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Ratsinformationssystem

Auszug - Anfrage: Geschwindigkeitsbegrenzung an der Bergstraße  

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 6
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 15.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:11 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2016/0611 Anfrage: Geschwindigkeitsbegrenzung an der Bergstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage_Formular
Verfasser:SPD und CDU-Bezirksfraktion Herne
Federführend:FB 44 - Öffentliche Ordnung Beteiligt:FB 53 - Tiefbau und Verkehr
Bearbeiter/-in: Westerweller, Rosemarie   
 
Beschluss


Aktuell beträgt das Tempolimit zwischen der Bergstraße 38a bis 76b in Fahrtrichtung Bochum  und zwischen der Bergstraße 71 bis 27 (SÜDPOOL) in Fahrtrichtung Hölkeskampring 50 km/h. Die Fraktionen von SPD und CDU in der Bezirksvertretung Herne-Mitte sind der Auffassung, dass ein durchgehendes Tempolimit von 30km/h in diesem Bereich für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sinnvoll ist. Der gesamte Bereich wird von Kindern und Jugendlichen, die noch der besonderen Rücksicht der anderen Straßenverkehrsteilnehmer bedürfen, als Schulweg genutzt. Neben der angrenzenden Städt. Katholischen Grundschule an der Bergstraße und Robert-Brauner-Schule grenzt an diesen Bereich auch das Freizeit- und Hallenbad SÜDPOOL.

 

Die Fraktionen von SPD und CDU bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Frage:

 

Besteht die Möglichkeit im Bereich der Bergstraße zwischen der Städtischen Katholischen Grundschule an der Bergstraße und der Robert-Brauner-Schule ein durchgehendes Tempolimit von 30 km/h einzurichten?

 

 

 

Herr Belker gibt folgende Antwort:

 

Gegen die Erweiterung der bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h bis zur Robert – Brauner – Schule bestehen aus verkehrsbehördlicher Sicht keine Bedenken.

 

Die Maßnahme wird umgesetzt.