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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2016/0578  

Betreff: Umsetzung des Bedienungskonzeptes gemäß der 2. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für die Stadt Herne
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Nikolas Child - 2441
Federführend:FB 53 - Tiefbau und Verkehr Bearbeiter/-in: Deutsch, Christina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
13.09.2016 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Vorberatung
15.09.2016 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte geändert beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
21.09.2016 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Entscheidung
27.09.2016 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 5401

Bez.: Öffentliche Verkehrsflächen

 

 

Nr.: 13

Bez.: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

- 39.000 €

 

Nr.: 2

Bez.: Zuwendungen und allgemeine Umlagen

3520 €

(p.a. Folgejahre)

Nr.: 14

Bez.: Bilanzielle Abschreibungen

- 3820 €

(p.a. Folgejahre)

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: 7.541071

Bez.: ÖPNV-Aufgabenträger-pauschale

Nr.: 1

Bez.: Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen

41.000 €

Nr.: 8

Bez.: Auszahlungen für Baumaßnahmen

- 41.000 €

Nr.: 7.541908

Bez.: Barrierefreier Ausbau von Haltestellen

Nr.: 1

Bez.: Einzahlungen aus Zuwendun-gen für Investitionsmaßnahmen

135.000 €

 

 

Nr.: 8

Bez.: Auszahlungen für Baumaßnahmen

- 150.000 €

                       


Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Personalausschuss beschließt unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Haushalt die Neueinrichtung / Veränderung der nachfolgend aufgelisteten Buslinien und Haltestellen gemäß dem Konzept der 2. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für die Stadt Herne:

 

                       


 

  1. Buslinie 303

a.1 Neueinrichtung einer Haltestelle auf der Castroper Straße (Fahrtrichtung Castrop-Rauxel) östlich des Knotenpunktes Castroper Straße / Kirchstraße

a.2 Neueinrichtung einer Haltestelle auf der Castroper Straße (Fahrtrichtung Herne-Mitte) östlich des Knotenpunktes Castroper Straße / Kirchstraße

a.3 Neueinrichtung einer Haltestelle auf der Bruchstraße südlich des Knotenpunktes Bruchstraße / Bladenhorster Straße

b. Buslinie 311

b.1 Neueinrichtung einer Haltestelle auf der Castroper Straße (Fahrtrichtung Castrop-Rauxel) in Höhe der Realschule Sodingen

b.2 Neueinrichtung einer Haltestelle auf der Castroper Straße (Fahrtrichtung Herne-Mitte) in Höhe der Realschule Sodingen

b.3 Neueinrichtung einer Haltestelle auf der Castroper Straße (Fahrtrichtung Castrop-Rauxel) im Bereich der vorhandenen Haltestelle „Baarestraße“ der Buslinie NE 31

b.4 Neueinrichtung einer Haltestelle auf der Castroper Straße (Fahrtrichtung Herne-Mitte) im Bereich der vorhandenen Haltestelle „Baarestraße“ der Buslinie NE 31

b.5 Neueinrichtung einer Querungsstelle auf der Castroper Straße im Bereich der neuen Haltestellen an der Realschule Sodingen

  1. Buslinie 324

c.1 Neueinrichtung einer Haltestelle auf der Gerther Straße (Fahrtrichtung Castrop-Rauxel) in Höhe der Saarstraße

  1. Buslinie 327

d.1 Neueinrichtung einer Haltestelle auf der Koniner Straße (Fahrtrichtung Wanne) südlich des Knotenpunktes Holsterhauser Straße / Koniner Straße

d.2 Neueinrichtung einer Haltestelle auf der Koniner Straße (Fahrtrichtung Wanne) im Bereich des vorhandenen Brückenbauwerkes

d.3 Neueinrichtung einer Haltestelle auf der Koniner Straße (Fahrtrichtung Herne-Mitte) im Bereich des vorhandenen Brückenbauwerkes

d.4 Neueinrichtung einer Haltestelle auf der Straße Regenkamp (Fahrtrichtung Wanne) südlich des Knotenpunktes Holsterhauser Straße / Regenkamp

d.5 Neueinrichtung einer Haltestelle auf der Straße Regenkamp (Fahrtrichtung Herne-Mitte) südlich des Knotenpunktes Holsterhauser Straße / Regenkamp

d.6 Neueinrichtung einer Haltestelle auf der Straße Regenkamp (Fahrtrichtung Wanne) westlich des Knotenpunktes Bochumer Straße / Regenkamp

d.7 Neueinrichtung einer Haltestelle auf der Bochumer Straße (Fahrtrichtung Herne-Mitte) westlich des Knotenpunktes Bochumer Straße / Regenkamp

d.8 Neueinrichtung einer Haltestelle auf der Bochumer Straße (Fahrtrichtung Wanne) südlich des Knotenpunktes Bochumer Straße / Westring / Hölkeskampring in Höhe des Stadtbahnhaltepunktes „Hölkeskampring“

d.9 Neueinrichtung einer Haltestelle auf der Bochumer Straße (Fahrtrichtung Herne-Mitte) südlich des Knotenpunktes Bochumer Straße / Westring / Hölkeskampring in Höhe des Stadtbahnhaltepunktes „Hölkeskampring“

d.10 Neueinrichtung einer Haltestelle auf dem Hölkeskampring (Fahrtrichtung Herne-Mitte) in Höhe des Marienhospitals

d.11 Neueinrichtung einer Haltestelle auf dem Hölkeskampring (Fahrtrichtung Wanne) in Höhe des Marienhospitals

d.12 Neueinrichtung einer Haltestelle auf der Bochumer Straße (Fahrtrichtung Herne-Mitte) südlich der Holsterhauser Straße / Sodinger Straße in Höhe des Stadtbahnhaltepunktes „Archäologie-Museum/Kreuzkirche“

d.13 Neueinrichtung einer Haltestelle auf der Hermann-Löns-Straße (Fahrtrichtung Herne-Mitte) in Höhe der Glockenstraße

d.14 Neueinrichtung einer Haltestelle auf der Hermann-Löns-Straße (Fahrtrichtung Wanne) in Höhe der Glockenstraße

d.15 Neueinrichtung einer Haltestelle auf der Hermann-Löns-Straße (Fahrtrichtung Herne-Mitte) in Höhe Viktor-Reuter-Straße

d.16 Neueinrichtung einer Haltestelle auf der Hermann-Löns-Straße (Fahrtrichtung Wanne) in Höhe Viktor-Reuter-Straße

d.17 Neueinrichtung einer Haltestelle auf der Shamrockstraße (Pausenhaltestelle) in Höhe des Hauses Nr. 115

  1. Buslinie 334

e.1 Neueinrichtung einer Haltestelle auf der Gysenbergstraße (Fahrtrichtung Bochum) südlich der Einmündung Am Revierpark

e.2 Neueinrichtung einer Haltestelle auf der Gysenbergstraße (Fahrtrichtung Börnig) südlich der Einmündung Am Revierpark

f. Buslinie 367

f.1 Neueinrichtung einer Haltestelle auf der Südstraße (Fahrtrichtung Haltestelle Feldkampstraße) östlich des Knotenpunktes Südstraße / Riemker Straße

f.2 Neueinrichtung einer Haltestelle auf der Riemker Straße (Fahrtrichtung Herne-Mitte) nördlich des Knotenpunktes Südstraße / Riemker Straße

f.3 Neueinrichtung einer Haltestelle auf der Bochumer Straße (Fahrtrichtung Haltestelle Feldkampstraße) südlich der Einmündung Strehlener Straße

f.4 Neueinrichtung einer Haltestelle auf der Bochumer Straße (Fahrtrichtung Herne-Mitte) südlich der Einmündung Strehlener Straße

f.5 Neueinrichtung einer Haltstelle auf der Bochumer Straße (Fahrtrichtung Haltestelle Feldkampstraße) südlich der Einmündung der Straße Regenkamp

f.6 Neueinrichtung einer Haltestelle auf dem Hölkeskampring (Fahrtrichtung Bochum) zwischen den Einmündungen Auf dem Metlerort / In dem Breil

f.7 Neueinrichtung einer Haltestelle auf dem Hölkeskampring (Fahrtrichtung Herne-Mitte) zwischen den Einmündungen In dem Breil / Kloppenbergstraße

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

  1. Allgemeines

Mit Datum vom 01.12.2015 hat der Rat der Stadt Herne das Konzept zur 2. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes (NVP) für die Stadt Herne beschlossen. In der 2. Fortschreibung ist das Bedienungskonzept für den Nahverkehr in den Bedienungsgebieten Herne-Mitte und Sodingen enthalten.

Bei allen genannten Linienbezeichnungen bzw. –nummern handelt es sich um Arbeitstitel, die im Konzept der 2. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes bisher verwendet wurden. Im Zuge der (betrieblichen) Umsetzung des Konzeptes kann es zu abweichenden Linienbezeichnungen bzw. –nummern kommen.

Die in der 2. Fortschreibung des NVP konzipierten Maßnahmen sind zur Umsetzung des Bedienungskonzeptes erforderlich. Auf Grund des funktionalen Zusammenhanges (z.B. betriebliche Verknüpfung von Buslinien) der einzelnen linienbezogenen Maßnahmen ist die Umsetzung der in dieser Beschlussvorlage aufgeführten Maßnahmen nur als Maßnahmenbündel sinnvoll. In den folgenden Ausführungen dieser Beschlussvorlage werden die Maßnahmen zu den einzelnen Buslinien erläutert sowie die in der ersten Priorität zur Qualitätssicherung des Bedienungskonzeptes erforderlichen Haltestellen benannt und beschrieben. Die Einrichtung der Haltestellen trägt grundsätzlich zu einer verbesserten Erschließung der jeweils betroffenen Ortsteilbereiche bei und schafft gleichzeitig Verknüpfungen zu vorhandenen und neuen Buslinienangeboten. Darüber hinaus spielen neue Haltestellen eine wichtige Rolle bei der Wahrnehmung neuer Bedienungsangebote.

Von den 34 neu geplanten Haltestellen, die zur Umsetzung des Bedienungskonzeptes erforderlich sind, werden in einem ersten Schritt acht Haltestellen barrierefrei ausgebaut.

Bei den barrierefrei herzustellenden Haltestellen werden grundsätzlich die betroffenen Verkehrsanlagen (z.B. Gehweg, Mittelinseln usw.) sowie deren Oberflächen dem heutigen Ausbaustandard nach den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12) angepasst und gemäß der mit dem Arbeitskreis barrierefreies Bauen des Behindertenbeirates der Stadt Herne abgestimmten Regelbauweise ausgebaut. Die betroffenen Geh- und Warteflächen werden mit einer Dicke von insgesamt 32 cm (Plaster 8 cm, Bettungsmaterial 4 cm und Schottertragschicht 20 cm) hergestellt. Für mobilitätseingeschränkte Menschen wird bei diesen Haltestellen mittels Buskapstein (Höhe 18 cm) ein möglichst höhengleicher Ein- und Ausstieg in Niederflurbusse ermöglicht und taktile Bodenindikatoren in den vom Neubau der Haltestelle betroffenen Verkehrsanlagen/-flächen für Menschen mit Sehbehinderung vorgesehen.

Die hier in Rede stehenden 34 Haltestellen werden mit vier Ausnahmen als Haltestellen am Fahrbahnrand vorgesehen. Mit dem Halten am Fahrbahnrand wird u.a. durch die geringere Länge der Haltestelle dem ruhenden Verkehr mehr Raum geboten. Zusätzlich lassen sich die Aufenthaltszeiten der Linienbusse verringern, da die anfallenden Zeitverluste beim Einfädeln in den fließenden Verkehr entfallen.

 

 

Die vier Ausnahmen bilden die Haltestelle auf der Castroper Straße (FR Herne-Mitte, a.2) östlich des Knotenpunktes Castroper Straße / Kirchstraße, die Haltestelle auf der Bochumer Straße in Höhe der Stadtbahnhaltestelle „Hölkeskampring“ (FR Wanne, d.8), und die Haltestellen auf der Gysenbergstraße (beide Fahrtrichtungen, e.1 und e.2) südlich der Einmündung Am Revierpark.

Bei den acht barrierefrei herzustellenden Haltestellen erfolgt die Beleuchtung der öffentlichen Verkehrsflächen gemäß der Euronorm 13201. Zudem wird nach Möglichkeit ein beleuchteter Fahrgastunterstand für jeden Haltestellenbereich berücksichtigt. Die Reihenfolge der Aufstellung erfolgt nach einer im Arbeitskreis NVP abgestimmten Prioritätenliste.

Die Planung der barrierefrei herzustellenden Haltestellen wurde dem Arbeitskreis barrierefreies Bauen des Behindertenbeirates der Stadt Herne am 05.04.2016 vorgestellt. Den jeweiligen Planungen wurde vom Arbeitskreis grundsätzlich zugestimmt. Darüber hinaus ist die Planung dieser Haltestellen mit dem beauftragten Verkehrsunternehmen Straßenbahn Herne – Castrop Rauxel, der Feuerwehr (hier: insbesondere auch zu Rettungsfahrten mit akut vital bedrohten Patienten), dem Fachbereich Öffentliche Ordnung und der Polizei abgestimmt.

Die anderen 26 Haltestellen werden zur Betriebsaufnahme der Linienwege mit möglichst geringem baulichem Aufwand eingerichtet. Vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Finanzmittel werden diese Haltestellen sukzessiv in den folgenden Jahren barrierefrei hergestellt.


  1. Beschreibung der Maßnahmen
    1.              Buslinie 303 (siehe Beschlusstext a.)
      1.        Linienführung/Bedienung

Die Buslinie 303 wird zukünftig ab Herne Bahnhof auf dem Linienweg der aktuellen Buslinie 303 in Richtung Börnig und ab dem Haltepunkt „An der Linde“ auf dem gleichen Linienweg der aktuellen Buslinie 311 über Börnig hinaus weiter in Richtung Castrop-Rauxel geführt. An den Haltestellen „Vellwigstraße“, „Schadeburgstraße/Börnig Bf“ und „Teutoburgia“ ersetzt die Buslinie 303 zwei der drei stündlich entfallenden Fahrten der aktuellen Buslinie 311.

Die Buslinie 303 soll vorerst in Holthausen enden, beinhaltet aber die Option einer Erweiterung in den Raum Castrop-Rauxel durch die Verknüpfung mit der dort verkehrenden Buslinie 343. Wie sich im Rahmen eines Fahrversuches vor Ort gezeigt hat, ist ein Linienende an der Endhaltestelle der aktuellen Buslinie 311 auf der Börsinghauser Straße nicht möglich, da dort u. a. aufgrund der dichten Abfolge von Grundstückszufahrten kein ausreichend langer Bereich zur Abstellung eines zweiten Busses zur Verfügung steht. Abweichend von der Darstellung im Bedienungskonzept der 2. Fortschreibung des NVP erfolgen die Wendefahrten der Buslinie 303 daher über die Bruchstraße und Bladenhorster Straße zurück zur Castroper Straße. Dadurch erfährt der Bereich der nördlichen Bruchstraße und der nördlichen Bladenhorster Straße eine verbesserte Erschließung. Nach Castrop-Rauxel fahrende und von dort kommende Fahrten der neuen Buslinie 303 bedienen diese Haltestelle nicht, sondern fahren direkt über die Castroper Straße.

Die Bedienung der Buslinie 303 erfolgt montags bis freitags halbstündlich. Samstags erfolgt zunächst eine stündliche Bedienung, die ggf. sofort in Richtung Castrop-Rauxel an die Buslinie 343 anschließen kann. Sonntags und feiertags soll die Linie zunächst weiterhin nur bis zum Haltepunkt Vinckestraße verkehren. Eine Taktverdichtung samstags sowie die erweiterte Bedienung an Sonn- und Feiertagen sind Optionen für spätere Entwicklungen. Es entsteht mit der neuen Linienführung der Buslinie 303 eine kurze und schnelle Direktverbindung von Holthausen und Börnig zum Herner Bahnhof.

Die erweiterte Erschließung im Bereich Bruchstraße/Bladenhorster Straße führt zu einer Erhöhung der konzipierten Fahrleistung (2. Fortschreibung NVP) um rund 11.000 km/Jahr.

 


2.1.2.          Neueinrichtung von Haltestellen (siehe Beschlusstext a.1 – a.4)

Zur Aufnahme des unter 2.1.1 beschriebenen Betriebs der Buslinie 303 ist die Neueinrichtung folgender Haltestellen erforderlich:

  • Haltestelle auf der Castroper Straße (Fahrtrichtung Castrop-Rauxel) östlich des Knotenpunktes Castroper Straße / Kirchstraße (siehe Beschlusstext a.1)
  • Haltestelle auf der Castroper Straße (Fahrtrichtung Herne-Mitte) östlich des Knotenpunktes Castroper Straße / Kirchstraße (siehe Beschlusstext a.2)


  • Haltestelle auf der Bruchstraße (Endhaltestelle) südlich des Knotenpunktes Bruchstraße / Bladenhorster Straße (siehe Beschlusstext a.3)

 


2.1.2.1.    Haltestelle auf der Castroper Straße (Fahrtrichtung Castrop-Rauxel) östlich des Knotenpunktes Castroper Straße / Kirchstraße (siehe Beschlusstext a.1)

Die Haltestelle wird ohne baulichen Aufwand in Höhe der Haus Nr. 184 mit Aufstellen eines Haltestellenmastes incl. Fahrplaninfo und Abfallbehälter eingerichtet. Der Bus hält am Fahrbahnrand. Im Bereich der Fahrbahn muss die vorhandene Markierung (Radweg und Parkstreifen) entsprechend angepasst werden. Der Haltestellenbereich wird gegenüber dem ruhenden Verkehr mittels Grenzmarkierung getrennt.

Auf Grund der Neueinrichtung der Haltestelle entfallen im vorhandenen markierten Parkstreifen vier Stellplätze. Auf Grundlage von Verkehrsbeobachtungen, die zu unterschiedlichen Nutzungszeiten durchgeführt wurden, ist an dieser Stelle kein übermäßiger Parkdruck im öffentlichen Verkehrsraum erkennbar. Im Rahmen der Abwägung zwischen der Verbesserung des ÖPNV Angebots und den Belangen des ruhenden Verkehrs an dieser Stelle zeigt sich im Ergebnis, dass hier eine Verringerung des Parkraumangebots vertretbar ist.

Für die Einrichtung der Haltestelle entstehen Kosten in Höhe von rund 1.000 €.

2.1.2.2.    Haltestelle auf der Castroper Straße (Fahrtrichtung Herne-Mitte) östlich des Knotenpunktes Castroper Straße / Kirchstraße (siehe Beschlusstext a.2)

Die Haltestelle wird mit minimalem baulichem Aufwand, östlich der vorhandenen Baumscheibe, mit Aufstellen eines Haltestellenmastes incl. Fahrplaninfo und Abfallbehälter eingerichtet. Die vorhandene Umlaufsperre entlang des Parkstreifens ist gemäß Aussage der Verkehrsbehörde und der Polizei an dieser Stelle entbehrlich und wird komplett entfernt. Der Bus nutzt den vorhandenen Parkstreifen als Haltefläche. Der Haltestellenbereich wird gegenüber dem ruhenden Verkehr mit Einbau eines Absperrpfostens baulich getrennt.

Auf Grund der Neueinrichtung der Haltestelle entfallen im vorhandenen Parkstreifen vier Stellplätze. Auf Grundlage von Verkehrsbeobachtungen, die zu unterschiedlichen Nutzungszeiten durchgeführt wurden, ist an dieser Stelle kein übermäßiger Parkdruck im öffentlichen Verkehrsraum erkennbar. Im Rahmen der Abwägung zwischen der Verbesserung des ÖPNV Angebots und den Belangen des ruhenden Verkehrs an dieser Stelle zeigt sich im Ergebnis, dass hier eine Verringerung des Parkraumangebots vertretbar ist.

Für die Einrichtung der Haltestelle entstehen Kosten in Höhe von rund 1.000 €.

2.1.2.3.    Haltestelle auf der Bruchstraße (Endhaltestelle) südlich des Knotenpunktes Bruchstraße / Bladenhorster Straße (siehe Beschlusstext a.3)

Die Haltestelle wird ohne baulichen Aufwand auf Höhe der Haus Nr. 140 mit Aufstellen eines Haltestellenmastes incl. Fahrplaninfo und Abfallbehälter eingerichtet. Der Bus hält am Fahrbahnrand.

Die Neueinrichtung der Endhaltestelle hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr.

Für die Einrichtung der Haltestelle entstehen Kosten in Höhe von rund 500 €.


2.2.                 Buslinie 311 (siehe Beschlusstext b.)

2.2.1.          Linienführung/Bedienung

Die Buslinie 311 wird zukünftig gemäß dem Konzept der 2. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes in zwei sich ergänzende Buslinien aufgeteilt.

Die Buslinie 311 a führt auf dem aktuellen Linienweg der Buslinie 311 von Herne Bahnhof über Börnig bis Holthausen Mitte. Diese wird ergänzt durch die Buslinie 311 b, die im Gegensatz zu der Buslinie 311 a ab der Haltestelle „An der Linde“ über die Castroper Straße nach Castrop führt. Die Buslinie 311 b bedient zukünftig die Haltestellen „Vellwigstraße“, „Schadeburgstraße / Börnig Bf“ und „Teutoburgia“ nicht mehr. Stattdessen wird zwischen den Haltestellen „An der Linde“ und „Baarestraße“ die heute nur im Schülerverkehr bediente Haltestelle in Höhe der Realschule Sodingen für den Regelbetrieb als feste Haltestelle in beide Fahrtrichtungen eingerichtet. Darüber hinaus werden die im Entwurf des Nahverkehrsplans montags bis freitags der Buslinie 324 zugewiesenen Fahrten von Herne Bf bis zur heutigen Haltestelle „Ilseder Straße“ im Halbstundentakt von den Buslinien 311 a und b übernommen. Dadurch wird dieser Abschnitt – wie bei einem Teil der Fahrten bereits heute – mit Gelenkbussen bedient (siehe auch Punkt 2.3.1). Die dadurch erhöhte Kapazität ermöglicht es, gegenüber dem alleinigen Einsatz von Standardbussen, den E-Wagen-Einsatz in den Verkehrsspitzen gering zu halten, wodurch Kosten reduziert werden.

Das zusammengenommene Fahrtenangebot der alternierenden Buslinien 311 a und b bleibt gegenüber dem aktuellen Fahrtenangebot der aktuellen Buslinie 311 nahezu unverändert. Die Buslinien 311 a und b ergänzen sich auf der Bedienungsstrecke „Herne Bahnhof“ – „An der Linde“ montags bis freitags tagsüber zu einem 10-Minuten Takt. Der Bereich Börnig (mit den Haltestellen „Vellwigstraße“, „Schadeburgstraße / Börnig Bf“ und „Teutoburgia“) wird von der Buslinie 311 b künftig im 20-Minuten Takt bedient (sowie zusätzlich im Halbstundentakt von der veränderten Buslinie 303, siehe Punkt 2.1.1). Zu Zeiten, in denen die Bedienung der Stammstrecke Herne Bahnhof – Sodingen – Holthausen auf einen 30-Minuten Takt reduziert wird (abends und sonn- und feiertags vormittags), erfolgt die Bedienung in Börnig über die längere Route der Buslinie 311 a nach Castrop, um Erschließungsdefizite in der Siedlung Teutoburgia zu vermeiden. Der Abschnitt zwischen den Haltestellen „Herne Bahnhof“ und „Ilseder Straße“ wird montags bis freitags tagsüber im Halbstundentakt bedient, so dass sich durch die Überlagerung mit der Buslinie 334 auf diesem Abschnitt ein Halbstundentakt ergibt. Samstags wird der 10-Minuten Takt auf dem Abschnitt zwischen „Herne Bahnhof“ und „Holthausen Mitte“ (heute zwischen 7.00 und 15.00 Uhr) auf einen 15-Minuten Takt reduziert. Für den Schülerverkehr der Realschule Sodingen steht mit der Buslinie 311 b ein verbessertes Regelangebot zur Verfügung und ergänzt das Bedienungsangebot durch die Buslinien 303 und 311 a.

 


2.2.2.          Neueinrichtung von Haltestellen (siehe Beschlusstext b.1 – b.4)

Zur Aufnahme des unter 2.2.1 beschriebenen Betriebs der Buslinien 311 a und 311 b ist die Neueinrichtung folgender Haltestellen erforderlich:

  • Haltestelle auf der Castroper Straße (Fahrtrichtung Herne-Mitte) in Höhe der Realschule Sodingen (siehe Beschlusstext b.1)
  • Haltestelle auf der Castroper Straße (Fahrtrichtung Castrop-Rauxel) in Höhe der Realschule Sodingen (siehe Beschlusstext b.2)

 

  • Haltestelle auf der Castroper Straße (Fahrtrichtung Castrop-Mitte) im Bereich der vorhandenen Haltestelle „Baarestraße“ der Buslinie NE 31 (siehe Beschlusstext b.3)

  • Haltestelle auf der Castroper Straße (Fahrtrichtung Herne-Mitte) im Bereich der vorhandenen Haltestelle „Baarestraße“ der Buslinie NE 31(siehe Beschlusstext b.4)

 


2.2.2.1.    Haltestelle auf der Castroper Straße (Fahrtrichtung Castrop-Rauxel) in Höhe der Realschule Sodingen (siehe Beschlusstext b.1 und Anlage Nr. 1)

Die Haltestelle an der Realschule Sodingen wird in Fahrtrichtung Castrop-Rauxel in Höhe der Haus Nr. 248 barrierefrei eingerichtet.

Baulich wird die Haltestelle in einer Länge von 18 m hergestellt. Auf Grund der Länge der Haltestelle wird die unmittelbar westlich angrenzende Zufahrt zum Grundstück Castroper Straße 238 um 3 m gekürzt. Die vorhandene Mauer im Haltestellenbereich befindet sich in Teilen auf städtischem Grundstück. Im Zuge dieser Maßnahme wird die vorhandene Mauer auf die Flurstücksgrenze zum Grundstück Castroper Straße 238 versetzt, so dass gemäß Richtlinien für Anlagen von Stadtstraßen (RASt 06) eine ausreichende Breite im Gehweg/ Wartebereich der Haltestelle zukünftig vorhanden ist. Zu diesen Anpassungen und zur Realisierung der Abstandsflächen des Fahrgastunterstandes auf privatem Grund liegt die Einverständniserklärung der Grundstückseigentümer vor.

Im Haltestellenbereich wird die Bordführung sowie die einzeilige Rinne beibehalten. Die Warte-/Gehwegfläche der Haltestelle entwässert in Richtung der Fahrbahn.

Die vorhandene Fahrbahnmarkierung (Schutzsteifen für den Radverkehr) auf der Castroper Straßen wird gemäß den neuen Randbedingungen / Erfordernissen angepasst bzw. ergänzt (Grenzmarkierung im Haltestellenbereich).

Die Neueinrichtung der Haltestelle hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr.

Für die Einrichtung der Haltestelle entstehen Kosten in Höhe von rund 18.100 €.

2.2.2.2.    Haltestelle auf der Castroper Straße (Fahrtrichtung Herne-Mitte) in Höhe der Realschule Sodingen (siehe Beschlusstext b.2 und Anlage Nr. 1)

Die Haltestelle an der Realschule Sodingen wird in Fahrtrichtung Herne-Mitte in Höhe der Realschule Sodingen barrierefrei eingerichtet.

Baulich wird die Haltestelle in einer Länge von 18 m hergestellt. Auf Grund der für die Querung der Castroper Straße vorgesehenen Mittelinsel und der in dem Bereich notwendigen Fahrbahnbreite von 3,25 m wird im Haltestellenbereich eine neue Bordsteinführung vorgesehen. Entsprechend der neuen Bordsteinführung wird die einzeilige Rinne im Bereich der Hal-testelle erneuert. Die Warte-/Gehwegfläche der Haltestelle entwässert in Richtung der Fahr-bahn. Die vorhandene Fahrbahnmarkierung (Schutzsteifen für den Radverkehr) auf der Castroper Straßen wird gemäß den neuen Randbedingungen / Erfordernissen angepasst bzw. ergänzt (Grenzmarkierung im Haltestellenbereich).

Die Neueinrichtung der Haltestelle hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr.

Für die Einrichtung der Haltestelle entstehen Kosten in Höhe von rund 18.500 €.

 

 

2.2.2.3.    Haltestelle auf der Castroper Straße (Fahrtrichtung Castrop-Rauxel) im Bereich der vorhandenen Haltestelle „Baarestraße“ der Buslinie NE 31 (siehe Beschlusstext b.3)

Die Haltestelle wird mit geringem baulichem Aufwand in Höhe der Haus Nr. 276 mit Aufstellen eines Haltestellenmastes incl. Fahrplaninfo und Abfallbehälter eingerichtet. Der Bus hält am Fahrbahnrand. Die vorhandene Fahrbahnmarkierung (Schutzstreifen für den Radverkehr) auf der Castroper Straßen wird gemäß den neuen Randbedingungen / Erfordernissen angepasst bzw. ergänzt (Grenzmarkierung im Haltestellenbereich).

Auf Grund der Neueinrichtung der Haltestelle entfallen im vorhandenen Parkstreifen vier Stellplätze. Auf Grundlage von Verkehrsbeobachtungen, die zu unterschiedlichen Nutzungszeiten durchgeführt wurden, ist an dieser Stelle kein übermäßiger Parkdruck im öffentlichen Verkehrsraum erkennbar. Im Rahmen der Abwägung zwischen der Verbesserung des ÖPNV Angebots und den Belangen des ruhenden Verkehrs an dieser Stelle zeigt sich im Ergebnis, dass hier eine Verringerung des Parkraumangebots vertretbar ist.

Für die Einrichtung der Haltestelle entstehen Kosten in Höhe von rund 4.000 €.

2.2.2.4.    Haltestelle auf der Castroper Straße (Fahrtrichtung Herne-Mitte) im Bereich der vorhandenen Haltestelle „Baarestraße“ der Buslinie NE 31 (siehe Beschlusstext b.4)

Die Haltestelle wird ohne baulichen Aufwand an der vorhandenen Nachtexpress Haltestelle mit einer entsprechenden Fahrplaninfo und Abfallbehälter eingerichtet. Der Bus hält am Fahrbahnrand. Die vorhandene Fahrbahnmarkierung (Schutzstreifen für den Radverkehr) auf der Castroper Straßen wird gemäß den neuen Randbedingungen / Erfordernissen angepasst bzw. ergänzt (Grenzmarkierung im Haltestellenbereich).

Die Neueinrichtung der Endhaltestelle hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr.

Für die Einrichtung der Haltestelle entstehen Kosten in Höhe von rund 1.000 €.

2.2.3.          Neueinrichtung einer Querungsstelle auf der Castroper Straße in Höhe der neuen Haltestellen an der Realschule Sodingen (siehe Beschlusstext b.5)

Im Zuge der neuen Haltestellen auf der Castroper Straße an der Realschule wird zur sicheren Querung der Castroper Straße eine Mittelinsel mitsamt den dazugehörenden Querungsstellen im Gehwegbereich barrierefrei hergestellt. Die vorhandene Fahrbahnmarkierung (Leitlinie zur Fahrstreifenbegrenzung) auf der Castroper Straßen wird gemäß den neuen Randbedingungen / Erfordernissen angepasst bzw. ergänzt.

Für die Einrichtung der Querungsstelle entstehen Kosten in Höhe von rund 4.000 €.


2.3.                 Buslinie 324

2.3.1.          Linienführung/Bedienung

Mit der Buslinie 324 entsteht eine durchgehende Verbindung von Holthausen Süd nach Herne Mitte. Die Buslinie 324 übernimmt ab „Herne Bahnhof“ in Richtung Castrop-Rauxel die Funktion der heutigen Buslinie 323 und ersetzt zwischen „Gysenbergpark/LAGO“ und Castrop-Rauxel die heutige Buslinie 321. Mit dem Ziel einer verbesserten Erschließung des Stadtteilzentrums sowie für Umsteigebeziehungen zu anderen Buslinien wird in Sodingen Mitte die Haltestelle „Akademie Mont-Cenis“ bedient. Die im Nahverkehrsplan dargestellte Fortführung ab „Herne Bahnhof“ bis „Ilseder Straße“ entfällt und wird stattdessen von der Linie 311 übernommen (siehe auch Punkt 2.2.1).


2.3.2.          Neueinrichtung von Haltestellen (siehe Beschlusstext c.1 bis c.2)

Zur Aufnahme des unter 2.3.1 beschriebenen Betriebs der Buslinie 324 ist die Neueinrichtung folgender Haltestellen erforderlich:

  • Haltestelle auf der Gerther Straße (Fahrtrichtung Castrop-Rauxel) in Höhe der Saarstraße (siehe Beschlusstext c.1)

 

2.3.2.1.    Haltestelle auf der Gerther Straße (Fahrtrichtung Castrop-Rauxel) in Höhe der Saarstraße (siehe Beschlusstext c.1)

Die Haltestelle wird ohne baulichen Aufwand in Höhe der Haus Nr. 9 (Getränkemarkt) im vorhandenen Halteverbotsbereich (Vz 286 – Eingeschränktes Halteverbot im Zeitraum von „Mi-Sa 6-14 Uhr“) mit Aufstellen eines Haltestellenmastes incl. Fahrplaninfo und Abfallbehälter eingerichtet. Die vorhandene StVO-Beschilderung muss in diesem Bereich angepasst werden.

Auf Grund der Neueinrichtung der Haltestelle entfallen im betroffenen Bereich zwei Stellplätze, die lediglich außerhalb der zeitlichen Beschränkung des Halteverbots zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Abwägung zwischen der Verbesserung des ÖPNV Angebots und den Belangen des ruhenden Verkehrs an dieser Stelle zeigt sich im Ergebnis, dass hier eine Verringerung des Parkraumangebots vertretbar ist.

Für die Einrichtung der Haltestelle entstehen Kosten in Höhe von rund 500 €.


2.4.                 Buslinie 327

2.4.1.          Linienführung/Bedienung

Die Buslinie 327 wird von Eickel kommend auf der Südstraße künftig nicht mehr über den Bahnübergang geführt, sondern verkehrt über die Koniner Straße, Holsterhauser Straße, Regenkamp, Bochumer Straße, Hölkeskampring, Altenhöfener Straße / Siepenstraße und Hermann-Löns-Straße zum Herner Bahnhof. Die Buslinie 327 erhält auf Grund der Führung eine ausgeprägte bisher nicht vorhandene Erschließungsfunktion, die eine neue Direktverbindung aus den genannten Ortsbereichen zum Herner Bahnhof eröffnet und zusätzlich eine neue Verknüpfung zur Haltestelle der Stadtbahnlinie U 35 schafft. Durch die Änderung der Linienführung wird eine neue Verkehrsverbindung geschaffen. Die Bedienung erfolgt im Halbstundentakt, abends nur im Stundentakt. Samstags sowie an Sonn- und Feiertagen wird die Strecke Regenkamp – Herne Bahnhof bedient. Der Ortsteilbereich um die Feldkampstraße wird durch eine neue Buslinie erschlossen (siehe Punkt 2.6).

Mit Beschlussfassung der 2. Fortschreibung des NVP am 01.12.2015 wurde vom Rat der Stadt Herne festgelegt, dass die neue Linienführung über die Hermann-Löns-Straße nach einem Zeitraum von zwei Jahren nach der Betriebsaufnahme hinsichtlich ihrer Auswirkungen betrachtet wird.


2.4.2.          Neueinrichtung von Haltestellen (siehe Beschlusstext d.1 bis d.17)

Zur Aufnahme des unter 2.4.1 beschriebenen Betriebs der Buslinie 327 ist die Neueinrichtung folgender Haltestellen erforderlich

  • Haltestelle auf der Koniner Straße (Fahrtrichtung Wanne) südlich des Knotenpunktes Holsterhauser Straße / Koniner Straße (siehe Beschlusstext d.1)

 

  • Haltestelle auf der Koniner Straße (Fahrtrichtung Wanne) im Bereich des vorhandenen Brückenbauwerkes (siehe Beschlusstext d.2)
  • Haltestelle auf der Koniner Straße (Fahrtrichtung Herne-Mitte) im Bereich des vorhandenen Brückenbauwerkes (siehe Beschlusstext d.3)


  • Haltestelle auf der Straße Regenkamp (Fahrtrichtung Wanne) südlich des Knotenpunktes Holsterhauser Straße / Regenkamp (siehe Beschlusstext d.4)
  • Haltestelle auf der Straße Regenkamp (Fahrtrichtung Herne-Mitte) südlich des Knotenpunktes Holsterhauser Straße / Regenkamp (siehe Beschlusstext d.5)

 

  • Haltestelle auf der Straße Regenkamp (Fahrtrichtung Wanne) westlich des Knotenpunktes Bochumer Straße / Regenkamp(siehe Beschlusstext d.6)
  • Haltestelle auf der Bochumer Straße (Fahrtrichtung Herne-Mitte) nördlich des Knotenpunktes Bochumer Straße / Regenkamp (siehe Beschlusstext d.7)


  • Haltestelle auf der Bochumer Straße (Fahrtrichtung Wanne) südlich des Knotenpunktes Bochumer Straße / Westring / Hölkeskampring in Höhe des Stadtbahnhaltepunktes „Hölkeskampring“ (siehe Beschlusstext d.8)
  • Haltestelle auf der Bochumer Straße (Fahrtrichtung Herne-Mitte) südlich des Knotenpunktes Bochumer Straße / Westring / Hölkeskampring in Höhe des Stadtbahnhaltepunktes „Hölkeskampring“ (siehe Beschlusstext d.9)

 

  • Haltestelle auf dem Hölkeskampring (Fahrtrichtung Herne-Mitte) in Höhe des Marienhospitals (siehe Beschlusstext d.10)
  • Haltestelle auf dem Hölkeskampring (Fahrtrichtung Wanne) in Höhe des Marienhospitals (siehe Beschlusstext d.11)


  • Haltestelle auf der Bochumer Straße (Fahrtrichtung Herne-Mitte) südlich der Holsterhauser Straße / Sodinger Straße in Höhe des Stadtbahnhaltepunktes „Archäologie-Museum/Kreuzkirche“ (siehe Beschlusstext d.12)

 

  • Haltestelle auf der Hermann-Löns-Straße (Fahrtrichtung Herne-Mitte) in Höhe der Glockenstraße (siehe Beschlusstext d.13)
  • Haltestelle auf der Hermann-Löns-Straße (Fahrtrichtung Wanne) in Höhe der Glockenstraße (siehe Beschlusstext d.14)


  • Haltestelle auf der Hermann-Löns-Straße (Fahrtrichtung Herne-Mitte) in Höhe Viktor-Reuter-Straße (siehe Beschlusstext d.15)
  • Haltestelle auf der Hermann-Löns-Straße (Fahrtrichtung Wanne) in Höhe Viktor-Reuter-Straße (siehe Beschlusstext d.16)

  • Haltestelle auf der Shamrockstraße (Pausenhaltestelle) in Höhe des Hauses Nr. 115 (siehe Beschlusstext d.17)

 


2.4.2.1.         Haltestelle auf der Koniner Straße (Fahrtrichtung Wanne) südlich des Knotenpunktes Holsterhauser Straße / Koniner Straße (siehe Beschlusstext d.1)

Die Haltestelle wird mit geringem baulichem Aufwand mit Aufstellen eines Haltestellenmastes incl. Fahrplaninfo und Abfallbehälter eingerichtet. Die vorhandene Grünfläche wird teilweise befestigt, so dass der Ein- und Ausstieg der Fahrgäste möglichst ungehindert erfolgen kann. Der Bus hält am Fahrbahnrand.

Die Neueinrichtung der Haltestelle hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr.

Für die Einrichtung der Haltestelle entstehen Kosten in Höhe von rund 2.500 €.

2.4.2.2.         Haltestelle auf der Koniner Straße (Fahrtrichtung Wanne) im Bereich des vorhandenen Brückenbauwerkes (siehe Beschlusstext d.2)

Die Haltestelle wird ohne baulichen Aufwand auf dem Brückenbauwerk mit Aufstellen eines Haltestellenmastes incl. Fahrplaninfo und Abfallbehälter eingerichtet. Der Bus hält am Fahrbahnrand.

Die Neueinrichtung der Haltestelle hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr.

Für die Einrichtung der Haltestelle entstehen keine Kosten.

2.4.2.3.         Haltestelle auf der Koniner Straße (Fahrtrichtung Herne-Mitte) im Bereich des vorhandenen Brückenbauwerkes (siehe Beschlusstext d.3)

Die Haltestelle wird ohne baulichen Aufwand auf dem Brückenbauwerk  mit Aufstellen eines Haltestellenmastes incl. Fahrplaninfo und Abfallbehälter eingerichtet. Der Bus hält am Fahrbahnrand.

Die Neueinrichtung der Haltestelle hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr.

Für die Einrichtung der Haltestelle entstehen keine Kosten.

2.4.2.4.         Haltestelle auf der Straße Regenkamp (Fahrtrichtung Wanne) südlich des Knotenpunktes Holsterhauser Straße / Regenkamp (siehe Beschlusstext d.4)

Die Haltestelle wird ohne baulichen Aufwand in Höhe der Haus Nr. 13 mit Aufstellen eines Haltestellenmastes incl. Fahrplaninfo und Abfallbehälter eingerichtet. Der Bus hält am Fahrbahnrand. Die vorhandene Fahrbahnmarkierung auf der Straße Regenkamp wird gemäß den neuen Randbedingungen / Erfordernissen angepasst bzw. ergänzt (Grenzmarkierung im Haltestellenbereich).

Die Neueinrichtung der Haltestelle hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr.

Für die Einrichtung der Haltestelle entstehen Kosten in Höhe von rund 500 €.


2.4.2.5.         Haltestelle auf der Straße Regenkamp (Fahrtrichtung Herne-Mitte) südlich des Knotenpunktes Holsterhauser Straße / Regenkamp (siehe Beschlusstext d.5)

Die Haltestelle wird ohne baulichen Aufwand in Höhe der Haus Nr. 14 mit Aufstellen eines Haltestellenmastes incl. Fahrplaninfo und Abfallbehälter eingerichtet. Der Bus hält am Fahrbahnrand. Die vorhandene Fahrbahnmarkierung auf der Straße Regenkamp wird gemäß den neuen Randbedingungen / Erfordernissen angepasst bzw. ergänzt (Grenzmarkierung im Haltestellenbereich).

Die Neueinrichtung der Haltestelle hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr.

Für die Einrichtung der Haltestelle entstehen Kosten in Höhe von rund 500 €.

2.4.2.6.         Haltestelle auf der Straße Regenkamp (Fahrtrichtung Wanne) westlich des Knotenpunktes Bochumer Straße / Regenkamp (siehe Beschlusstext d.6)

Die Haltestelle wird mit geringem baulichem Aufwand im Bereich der vorhandenen Grünfläche mit Aufstellen eines Haltestellenmastes incl. Fahrplaninfo und Abfallbehälter eingerichtet. Die vorhandene Grünfläche wird teilweise befestigt, so dass der Ein- und Ausstieg der Fahrgäste möglichst ungehindert erfolgen kann. Der Bus hält am Fahrbahnrand.

Die Neueinrichtung der Haltestelle hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr.

Für die Einrichtung der Haltestelle entstehen Kosten in Höhe von rund 2.000 €.

2.4.2.7.         Haltestelle auf der Bochumer Straße (Fahrtrichtung Herne-Mitte) nördlich des Knotenpunktes Bochumer Straße / Regenkamp (siehe Beschlusstext d.7)

Die Haltestelle wird mit geringem baulichem Aufwand in Höhe der Haus Nr. 149 mit Aufstellen eines Haltestellenmastes incl. Fahrplaninfo und Abfallbehälter eingerichtet. Der Bus hält am Fahrbahnrand. Im Haltestellenbereich wird provisorisch eine Fläche zum niveaugleichen Ein- und Ausstieg hergestellt. Die vorhandene Fahrbahnmarkierung (Schutzsteifen für den Radverkehr) auf der Bochumer Straße wird gemäß den neuen Randbedingungen / Erfordernissen angepasst bzw. ergänzt (Grenzmarkierung im Haltestellenbereich).

Auf Grund der Neueinrichtung der Haltestelle entfallen im vorhandenen Parkstreifen vier Stellplätze. Auf Grundlage von Verkehrsbeobachtungen, die zu unterschiedlichen Nutzungszeiten durchgeführt wurden, ist an dieser Stelle kein übermäßiger Parkdruck im öffentlichen Verkehrsraum erkennbar. Im Rahmen der Abwägung zwischen der Verbesserung des ÖPNV Angebots und den Belangen des ruhenden Verkehrs an dieser Stelle zeigt sich im Ergebnis, dass hier eine Verringerung des Parkraumangebots vertretbar ist.

Für die Einrichtung der Haltestelle entstehen Kosten in Höhe von rund 10.500 €.


2.4.2.8.         Haltestelle auf der Bochumer Straße (Fahrtrichtung Wanne) südlich des Knotenpunktes Bochumer Straße / Westring / Hölkeskampring in Höhe des Stadtbahnhaltepunktes „Hölkeskampring“ (siehe Beschlusstext d.8 und Anlage Nr. 2)

Die Haltestelle auf der Bochumer Straße wird in Fahrtrichtung Wanne unmittelbar im Bereich des Zugangs zur Stadtbahnhaltestelle in Höhe der Haus Nr. 106 barrierefrei eingerichtet.

Gemäß Punkt 1 dieser Beschlussvorlage wird die Haltestelle als Busbucht ausgebildet. Ziel ist, Rückstau des nachlaufenden Verkehrs bis in den Knotenpunkt Bochumer Straße/Westring/Hölkeskampring bei haltenden Bus auf der Fahrbahn zu vermeiden und damit einer Verringerung der Verkehrssicherheit an dieser Stelle vorzubeugen.

Baulich wird die Busbucht mit einer Länge von insgesamt 24,80 m hergestellt. Auf Grund der Neueinrichtung der Haltestelle entfallen im betroffenen Bereich fünf bis sechs Stellplätze. Auf Grundlage von Verkehrsbeobachtungen, die zu unterschiedlichen Nutzungszeiten durchgeführt wurden, ist an dieser Stelle kein übermäßiger Parkdruck im öffentlichen Verkehrsraum erkennbar. Im Rahmen der Abwägung zwischen der Verbesserung des ÖPNV Angebots und den Belangen des ruhenden Verkehrs an dieser Stelle zeigt sich im Ergebnis, dass hier eine Verringerung des Parkraumangebots vertretbar ist.

Die Fläche der Busbucht erhält einen neuen Oberbau, der gemäß RStO 12 der Belastungsklasse 3,2 zuzuordnen ist und der sich wie folgt zusammensetzt:

Aufbau Fahrbahn

Asphaltbeton
Asphaltbinder
Asphalttragschicht
Schottertragschicht
Frostschutzschicht
Gesamt

 

3,5 cm
6,5 cm
10 cm
15 cm
30 cm
65 cm

Der vorhandene, nicht benutzungspflichtige, rot-gepflasterte Radfahrweg wird im Haltestellenbereich durch graues Betonsteinpflaster 10/20/08 ersetzt und zusätzlich das Verkehrszeichen „Radfahrer frei“ – VZ 1022-10 aufgestellt.

Im Haltestellenbereich wird die vorhandene einzeilige Rinne durch eine Gussasphaltrinne (30 cm) ersetzt. Das Setzen von neuen Straßenabläufen ist nicht notwendig. Die Wartefläche/Gehwegfläche und die Busbuchtfläche der Haltestelle entwässern in Richtung der Fahrbahn.

Für die Einrichtung der Haltestelle entstehen Kosten in Höhe von rund 34.7000 €.


2.4.2.9.         Haltestelle auf der Bochumer Straße (Fahrtrichtung Herne-Mitte) südlich des Knotenpunktes Bochumer Straße / Westring / Hölkeskampring in Höhe des Stadtbahnhaltepunktes „Hölkeskampring“ (siehe Beschlusstext d.9 und Anlage Nr. 2)

Die Haltestelle auf der Bochumer Straße wird in Fahrtrichtung Herne-Mitte in Höhe der Haus Nr. 111 im Bereich des Rechtsabbiegerstreifens barrierefrei hergestellt.

Ein Teil der Fahrbahn im Bereich der Haltestelle erhält einen neuen Oberbau, der gemäß RStO 12 der Belastungsklasse 3,2 zuzuordnen ist und der sich wie folgt zusammensetzt:

Aufbau Fahrbahn

Asphaltbeton
Asphaltbinder
Asphalttragschicht
Schottertragschicht
Frostschutzschicht
Gesamt

 

3,5 cm
6,5 cm
10 cm
15 cm
30 cm
65 cm

Der vorhandene nicht benutzungspflichtige rot-gepflasterte Radfahrweg wird im Haltestellenbereich durch graues Betonsteinpflaster 10/20/08 ersetzt und zusätzlich das Verkehrszeichen „Radfahrer frei“ – VZ 1022-10 aufgestellt. Darüber hinaus sind bei dieser Haltestelle die Lichtschächte in der Höhe zu regulieren und Teile des angrenzenden Gehweges in der Höhe anzupassen.

Im Haltestellenbereich werden die Bordführung sowie die einzeilige Rinne beibehalten. Das Setzen von neuen Straßenabläufen ist nicht notwendig. Die Wartefläche/Gehwegfläche der Haltestelle entwässert in Richtung der Fahrbahn.

Die Neueinrichtung der Haltestelle hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr.

Für die Einrichtung der Haltestelle entstehen Kosten in Höhe von rund 15.200 €.

2.4.2.10.     Haltestelle auf dem Hölkeskampring (Fahrtrichtung Herne-Mitte) in Höhe des Marienhospitals (siehe Beschlusstext d.10 und Anlage Nr. 3)

Die Haltestelle auf dem Hölkeskampring wird in Fahrtrichtung Herne-Mitte zwischen der Jean-Vogel-Straße und der Altenhöfener Straße in Höhe der vorhandenen barrierefreien Mittelinsel bzw. angrenzend an den vorhandenen barrierefreien Zugang zum Grüngürtel Hölkeskampring barrierefrei eingerichtet. Die Lage der Haltestelle wurde im Rahmen der Maßnahme „Umgestaltung des Grünstreifens Hölkeskampring“ abgestimmt.

Baulich wird die Haltestelle in einer Länge von 18 m hergestellt. Im Haltestellenbereich werden die Bordführung sowie die einzeilige Rinne beibehalten. Das Setzen von neuen Straßenabläufen ist nicht notwendig. Die Haltestelle wird auf einer Teilfläche des Grüngürtels Hölkeskampring eingerichtet und schließt unmittelbar an die bestehende Wegeverbindung in den Grüngürtel Hölkeskampring an. Die Wartefläche der Haltestelle entwässert in Richtung der Grünfläche Hölkeskampring.


Die vorhandene Beleuchtung wird in ihrem Standort angepasst, so dass die neue Haltestelle beleuchtet wird.

Die Neueinrichtung der Haltestelle hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr.

Für die Einrichtung der Haltestelle entstehen Kosten in Höhe von rund 15.300 €.

2.4.2.11.     Haltestelle auf dem Hölkeskampring (Fahrtrichtung Wanne) in Höhe des Marienhospitals (siehe Beschlusstext d.11 und Anlage Nr. 3)

Die Haltestelle auf dem Hölkeskampring wird in Fahrtrichtung Wanne zwischen der Jean-Vogel-Straße und der Altenhöfener Straße in Höhe der Haus Nr. 39 barrierefrei eingerichtet.

Baulich wird die Haltestelle in einer Länge von 15 m hergestellt. Im Haltestellenbereich werden die Bordführung sowie die einzeilige Rinne beibehalten. Das Setzen von neuen Straßenabläufen ist nicht notwendig. Die Wartefläche/Gehwegfläche der Haltestelle entwässert in Richtung der Fahrbahn.

Für das Aufstellen eines Fahrgastunterstandes im Haltestellenbereich ist es notwendig einen 10 m² großen Teil der angrenzenden privaten Grundstücksfläche zu erwerben.

Auf Grund der Neueinrichtung der Haltestelle entfallen im betroffenen Bereich vier Stellplätze. Im gesamten Ortsteilbereich ist ein hoher Parkdruck erkennbar. Vor dem Hintergrund eines in der Bearbeitung befindlichen Parkraumkonzeptes für Herne-Mitte und der Abwägung zwischen der Verbesserung des ÖPNV Angebots und den Belangen des ruhenden Verkehrs an dieser Stelle zeigt sich im Ergebnis, dass hier eine Verringerung des Parkraum-angebots vertretbar ist.

Für die Einrichtung der Haltestelle entstehen Kosten in Höhe von rund 12.000 €.

2.4.2.12.     Haltestelle auf der Bochumer Straße (Fahrtrichtung Herne-Mitte) südlich der Holsterhauser Straße / Sodinger Straße in Höhe des Stadtbahnhaltepunktes „Archäologie-Museum/Kreuzkirche“ (siehe Beschlusstext d.12)

Die Haltestelle wird ohne baulichen Aufwand unmittelbar im Bereich des Eingangs zur Stadtbahnhaltestelle mit Aufstellen eines Haltestellenmastes incl. Fahrplaninfo und Abfallbehälter eingerichtet. Die vorhandene StVO-Beschilderung muss in diesem Bereich angepasst werden. Der Bus hält am Fahrbahnrand.

Die Neueinrichtung der Haltestelle hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr.

Für die Einrichtung der Haltestelle entstehen Kosten in Höhe von rund 500 €.

2.4.2.13.     Haltestelle auf der Hermann-Löns-Straße (Fahrtrichtung Herne-Mitte) in Höhe der Glockenstraße (siehe Beschlusstext d.13)

Die Haltestelle wird ohne baulichen Aufwand in Höhe der Haus Nr. 28 mit Aufstellen eines Haltestellenmastes incl. Fahrplaninfo und Abfallbehälter eingerichtet. Der Bus hält am Fahrbahnrand.

Die Neueinrichtung der Haltestelle hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr.

Für die Einrichtung der Haltestelle entstehen keine Kosten.

2.4.2.14.     Haltestelle auf der Hermann-Löns-Straße (Fahrtrichtung Wanne) in Höhe der Glockenstraße (siehe Beschlusstext d.14)

Die Haltestelle wird mit geringem baulichem Aufwand in Höhe der Haus Nr. 29 mit Aufstellen eines Haltestellenmastes incl. Fahrplaninfo und Abfallbehälter eingerichtet. Der Gehwegbereich muss in Teilen reguliert werden. Die vorhandenen Betonpoller sind zu entfernen. Der Bus hält am Fahrbahnrand.

Die Neueinrichtung der Haltestelle hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr.

Für die Einrichtung der Haltestelle entstehen Kosten in Höhe von rund 1.000 €.

2.4.2.15.     Haltestelle auf der Hermann-Löns-Straße (Fahrtrichtung Herne-Mitte) in Höhe Viktor-Reuter-Straße (siehe Beschlusstext d.15)

Die Haltestelle wird ohne baulichen Aufwand in Höhe der Haus Nr. 60 mit Aufstellen eines Haltestellenmastes incl. Fahrplaninfo und Abfallbehälter eingerichtet. Der Bus hält am Fahr-bahnrand.

Die Neueinrichtung der Haltestelle hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr.

Für die Einrichtung der Haltestelle entstehen Kosten in Höhe von rund 1.000 €.

2.4.2.16.     Haltestelle auf der Hermann-Löns-Straße (Fahrtrichtung Wanne) in Höhe Viktor-Reuter-Straße (siehe Beschlusstext d.16)

Die Haltestelle wird mit geringem baulichem Aufwand möglichst ohne Verlust von Baumbestand im Bereich der Grünfläche an der vorhandenen Mittelinsel mit Aufstellen eines Haltestellenmastes incl. Fahrplaninfo und Abfallbehälter eingerichtet. Die vorhandene Grünfläche wird teilweise befestigt, so dass der Ein- und Ausstieg der Fahrgäste möglichst ungehindert erfolgen kann. Der Bus hält am Fahrbahnrand.

Die Neueinrichtung der Haltestelle hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr.

Für die Einrichtung der Haltestelle entstehen Kosten in Höhe von rund 4.000 €.

2.4.2.17.     Haltestelle auf der Shamrockstraße (Pausenhaltestelle) in Höhe des Hauses Nr. 115 (siehe Beschlusstext d.17)

Die Haltestelle wird ohne baulichen Aufwand unmittelbar vor der vorhandenen Wendeanlage in Höhe der Haus Nr. 115 mit Aufstellen eines Haltestellenmastes incl. Fahrplaninfo und Abfallbehälter eingerichtet. Der Bus hält am Fahrbahnrand.

Die Neueinrichtung der Pausenhaltestelle hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr. Ein Fahrgastwechsel ist an dieser Haltestelle nicht vorgesehen.

Für die Einrichtung der Haltestelle entstehen keine Kosten.


2.5.                 Buslinie 334

2.5.1.          Linienführung/Bedienung

Wie bereits unter 2.3 beschrieben verkehrt die Buslinie 334 ab „Herne Bahnhof“ bis zur „Ilseder Straße“. Sie stellt in diesem Abschnitt das Grundangebot dar, das von der Buslinie 311 ergänzt wird. Die Buslinie 334 wird über die „Ilseder Straße“ hinaus verlängert, so dass eine Nord-Süd-Verbindung im Bezirk Sodingen hergestellt wird. Dabei übernimmt die Buslinie 334 den Teilabschnitt Sodingen – Bochum-Gerthe der heutigen Buslinie 321. Auf Grund der direkten Führung über die Gysenbergstraße wird das LAGO zukünftig nicht mehr bedient. Die Bedienung des LAGO übernimmt die Buslinie 324 (siehe Punkt 2.3.1).


2.5.2.          Neueinrichtung der Haltestellen (siehe Beschlusstext e.1 bis e.2)

Zur Aufnahme des unter 2.5.1 beschriebenen Betriebs der Buslinie 334 ist die Neueinrichtung folgender Haltestellen erforderlich:

  • Haltestelle auf der Gysenbergstraße (Fahrtrichtung Bochum) südlich der Einmündung Am Revierpark (siehe Beschlusstext e.1)
  • Haltestelle auf der Gysenbergstraße (Fahrtrichtung Börnig) südlich der Einmündung Am Revierpark (siehe Beschlusstext e.2)

 

2.5.2.1.    Haltestelle auf der Gysenbergstraße (Fahrtrichtung Bochum) südlich der Einmündung Am Revierpark (siehe Beschlusstext e.1)

Die Haltestelle wird ohne baulichen Aufwand in der vorhandenen Busbucht mit Aufstellen eines Haltestellenmastes incl. Fahrplaninfo und Abfallbehälter eingerichtet.

Die Neueinrichtung der Haltestelle hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr.

Für die Einrichtung der Haltestelle entstehen keine Kosten.

2.5.2.2.    Haltestelle auf der Gysenbergstraße (Fahrtrichtung Börnig) südlich der Einmündung Am Revierpark (siehe Beschlusstext e.2)

Die Haltestelle wird ohne baulichen Aufwand in der vorhandenen Busbucht mit Aufstellen eines Haltestellenmastes incl. Fahrplaninfo und Abfallbehälter eingerichtet.

Die Neueinrichtung der Haltestelle hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr.

Für die Einrichtung der Haltestelle entstehen keine Kosten.


2.6.                 Buslinie 367

2.6.1.          Linienführung/Bedienung

Die Buslinie 367 wird zukünftig gemäß dem Konzept der 2. Fortschreibung des Nahver-kehrsplanes in zwei sich ergänzende Buslinien aufgeteilt.

Die Buslinie 367 a verkehrt zwischen Bochum-Hiltrop und dem Haltepunkt „Marienhospital/Altenhöfener Straße“ auf dem bisherigen Linienweg der heutigen Buslinie 367. Zwischen den Haltestellen „Marienhospital/Altenhöfener Straße“ und „Herne Bahnhof“ verkehrt die Buslinie 367 a über den Hölkeskampring und die Wiescherstraße zum Haltepunkt „Archäologie Museum/Kreuzkirche“ und weiter wieder auf dem bisherigen Linienweg der heutigen Buslinie 367 in Richtung „Herne Bahnhof“. Die Buslinie 367 a erschließt zukünftig den Siedlungsbereich auf dem Abschnitt des Hölkeskampringes und stellt eine weitere Anbindung zum Krankenhaus an der Wiescherstraße her. Als Ergänzung zu der Buslinie 367 a verkehrt in dem Abschnitt zwischen „Herne Bahnhof“ und dem Hölkeskampring zukünftig die Buslinie 367 b. Ab dem Hölkeskampring verkehrt die Buslinie 367 b über die Bochumer Straße und Südstraße in den Ortsteilbereich um die Feldkampstraße, so dass eine Direktverbindung zwischen dem Ortsteilbereich der Feldkampstraße und dem Herner Bahnhof entsteht.

Die Buslinien 367 a und b ergänzen sich zukünftig im Abschnitt zwischen „Herne Bahnhof“ und dem Hölkeskampring tagsüber an Werktagen – soweit betrieblich möglich – zu einem 30-Minuten Takt. Die Bedienung des Abschnittes erfolgt zukünftig samstags Nachmittag sowie sonn- und feiertags bis Mittag stündlich.



2.6.2.          Neueinrichtung der Haltestellen (siehe Beschlusstext f.1 bis f.7)

Zur Aufnahme des unter 2.6.1 beschriebenen Betriebs der Buslinie 367 ist die Neueinrichtung folgender Haltestellen erforderlich:

  • Haltestelle auf der Südstraße (Fahrtrichtung Haltestelle Feldkampstraße) östlich des Knotenpunktes Südstraße / Riemker Straße (siehe Beschlusstext f.1)
  • Haltestelle auf der Riemker Straße (Fahrtrichtung Herne-Mitte) nördlich des Knotenpunktes Südstraße / Riemker Straße (siehe Beschlusstext f.2)

  • Haltestelle auf der Bochumer Straße (Fahrtrichtung Haltestelle Feldkampstraße) südlich der Einmündung Strehlener Straße (siehe Beschlusstext f.3)
  • Haltestelle auf der Bochumer Straße (Fahrtrichtung Herne-Mitte) südlich der Einmündung Strehlener Straße (siehe Beschlusstext f.4)


  • Haltestelle auf der Bochumer Straße (Fahrtrichtung Haltestelle Feldkampstraße) südlich der Einmündung zur Straße Regenkamp (siehe Beschlusstext f.5)

  • Haltestelle auf dem Hölkeskampring (Fahrtrichtung Bochum) zwischen den Einmündungen Auf dem Metlerort / In dem Breil (siehe Beschlusstext f.6)
  • Haltestelle auf dem Hölkeskampring (Fahrtrichtung Herne-Mitte) zwischen den Einmündungen In dem Breil / Koppenbergs Hof (siehe Beschlusstext f.7)

 

2.6.2.1.    Haltestelle auf der Südstraße (Fahrtrichtung Haltestelle Feldkampstraße) östlich des Knotenpunktes Südstraße / Riemker Straße (siehe Beschlusstext f.1)

Die Haltestelle wird mit geringem baulichem Aufwand vor der Querungsstelle mit Aufstellen eines Haltestellenmastes incl. Fahrplaninfo und Abfallbehälter eingerichtet. Zusätzlich wird in dem Bereich der Haltestelle der Straßenablauf erneuert und der vorhandene Hochbord um ca. 12 m verlängert werden, so dass ein möglichst barrierefreier Einstieg gegeben ist. Der Bus hält am Fahrbahnrand.

Die Neueinrichtung der Haltestelle hat keine Auswirkung auf den ruhenden Verkehr.

Für die Einrichtung der Haltestelle entstehen Kosten in Höhe von rund 5.000 €.

2.6.2.2.    Haltestelle auf der Riemker Straße (Fahrtrichtung Herne-Mitte) nördlich des Knotenpunktes Südstraße / Riemker Straße (siehe Beschlusstext f.2)

Die Haltestelle wird ohne baulichen Aufwand in Anschluss an den vorhandenen Parkstreifen unmittelbar im Bereich des Knotenpunktes mit Aufstellen eines Haltestellenmastes incl. Fahrplaninfo und Abfallbehälter eingerichtet. Der Bus hält am Fahrbahnrand.

Die Neueinrichtung der Haltestelle hat keine Auswirkung auf den ruhenden Verkehr.

Für die Einrichtung der Haltestelle entstehen keine Kosten.

2.6.2.3.    Haltestelle auf der Bochumer Straße (Fahrtrichtung Haltestelle Feldkampstraße) südlich der Einmündung Strehlener Straße (siehe Beschlusstext f.3)

Die Haltestelle wird ohne baulichen Aufwand in Höhe der Haus Nr. 211 mit Aufstellen eines Haltestellenmastes incl. Fahrplaninfo und Abfallbehälter eingerichtet. Der Bus hält am Fahr-bahnrand. Die vorhandene Fahrbahnmarkierung (Schutzsteifen für den Radverkehr) auf der Bochumer Straße wird gemäß den neuen Randbedingungen / Erfordernissen angepasst bzw. ergänzt (Grenzmarkierung im Haltestellenbereich).

Die Neueinrichtung der Haltestelle hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr.

Für die Einrichtung der Haltestelle entstehen Kosten in Höhe von rund 1.000 €.

2.6.2.4.    Haltestelle auf der Bochumer Straße (Fahrtrichtung Herne-Mitte) südlich der Einmündung Strehlener Straße (siehe Beschlusstext f.4)

Die Haltestelle wird ohne baulichen Aufwand in Höhe der Haus Nr. 212 mit Aufstellen eines Haltestellenmastes incl. Fahrplaninfo und Abfallbehälter eingerichtet. Der Bus hält am Fahr-bahnrand. Die vorhandene Fahrbahnmarkierung (Schutzsteifen für den Radverkehr) auf der Bochumer Straße wird gemäß den neuen Randbedingungen / Erfordernissen angepasst bzw. ergänzt (Grenzmarkierung im Haltestellenbereich).

Die Neueinrichtung der Haltestelle hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr.

Für die Einrichtung der Haltestelle entstehen Kosten in Höhe von rund 1.000 €.

2.6.2.5.    Haltestelle auf der Bochumer Straße (Fahrtrichtung Haltestelle Feldkampstraße) südlich der Einmündung zur Straße Regenkamp (siehe Beschlusstext f.5)

Die Haltestelle wird ohne baulichen Aufwand im Bereich des vorhandenen Brückenbauwerks mit Aufstellen eines Haltestellenmastes incl. Fahrplaninfo und Abfallbehälter eingerichtet. Der Bus hält am Fahrbahnrand. Die vorhandene Fahrbahnmarkierung (Schutzsteifen für den Radverkehr) auf der Bochumer Straße wird gemäß den neuen Randbedingungen / Erfordernissen angepasst bzw. ergänzt (Grenzmarkierung im Haltestellenbereich).

Die Neueinrichtung der Haltestelle hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr.

Für die Einrichtung der Haltestelle entstehen Kosten in Höhe von rund 1.500 €.


2.6.2.6.    Haltestelle auf dem Hölkeskampring (Fahrtrichtung Bochum) zwischen den Einmündungen Auf dem Metlerort / In dem Breil (siehe Beschlusstext f.6 und Anlage Nr. 4)

Die Haltestelle auf dem Hölkeskampring wird in Fahrtrichtung Bochum in Höhe der Haus Nr. 85 bis 87 barrierefrei eingerichtet. Die Lage der Haltestelle wurde im Rahmen der Maßnahme „Umgestaltung des Grünstreifens Hölkeskampring“ abgestimmt und festgelegt.

Baulich wird die Haltestelle in einer Länge von 18 m hergestellt. Im Haltestellenbereich wird eine neue Bordsteinführung vorgesehen, so dass die Warte-/Gehwegfläche mitsamt dem Fahrgastunterstand gemäß der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) eine ausreichende Breite für Fahrgäste und zu Fuß gehende aufweist. Entsprechend der neuen Bordsteinführung wird die in der Straße In dem Breil vorhandene zweizeilige Rinne im Bereich der Haltestelle fortgesetzt. Der vorhandene Straßenablauf wird entsprechend der neuen Bordsteinführung versetzt. Der Gehweg- und die Wartefläche der Haltestelle entwässern in Richtung der Fahrbahn.

Im Haltestellenbereich sind Teilflächen des angrenzenden privaten Grundstücks auf Grund der veränderten Höhensituation in der Höhe anzupassen. Zu diesen Anpassungen und zur Realisierung der Abstandsflächen des Fahrgastunterstandes auf privatem Grund liegt die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers vor.

Die im oben genannten Straßenabschnitt vorhandene Mittelinsel mitsamt den dazugehörenden Querungsstellen im Gehwegbereich wird im Zuge der neuen Haltestelle barrierefrei hergestellt. Die ungesicherte Querungsstelle über die Straße In dem Breil wird barrierefrei hergestellt.

Die vorhandenen Fahrbahnmarkierungen auf dem Hölkeskampring werden gemäß den neuen Randbedingungen / Erfordernissen angepasst. Dabei wird die durchgezogene Linie vor der Mittelinsel um den Bereich der Haltestelle verlängert.

Die Neueinrichtung der Haltestelle hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr.

Für die Einrichtung der Haltestelle entstehen Kosten in Höhe von rund 21.800 €.


2.6.2.7.    Haltestelle auf dem Hölkeskampring (Fahrtrichtung Herne-Mitte) zwischen den Einmündungen Im Breil / Koppenbergs Hof (siehe Beschlusstext f.7 und Anlage Nr. 4)

Die Haltestelle auf dem Hölkeskampring wird in Fahrtrichtung Herne-Mitte in Höhe der Haus Nr. 91 bis 93 angrenzend an den vorhandenen Zugang zum Grüngürtel Hölkeskampring barrierefrei eingerichtet. Die Lage der Haltestelle wurde im Rahmen der Maßnahme „Umgestaltung des Grünstreifens Hölkeskampring“ abgestimmt und festgelegt.

Baulich wird die Haltestelle in einer Länge von 18 m hergestellt. Im Haltestellenbereich werden die Bordführung sowie die einzeilige Rinne beibehalten. Die Haltestelle wird auf einer Teilfläche des Grüngürtels Hölkeskampring eingerichtet und schließt unmittelbar an die bestehende Wegeverbindung in den Grüngürtel Hölkeskampring an. Die Wartefläche der Haltestelle entwässert in Richtung der Grünfläche Hölkeskampring.

Die im oben genannten Straßenabschnitt vorhandene Mittelinsel mitsamt den dazugehören-den Querungsstellen im Gehwegbereich sowie der Zuwegung in den Grüngürtel Hölkeskampring werden im Zuge der neuen Haltestelle barrierefrei hergestellt.

Die Neueinrichtung der Haltestelle hat keine Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr.

Für die Einrichtung der Haltestelle entstehen Kosten in Höhe von rund 24.800 €.

  1. Grunderwerb

Für die Haltestelle auf dem Hölkeskampring in Höhe des Marienhospitals (FR Wanne) ist für das Aufstellen eines Fahrgastunterstandes Grunderwerb notwendig. Es soll eine Grundstücksteilfläche von ca. 10 m² erworben werden.

  1. Kosten/Finanzierung

Im Rahmen der Planung zu den barrierefrei herzustellenden Haltestellen wurden die Kosten überschlägig ermittelt. Der Bau folgender Haltestellen:

  • Bochumer Straße (Fahrtrichtung Wanne) südlich des Knotenpunktes Bochumer Straße / Westring / Hölkeskampring in Höhe des Stadtbahnhaltepunktes „Hölkeskampring“ (d.8)
  • Bochumer Straße (Fahrtrichtung Herne-Mitte) südlich des Knotenpunktes Bochumer Straße / Westring / Hölkeskampring in Höhe des Stadtbahnhaltepunktes „Hölkeskampring“ (d.9)
  • Hölkeskampring (Fahrtrichtung Herne-Mitte) in Höhe des Marienhospitals (d.10)
  • Hölkeskampring (Fahrtrichtung Wanne) in Höhe des Marienhospitals (d.11)
  • Hölkeskampring (Fahrtrichtung Bochum) zwischen den Einmündungen Auf dem Metlerort / In dem Breil (f.6)
  • Hölkeskampring (Fahrtrichtung Herne-Mitte) zwischen den Einmündungen In dem Breil / Kloppenbergstraße (f.7)

wird gemäß der Bestimmungen der §§ 3 bis 5 und § 6 Absatz 2 des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG) aus Bundesmittel/Zuwendungen finanziert. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Der Eigenanteil für die Fördermaßnahmen sowie der Bau bzw. die Einrichtung der restlichen Haltestellen wird aus eigenen Haushaltsmitteln finanziert.

Die Kosten für das Mobiliar (z.B. Fahrgastunterstand, Haltestellenmast usw.) der in dieser Beschlussvorlage aufgeführten Haltestellen werden von der Straßenbahn Herne – Castrop-Rauxel GmbH (HCR) finanziert.

Beiträge gemäß Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) werden im Zuge der Maßnahmen nicht erhoben.

Im Rahmen weiterer Konkretisierungen der Planungen/Arbeiten zur Umsetzung des Konzeptes hat sich herausgestellt, dass die voraussichtliche Veränderung der Fahrleistung infolge der Neuordnung der Linienführungen und der Angebotsverbesserungen in Herne-Mitte und Sodingen nach jetzigem Stand rund 26.000 km/Jahr höher ausfallen wird als im Konzept angegeben. Die Änderung des Linienweges der Buslinie 303 (siehe Punkt 2.1.1) erhöht die Fahrleistung um weitere rund 11.000 km/Jahr. Dies wird voraussichtlich einen entsprechenden Mehraufwand auslösen, der erst im Laufe weiterer Detailplanungen zur Konzeptumsetzung genauer zu beziffern sein wird.

  1. Bauzeit und Baubeginn

Der Baubeginn der für die Umsetzung der 2. Fortschreibung des NVP notwendigen Haltestellen ist für Anfang 2017 geplant und soll bis zum Sommer 2017 beendet werden. Die Bauzeit für die barrierefrei herzustellenden Haltestellen beträgt jeweils 6 bis 8 Wochen. Die einzelnen Maßnahmen erfolgen aufeinander abgestimmt. Das beteiligte Verkehrsunternehmen HCR kann das Maßnahmenkonzept zum Fahrplanwechsel Juli 2017 umsetzen.

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

Friedrichs

Stadtrat

 

 


Anlagen:
 

1.)      Lageplan der Haltestellen auf der Castroper Straße in Höhe der Realschule Sodingen (beide Fahrtrichtungen)

2.)      Lageplan der Haltestellen auf der Bochumer Straße südlich des Knotenpunktes Bochumer Straße / Westring / Hölkeskampring in Höhe des Stadtbahnhaltepunktes „Hölkeskampring“ (beide Fahrtrichtungen)

3.)      Lageplan der Haltestellen auf dem Hölkeskampring in Höhe des Marienhospitals (beide Fahrtrichtungen)

4.)      Lageplan der Haltestellen auf dem Hölkeskampring in Höhe der Straße In dem Breil (beide Fahrtrichtungen)

                       

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2016-06-27_E_Castroper Str.- HP Realschule_Kr-Beschluss-LP_100 (439 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich 2016-06-03_HS-Bochumer Straße_EP-Beschluss-100 (770 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich 2016-04-29_HS-Hölkeskampring-Marienhospital_EP-Beschluss-100 (713 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich 2016-04-29_HS-Hölkeskampring-In dem Breil_EP-Beschluss-100 (932 KB)