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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2016/0563  

Betreff: Situation der Grundschulen und Hauptschulen im Stadtbezirk Herne-Mitte (Ortsteile Herne-Mitte und Herne-Süd)
hier: Durchführung schulorganisatorischer Maßnahmen
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Peter Reschke, Tel.: 3301
Federführend:FB 31 - Schule und Weiterbildung Bearbeiter/-in: Wischniewski, Kerstin
Beratungsfolge:
Integrationsrat Vorberatung
14.09.2016 
des Integrationsrates      
Schulausschuss Vorberatung
15.09.2016 
des Schulausschusses beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
15.09.2016 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Vorberatung
15.09.2016 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
27.09.2016 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
06.10.2016 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: 7.210803

Bez.:

Anpassung Schulinfrastruktur

Nr.:8

Bez.: Auszahlungen für Baumaßnahmen

 

 

 

 

Nr. 9

Bez.: Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen

 

Standort Neustraße

2017:    400.000 €

2018:    800.000 €

Standort Herne-Süd

2017:    825.000 €

 

 

Standort Neustraße

2018 :     30.000 €

Standort Herne-Süd

2017:      75.000 €

 

 

              


 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:
 

Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 499):

  1. Die Hauptschule Hans-Tilkowski-Schule - Stadtbezirk Herne-Mitte - wird zum Schuljahr 2017/2018 (01. 08. 2017) in das Gebäude der dann auslaufend aufgelösten Hauptschule Melanchthon, Edmund-Weber-Straße 127, 44651 Herne - Stadtbezirk Eickel - verlegt. Der allgemeine Aufnahmerahmen wird ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) von drei auf zwei Züge verringert.
  2. Die Hauptschule Hölkeskampring - Stadtbezirk Herne-Mitte - wird zum Ablauf des Schuljahres 2017/2018 endgültig aufgelöst. Die noch vorhandenen Klassen der Jahrgangsstufe 10 werden ab dem Schuljahr 2018/2019 (01.08.2018)  in der Hans-Tilkowski-Hauptschule am Standort Edmund-Weber-Straße 127, 44651 Herne - Stadtbezirk Eickel - beschult.
  3. Die Grundschule Berliner Platz und die Grundschule Schulstraße - beide im Stadtbezirk Herne-Mitte gelegen - werden ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) im Wege der Änderung zu einem Grundschulverbund, bestehend aus einem Haupt- und einem Teilstandort, zusammengefasst. Im Grundschulverbund wird die Grundschule Berliner Platz als Hauptstandort und der Standort der jetzigen Grundschule Schulstraße als Teilstandort geführt. Haupt- und Teilstandort werden jeweils zweizügig geführt.

 

  1. Die Grundschule Berliner Platz (Hauptstandort Berliner Platz sowie Teilstandort Schulstraße) wird ab dem Schuljahr 2018/2019 (01.08.2018) in das dann gemeinsame Schulgebäude Neustraße 16 (jetzige Hans-Tilkowski-Schule) verlegt. Der Grundschulverbund wird zu diesem Zeitpunkt aufgelöst. Der allgemeine Aufnahmerahmen wird ab dem Schuljahr 2018/2019 (01.08.2018) auf vier Züge festgelegt. Die Grundschule erhält folgende Schulbezeichnung:

 

Grundschule an der Neustraße

Städtische Gemeinschaftsgrundschule

Neustraße 16

44623 Herne

 

  1. Am Standort des jetzigen Schulzentrums Herne-Süd - Stadtbezirk Herne-Mitte - wird zum Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) eine städtische Gemeinschaftsgrundschule neu errichtet durch die Zusammenlegung der städtischen Gemeinschaftsgrundschule an der Flottmannstraße und der städtischen Gemeinschaftsgrundschule James-Krüss-Schule. Der allgemeine Aufnahmerahmen für die neu errichtete Grundschule wird ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) auf vier Züge festgelegt. Die Grundschule erhält folgende Schulbezeichnung:

 

Grundschule an der Jean-Vogel-Straße

Städtische Gemeinschaftsgrundschule

Jean-Vogel-Straße 36

44625 Herne

 

  1. Der allgemeine Aufnahmerahmen der Katholischen Bekenntnisgrundschule an der Bergstraße (derzeit 2,25-zügig) wird unter Berücksichtigung der räumlichen Situation ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) auf zwei Parallelklassen pro Jahrgang festgelegt.

 

  1. Die für die Standortzusammenlegungen bzw. –verlagerungen notwendigen Umbau- und Einrichtungsmaßnahmen werden durchgeführt. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel werden im Rahmen der Finanzplanung 2017 ff bereitgestellt.

8.    Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird zu den Ziffern 1 bis 6         aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung angeordnet.        


Sachverhalt:
 

In seiner Sitzung am 19.11.2015 (Vorlage-Nr. 2015/0676) hat der Schulausschuss des Rates der Stadt den ausführlichen Bericht der Verwaltung zur Situation der Grundschulen sowie der Hauptschulen im Stadtbezirk Herne-Mitte (Ortsteile Herne-Mitte und Herne-Süd) zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Einleitung schulorganisatorischer Maßnahmen beauftragt. Nachfolgend wird zunächst die aktuelle Ausgangslage noch einmal zusammenfassend beschrieben.

 

 

  1. Ausgangslage

 

Situation der Grundschulen und Hauptschulen (Ortsteile Herne-Mitte und Herne-Süd)

Der angesprochene Planungsbereich mit den Ortsteilen Herne-Mitte und Herne-Süd ist im Stadtbezirk Herne-Mitte gelegen und wird begrenzt im westlichen Bereich durch die BAB 43, im nördlichen Bereich durch die Bahnlinie, im östlichen Bereich durch die Stadtbezirksgrenze sowie im südlichen Bereich durch die Stadtgrenze. Im umrissenen Gebiet sind folgende Grund- und Hauptschulstandorte gelegen (Aufnahmerahmen laut Ratsbeschluss):

 

         Grundschule Berliner Platz (2,0-zügig)

         Grundschule Schulstraße (3,0-zügig)

         Grundschule Schillerschule (3,0-zügig)

         Grundschule James-Krüss (2,0-zügig)

         Grundschule Flottmannstraße (2,0-zügig)

         Grundschule Kath. Bergstraße (2,25-zügig)

         Hauptschule Hans-Tilkowski (3,0-zügig)

         Hauptschule Hölkeskampring (auslaufend).

 

Die demografische Entwicklung sowie ein geändertes Elternwahlverhalten haben in den zurückliegenden Jahren auch im dargestellten Planbereich zu schulorganisatorischen Veränderungen geführt. Die aktuelle Situation ist hier gekennzeichnet durch eine (weiterhin) ungesicherte Hauptschulentwicklung sowie eine Gebäudeinfrastruktur im Grundschulbereich, die aufgrund ihres Alters und baulichen Zustandes zeitnah erhebliche Investitionen an einzelnen Standorten erforderlich macht. Vor diesem Hintergrund ist es schulorganisatorisch sinnvoll und notwendig, den Gesamtbereich jetzt in seiner Entwicklung zu betrachten, Fehlinvestitionen zu vermeiden und Möglichkeiten einer strukturellen Neuorientierung abzuwägen. Dies auch mit Blick auf eine qualitative Weiterentwicklung der Schullandschaft.

 

Stand der Schulentwicklungsplanung / schulorganisatorische Maßnahmen aus den zurückliegenden Planungsjahren

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 10.12.2013 den Schulentwicklungsplan 2012 bis 2018 für die Sekundarstufen I und II (Teilplan Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen) beschlossen. Dieser legt die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung der Herner Schulstruktur in den kommenden Jahren fest, formuliert Grundsätze eines gemeinsamen Verständnisses, Handlungsempfehlungen sowie konkrete schulorganisatorische Maßnahmen. Bezogen auf die Hauptschulsituation im Stadtbezirk Herne-Mitte heißt es:

 

 

 

 

 

         Die Hauptschule Hölkeskampring wird zum Schuljahr 2014/2015 - 01.08.2014 - in der Weise aufgelöst, dass keine Eingangsklasse mehr aufgenommen wird. Die noch vorhandenen Klassen sollen am jetzigen Standort unterrichtet werden, solange dies unterrichtsorganisatorisch möglich ist.

         Der allgemeine Aufnahmerahmen der erweiterten Ganztagshauptschule Hans-Tilkowski wird ab dem Schuljahr 2014/2015 von 2 auf 3 Züge erweitert.

 

In der Umsetzung des schulorganisatorischen Maßnahmebeschlusses des Rates der Stadt vom 10.12.2013 befindet sich die Hauptschule Hölkeskampring aktuell in der Phase des Auslaufens. Im Schuljahr 2016/2017 werden noch Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 8 bis 10 unterrichtet. Eine unterrichtsorganisatorische Versorgung des letzten Jahrganges wird ab dem Schuljahr 2018/2019 problematisch. Eine Verlagerung der Klassenverbände an einen anderen Hauptschulstandort wird damit erforderlich. Bezogen auf den Gesamtkomplex des Schulzentrums Herne-Süd formuliert der Schulentwicklungsplan die Absicht, diesen als Schulstandort langfristig zu sichern.

 

Der Schulentwicklungsplan 2004 bis 2010 für die Herner Grundschulen ist im Folgezeitraum kontinuierlich fortgeschrieben worden; zuletzt in der Ausweitung der Prognoseannahmen bis zum Schuljahr 2015/2016. Auf dieser Grundlage wurde die Grundschulsituation in den Stadtbezirken beschrieben und weitreichende schulorganisatorische Handlungsempfehlungen formuliert. Für den Planungsbereich der Ortsteile Herne-Mitte und Herne-Süd war seinerzeit Handlungsbedarf unter Berücksichtigung der zu erwartenden Zügigkeiten sowie der Möglichkeiten zu einer standortbezogenen Klassenbildung abgeleitet worden. Entsprechend dem Beschluss des Rates der Stadt vom 21.06.2011 wurde die Grundschule Overwegstraße zum Schuljahr 2012/2013 in der Weise aufgelöst, dass keine Eingangsklasse mehr aufgenommen wurde.

 

 

  1. Aktualisierung der bisherigen Planungsaussagen / Prognosen

 

Der aktuelle Schulentwicklungsplan für die weiterführenden Schulen hat die Situation der Hauptschulen ausführlich beschrieben und hieraus die schulorganisatorischen Schlussfolgerungen gezogen. Zusammenfassend wurde ausgeführt, dass der seit Jahren anhaltende Schülerrückgang im Wesentlichen in einem geänderten Schulform-wahlverhalten der Eltern begründet ist und demografische Aspekte dabei nur eine untergeordnete Rolle spielen. Auch der Ausbau von zwei Hauptschulstandorten zu erweiterten Ganztagshauptschulen, der im Rahmen der Qualitätsoffensive Hauptschule der Landesregierung erfolgte, hat dieser Entwicklung nicht entgegenwirken können. Die Gesamtentwicklung in den Eingangsklassen aller Herner Hauptschulen wurde wie folgt beschrieben (hier fortgesetzt für die Schuljahre 2014/2015 und 2015/2016):

 

 

2006/07

2008/09

2010/11

2011/12

2012/13

2013/14

2014/15

2015/16

Schulen mit

Eingangsklassen

7

6

4

3

2

2

1

1

Schüler im

5. Jahrgang

224

217

125

94

96

50

52

28 + 5   VK

Zahl der

Eingangsklassen

11

11

8

5

4

2

2

1

Eingangsquote
(in %)

14,4

13,7

8,6

6,3

6,8

3,8

4,0

2,2

2013/14: Werte lt. Anmeldestand März 2013

2014/15 und 2015/2016: Werte lt. Schulstatistik

 

 

 

 

 

 

Im Schuljahr 2016/2017 (Stand: Ende 6/2016) stellen sich Schülerzahlen und Klassenbildung der Hans-Tilkowski-Hauptschule wie folgt dar:

 

Jg. 5

Jg. 6

Jg. 7

Jg. 8

Jg. 9

Jg. 10

gesamt

Schülerzahl (+VK*)

24+2

34+2

44+6

58+5

66+5

34

260+23

Klassenzahl          (jeweils ohne VK)

1

2

2

2

3

2

12 + 2 VK

VK: Vorbereitungsklasse

*3 SchülerInnen der VK sind  noch keiner Regelklasse zugeordnet. Perspektivisch sind in den Vorbereitungsklassen noch Plätze frei, die aufgrund der anhaltenden Zuwanderung voraussichtlich noch besetzt werden.

 

Die tatsächliche Entwicklung der Anmeldezahlen / Eingangsklassen zeigt, dass sich der Abwärtstrend auch der letzten aufnehmenden Hauptschule Hans-Tilkowski fortsetzt und selbst die seinerzeit auf niedrigstem Niveau angestellten Prognoseaussagen nicht erreicht werden können. Die Schülerzahlen und Klassenbildungen in den aufsteigenden Jahrgängen werden maßgeblich durch Seiteneinstiege (Zuwanderer bzw. aus anderen Schulformen) geprägt. Insgesamt kann der Schulstandort perspektivisch nicht als gesichert angesehen werden.

 

Für die Herner Grundschulen wurden die Prognoseannahmen zuletzt bis zum Schuljahr 2015/2016 fortgeschrieben. Nachfolgend ein kurzer Abgleich der seinerzeitigen Prognose für das Schuljahr 2015/2016 sowie der Ist-Zahlen laut Schulstatistik vom 15.10.2015, in welcher bereits die Auswirkungen der aktuellen Zuwanderungssituation deutlich werden.  Gesamtstädtisch ergibt sich bei den Schülerzahlen eine Abweichung von rd. + 3,6 %:

 

 

Schuljahr

Schüler der Jahrgangsstufe

Schüler

insges.

Zu bildende

Klassen 1-4

1

2

3

4

Prognose 2015/16

1.081

1.291

1.303

1.204

4.879

221

Ist

2015/16

1.219

1.366

1.240

1.229

5.054

218

Differenz

+138

+75

-63

+25

+175

-3

 

 

Auf der Grundlage der Schulstatistik 2015/2016 werden die Schülerzahlen nachfolgend bis zum Schuljahr 2021/2022 prognostiziert. Dabei wird für die jeweiligen Ein-schulungsjahrgänge die Zahl der geborenen Kinder zum 30.06.2016 zugrunde gelegt:

 

Grundschulen Stadtgebiet

 

Schul-                  jahr

Jahrgang 0                              laut FB 22                                  (Stand: 30.06.2016)

Schüler der Jahrgangsstufe

 

Schüler insges.

Zu bildende Klassen 1-4

 

 

1

2

3

4

 

 

IST 2015/16

1.303

1.219

1.366

1.240

1.229

5.054

210+8 VK

2016/17

1.269

1.200

1.358

1.317

1.225

5.100

216

2017/18

1.318

1.215

1.340

1.311

1.301

5.167

222

2018/19

1.361

1.275

1.357

1.292

1.296

5.220

225

2019/20

1.342

1.274

1.425

1.309

1.279

5.287

226

2020/21

1.307

1.225

1.421

1.373

1.293

5.313

229

2021/22

1.367

1.279

1.363

1.373

1.364

5.379

232

 

Für die gesamtstädtische Betrachtung ist festzustellen, dass im mittelfristigen Prognosezeitraum keine Schülerzahlenrückgänge mehr erkennbar sind.  Insgesamt sind deutlich steigende Schülerzahlen anzunehmen (+ 6,43 % bis 2021/22). Ursächlich sind hier die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Zuwanderung, welche weiter zu beobachten sind.

 

Nachfolgend werden die einzelnen Grundschulstandorte in den Ortsteilen Herne-Mitte und Herne-Süd unter den gleichen Annahmen näher betrachtet:

 

Grundschule Berliner Platz  (Ist 2015 = 205; Seiteneinsteiger 6/2016 = 4) 

Jahrgang

IST

IST

IST

Schülerzahlentwicklung

Saldo 2015-2021

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

absolut

in %

0 *

40

45

41

36

57

51

45

47

56

15

37

1

54

44

41

43

62

56

49

51

61

20

49

2

56

59

57

49

52

75

67

59

62

5

8

3

59

52

54

53

46

48

69

62

55

1

1

4

56

58

53

54

53

45

48

69

61

8

16

Jahrgang 1 bis 4

225

213

205

199

213

224

233

241

239

34

17

* Zahl der schulpflichtig werdenden Kinder

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Prognose geht davon aus, dass sich die Schülerzahlen der Grundschule Berliner Platz im Betrachtungszeitraum positiv entwickeln. Dabei bleibt eine Zweizügigkeit erhalten. Diese beschränkt die Aufnahmekapazitäten.

 

Grundschule Schulstraße (Ist 2015 = 163; Seiteneinsteiger 6/2016 = 28) 

Jahrgang

IST

IST

IST

Schülerzahlentwicklung

Saldo 2015-2021

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

absolut

in %

0 *

58

57

55

55

57

69

54

62

58

3

5

1

21

37

36

41

40

48

38

43

41

5

13

2

47

26

53

48

54

53

64

50

57

4

8

3

43

50

25

52

47

53

52

63

49

24

96

4

43

47

49

26

53

48

55

53

64

15

31

Jahrgang 1 bis 4

154

160

163

167

194

202

209

209

211

48

30

* Zahl der schulpflichtig werdenden Kinder

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die dreizügige Grundschule Schulstraße verliert deutlich Schülerinnen und Schüler an andere Grundschulen. Die veränderte Raumsituation (insbes. OGS) legt eine Reduzierung der Zügigkeit nahe. Bei insgesamt steigenden Schülerzahlen wird eine stabile 2-Zügigkeit vorhergesagt.

 

Grundschule James-Krüss-Schule (Ist 2015 = 189; Seiteneinsteiger 6/2016 = 1) 

Jahrgang

IST

IST

IST

Schülerzahlentwicklung

Saldo 2015-2021

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

absolut

in %

0 *

46

42

39

39

46

39

47

41

46

7

18

1

45

51

51

48

58

49

59

51

58

7

13

2

30

50

57

56

52

63

53

64

56

-1

-2

3

51

29

52

57

55

52

62

53

64

12

22

4

30

47

29

51

56

54

51

61

52

23

79

Jahrgang 1 bis 4

156

177

189

212

221

218

225

229

230

40

21

* Zahl der schulpflichtig werdenden Kinder

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Prognose geht davon aus, dass die James-Krüss-Schule die durch den Rat der Stadt beschlossene Zweizügigkeit bei steigenden Schülerzahlen weiterhin deutlich erreicht. Unter Berücksichtigung der ermittelten Eingangszahlen und -quoten ist die Klassenbildung weiterhin gesichert. Dabei begrenzt die Zügigkeit die Aufnahmekapazitäten.

 

 

Grundschule Flottmannstraße (Ist 2015 = 199; Seiteneinsteiger 6/2016 = 2) 

Jahrgang

IST

IST

IST

Schülerzahlentwicklung

Saldo 2015-2021

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

absolut

in %

0 *

33

45

39

40

37

38

40

37

44

5

13

1

48

39

53

39

40

41

43

40

47

-6

-11

2

55

50

41

55

41

41

43

45

41

0

0

3

55

56

50

41

56

41

42

43

45

-5

-10

4

45

54

55

50

41

55

41

41

42

-13

-23

Jahrgang 1 bis 4

203

199

199

185

178

178

169

169

175

-23

-12

* Zahl der schulpflichtig werdenden Kinder

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Für die Grundschule Flottmannstraße wird bei insgesamt abnehmenden Schülerzahlen ein Erhalt der Zweizügigkeit vorhergesagt.

 

Grundschule Schillerschule (Ist 2015 = 320; Seiteneinsteiger 6/2016 = 1) 

Jahrgang

IST

IST

IST

Schülerzahlentwicklung

Saldo 2015-2021

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

absolut

in %

0 *

62

36

45

50

44

49

52

50

57

12

27

1

81

75

79

78

76

84

90

86

98

19

24

2

82

85

81

85

84

81

90

96

92

11

14

3

81

81

79

78

81

80

78

87

92

13

16

4

78

79

81

78

77

80

79

77

86

5

6

Jahrgang 1 bis 4

322

320

320

319

318

325

337

346

368

48

15

* Zahl der schulpflichtig werdenden Kinder

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Prognose zeigt, dass sich die Schülerzahlen der Schillerschule auch zum Ende des Betrachtungszeitraumes noch auf hohem Niveau bewegen und die durchgehende 3-Zügigkeit bestehen bleibt. Diese begrenzt auch die Aufnahmekapazitäten. In einzelnen Jahren werden daher nicht alle Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden können. Die Schule wird auch von Eltern aus umliegenden Bereichen nachgefragt und weist somit regelmäßig Überhänge bei den Anmeldungen aus. Eine hohe Eingangsquote belegt dies nachdrücklich.

 

Kath. Grundschule Bergstraße (Ist 2015 = 224; Seiteneinsteiger 6/2016 = 0) 

Jahrgang

IST

IST

IST

Schülerzahlentwicklung

Saldo 2015-2021

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

absolut

in %

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1

53

56

57

57

58

60

59

59

60

3

5

2

64

54

56

58

58

59

61

60

60

4

7

3

53

60

54

54

56

56

57

59

58

4

7

4

55

53

57

52

52

54

54

55

57

0

0

Jahrgang 1 bis 4

225

223

224

221

224

229

231

233

235

11

5

 

Für die Kath. Grundschule Bergstraße wird ein Fortbestand der durchgehenden 2-Zügigkeit vorhergesagt. Als einzige Bekenntnisschule Hernes wird die Kath. GS Bergstraße von Eltern aus dem gesamten Stadtgebiet nachgefragt und weist regelmäßig Überhänge bei den Anmeldungen aus. Die Zügigkeit (derzeit 2,25-zügig) ist angesichts der Vorgaben der oberen Schulaufsicht sowie unter Berücksichtigung der räumlichen Situation auf 2,0 Züge anzupassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Zusammenfassung vorstehender Aussagen: Im Planungsbereich der Ortsteile Herne-Mitte und Herne-Süd stehen an den aktuell sechs Grundschulstandorten - bei notwendiger Reduzierung der Zügigkeiten an den Grundschulen Schulstraße und Kath. GS Bergstraße - insgesamt 13 Züge pro Jahrgang zur Verfügung. Die jeweiligen Zügigkeiten beschränken die Aufnahmekapazitäten, so dass an einzelnen Standorten nicht immer alle Anmeldungen berücksichtigt werden können. Bedingt durch die aktuelle Zuwanderung nimmt die Zahl der schulpflichtig werdenden Kinder auch im Planungsbereich Herne-Mitte / Herne-Süd zu. Betrachtet man die Gesamtstadt, ist im Zeitraum von Dezember 2013 bis Juni 2016 (also rd. 2 1/2 Jahre) folgende Veränderung feststellbar:

 

 

2016/17

2017/18

2018/19

2019/20

2020/21

2021/22

31.12.2013

1186

1198

1247

1226

-

-

31.01.2016

1269

1318

1361

1342

1325

1367

Differenz

+83

+120

+114

+116

+130

(seit 9/2014)

+113

(seit 9/2015)

 

Nachfolgend eine Betrachtung der zu erwartenden Eingangszahlen zu den ersten Klassen:

 

 

Schule

 

Zügigkeit

Schülerzahlprognose für die Klassen 1

2016

2017

2018

2019

2020

2021

GS Berliner Platz

2

43

62

56

49

51

61

GS Schulstraße

2

41

40

48

38

43

41

Gesamt:

4

84

102

104

87

94

102

GS James-Krüss-Schule

2

48

58

49

59

51

58

GS Flottmannstraße

2

39

40

41

43

40

47

Gesamt:

4

87

98

90

102

91

105

GS Schillerschule

3

78

76

84

90

86

98

GS Kath. Bergstraße

2

57

58

60

59

59

60

Gesamt

13

306

334

338

338

330

365

Eingangsklassen (je 25 SuS)

12,2

13,4

13,5

13,5

13,2

14,6

Eingangsklassen (je 26 SuS)

11,8

12,8

13,0

13,0

12,7

14,0

Eingangsklassen (je 27 SuS)

11,3

12,4

12,5

12,5

12,2

13,5

 

Die zur Verfügung stehenden 13 Züge können den gesamten Schulplatzbedarf im Zeitfenster bis 2020/2021 bei Eingangsklassen zwischen 25 und 27 Schülerinnen und Schülern je Klasse abdecken. Lediglich im letzten Planjahr 2021/22 ergibt sich bedingt durch die prognostischen Anmeldeüberhänge an den Grundschulen Schillerschule und Kath. GS Bergstraße eine Überzügigkeit, welche eine Umverteilung erforderlich macht.

 

 

  1. Beschreibung / Bewertung der Gebäudesituation / Infrastruktur

 

Hauptschulen im Stadtgebiet

Aktuell werden noch drei Hauptschulstandorte mit unterschiedlichen Ausgangssituationen betrieben, welche in die weiteren schulorganisatorischen Überlegungen einzubeziehen sind.

 

Die auslaufende Hauptschule Hölkeskampring ist im Schulzentrum Herne-Süd gelegen, welches insgesamt über eine hervorragende Infrastruktur mit Sport- und Schwimmeinrichtungen verfügt. Das Gebäude der Hauptschule soll im Rahmen des Stadtumbaus Herne-Mitte zukunftsorientiert weiterentwickelt werden zu einer zentralen, sozialraumorientierten Kinder- und Jugendeinrichtung. Die räumlichen Ressourcen sollen ferner genutzt werden, um den Grundschulstandort zu stärken und in Richtung 4-Zügigkeit auszubauen.

 

 

 

Der 10. Jahrgang der aufgelösten Gustav-Adolf-Schule und die Jahrgänge 9 / 10 der Melanchthonschule werden seit dem Schuljahr 2015/2016 gemeinsam an der Edmund-Weber-Straße  (ehemals Gustav-Adolf-Schule jetzt Melanchthonschule) beschult. Der Standort ist damit auslaufend bis zum Sommer 2017. Eine schulische Nachnutzung des 2-zügigen Hauptschulgebäudes wird angesichts der gesamten Gebäudesituation (Generalsanierung, Turnhalle, Lehrschwimmbecken) angestrebt.

 

Die Hans-Tilkowski-Schule im zentralen Bereich von Herne-Mitte ist die letzte noch aufnehmende Hauptschule im Stadtgebiet und bietet Platz für ein dreizügiges Hauptschulsystem. Dies entspricht der seinerzeitigen Festlegung. Allerdings kann der Standort angesichts der beschriebenen Schülerzahlenentwicklung nicht als gesichert angesehen werden. Im angelaufenen Schuljahr 2016/17 konnte im Rahmen der Anmeldesituation lediglich noch eine Eingangsklasse eingerichtet werden. Das Gebäude der Hans-Tilkowski-Schule wurde in den vergangen Jahren im Zuge des Ganztagsausbaues mit erheblichem Aufwand saniert und ausgestattet. In diesem Zusammenhang wurden u. a. IZBB-Fördermittel in Höhe von rd. 1,4 Mio. Euro in den Schulstandort eingebracht. Die damit vorhandene zentrale Infrastruktur soll für eine schulische Nutzung erhalten und gesichert werden.

 

Grundschulen in den Ortsteilen Herne-Mitte und Herne-Süd

Die Gebäude der sechs Grundschulen in den Ortsteilen Herne-Mitte und Herne-Süd sind unterschiedlichen Alters und weisen sehr unterschiedliche Ausstattungs- und Sanierungsstände auf.

 

Die Grundschule Schulstraße ist im Herner Zentrum gelegen und  besteht aus dem Hauptgebäude (Bj. 1895), einer Turnhalle (Bj. 1960) sowie zwei Pavillongebäuden (Bj. 1971/2007). Das Pavillongebäude aus dem Jahr 2007 wurde mit IZBB-Fördermitteln errichtet. Bei einer Aufgabe des Standortes für Schul- und Betreuungszwecke ist die Frage der Fördermittelrückzahlung in einer Größenordnung von rd. 390.000 Euro zu klären. Das Hauptgebäude weist aktuell einen Generalsanierungsbedarf von 100% auf, der im kurzfristigen Zeitfenster mit rd. 3,17 Mio. Euro beziffert wird.

Die Grundschule Berliner Platz im Herner Zentrum wurde 1902 erbaut. 1974 wurde das Raumangebot um einen Pavillon (ein Raum) erweitert. Im Jahr 2011 erfolgte nach einem Hausschwammbefall eine Ertüchtigung des Hauptgebäudes mit Blick auf eine mittelfristige Weiternutzung bis etwa 2019. Der Standort verfügt über keine eigenen Sporteinrichtungen. Die Bewertung des städtischen Gebäudemanagements geht davon aus, dass für das Schulgebäude weitergehend erheblicher Sanierungsbedarf zu erwarten ist:

 

    kurzfristig (rd. 563.000 Euro),

    mittelfristig (rd. 1,6 Mio. Euro) und

    langfristig (rd. 500.000 Euro) bei Nutzung über den Zeitraum 2020 hinaus.

Die James-Krüss-Schule wurde um die Jahrhundertwende erbaut und besteht aus einem Hauptgebäude (Bj. 1898) und einem OGS-Pavillon aus dem Jahr 1970 (kernsaniert 2003). Der Standort verfügt über keine eigenen Sporteinrichtungen. Das Raumangebot für den offenen Ganztag ist begrenzt. Das Hauptgebäude weist einen Generalsanierungsbedarf von 100% auf. Die Bewertung des städtischen Gebäudemanagements geht davon aus, dass ein erheblicher Sanierungsbedarf zu erwarten ist im kurzfristigen (rd. 900.000 Euro), mittelfristigen (rd. 630.000 Euro) und langfristigen (rd. 950.000 Euro) Zeitfenster.

Die Grundschule Flottmannstraße wurde im Jahr 1964 mit Pausenhalle und Aula sowie einer kombinierten Turn-/ Schwimmhalle  errichtet. Die Infrastruktur wurde ergänzt um eine Zweifachsporthalle (1989) sowie eine Außensportanlage (1994). Der Gebäudekomplex bietet gute Grundvoraussetzungen für eine barrierefreie Erschließung. Die Schule befindet sich in einem Schulzentrum gemeinsam mit der aktuell auslaufenden Hauptschule Hölkeskampring. Der Standort bietet - wie eingangs beschrieben - insgesamt Potenzial für eine Weiterentwicklung. In seiner letzten Gebäudeanalyse war das GMH von einem kurz- bis mittelfristigen Instandhaltungs-/ Sanierungsbedarf für das Hauptgebäude von rd. 670.000 Euro ausgegangen. Das Gebäude sollte energetisch aufgerüstet und barrierefrei erschlossen werden. Für die kombinierte Turn-/ Schwimmhalle muss von einem Generalsanierungsbedarf ausgegangen werden. Die Maßnahmen sind insgesamt Gegenstand der aktuellen Stadtumbau- und Investitionsprogramme.

Die Grundschule Schillerschule wurde im Jahr 1965 errichtet und verfügt über eine Aula sowie einen neu errichteten OGS-Pavillon. 1978 wurde die Infrastruktur um eine Turnhalle ergänzt. Der Standort wurde 2003/2004 generalsaniert. Maßnahmen zum Brandschutz befinden sich aktuell in der Umsetzung.

 

Die Katholische Grundschule an der Bergstraße wurde 1886 errichtet und kontinuierlich instandgesetzt und erweitert. Ein Instandhaltungsstau ist nicht festzustellen. Das Hauptgebäude wurde 2003 um einen Pavillon mit vier Klassen ergänzt. Im Jahr 2006 erfolgte die Errichtung eines OGS-Pavillons. Der Schulstandort verfügt zwar nicht über eigene Sportstätten, ist jedoch im Nahbereich unterschiedlicher Einrichtungen gelegen (Süd-Pool, Sportplatz Herne-Süd, Schulzentrum Herne-Süd).

 

 

  1. Schulorganisatorische Maßnahmen

 

Die beschriebenen Rahmenbedingungen lassen mit Blick auf die Entwicklung der einzelnen Standorte (Infrastrukturbewertung, Investitionsbedarfe, Zukunftssicherung) schul-organisatorische Handlungsbedarfe erkennen, denen - nicht zuletzt zur Vermeidung von Fehlinvestitionen - zeitnah begegnet werden soll. Gleichzeitig sollen damit Möglichkeiten einer qualitativen Weiterentwicklung genutzt werden. Konkret werden folgende schul-organisatorischen Maßnahmen für den Planungsbereich der Ortsteile Herne-Mitte / Herne-Süd formuliert:

 

  1. Die letzte im Stadtgebiet noch aufnehmende Hauptschule Hans-Tilkowski wird zum Schuljahr 2017/2018 an den Standort der jetzigen Hauptschule Melanchthon verlegt. Dabei wird der Aufnahmerahmen entsprechend der dargestellten Entwicklung auf eine Zweizügigkeit begrenzt. Damit kann eine schulische Folgenutzung des 2017 frei werdenden Schulgebäudes im Stadtbezirk Eickel gesichert werden. Dieses verfügt über ein gut ausgebautes Raumprogramm für ein zweizügiges Hauptschulsystem. Gleichzeitig kann für das Schulgebäude der Hans-Tilkowski-Hauptschule im Stadtbezirk Herne-Mitte eine zukunftsorientierte Schulentwicklung betrieben werden.

 

  1. Im Schuljahr 2017/2018 werden an der auslaufenden Hauptschule Hölkeskampring noch fünf Klassenverbände der Jahrgänge 9 und 10 beschult. Entsprechend dem vorliegenden Beschluss verbleiben diese am Standort, solange dies unterrichtsorganisatorisch möglich ist. Eine unterrichtsorganisatorische Versorgung des letzten Jahrganges 10 ab dem Schuljahr 2018/2019 kann aufgrund der dann zu geringen Schülerzahl nicht mehr gesichert werden. Eine Verlagerung der letzten beiden Klassenverbände der Jahrgangsstufe 10 an die Hans-Tilkowski-Hauptschule (dann im Stadtbezirk Eickel) ist damit erforderlich.

 

  1. Die im Herner Zentrum gelegenen Schulgebäude der Grundschulen Berliner Platz und Schulstraße werden perspektivisch aus der schulischen Nutzung genommen. Bereits zum Schuljahr 2017/2018 erfolgt die schulorganisatorische Zusammenfassung der beiden Schulen zu einem Verbund (GS Berliner Platz als Hauptstandort und GS Schulstraße als Teilstandort). Zum Schuljahr 2018/2019 erfolgt die Verlagerung der beiden Standorte in das nahe gelegene Schulgebäude an der Neustraße (jetzt Hans-Tilkowski-Schule). Mit den Schulen wurde ein Raumprogramm für ein insgesamt vierzügiges Grundschulsystem mit ausreichendem offenem Ganztagsangebot erarbeitet.

 

 

 

 

  1. Das im Nahbereich des Schulzentrums Herne-Süd gelegene Gebäude der Grundschule James-Krüss-Schule wird aus der schulischen Nutzung genommen. Die Grundschulen Flottmannstraße und James-Krüss werden zum Schuljahr 2017/2018 im jetzigen Schulzentrum Herne-Süd schulorganisatorisch zusammengelegt. Dies erfolgt in der Form einer Neuerrichtung einer Grundschule.

 

  1. Die Schulstandorte Schillerschule und Kath. Grundschule an der Bergstraße sollen im Planungsbereich erhalten und gesichert werden. Dabei ist für die Schillerschule weiterhin von einer Dreizügigkeit gemäß festgelegtem Aufnahmerahmen auszugehen. Die Zügigkeit der Kath. Grundschule an der Bergstraße (derzeit 2,25) soll entsprechend dem Beschluss der Schulkonferenz sowie den Vorgaben des Landes auf eine Zweizügigkeit verändert werden.

Bei der Festlegung der Zügigkeiten ist zu beachten, dass das Schulgesetz hier keine Bandbreiten vorsieht. Die Zügigkeitsfestlegung betrifft immer alle Jahrgänge einer Schule und ist eindeutig und ganzzahlig vorzunehmen. Beschlüsse wie z. B. „drei bis vier Züge“ oder „2,5 Züge“ sind nicht mehr genehmigungsfähig, da sie auslegungsfähig sind. Insoweit ist eine Anpassung im Sinne einer rechtlichen Eindeutigkeit erforderlich. Da die Kath. Grundschule Bergstraße im abgelaufenen Schuljahr drei Klassen entlassen hat und nur zwei neue Eingangsklassen gebildet hat besteht aktuell eine durchgehende Zweizügigkeit. Die Schulkonferenz hat mit Blick auf die räumliche Situation um Neufestlegung der Zügigkeit zum jetzigen Zeitpunkt gebeten. Dies verschafft der Schule die nötige Rechtsicherheit mit Blick auf das nächste Anmeldeverfahren.

 

Mit der Umsetzung der vorangestellten schulorganisatorischen Maßnahmen wird sich die Zahl der Grundschulen im Planungsbereich der Ortsteile Herne-Mitte / Herne-Süd von sechs auf vier reduzieren. Die Gesamtkapazität von 13 Zügen bleibt dabei erhalten. Insoweit geht es nicht um den Abbau von Platzkapazitäten sondern um eine zukunftsorientierte Standortausrichtung. Die dargestellten Prognoseannahmen berücksichtigen die aktuellen Entwicklungen im Zuwanderungsbereich. Allerdings sind alle Annahmen hierzu nach wie vor mit großer Unsicherheit behaftet. Ende Juni 2016 haben die Herner Grundschulen eine aktuelle Gesamtzahl von 327 Schülerinnen und Schülern mit Seiteneinsteigerstatus gemeldet. Obwohl die große Flüchtlingswelle abgeflacht ist, bleibt diese Größenordnung beständig in Bewegung. Verstärkte Zuzüge aus anderen Bundesländern, Familiennachzüge sowie Zuzüge aus dem EU-Ausland sind nur schwer zu prognostizieren und werden hier weiter Einfluss nehmen. 

 

 

  1. Raumprogramm /-angebot sowie zu erwartende Anpassungs-/ Umbau-/ Renovierungs-investitionen; finanzwirtschaftliche Relevanz

 

Durch die Zusammenfassung von jeweils zwei Grundschulen werden im Planungsbereich zwei neue vierzügige Grundschulsysteme entstehen. Für diese wurden unter Berücksichtigung der jeweiligen Standortsituation konkrete Raumprogramme erarbeitet. Hierbei wurden in Planungsgruppen entsprechende Überlegungen angestellt unter Beteiligung der Schulen (Schulleitung, LehrerInnen, Eltern, VertreterInnen der OGS). Unter Mitwirkung von GMH und Schulverwaltung wurden die jeweiligen Planungen durch ein Architekturbüro konkretisiert. Nachfolgend werden die erarbeiteten Raumprogramme sowie die damit verbundenen Umgestaltungsmaßnahmen dargestellt. Dabei wird unter Berücksichtigung des Aufnahmerahmens von vier Parallelklassen folgender grundsätzlicher (ggf. bedarfsabhängiger) Raumbedarf zu Grunde gelegt:

 

    16 Klassenräume (analog dem alten Musterraumprogramm)

    4 Mehrzweckräume (analog dem alten Musterraumprogramm)

    1 Informatikraum

    Forum (Aula  bzw. Pausenhalle)

    zusätzlicher Raumbedarf für die Offene Ganztagsschule

    zusätzlicher Raumbedarf für Differenzierung / Förderung (Inklusion, Sprachförderung etc.)

    Räume für Schulleitung, Lehrkräfte, Verwaltung und Lehrmittel

    Sportstättenangebot.

 

Die jeweils erarbeiteten Raumprogramme beschreiben die räumliche Situation, die nach Abschluss der baulichen Maßnahmen erreicht werden soll und stellt diese einem grundsätzlichen Raumbedarf gegenüber. Hierbei ergeben sich in Teilbereichen räumliche Überhänge bzw. Fehlbestände, die sich aus der Planung im Bestand ergeben.

 

  1. Grundschulstandort Neustraße (aktuell HS Hans-Tilkowski)

 

a)   Raumprogramm nach Umbau / Bewertung

Das Raumprogramm für den Grundschulstandort Neustraße ist der Sitzungsvorlage als Anlage 1 a) beigefügt. Dieses wird ergänzt durch das detaillierte Umnutzungskonzept – Anlage 1 b) –, welches die Nutzungsänderungen sowie die jeweiligen baulichen und ausstattungsbezogenen Maßnahmen beschreibt. Die Grundrisspläne – Anlage 1 c) – beschreiben die Raumanordnung sowie die baulichen Maßnahmen (gelb = Abriss; rot = Neuerrichtung).

 

Zusammenfassend wird das neue Raumprogramm wie folgt beschrieben / bewertet:

-          Der aktuelle Raumbestand im Gebäude Neustraße weist eine Reihe kleiner Räume auf, welche für eine grundschulgerechte Unterrichtsraumnutzung nicht geeignet sind. Entsprechende Raumgrößen werden durch die dargestellten Umbauten im Bestand erreicht. Konzeptionell sticht heraus, dass dabei fast durchgehend jeweils kleinere Differenzierungsräume den Klassenräumen zugeordnet werden konnten und damit weitgehende Förderoptionen eröffnet werden. Zusätzliche Klassenräume werden durch den Rückbau von Fachräumen (schwerpunktmäßig zwei NW-Räume) gewonnen, deren Einrichtung in anderen Ausstattungsprojekten verbaut wird. Grundschulgerechte Fachraumausstattung (insbesondere der Informatikraum sowie der Hauptteil der Lehrküche) bleiben erhalten.

 

-          Der zentrale OGS-Bereich befindet sich idealerweise im Erdgeschoss. Die Küchensituation ist weitgehend vorhanden und wird weiter genutzt. Die Gruppenraumsituation wird durch ein großzügiges Mehrzweckraumangebot unterstützt.

 

-          Ein separates Forum (Aula oder geschlossene Pausenhalle) ist nicht vorhanden. Als Veranstaltungsfläche wird insbesondere der neu zu schaffende Mehrzweckbereich im Erdgeschoss (rd. 98 qm) zu nutzen sein. Alternativ kann die Turnhallenfläche einbezogen werden.

 

-          Die WC-Situation wird im gesamten Gebäude den aktuellen Notwendigkeiten angepasst. Insbesondere wird die im Kellergeschoss gelegene und ohnehin sanierungsbedürftige WC-Großanlage für Mädchen und Jungen in das Erdgeschoss verlegt.

 

-          Für den Sportunterricht steht am Standort Neustraße eine Turnhalleneinheit zur Verfügung. Bei Erhalt der Turnhalle der jetzigen Grundschule Schulstraße könnte hier weitergehender Bedarf gedeckt werden.

 

-          Im Rahmen der Gesamtmaßnahme werden notwendige Renovierungsmaßnahmen (Anstrich, ggf. Anpassung alter Beleuchtung, Sanitäranlagen etc.) in allen Räumen und Fluren durchgeführt.

 

-          Das Erdgeschoss wird im Zuge der baulichen Maßnahmen über eine Rampe barrierefrei erschlossen. Dort wird auch eine behindertengerechte WC-Anlage eingebaut. Eine weitergehende barrierefreie Erschließung der Obergeschosse ist im Rahmen der Umgestaltungsmaßnahmen nicht vorgesehen. Eine solche muss unter Berücksichtigung der gesamten Gebäudesituation bzw. baulichen Rahmenbedingungen als schwierig und aufwendig beurteilt werden.

 

-          Die Gestaltung der Außenanlagen ist nicht grundschulgerecht. Diese ist Gegenstand des Handlungskonzeptes „Stadtumbau Herne-Mitte“, in dessen Rahmen die Aufwertung und Stadtteilöffnung von Schulhöfen als Ziel benannt ist. Unter Beteiligung der Schulen ist eine Ausbauplanung – beginnend im zweiten Halbjahr 2016 – zu erstellen. Diese wird dann Gegenstand einer separaten Beteiligung der bürgerschaftlichen Gremien sein. Der Ausbau ist für das erste Halbjahr 2018 geplant, so dass eine Fertigstellung zum Schuljahresbeginn 2018/2019 gesichert werden kann.

 

b)   Investitionsbedarfe / finanzwirtschaftliche Relevanz

Für die Realisierung / Umsetzung des dargestellten Umnutzungskonzeptes werden für die Finanzplanungsjahre 2017 und 2018 folgende investive Haushaltsmittel veranschlagt:

 

-          2017(Umbau-) Baukosten=400.000 Euro

-          2018(Umbau-) Baukosten=800.000 Euro (VE bereits in 2017)

-          2018    Einrichtungskosten  =      30.000 Euro (VE bereits in 2017)

-          Gesamtkosten=       1.230.000 Euro

 

c)   Zeitplanung

-          zum 01.08.2017= Umzug der HS Hans-Tilkowski nach Eickel

-          zum 01.08.2017= Grundschulverbund (zwei Standorte) im Schuljahr 2017/2018

-          im Schj. 2017/2018= Realisierung des räumlichen Umnutzungskonzeptes

-          im Schj. 2017/2018= Gestaltung der Außenanlagen

-          31.07.2018= Abschluss aller Umgestaltungsmaßnahmen

-          zum 31.07.2018= Auflösung des Grundschulverbundes

-          zum 01.08.2018= Verlegung der beiden Teilstandorte in das Gebäude Neustraße.

 

  1. Grundschulstandort Jean-Vogel-Straße (aktuell Schulzentrum Herne-Süd)

 

a)   Raumprogramm nach Umbau / Bewertung

Das Raumprogramm für den Grundschulstandort Jean-Vogel-Straße ist der Sitzungsvorlage als Anlage 2 a) beigefügt. Dieses wird ergänzt durch das detaillierte Umnutzungskonzept – Anlage 2 b) –, welches die Nutzungsänderungen sowie die jeweiligen baulichen und ausstattungsbezogenen Maßnahmen beschreibt. Die Grundrisspläne – Anlage 2 c) – beschreiben die Raumanordnung sowie die baulichen Maßnahmen (gelb = Abriss; rot = Neuerrichtung).

 

Zusammenfassend wird das neue Raumprogramm wie folgt beschrieben / bewertet:

-          In die Ausgestaltung des Raumprogramms wurden die bereits heute durch die Grundschule Flottmannstraße genutzten Raumressourcen vollständig einbezogen. Ergänzt werden diese durch aktuell noch in Hauptschulnutzung befindliche Räume in den Gebäudeteilen parallel zur Ingeborgstraße und der Jean-Vogel-Straße sowie auf dem Schulgelände (Pavillongebäude). Lediglich der Gebäudeblock parallel zum Hölkeskampring  wird künftig primär nicht mehr schulisch genutzt. Im Rahmen der Konzeptionierung der über den Stadtumbau Herne-Mitte geplanten sozialraum-orientierten städtischen Einrichtung werden Kooperationen und Vernetzungen allerdings ausdrücklich mitgedacht.

 

-          Das Raumkonzept sieht eine jahrgangsbezogene Anordnung der insgesamt 16 Klassenräume im 1. und 2. Obergeschoss vor. Je Etage stehen zwei Differenzierungsräume sowie ein Mehrzweckraum zur Verfügung. Dem Defizit im Bereich der Differenzierungsräume steht insgesamt ein positives Angebot bei den Mehrzweckräumen gegenüber. Die bisherige Aula im 2. Obergeschoss wird zu zwei Klassenräumen umgebaut, die Pausenhalle im Erdgeschoss übernimmt die Funktion des Forums bzw. einer multifunktionalen Veranstaltungsfläche. Die im Untergeschoss befindliche Lehrküche soll im Jahr 2018 nach dem Auszug der Hauptschule rückgebaut werden zugunsten eines Werkraumes sowie eines multifunktionalen Mehr-zweckbereiches.

 

-          Die OGS ist mit der Ausgabeküche sowie den Speiseräumen aktuell im Pavillongebäude Ecke Jean-Vogel-Straße / Ingeborgstraße (ehemaliger Schulkindergarten) untergebracht. Die vorhandenen Küchen- und Speiseraumkapazitäten sind bei steigender Teilnehmerzahl nicht ausreichend. Im Rahmen der Raumprogrammgestaltung wurde daher der zentrale Bereich der OGS mit Ausgabe- und Spülküche, Speiseräumen (rd. 90 Plätze) und Gruppenräumen in den eingeschossigen Gebäudeblock parallel zur Jean-Vogel-Straße verlegt. Im Zuge der Umgestaltung wird der Gebäudeteil energetisch aufgewertet (Dach, Fenster, Türen). Die bisherigen OGS-Räume im ehemaligen Schulkindergarten ergänzen das OGS-Raumangebot.

 

-          Das Raumangebot für den Bereich Schulleitung, Verwaltung und Lehrerarbeitsplätze ist mit der Vergrößerung des Grundschulsystems nicht mehr ausreichend. Der zusätzliche Raumbedarf wird im Erdgeschoss unter Einbeziehung der bisherigen OGS-Gruppenräume abgedeckt. Dort konzentriert sich dann der Verwaltungsbereich der Schule.

 

-          Das Schulgebäude der Grundschule ist – abgesehen von aktuellen Brand-schutzmaßnahmen (Fluchttreppen, Notausgänge) – auch Gegenstand des Maßnahmepaketes aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG). Über dieses werden am Standort mit einem Volumen von rd. 1,2 Mio. Euro energetische Aufwertungen (insbesondere Dachsanierung) und Maßnahmen zur barrierefreien / behindertengerechten Erschließung bzw. Ausstattung durchgeführt. Vorgesehen ist die Herstellung der Barrierefreiheit für das Hauptgebäude (behindertengerechter Aufzug, Durchlässigkeit im Gebäude, rollstuhlgerechte Eingänge). Darüber hinaus soll der neue OGS-Trakt aus den Inklusionsmitteln 2017 (16.000 Euro) barrierefrei erschlossen werden.

 

-          Die WC-Situation wird den aktuellen Notwendigkeiten angepasst. Hierbei stehen folgende Überlegungen im Vordergrund:

    Das vorhandene Pausen-WC im Erdgeschoss wird aus Mitteln des KInvFG sowie der Schulinfrastruktur vollständig umgebaut. Es entsteht eine Toilettenanlage für Mädchen und Jungen sowie für Lehrkräfte. Ein Behinderten-WC ergänzt das Angebot.

    In den beiden Obergeschossen werden aus den Mitteln des KInvFG Toilettenanlagen jeweils für Schülerinnen und Schüler geschaffen. Behindertengerechte WC- und Sanitärbereiche (Dusche, Wickelmöglichkeit) werden baulich vorbereitet und aus den Mitteln der Schulinfrastruktur ausgebaut.

    Im neuen OGS-Bereich wird im Rahmen der Gesamtmaßnahme aus den Mitteln der Schulinfrastruktur eine WC-Anlage für Schülerinnen und Schüler sowie das OGS-Personal geschaffen. Ferner ist ein behindertengerechtes WC geplant (Inklusionsmittel 2017 = 19.000 Euro).

 

-          Mit den vorstehenden Maßnahmen kann ein Schulstandort weiterentwickelt werden, welcher weitreichenden Ansprüchen einer Barrierefreiheit und behindertengerechten Ausstattung genügt. Beim Ausbau der Außenflächen sind diese Überlegungen fortzusetzen. Dies eröffnet insgesamt Möglichkeiten zum Ausbau des inklusiven Schulangebotes. Darüber hinaus hat sich die Grundschule Flottmannstraße bereits in der Vergangenheit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation zugewandt. Im Schuljahr 2016/2017 werden zwei SchülerInnen mit einer Hörbeeinträchtigung unterrichtet. Diese benötigen – abgesehen von persönlichen Hilfsmitteln – eine schallarme Lernumgebung, welche u. a. durch bauliche Maßnahmen (Akustikdecken, schallabsorbierende Raumelemente etc.) erreicht werden kann. Beim Umbau des OGS-Bereiches wird dies mitgedacht. Darüber hinaus wird aktuell ein Klassenraum als Pilotprojekt ausgestattet und soll als Vorlage für weitere Maßnahmen (z. B. Ausstattung eines Klassenraumes je Zug) dienen. Perspektivisch ist anzudenken, den Schulstandort als Schwerpunkteinrichtung für den Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation festzulegen. Damit können Investitionen in diesem Bereich zielgerichtet und konzentriert eingesetzt werden.

 

-          Im Rahmen der Gesamtmaßnahme werden notwendige Renovierungsmaßnahmen (Anstrich, ggf. Anpassung alter Beleuchtung, Sanitäranlagen etc.) in den Unterrichtsräumen durchgeführt.

 

-          Der Schulstandort verfügt über ein hervorragendes Sportstättenangebot bestehend aus

    Zweifachsporthalle (22 x 45 m),

    Einfachturnhalle (12 x 24 m),

    Lehrschwimmbecken (6 x 12 m),

    Außensportanlage (Kleinspielfeld, Laufbahn, Sprunggrube),

welches auch von umliegenden Schulen mitgenutzt wird und zu erhalten ist. Die kombinierte Turn- und Schwimmhalle weist einen Generalsanierungsbedarf auf. Die Maßnahme ist Gegenstand des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Herne-Mitte.

 

-          Der Schulstandort Herne-Süd verfügt über einen großzügigen Außenbereich (Schulhof, Spielbereich, Sportflächen). Eine Aufwertung und Stadtteilöffnung der Gesamtfläche ist Gegenstand des Handlungskonzeptes „Stadtumbau Herne-Mitte“. Eine Ausbauplanung ist zu gegebener Zeit unter Beteiligung der Schule zu erstellen. Auf der Zeitachse ist die Maßnahme im Kontext mit dem Ausbau der am Standort geplanten sozialraumorientierten städtischen Einrichtung sowie der Mittelbereitstellung aus dem Stadtumbauprojekt zu sehen. Eine Umsetzung der Schulhofneugestaltung ist ab 2019 realistisch.

 

b)   Investitionsbedarfe / finanzwirtschaftliche Relevanz

Für die Realisierung / Umsetzung des dargestellten Umnutzungskonzeptes werden für das Finanzplanungsjahr 2017 folgende investive Haushaltsmittel veranschlagt:

 

-          2017(Umbau-) Baukosten=825.000 Euro

-          2017    Einrichtungskosten  =      75.000 Euro

-          Gesamtkosten=       900.000 Euro

 

c)   Zeitplanung

-          im Schj. 2016/2017= Realisierung des räumlichen Umnutzungskonzeptes

-          zum 31.07.2017= Abschluss aller Umgestaltungsmaßnahmen im Gebäude

-          zum 01.08.2017 = Neuerrichtung der Grundschule durch Zusammenlegung

-          Schuljahr 2017/2018= HS Hölkeskampring hat noch 3 Klassen + VK (rd. 120 Kinder)

-          31.07.2018= der letzte Jahrgang 10 der HS verlässt das Gebäude

-          Ende 2018= geplanter Baubeginn Stadtumbau „Integrierte städt. Einrichtung“ 

-          ab 2019= geplanter Baubeginn Stadtumbau „Schulhofgestaltung“.

 

 

  1. Schulwegesituation

 

Verlegung der Hauptschule Hans-Tilkowski in den Stadtbezirk Eickel

Mit der Verlegung der letzten im Stadtgebiet noch aufnehmenden Hauptschule Hans-Tilkowski in den Stadtbezirk Eickel wird sich die Schulwegesituation deutlich verändern. Festzustellen ist, dass bereits heute ein nicht unerheblicher Anteil der Schülerinnen und Schüler der Hans-Tilkowski-Hauptschule in den Stadtbezirken Wanne und Eickel wohnhaft ist. Für diese werden sich die Schulwege tendenziell verkürzen. Für die Schülerinnen und Schüler aus den Stadtbezirken Herne-Mitte und Sodingen werden sich längere Schulwege ergeben. 

 

Der künftige Schulstandort an der Edmund-Weber-Straße befindet sich zwar eher in einer örtlichen Randlage, ist aber aus dem gesamten Stadtgebiet gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden:

 

 

 

         Vom Herner Bahnhof aus ist der Standort an der Edmund-Weber-Straße mit der Linie 390 in 25 Minuten erreichbar. Die Haltestelle Eickeler Bruch ist etwa drei Minuten Fußweg von der Schule entfernt. Der Bus fährt tagsüber aktuell im 20-Minuten-Takt; stündlich um 08, 28 und 48 Minuten nach jeder vollen Stunde. Zum Schulbeginn fahren zusätzlich Einsatzwagen auch um 07.18 Uhr und um 07.43 Uhr. Etwa 50 Schülerinnen und Schüler der Realschule an der Burg nutzen ebenfalls diese günstige Verkehrsanbindung in Richtung Eickel. Die Rückfahrt mit dem Bus kann stündlich 07, 27 und 47 Minuten nach jeder vollen Stunde angetreten werden, zur Stoßzeit ab 13.00 Uhr wird zusätzlich ein Einsatzwagen um 13.37 Uhr eingesetzt.

         Vom Hauptbahnhof Wanne-Eickel fährt die Linie 368 alle 20 Minuten (Taktung 04, 24, 44) in Richtung Eickel und erreicht die Haltstelle Eickeler Bruch nach 10 Minuten Busfahrt.

 

Grundschulstandort an der  Neustraße

Der künftige Grundschulstandort an der Neustraße ist im zentralen Innenstadtbereich gelegen und aus allen Richtungen des Einzugsbereiches fußläufig gut zu erreichen. Die jetzigen Grundschulen Schulstraße und Berliner Platz befinden sich im Nahbereich (ca. 400 m bzw. 500 m entfernt). Legt man die alten Schulbezirksgrenzen zugrunde, nimmt der Schulstandort an der Neustraße eine zentrale Position im Rahmen der seinerzeitigen Grenzziehung ein. Die Schulwege ändern sich für die Schülerinnen und Schüler aus dem Einzugsgebiet insoweit künftig nur unwesentlich.

 

Grundschulstandort an der Jean-Vogel-Straße

Die Zusammenlegung der Grundschulen James-Krüss und Flottmannstraße erfolgt im Gebäude des jetzigen Schulzentrums Herne-Süd. Eine Veränderung der Schulwegesituation ergibt sich damit nur für die Schülerinnen und Schüler der James-Krüss-Schule. Dabei verfügt der Grundschulstandort an der Jean-Vogel-Straße über eine verkehrstechnisch zentrale Lage und ist lediglich rd. 550 m Fußweg von der James-Krüss-Schule entfernt. Auch im künftigen Einzugsbereich der Schule von Herne-Süd bis Altenhöfen nimmt der Standort eine zentrale und fußläufig gut zu erreichende Position ein.

Festzustellen ist, dass der aktuelle Einzugsbereich der James-Krüss-Schule weit über den seinerzeitigen Schulbezirk hinausgeht. Die Schule wird deutlich von Schülerinnen und Schülern aus den Bereichen Herne-Mitte und Herne-Süd besucht, für welche die James-Krüss-Schule bei der Schulwahl nicht die nächstgelegene Schule gewesen ist. Die Fußwege werden sich entsprechend der Wohnsituation unwesentlich verlängern bzw. verkürzen.

Aus dem Bereich Constantin besuchen nur wenige Schülerinnen und Schüler (aktuell 11) die James-Krüss-Schule. Dies deutet darauf hin, dass der überwiegende Teil der Kinder aus diesem Ortsteil eine andere Schule – vornehmlich in Richtung Herne-Mitte – wählt. Der Schulweg wird sich für Schülerinnen und Schüler aus Constantin zum Schulstandort Jean-Vogel-Straße entsprechend verlängern. Der kürzeste Schulweg aus diesem Bereich dauert von der Haltestelle Kronenstraße aus ca. 17 Minuten. Die Buslinie 333 fährt alle 20 Minuten bis zur Haltestelle Krankenhaus Wiescherstraße (Fahrzeit 3 Minuten), von dort sind es rund 1.000 m Fußweg über die Düngelstraße, Altenhöfener Straße und den Hölkeskampring bis zur Grundschule Jean-Vogel-Straße. Ein Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten (Schokoticket) besteht grundsätzlich ab einer Schulweglänge von insgesamt 2,0 km.

 

  1. Beteiligungsverfahren

 

Bisheriges Beteiligungsverfahren (Elterninfo, Schulleitungen, Lehrerkonferenzen)

Die Schulleitungen der betroffenen Schulen sind im Vorfeld über die grundlegenden Planungen des Schulträgers informiert worden. Hierbei wurde vereinbart, dass die Lehrerkonferenzen im Rahmen der Beteiligung vorab durch die Schulleitungen informiert und zeitnah Lehrerkonferenzen unter Mitwirkung von unterer Schulaufsicht und Schulträger einberufen werden. Parallel wurden die Eltern zu Informationsveranstaltungen eingeladen, um so eine breite Beteiligung zu gewährleisten und die Möglichkeit zu eröffnen, im Vorfeld der formellen Mitwirkung Anregungen zu geben und Fragen zu klären. Die Lehrerkonferenzen und Eltern-Informationsveranstaltungen wurden unter Beteiligung der unteren Schulaufsicht im Zeitraum vom 27.10. bis 05.11.2015 durchgeführt. Die Erstberatung im Schulausschuss hat sich am 19.11.2015 daran angeschlossen.

 

Wie im Vorfeld vereinbart wurden im Grundschulbereich Arbeitsgruppen zur Konkretisierung der jeweiligen Raumplanungen eingerichtet unter Beteiligung der Schulen (Schulleitung, LehrerInnen, Eltern, Vertreterinnen der OGS) sowie von Schulverwaltung, GMH und Architekturbüro. Die Arbeitsgruppen haben sich im Zeitfenster von Dezember 2015 bis März 2016 bei Begehungen und Arbeitsgruppensitzungen über das künftige Raumprogramm der Grundschulen Neustraße und Jean-Vogel-Straße verständigt und ein jeweils abgestimmtes Raumprogramm entwickelt. Parallel unterstützt und moderiert die untere Schulaufsicht gemeinsam mit der oberen Schulaufsicht seit Dezember 2015 den Prozess des Zusammenwachsens der Grundschulen. Ergebnis wird u.a. ein pädagogisches Konzept für die zusammengeschlossenen Schulen sein, in dem erfolgreiche Ansätze weitergeführt und neue gute Ideen aufgenommen werden. 

 

Die Schulkonferenzen haben im Rahmen des formellen Mitwirkungsverfahrens folgende Stellungnahmen abgegeben:

 

Schulkonferenzbeschluss der Hauptschule Hans-Tilkowski-Schule vom 04.12.2015 (Anlage 3)

Der Verlegung der Hans-Tilkowski-Schule in das Gebäude der auslaufenden Hauptschule Melanchthon zum Schuljahr 2017/2018 wird seitens der Schulkonferenz zugestimmt. Die Schulkonferenz bittet um Unterstützung

         bei der Überprüfung, inwieweit die HCR durch zusätzliche Einsatzbusse zu Stoßzeiten am Morgen und nach Unterrichtssende für ausreichende Kapazitäten von bzw. nach Herne-Mitte sorgen kann und

         bei der Frage der Bildung einer Eingangsklasse, sofern die erforderliche Mindestzahl von 18 Schülerinnen und Schülern zunächst nicht erreicht wird.

 

Stellungnahme der Schulverwaltung: Die Frage der Kapazitätenauslastung des ÖPNV zu genannten Stoßzeiten wird unter Berücksichtigung der Gesamtsituation gemeinsam mit Schulleitung und Verkehrsbetrieben geklärt. Die Bildung der Eingangsklassen wird jeweils nach Abschluss des Anmeldeverfahrens mit Schulaufsicht und Schulleitung erörtert. Für das Schuljahr 2016/2017 konnte die Hans-Tilkowski-Hauptschule eine Eingangsklasse (aktuell 24 Schülerinnen und Schüler) bilden.

 

Schulkonferenzbeschlüsse der Grundschule Berliner Platz vom 28.01.2016 und 22.06.2016 (Anlage 4)

Die Schulkonferenz der Grundschule Berliner Platz befürwortet einstimmig die schulorganisatorische Maßnahme zur Bildung eines Grundschulverbundes mit der Grundschule an der Schulstraße im Schuljahr 2017/2018 sowie die Verlegung der beiden Grundschulstandorte an den gemeinsamen Standort an der Neustraße zum Schuljahr 2018/2019.

 

Schulkonferenzbeschluss der Grundschule Schulstraße vom 15.06.2016 (Anlage 5)

Die Schulkonferenz der Grundschule Schulstraße befürwortet einstimmig die schulorganisatorische Maßnahme zur Bildung eines Grundschulverbundes mit der Grundschule Berliner Platz im Schuljahr 2017/2018 sowie die Verlegung der beiden Grundschulstandorte an den gemeinsamen Standort an der Neustraße zum Schuljahr 2018/2019.

 

Schulkonferenzbeschluss der Grundschule James-Krüss vom 15.03.2016 (Anlage 6)

Die Schulkonferenz der Grundschule James-Krüss hat sich am 15.03.2016 mit 4 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen gegen die organisatorische Zusammenlegung der beiden Grundschulen ausgesprochen. Eine Unterschriftensammlung der Elternschaft mit 641 Unterschriften ist Herrn Oberbürgermeister Dr. Dudda am 23.05.2016 übergeben worden.

 

 

 

 

Schulkonferenz und Elternschaft äußern ihre Bedenken wegen der schon jetzt angespannten Bring- und Abholsituation an der Grundschule Flottmannstraße zu Schulanfangs- und -endzeiten. Befürchtet wird ein extremes  Verkehrsaufkommen inklusive Linienverkehr bei einer Schülerzahl von 400 Schülerinnen und Schülern und einer evtl. Kindertagesstätte auf dem Grundstück hinter der Schule. Darüber hinaus befürchten die Eltern, dass mit der Zusammenlegung der Schulen das besondere Schulprofil und das pädagogische Konzept der Schule verloren gehen. 

 

Stellungnahme der Schulverwaltung: Die Bedenken aus Schulkonferenz und Elternschaft sind nachvollziehbar. Wenngleich der überwiegende Teil der Schülerinnen und Schüler im Nahbereich eines künftigen neuen und gemeinsamen Schulstandortes Jean-Vogel-Straße wohnen – hier nur eine fußläufige Schulweglänge von 1.000 m und weniger angenommen – ist tendenziell feststellbar, dass Eltern ihre Kinder zunehmend mit dem Auto zur Schule bringen bzw. abholen. Diese durchaus kritisch zu beobachtende Gesamtentwicklung führt in den Zugangsbereichen – insbesondere der Grundschulen – vermehrt zu verkehrlich problematischen und gefährlichen Situationen. An den Grundschulen Schillerschule und Vellwigstraße hat dies zu Initiativen zur Einrichtung von Elternhaltestellen geführt, welche mit der Unterstützung der Eltern organisiert werden. Vergleichbare Möglichkeiten sollen am Standort Jean-Vogel-Straße unter Beteiligung von Schule / Elternschaft, Polizei, Ordnungs- und Schulverwaltung ebenfalls geprüft werden.

Darüber hinaus wird es im Rahmen der städtebaulichen Gesamtentwicklung des Standortes (Grundschulstandort, sozialraumorientierte städtische Einrichtung, KiTa-Planung) eine Aufgabenstellung sein, Fragen der Parkraumbedarfe, der Bring- und Abholsituationen sowie der daraus resultierenden verkehrlichen Problemstellungen fachbereichsübergreifend und ganzheitlich zu betrachten. Dies im Sinne einer städtebaulichen Gesamtkonzeption.

 

Schulkonferenzbeschluss der Grundschule an der Flottmannstraße vom 10.03.2016 (Anlage 7)

Die Schulkonferenz der Grundschule Flottmannstraße hat die organisatorische Zusammenlegung der beiden Grundschulen einstimmig befürwortet. Bedenken werden wegen der Lärmbelastung durch eine evtl. Kindertagesstätte auf der hinteren Wiese des Schulgrundstücks (zur Ingeborgstraße) angeführt, insbesondere bei Schulkindern mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation. Die Spielwiese wird zudem als unverzichtbarer Bewegungsraum und Fläche für schulische Aktivitäten angesehen. Die Nutzung und entsprechende Gestaltung des gesamten Schulgeländes wird als notwendig erachtet.

 

Stellungnahme der Schulverwaltung: Die Errichtung einer Kindertageseinrichtung im Bereich der hinteren Wiese zur Ingeborgstraße ist weiterhin angedacht. Ein Baubeginn wird für Sommer 2017 ins Auge gefasst. Eine Entscheidung über die Realisierung der Maßnahme soll durch den Rat der Stadt ebenfalls am 06.10.2016 getroffen werden. Die Bedenken der Schulkonferenz hinsichtlich der Lärmbelästigung werden im Rahmen der Kita-Planung geprüft und berücksichtigt. Wie bereits an anderer Stelle ausgeführt, wird die Überlegung einer Schwerpunktschule Hören und Kommunikation am Standort Herne-Süd weiter verfolgt. Angedacht ist in diesem Zusammenhang die schallarme Ausgestaltung von einem Klassenraum je Zug. Im Rahmen bisheriger Planungsgespräche wurde bereits eine Festlegung vorbesprochen, bezeichnete Räume zum Schulhof auszurichten bzw. möglichst weit von einem KiTa-Neubau entfernt.

Die angesprochene Fläche zur Ingeborgstraße wird aktuell als Freifläche für kleinere Schülergruppen – insbesondere im OGS-Bereich genutzt. Darüber hinaus als Fläche für schulische Aktivitäten (z. B. Zirkusprojekt). Wie bereits beschrieben, wird sich der Schwerpunkt der OGS in den Schulhofbereich verlagern. Das Gesamtareal der Schulhoffläche wird – spätestens mit dem Auszug der Hauptschule im Sommer 2018 – überwiegend der Grundschule zur Verfügung stehen. Eine Ausgestaltung ist im Rahmen des Stadtumbauprojektes Herne-Mitte vorgesehen. Unter Einbeziehung  aller Schulhof- und Sportflächen wird damit eine Bewegungssituation entstehen, die in Herne standortbezogen ihresgleichen sucht.

 

 

 

 

Schulkonferenzbeschluss der Kath. Grundschule Bergstraße vom 15.06.2016 (Anlage 8)

Die Schulkonferenz der Kath. Grundschule Bergstraße beantragt einstimmig, die Zügigkeit der Schule auf zwei Parallelklassen pro Jahrgang (bislang 2,25 Züge) zu begrenzen. Sie verweist hierbei auf eine insgesamt angespannte Raumsituation.

 

Stellungnahme der Schulverwaltung: Die Begründung der Schulkonferenz ist nachvollziehbar. Aktuell verfügt die Schule lediglich über 8 Klassenräume, 2 Mehrzweckräume sowie 3 Räume für die OGS. Ausgehend von einer 2,25-Zügigkeit muss ein Mehrzweckraum als Klassenraum genutzt werden. Zunehmende Teilnehmerzahlen in der OGS erschweren die Raumsituation. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Bezirksregierung nur noch „ganze Zügigkeiten“ als genehmigungsfähig ansieht und eine Anpassung perspektivisch hätte ohnehin vorgenommen werden müssen. Mit der eindeutigen Begrenzung der Zügigkeit erhält die Schulleitung ferner die nötige Rechtssicherheit für das kommende Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2017/2018.

 

Beteiligung der Schulaufsichtsbehörden

Im Juni / Juli 2015 wurde die schulorganisatorische Gesamtsituation im Rahmen einer schulfachlichen Beratung mit unterer und oberer Schulaufsicht erörtert. Im Nachgang hierzu wurde mit Schreiben vom 25.09.2015 um Mitteilung gebeten, inwieweit gegen die beabsichtigten schulorganisatorischen Maßnahmen grundsätzliche Bedenken bestehen. Die Stellungnahmen der Schulaufsicht vom 22.10.2015 (Hauptschulen) und 29.10.2015 (Grundschulen) sind dieser Sitzungsvorlage als Anlagen 9 und 10 beigefügt.

 

Die Beschlüsse des Schulträgers zur Durchführung bezeichneter schulorganisatorischer Maßnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg als obere Schulaufsichtsbehörde (§ 81 Abs. 3 SchulG).

 

Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung

Das besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung ergibt sich aus der Verpflichtung, für die Schülerinnen und Schüler der Haupt- und Grundschulen in Herne einen geordneten Schulbetrieb zu gewährleisten und die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten. Diesem gesetzlichen Auftrag kann der Schulträger jedoch nicht gerecht werden, wenn die im Beschlussvorschlag genannten Maßnahmen beim Fortbestand des Suspensiveffektes eventuell eingehender Widersprüche sowie eventuell nachfolgender Klagen bei Ausschöpfung des Rechtsweges auf Jahre hinaus nicht durchgeführt werden könnten. Es ist deshalb erforderlich, dass die im Beschlussvorschlag genannten schulorganisatorischen Maßnahmen sofort wirksam werden. Auch der Nachteil eines längeren Schulweges zu der verbleibenden Schule ist nicht als derart schwerwiegend anzusehen, dass dieser das aufgezeigte öffentliche Interesse überwiegt. Die Schulwege bleiben zumutbar.

Bei der Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung

    der Standortverlegung der Hauptschule Hans-Tilkowski-Schule,

    der endgültigen Auflösung der Hauptschule Hölkeskampring,

    der Zusammenfassung der Grundschulen Berliner Platz und Schulstraße und der anschließenden Standortverlegung,

    der Neugründung einer Grundschule am Standort Jean-Vogel-Straße durch Zusammenlegung der Grundschulen James-Küss-Schule und Grundschule Flottmannstraße,

    der Veränderung des Aufnahmerahmens der Kath. Grundschule an der Bergstraße 

und dem privaten Interesse der Eltern sowie der Schülerinnen und Schüler an dem Erhalt der Standorte bzw. der Zügigkeit ist aus den dargelegten Gründen dem öffentlichen Interesse höheres Gewicht als dem privaten Interesse beizumessen.


Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

Thierhoff

Stadträtin

 


Anlagen:

 

  1. a) Raumprogramm „Schulgebäude Neustraße für eine 4-zügige Grundschule“

b) Umnutzungskonzept „Schulgebäude Neustraße für eine 4-zügige Grundschule“

c) Grundrisspläne / Umbau

  1. a) Raumprogramm „Schulgebäude Jean-Vogel-Str. für eine 4-zügige Grundschule“

b) Umnutzungskonzept „Schulgebäude Jean-Vogel-Str. für eine 4-zügige Grundschule“

c) Grundrisspläne / Umbau

  1. Schulkonferenzbeschluss Hauptschule Hans-Tilkowski vom 04.12.2015
  2. Schulkonferenzbeschluss Grundschule Berliner Platz vom 28.01. / 22.06.2016
  3. Schulkonferenzbeschluss Grundschule Schulstraße vom 15.06.2016
  4. Schulkonferenzbeschluss Grundschule James-Krüss-Schule vom 15.03.2016
  5. Schulkonferenzbeschluss Grundschule Flottmannstraße vom 10.03.2016
  6. Schulkonferenzbeschluss Katholische Grundschule an der Bergstraße vom 15.06.2016
  7. Stellungnahme der unteren staatlichen Schulaufsicht / der Bezirksregierung Arnsberg vom 22.10.2015 (Hauptschulen)
  8. Stellungnahme der unteren staatlichen Schulaufsicht vom 29.10.2015 (Grundschulen)

 

             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Sitzungsvorlage - Anlage 1a-b - Raumprogramm-Umnutzung Neustraße (1640 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Sitzungsvorlage - Anlage 1c - Grundrisse Umbau Neustraße (1580 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Sitzungsvorlage - Anlage 2a-b - Raumprogramm-Umnutzung Jean-Vogel-Straße (1450 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Sitzungsvorlage - Anlage 2c - Grundrisse Umbau Jean-Vogel-Straße (5211 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Sitzungsvorlage - Anlage 3 - Schulkonferenz HS Hans-Tilkowski (401 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich Sitzungsvorlage - Anlage 4 - Schulkonferenz GS Berliner Platz (430 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich Sitzungsvorlage - Anlage 5 - Schulkonferenz GS Schulstraße (346 KB)      
Anlage 8 8 öffentlich Sitzungsvorlage - Anlage 6 - Schulkonferenz GS James-Krüss (478 KB)      
Anlage 9 9 öffentlich Sitzungsvorlage - Anlage 7 - Schulkonferenz GS Flottmannstraße (378 KB)      
Anlage 11 10 öffentlich Sitzungsvorlage - Anlage 8 - Schulkonferenz Kath. GS (906 KB)      
Anlage 10 11 öffentlich Sitzungsvorlage - Anlage 9 - Stellungnahme des Schuamtes - HS (584 KB)      
Anlage 12 12 öffentlich Sitzungsvorlage - Anlage 10 - Stellungnahme des Schulamtes - GS (594 KB)