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Sachverhalt:
A. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 235 - Dienstleistungspark Schloss Strünkede - umfasst einen Bereich, der durch die Forellstraße im Norden, den Westring im Osten, die Straße Lackmanns Hof im Süden und die Kaiserstraße im Westen begrenzt wird.
B. Planungsanlass und –erfordernis
Nachdem im Sommer 2008 die Wohnheime für Asylbewerber an der Forellstraße abgebrochen wurden, konkretisierte die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne die Idee, auf der Fläche des Kirmesplatzes den Dienstleistungspark Schloss Strünkede zu entwickeln. Nach ersten städtebaulichen Überlegungen wurde deutlich, dass dieses Gewerbegebiet für kleinteilige Gewerbestrukturen gut geeignet ist.
Die in Rede stehende Fläche liegt im Geltungsbereich des seit dem 14.12.1971 rechtsgültigen Bebauungsplans Nr. 21/1, der in diesem Teilbereich Festsetzungen trifft, die die geplante gewerbliche Entwicklung nicht zulassen, so dass der Bebauungsplan zur Schaffung der erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen geändert werden muss. Im Hinblick darauf hatte der Haupt- und Finanzausschuss bereits am 23.06.2009 den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21/1 gefasst.
Im Rahmen der Überlegungen zur Erarbeitung eines Plankonzeptes wurde deutlich, dass ein Heranrücken von Gewerbebetrieben bis unmittelbar an das bestehende Wohngebiet Lackmanns Hof städtebaulich nicht sinnvoll ist. Stattdessen besteht nunmehr das planerische Ziel, entlang der Straße Lackmanns Hof Wohnbebauung vorzusehen, die einen ausgleichenden – im Hinblick auf die Höhe und Dichte der Bebauung - städtebaulichen Übergang zwischen Bestands- und Neubebauung schafft. Zudem kann hierdurch ein Angebot an attraktivem Wohnraum für sich ansiedelnde Gewerbetreibende entstehen, so dass auch die Vermarktungsfähigkeit der benachbarten Gewerbeflächen an höherwertige Dienstleistungsunternehmen zusätzlich gesteigert wird. Als Pufferzone zum gewerblich genutzten Teil soll sich ein Grünstreifen in West-Ost-Richtung erstrecken.
Zudem besteht das städtebauliche Ziel, zur langfristigen Sicherung und Verbesserung der Nahversorgung des in dieser Hinsicht defizitär ausgestatteten Ortsteils einen leistungsstarken Lebensmittelmarkt im Einmündungsbereich Forellstraße / Kaiserstraße anzusiedeln.
In Anbetracht der geänderten Planungsziele und zur Klarstellung des Bebauungsplanverfahrens wurde am 28.05.2013 ein neuer Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 235 gefasst. Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 21/1 –Industriegelände Nord– wurde aufgehoben.
C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Die Fläche verfügt über gute Standortvorteile, die sowohl durch eine zentrale Lage als auch eine ausgezeichnete verkehrliche Anbindung deutlich werden, so dass sie für die Entwicklung eines Bürostandortes sehr gut geeignet ist. Der „Dienstleistungspark Schloss Strünkede“ soll ein hohes Maß an städtebaulicher und architektonischer Qualität bieten. Eine ausgeprägte Durchgrünung des Gebietes wird zusätzliche Standortqualitäten gewährleisten.
Im südlichen Teil des Plangebietes sollen mehrgeschossige Wohnhäuser, die sich ebenfalls durch hohe städtebauliche und architektonische Qualitäten auszeichnen, entstehen.
Aufgrund des Defizits an Nahversorgungsläden in diesem Ortsteil soll im nordwestlichen Teil des Plangebietes eine Fläche für einen Lebensmittelmarkt ausgewiesen werden.
D. Voraussichtliche Inhalte der Planung
Der für die künftige gewerbliche Entwicklung vorgesehene Teilbereich wird im neu aufzustellenden Bebauungsplan als „Gewerbegebiet“ festgesetzt. Aufgrund der bestehenden städtebaulichen Situation können auf dieser Fläche allerdings nur Betriebe angesiedelt werden, die mit der vorhandenen Umgebungsbebauung in Einklang zu bringen sind. Vor diesem Hintergrund sollen planungsrechtliche Festsetzungen in immissionsschutzrechtlicher Hinsicht getroffen werden.
Da der geplante Lebensmittelmarkt als „Vollsortimenter“ ausgeführt werden soll und es sich somit um einen „großflächigen Einzelhandelsbetrieb“ im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO handelt, wird hierfür ein „Sondergebiet“ festgesetzt.
Die für die wohnbauliche Entwicklung entlang der Straße Lackmanns Hof vorgesehene Teilfläche des Plangebietes soll als „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt werden.
E. Weitere Vorgehensweise
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 30.04.2013 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.
Daher sind vor der Weiterführung des Planverfahrens in der Sitzung der Bezirksvertretung Herne-Mitte die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bebauungsplanung öffentlich darzulegen. Hier wird ein Plankonzept vorgestellt, und den Bürgern wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Friedrichs)
Stadtrat
Anlagen:
1. Übersichtsplan
2. Rechtsgültiger Bebauungsplan Nr. 21/1 mit Eintragung des Geltungsbereichs des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 235
3. Städtebauliches Konzept
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Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ![]() |
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1 | öffentlich | BP235_1_Pläne_Übersichtsplan (798 KB) | |||
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2 | öffentlich | BP235_2_Pläne_Ausschnitt rechtsgültiger BP 21-1 mit Geltungsbereich BP 235 (928 KB) | |||
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3 | öffentlich | BP235_3_Pläne_Städtebauliches Konzept Beteiligung 3-1 (2183 KB) |