städtische Gemeinschaftsgrundschule Neustraße 16 44623 Herne
Grundschule an der Jean-Vogel-Straße Städtische Gemeinschaftsgrundschule Jean-Vogel-Straße 36 44625 Herne
8. Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird zu den Ziffern 1 bis 6
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
15.09.2016 - Bezirksvertretung Herne-Mitte | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Herne-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 499):
Grundschule an der Neustraße Städtische Gemeinschaftsgrundschule Neustraße 16 44623 Herne
Grundschule an der Jean-Vogel-Straße Städtische Gemeinschaftsgrundschule Jean-Vogel-Straße 36 44625 Herne
8. Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird zu den Ziffern 1 bis 6 aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
15.09.2016 - Schulausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 1 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herne folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 499):
Grundschule an der Neustraße Städtische Gemeinschaftsgrundschule Neustraße 16 44623 Herne
Grundschule an der Jean-Vogel-Straße Städtische Gemeinschaftsgrundschule Jean-Vogel-Straße 36 44625 Herne
8. Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird zu den Ziffern 1 bis 6 aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
27.09.2016 - Haupt- und Personalausschuss | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Haupt- und Personalausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, nachstehenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 499):
Grundschule an der Neustraße Städtische Gemeinschaftsgrundschule Neustraße 16 44623 Herne
Grundschule an der Jean-Vogel-Straße Städtische Gemeinschaftsgrundschule Jean-Vogel-Straße 36 44625 Herne
8. Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird zu den Ziffern 1 bis 6 aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
06.10.2016 - Rat der Stadt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 - beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 499): 1. Die Hauptschule Hans-Tilkowski-Schule - Stadtbezirk Herne-Mitte - wird zum Schuljahr 2017/2018 (01. 08. 2017) in das Gebäude der dann auslaufend aufgelösten Hauptschule Melanchthon, Edmund-Weber-Straße 127, 44651 Herne - Stadtbezirk Eickel - verlegt. Der allgemeine Aufnahmerahmen wird ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) von drei auf zwei Züge verringert. 2. Die Hauptschule Hölkeskampring - Stadtbezirk Herne-Mitte - wird zum Ablauf des Schuljahres 2017/2018 endgültig aufgelöst. Die noch vorhandenen Klassen der Jahrgangsstufe 10 werden ab dem Schuljahr 2018/2019 (01.08.2018) in der Hans-Tilkowski-Hauptschule am Standort Edmund-Weber-Straße 127, 44651 Herne ‑ Stadtbezirk Eickel - beschult. 3. Die Grundschule Berliner Platz und die Grundschule Schulstraße - beide im Stadtbezirk Herne-Mitte gelegen - werden ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) im Wege der Änderung zu einem Grundschulverbund, bestehend aus einem Haupt- und einem Teilstandort, zusammengefasst. Im Grundschulverbund wird die Grundschule Berliner Platz als Hauptstandort und der Standort der jetzigen Grundschule Schulstraße als Teilstandort geführt. Haupt- und Teilstandort werden jeweils zweizügig geführt. 4. Die Grundschule Berliner Platz (Hauptstandort Berliner Platz sowie Teilstandort Schulstraße) wird ab dem Schuljahr 2018/2019 (01.08.2018) in das dann gemeinsame Schulgebäude Neustraße 16 (jetzige Hans-Tilkowski-Schule) verlegt. Der Grundschulverbund wird zu diesem Zeitpunkt aufgelöst. Der allgemeine Aufnahmerahmen wird ab dem Schuljahr 2018/2019 (01.08.2018) auf vier Züge festgelegt. Die Grundschule erhält folgende Schulbezeichnung: Grundschule an der Neustraße Städtische Gemeinschaftsgrundschule Neustraße 16, 44623 Herne 5. Am Standort des jetzigen Schulzentrums Herne-Süd - Stadtbezirk Herne-Mitte - wird zum Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) eine städtische Gemeinschaftsgrundschule neu errichtet durch die Zusammenlegung der städtischen Gemeinschaftsgrundschule an der Flottmannstraße und der städtischen Gemeinschaftsgrundschule James-Krüss-Schule. Der allgemeine Aufnahmerahmen für die neu errichtete Grundschule wird ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) auf vier Züge festgelegt. Die Grundschule erhält folgende Schulbezeichnung: Grundschule an der Jean-Vogel-Straße Städtische Gemeinschaftsgrundschule Jean-Vogel-Straße 36, 44625 Herne 6. Der allgemeine Aufnahmerahmen der Katholischen Bekenntnisgrundschule an der Bergstraße (derzeit 2,25-zügig) wird unter Berücksichtigung der räumlichen Situation ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) auf zwei Parallelklassen pro Jahrgang festgelegt. 7. Die für die Standortzusammenlegungen bzw. –verlagerungen notwendigen Umbau- und Einrichtungsmaßnahmen werden durchgeführt. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel werden im Rahmen der Finanzplanung 2017 ff bereitgestellt. 8. Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird zu den Ziffern 1 bis 6 aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Maßnahmen zur Barrierefreiheit / zum behindertengerechten Ausbau an Herner Schulen im Zuge des Inklusionsprozesses - 2. Sachstandsbericht und Festlegung von Maßnahmen 2016 - | 2016/0547 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 11 | Wohnbauflächenentwicklung: Potenziale, Bedarfe, planerische Konsequenzen | 2016/0572 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Anfrage: Bodendenkmäler Schloßpark Strünkede | 2016/0603 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 1 | Veräußerung eines Grundstücks zwischen der Bielefelder und Beckumer Straße | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 2 | Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters und der Verwaltung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||