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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2016/0547  

Betreff: Maßnahmen zur Barrierefreiheit / zum behindertengerechten Ausbau an Herner Schulen im Zuge des Inklusionsprozesses
- 2. Sachstandsbericht und Festlegung von Maßnahmen 2016 -
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Klaus Hartmann Tel. 3411
Federführend:FB 31 - Schule und Weiterbildung Bearbeiter/-in: Wischniewski, Kerstin
Beratungsfolge:
Schulausschuss Entscheidung
15.09.2016 
des Schulausschusses beschlossen   
Bezirksvertretung Herne-Mitte Entscheidung
15.09.2016 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Entscheidung
15.09.2016 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   
Bezirksvertretung Wanne Entscheidung
20.09.2016 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Wanne beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Entscheidung
21.09.2016 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

 

Finanzielle Auswirkungen in Euro

 

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

keine

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:   7.210815

Bez.: Ausbau           

         Inklusionsstandorte

 

 

 

 

 

 

Nr.:    7.210803

Bez.: Anpassung 

         Schulinfrastruktur

Nr.:   1

Bez.: Einzahlungen aus  

         Aufwendungen für         

         Investitionsmaßnahmen

 

Nr.    8

Bez.: Auszahlungen für

         Baumaßnahmen

 

Nr.    8

Bez.: Auszahlungen für

         Baumaßnahmen

222.384,42 EUR

 

 

 

 

-222.384,42 EUR

 

 

 

-75.615,58 EUR

 

 

                 


Beschlussvorschlag:
 

Der Schulausschuss sowie die Bezirksvertretungen nehmen den 2. Sachstandsbericht zur Barrierefreiheit / zum behindertengerechten Ausbau an Herner Schulen zur Kenntnis und stimmen der bezeichneten Festlegung von Maßnahmen für das Jahr 2016 zu.

 

 

 

 

 

              


Sachverhalt:
 

Ausgangslage / Einleitung

Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz NRW vom 16.10.2013 hat das Land den Auftrag der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und die ersten Schritte auf dem Weg zur inklusiven Bildung an allgemeinen Schulen gesetzlich verankert. Seit dem Schuljahr 2014/2015 wird Sclerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung grundsätzlich ein Platz an einer allgemeinen Schule angeboten. Eltern von Sclerinnen und Sclern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung können weiterhin die rderschulen wählen, wenn sie dies vorziehen und ein entsprechendes Angebot vorhanden ist.

 

Unter dem Begriff „Gemeinsames Lernen wird die sonderpädagogische Unter-stützung nunmehr zusammengefasst (§ 19 Abs. 2 Schulgesetz NRW - SchulG) und löst den gemeinsamen Unterricht (Primarstufe) und die integrativen Lerngruppen                   (Sekundarstufe) ab. Es gibt auch weiterhin sieben rderschwerpunkte:

 

         Lernen

         Sprache

         Emotionale und soziale Entwicklung

         Hören und Kommunikation

         Sehen

         Geistige Entwicklung und

         rperliche und motorische Entwicklung.

 

Die bürgerschaftlichen Gremien wurden in der zurückliegenden Zeit wiederholt über den Stand des schulischen Inklusionsprozesses informiert. Einher ging dies mit der Beschlussfassung über notwendige schulorganisatorische Maßnahmen; vorrangig im Bereich der Förderschulen. Auf dieser Grundlage wurde zwischenzeitlich

 

  • die Förderschule Viktor-Reuter-Straße (Förderschwerpunkt Lernen) zum Schuljahr 2013/2014 aufgelöst,
  • nach Auflösung der Janoschschule (Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung Primarstufe) zum Schuljahresende 2013/2014 am Standort Dorneburg die Konzentration dieses Förderschwerpunktes für die Primarstufe und Sekundarstufe I beschlossen; gleichzeitig wurde dort der Förderschwerpunkt Lernen aufgegeben,
  • die Förderschule Astrid-Lindgren (Förderschwerpunkt Lernen) zum Schuljahr 2015/2016 auslaufend aufgelöst; sie nimmt also keine Schülerinnen und Schüler mehr auf,
  • eine Verbundlösung für die Förderschulen Erich-Kästner (Förderschwerpunkt Sprache) und Paul-Klee (Förderschwerpunkt Lernen) ab dem Schuljahr 2016/2017 beschlossen.

 

Konnexität / Finanzierung der schulischen Inklusion

Der Landtag NRW hat am 03. Juli 2014 das Gesetz zur rderung kommunaler                Aufwendungen für die schulische Inklusion beschlossen. Dieses erkennt die Belastung der Schulträger an und sieht einen entsprechenden Ausgleich vor. Der bei den Kommunen auszugleichende Aufwand wird pauschaliert. Die jährliche Gesamthöhe beträgt 25 Mio. Euro. Die Verteilung der Mittel erfolgt auf der Basis der Sclerzahl der allgemeinen Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe I in Trägerschaft der einzelnen Gemeinden und Kreise am 15.10. des jeweils vorletzten Jahres. Das Schulministerium soll den finanziellen Ausgleich für jedes Schuljahr leisten und ihn spätestens am 01. Februar auszahlen, erstmals spätestens am 01. Februar 2015. Die Finanzmittel (Korb I) sind für Schulträgeraufgaben (z. B. für zusätzliche Klassen- und Differenzierungsräume, sanitäre Ausstattungen und Barrierefreiheit) einzusetzen.

 

Zur Förderung weiterer kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion gewährt das Land den Gemeinden und Kreisen ab dem Schuljahr 2014/2015 eine jährliche                 Inklusionspauschale. Diese Inklusionspauschale soll insbesondere der systemischen Unterstützung der Schulen des Gemeinsamen Lernens durch nicht lehrendes                Personal der Kommunen dienen, soweit diese Kosten nicht der Finanzierung individueller Ansprüche nach § 35 a des Achten Buches Sozialgesetzbuch und § 54 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch dienen. Die jährliche Gesamthöhe beträgt 10 Mio. Euro. Das für Schule zuständige Ministerium soll die Inklusionspauschale für jedes Schuljahr zahlen und sie jeweils stestens am 1. Februar auszahlen, erstmals stestens am 01. Februar 2015. Aus der Pauschale kann der Schulträger z. B. Heildagogen, Heilerziehungspfleger, Schulpsychologen oder auch Integrationshelfer/innen bezahlen, die nicht individuell, sondern in Lerngruppen eingesetzt werden (Korb II).

 

Die auf die Stadt Herne entfallenden Leistungsanteile belaufen sich nach den aktuell vorliegenden Zuwendungsbescheiden vom 08.12.2015 für das Schuljahr 2015/2016

 

       aus dem Korb I (25 Mio. ) auf 222.384,42 €/Jahr (investiv) und

       aus dem Korb II (10 Mio. ) auf  84.336,91 /Jahr (konsumtiv).

 

Das Gesetz trifft auch Aussagen zur Evaluation. Es ist vorgesehen, dass das                Ministerium gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden die Aufwendungen der Gemeinden und Kreise sowie die Entwicklung der kommunalen Aufwendungen für die Erfüllung individueller Ansprüche nach § 35 a des Achten Buches Sozialgesetzbuch und § 54 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch auf der Grundlage kommunaler Angaben untersucht und dem Landtag darüber berichtet. Mit Datum vom 20.05.2015 ist der erste Bericht zur Evaluation des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion in NRW vorgelegt worden. Der Bericht kommt für das Schuljahr 2014/2015 zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass die Schulträgerinvestitionen deutlich hinter dem Belastungsausgleich (Korb I) zurückgeblieben sind. Die Inklusionspauschale (Korb II) entspricht danach den ermittelten Schulträgerkosten. In seiner Bewertung kommt der Städtetag zu dem Fazit, dass das Ergebnis des Schuljahres 2014/2015 nicht auf Folgejahre übertragbar ist, da zu diesem Zeitpunkt noch gar keine Einigung zu einer möglichen Kostenerstattung vorlag. Ferner sei im Bereich der Inklusionspauschale eine hohe Steigerungsdynamik feststellbar. Die Entwicklung ist zu beobachten; die Folgeberichte für die Schuljahre 2015/2016 und 2016/2017 werden weiteren Aufschluss geben.

 

Orte der sonderpädagogischen rderung

Im § 20 Abs. 1 SchulG ist festgelegt, dass sowohl inklusiv arbeitende allgemeine Schulen als auch rderschulen und Schulen für Kranke Orte sonderpädagogischer rderung sind. Auf dem Weg zu einem inklusiven Schulangebot werden die Schulen des gemeinsamen Lernens durch die Schulaufsicht in Abstimmung mit dem Schulträger festgelegt. Der Schulträger kann mit Zustimmung der oberen Schulaufsicht allgemeine Schulen als Schwerpunktschulen bestimmen. Eine solche Schule umfasst über die rderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie Emotionale und soziale Entwicklung hinaus mindestens einen weiteren rderschwerpunkt der Bereiche Geistige Entwicklung,  körperliche/motorische Entwicklung, Hören/Kommunikation sowie Sehen. Schwerpunktschulen unterstützen andere Schulen im Rahmen der Zusammenarbeit bei der Inklusion.

 

Gemeinsames Lernen an Grundschulen und weiterführenden Schulen

Mit Zustimmung des Schulträgers richtet die Schulaufsichtsbehörde gemäß § 20 Abs. 5 SchulG Gemeinsames Lernen an einer allgemeinen Schule ein. Ziel des Gemeinsamen Lernens ist, inklusive Bildung dauerhaft an einer Schule zu etablieren. Schülerinnen und Schüler mit allen eingangs genannten rderschwerpunkten werden an den                  Schulen des Gemeinsamen Lernens mit dem notwendigen sonderpädagogischem             Unterstützungsbedarf zu Abschlüssen geführt, die das Schulgesetz für sie vorsieht. Eine Gesamtübersicht über die SchülerInnen im Gemeinsamen Lernen im Schuljahr 2015/2016 liegt der Sitzungsvorlage als Anlage 1 bei.

 

Gemeinsames Lernen an Grundschulen

In der Primarstufe wurden im abgelaufenen Schuljahr 2015/2016 insgesamt 219 Kinder im Gemeinsamen Lernen unterrichtet. Nahezu alle Grundschulen haben mittlerweile Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischem Förderbedarf aufgenommen. Im Rahmen des Einschulungsverfahrens wird den Eltern in Abstimmung mit der unteren Schulaufsicht folgender Hinweis gegeben:

 

„Für den Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen ist grundsätzlich jede Grundschule Ort des Gemeinsamen Lernens. Die Förderbedingungen an den einzelnen Grundschulen sind allerdings noch unterschiedlich. So verfügen noch nicht alle Grundschulen gleichermaßen über die personelle Ausstattung.“

 

Die Eltern werden im Einschulungsverfahren durch die Grundschulen entsprechend              beraten. Letztlich soll gewährleistet werden, dass Kinder, deren sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf erst während der Grundschulzeit festgestellt wird, in ihren Schulen verbleiben können und nicht die Schule wechseln müssen.

 

Die sächlichen Aufwendungen für die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf werden - soweit sie noch nicht                  gegeben sind - im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten durch den Schulträger               geschaffen.

 

Gemeinsames Lernen an weiterführenden Schulen

Im abgelaufenen Schuljahr 2015/2016 wurden insgesamt 245 Sclerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an den weiterführenden Schulen in Herne beschult (siehe Anlage 1).

 

Die Abstimmung über die Standortauswahl sowie die Verteilung der SchülerInnen für das Gemeinsame Lernen erfolgt regelmäßig in sogenannten Regionalkonferenzen, zu welchen die Schulaufsicht einlädt. Beteiligt sind neben den Schulaufsichten der einzelnen Schulformen die LeiterInnen der weiterführenden Schulen sowie VertreterInnen des Schulträgers. Die Regionalkonferenz orientiert sich bei der Vorbereitung an einem von der Bezirksregierung Arnsberg entwickeltem Verfahrenskonzept für Organisation, Jahresplanung, Basisdatenerhebung, Elternberatung und die Modalitäten des Anmeldeverfahrens.

 

Die Regionalkonferenzen „Gemeinsames Lernen“ für das laufende Schuljahr 2016/2017 haben am 22.09.2015 und 19.01.2016 stattgefunden. Insgesamt waren 74 Schülerinnen und Schüler neu zuzuweisen; davon 41 aus dem zieldifferenten und 33 aus dem zielgleichen Bereich. Damit sind im laufenden Schuljahr neben den auslaufenden Hauptschulen alle drei Gesamtschulen, drei der vier Realschulen und drei der fünf Gymnasien (neu: Haranni-Gymnasium) als Orte des Gemeinsamen Lernens festgelegt.

 

Auch bei den weiterführenden Schulen gilt wie bei den Grundschulen, dass die personellen Voraussetzungen für das Gemeinsame Lernen durch das Land sichergestellt werden müssen. Für die vollständige Umsetzung der Inklusion an den weiterführenden Schulen werden nicht unerhebliche Kosten für den behindertengerechten Ausbau notwendig sein.

 

Festlegung von Schwerpunktschulen

Auf dem Weg zu einem inklusiven Schulangebot werden die Schulen des gemeinsamen Lernens durch die Schulaufsicht in Abstimmung mit dem Schulträger festgelegt.                  Der Schulträger kann mit Zustimmung der oberen Schulaufsicht allgemeine Schulen als Schwerpunktschulen bestimmen. Eine solche Schule umfasst über die rderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie Emotionale und soziale Entwicklung hinaus mindestens einen weiteren rderschwerpunkt. Schwerpunktschulen unterstützen andere Schulen im Rahmen der Zusammenarbeit bei der Inklusion.

 

Die Bestimmung allgemeiner Schulen zu Schwerpunktschulen muss im engen Dialog zwischen Schulen, Schulaufsicht und Schulträger erfolgen. Auch wenn sie als Angebot „auf dem Weg zu einem  inklusiven Schulangebot“ gesehen werden, eröffnen sie dem kommunalen Schulträger die Chance, möglichst zielgerichtet eine optimale Ausstattung für mehrere Förderbedarfe an einzelnen Schulen aufzubauen. Der Ausbau bzw. die Einrichtung von Schwerpunktschulen ist sukzessive geplant.

 

Grundschulen:

In seiner Sitzung am 19.05.2015 hat der Rat der Stadt beschlossen, die Grundschulen Ohmstraße (Stadtbezirk Herne-Mitte) und Michaelschule (Stadtbezirk Wanne) zum Schuljahr 2015/2016 als Schwerpunktschulen für das gemeinsame Lernen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung und Körperlich / motorische Entwicklung festzulegen. Die beiden Gebäude verfügen über die erforderlichen baulichen Voraussetzungen. Sie sind ebenerdig angelegt (GS Ohmstraße) bzw. durch Treppenlifte (Michaelschule) erschlossen. Darüber hinaus stehen entsprechende Behindertentoiletten und Sanitäranlagen zur Verfügung. Im zurückliegenden Schuljahr wurden an der Grundschule Ohmstraße insgesamt 19 Schülerinnen und Schüler sonderpädagogisch unterstützt; davon 8 mit dem Förderschwerpunkt Körperlich / motorische Entwicklung. An der Michaelschule wurden insgesamt 9 Schülerinnen und Schüler gefördert; davon ein Kind mit dem Förderschwerpunkt Körperlich / motorische Entwicklung.

 

Die Ausbauplanung für den Grundschulbereich soll – insbesondere mit Blick auf eine barrierefreie / behindertengerechte Ausstattung – sukzessive weiter konkretisiert und umgesetzt werden. Gemeinsam mit dem GMH werden die Gebäude unter diesem Gesichtspunkt fortlaufend betrachtet, dies mit dem Ziel, dass im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten perspektivisch zunächst ein bis zwei Standorte je Stadtbezirk zur Verfügung stehen. Förderprogramme sind in diesem Zusammenhang zu nutzen. Schwerpunkteinrichtungen für die Förderschwerpunkte Hören / Kommunikation und Sehen sollen geprüft werden. Erste Überlegungen zum Förderschwerpunkt Hören / Kommunikation gibt es mit Blick auf den neuen Grundschulstandort im jetzigen Schulzentrum Herne-Süd. 

 

Weiterführende Schulen: Das Schulamt für die Stadt Herne koordiniert den Übergang von der Primarstufe in die Sekundarstufe I für das Gemeinsame Lernen. Schülerinnen und Schüler, die künftig in das Gemeinsame Lernen einer weiterführenden Schule eintreten, besuchen im laufenden Schuljahr entweder noch eine Förderschule oder werden bereits in der Grundschule sonderpädagogisch unterstützt. In der bereits eingangs erwähnten zweiten Regionalkonferenz am 19.01.2016 wurden die Orte des Gemeinsamen Lernens für das laufende Schuljahr 2016/2017 festgelegt sowie die voraussichtliche Schülerzuweisung erörtert. Aus dem Bereich der Geistigen Entwicklung waren keine Schülerinnen / Schüler neu zuzuweisen. Abgesehen von den Lern- und Entwicklungsstörungen wurden / werden Schülerinnen und Schüler aus den Bereichen der Geistigen Entwicklung, der Körperlich/motorischen Entwicklung sowie Hören/Kommunikation und Sehen an verschiedenen weiterführenden Schulen unterstützt (siehe auch Anlage 1 – Schuljahr 2015/2016). Hinsichtlich der Frage von Schwerpunktschulen im Bereich der Sekundarstufe I bestand in der Regionalkonferenz Einvernehmen darüber, diese Entscheidung noch nicht für das Schuljahr 2016/2017 zu treffen. Im Rahmen der anstehenden Regionalkonferenzen für das Schuljahr 2017/2018 ist die Fragestellung erneut zu erörtern.

 

Anforderungen an eine barrierefreie / behindertengerechte Ausstattung an Schulen

Die räumlichen, baulichen und sächlichen Anforderungen an eine barrierefreie/ behindertengerechte Schulausstattung sind vielschichtig. Denkt man zunächst an Aufzüge, Treppenlifte, Rampen oder Türöffnungssysteme zur grundsätzlichen Herstellung einer Beweglichkeit im Gebäude ohne Barrieren, so sind weitergehende Maßnahmen zu ergreifen u. a.

 

  • zur Schaffung von behindertengerechten WC-/ Sanitäranlagen mit Duschen und Wickelmöglichkeiten,
  • zur Schaffung zusätzlicher Räume für Förder-/ Differenzierungsmaßnahmen, für Therapiezwecke oder als Ruhe- und Rückzugsbereiche,
  • ggf. zur Schaffung zusätzlicher bzw. nicht vorhandener Fachräume für praxisbezogene Fächer (insbes. in Gymnasien),
  • für Akustikmaßnahmen und technische Ausstattung bei Hörschädigungen,
  • für Leitsysteme etc. bei Sehbeeinträchtigungen,
  • für Unterrichts- und Therapiematerial.

 

Im Schulalltag sind die Anforderungen - insbesondere an die barrierefreie Bewegungsfreiheit - in allen Bereichen gleichermaßen gestellt. Sie gelten für den klassischen Unterrichtsraum, die unterschiedlichen Fachräume, die Ganztagsräume oder die Sport- und Außenbereiche einer Schule. Gleichwohl ist es nicht das Ziel, alle Schulen in gleicher Weise für alle Förderschwerpunkte bzw. individuellen Ansprüche auszustatten. Die Festlegung von Schwerpunktschulen beschreibt letztlich den Weg zu einem inklusiven Schulsystem mit zielgerichteten Rahmenbedingungen.

 

Kriterien für das weitere Vorgehen

Angesichts der Vielschichtigkeit der beschriebenen Anforderungen werden nicht alle Bedarfe sofort gedeckt werden können. Aufgabenstellung für die Zukunft wird sein, sich im Rahmen eines mittel- bis längerfristigen Ausstattungsprogramms sukzessive einem inklusiven Ausstattungsstand zu nähern, welcher gute Rahmenbedingungen für eine inklusive Beschulung gewährleistet. Bei der Festlegung konkreter Maßnahmen sind unterschiedliche Kriterien im Blick zu behalten:

 

  • Ausstattung der Schwerpunktschulen für das Gemeinsame Lernen,
  • Standorte mit guten (baulichen / räumlichen) Grundvoraussetzungen,
  • schulorganisatorische Zukunftsstandorte,
  • Verteilung im Stadtgebiet / in den Stadtbezirken,
  • Belastung einzelner Schulen / Schulformen,
  • Elternanspruch bei zielgleicher bzw. zieldifferenter Förderung (schulformbezogen).

 

Betrachtung der einzelnen Schulformen / Schulstufen

  • Im Grundschulbereich sind zum Schuljahr 2015/2016 die ersten Schwerpunktschulen gestartet. Die Grundschulen Ohmstraße und Michaelschule werden neben den Lern- und Entwicklungsstörungen die Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung und Körperlich/motorische Entwicklung besetzen. Das Schwerpunktschulensystem soll unter Berücksichtigung der Verteilung im Stadtgebiet und in den Stadtbezirken weiter ausgebaut werden. Eine enge Abstimmung mit Schulen und Schulaufsicht ist hierbei grundlegend. Die baulichen, räumlichen und schulorganisatorischen Rahmenbedingungen sind zu berücksichtigen.
  • Im Bereich der weiterführenden Schulen ist noch keine Festlegung von Schwerpunkteinrichtungen erfolgt. Im Rahmen der anstehenden Regionalkonferenzen wird die Fragestellung erneut aufzugreifen sein. Einzelne Schulen verfügen mit Blick auf eine barrierefreie bzw. behindertengerechte Ausstattung über gute Rahmenbedingungen (z. B. Aufzüge oder behindertengerechte WC-Anlagen). Bei weiteren Ausbauüberlegungen steht der Rechtsanspruch der Eltern auf einen Schulplatz für ihr Kind in einer allgemeinen Schule im Vordergrund. Dieser bezieht sich im zielgleichen Bereich (z. B. bei einer ausschließlich körperlich/motorischen Beeinträchtigung) auf einen Schulplatz in einer bestimmten Schulform. Im zieldifferenten Bereich (z. B. Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung) besteht ein Rechtsanspruch auf einen Schulplatz in einer allgemeinen Schule und nicht in einer bestimmten Schulform.

 

Aktuelle Situation / Perspektiven / Festlegung von Maßnahmen für das Jahr 2016

Nachfolgend werden die Schulstandorte näher beschrieben, für welche zwischenzeitlich Ausbaumaßnahmen durchgeführt bzw. geplant werden konnten, Perspektiven entwickelt wurden sowie konkrete Maßnahmen / Folgemaßnahmen vorgesehen sind. Betrachtet werden die Grundschulen dabei je Stadtbezirk und die weiterführenden Schulen im jeweiligen Kontext der Schulform:

 

Stadtbezirk Herne-Mitte

    Die Grundschule Ohmstraße ist seit dem Schuljahr 2015/2016 Schwerpunktschule für die Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung und Körperlich / motorische Entwicklung. Der Standort zeichnet sich durch seine vollständige Ebenerdigkeit aus. Zwischenzeitlich konnte im Bereich der Turnhalle ein behindertengerechter WC-/ Sanitärbereich geschaffen werden. Im Zusammenhang mit der Teilung eines Mehrzweckraumes konnte ein Therapieraum mit Material ausgestattet werden. Dieses wird bedarfsweise ergänzt. Perspektivisch ist das räumliche Gesamtkonzept zur Barrierefreiheit (insbes. automatische Türöffnungssysteme) zu optimieren.

    Die Grundschulstandorte Berliner Platz und Schulstraße sollen zum Sommer 2018 aufgegeben werden und in das Gebäude Neustraße (jetzige Hauptschule Hans-Tilkowski) umziehen. Im Zuge der baulichen Maßnahmen wird das Erdgeschoss über eine Rampe barrierefrei erschlossen. Dort wird auch eine behindertengerechte WC-Anlage eingebaut. Eine weitergehende barrierefreie Erschließung der Obergeschosse ist im Rahmen der Umgestaltungsmaßnahmen nicht vorgesehen. Eine solche muss unter Berücksichtigung der gesamten Gebäudesituation bzw. baulichen Rahmenbedingungen als schwierig und aufwendig beurteilt werden.

    Die Grundschulen Flottmannstraße und James-Krüss sollen zum Sommer 2017 im jetzigen Schulzentrum Herne-Süd zusammengelegt werden. Das Schulgebäude der Grundschule ist – abgesehen von aktuellen Brandschutzmaßnahmen – auch Gegenstand des Maßnahmepaketes aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG). Über dieses werden am Standort mit einem Volumen von rd. 1,2 Mio. Euro energetische Aufwertungen (insbesondere Dachsanierung) und Maßnahmen zur barrierefreien / behindertengerechten Erschließung bzw. Ausstattung durchgeführt. Vorgesehen ist die Herstellung der Barrierefreiheit für das Hauptgebäude (Behindertenaufzug, Durchlässigkeit im Gebäude, rollstuhlgerechte Eingänge). Darüber hinaus soll der neue OGS-Trakt aus den Inklusionsmitteln 2017 (16.000 Euro) barrierefrei erschlossen werden.

Die WC-Situation wird den aktuellen Notwendigkeiten angepasst. Hierbei stehen folgende Überlegungen im Vordergrund:

-     Das vorhandene Pausen-WC im Erdgeschoss wird aus Mitteln des KInvFG sowie der Schulinfrastruktur vollständig umgebaut. Es entsteht eine Toilettenanlage für Mädchen und Jungen sowie für Lehrkräfte. Ein Behinderten-WC ergänzt das Angebot.

-     In den beiden Obergeschossen werden aus den Mitteln des KInvFG Toilettenanlagen jeweils für Schülerinnen und Schüler geschaffen. Behindertengerechte WC- und Sanitärbereiche (Dusche, Wickelmöglichkeit) werden baulich vorbereitet und aus den Mitteln der Schulinfrastruktur ausgebaut (48.000 Euro).

-     Im neuen OGS-Bereich wird im Rahmen der Gesamtmaßnahme aus den Mitteln der Schulinfrastruktur eine WC-Anlage für Schülerinnen und Schüler sowie das OGS-Personal geschaffen; ferner ist ein behindertengerechtes WC geplant (Inklusionsmittel 2017 = 19.000 Euro).

Mit den vorstehenden Maßnahmen kann ein Schulstandort weiterentwickelt werden, welcher weitreichenden Ansprüchen einer Barrierefreiheit und behindertengerechten Ausstattung genügt. Beim Ausbau der Außenflächen sind diese Überlegungen fortzusetzen. Dies eröffnet insgesamt Möglichkeiten zum Ausbau des inklusiven Schulangebotes. Darüber hinaus hat sich die Grundschule Flottmannstraße bereits in der Vergangenheit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation zugewandt. Im Schuljahr 2016/2017 werden zwei SchülerInnen mit einer Hörbeeinträchtigung unterrichtet. Diese benötigen – abgesehen von persönlichen Hilfsmitteln – eine schallarme Lernumgebung, welche u. a. durch bauliche Maßnahmen (Akustikdecken, schallabsorbierende Raumelemente etc.) erreicht werden kann. Beim Umbau des OGS-Bereiches wird dies mitgedacht. Darüber hinaus wird aktuell ein Klassenraum als Pilotprojekt ausgestattet und soll als Vorlage für weitere Maßnahmen (z. B. Ausstattung eines Klassenraumes je Zug) dienen. Perspektivisch ist anzudenken, den Schulstandort als Schwerpunkteinrichtung für den Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation festzulegen. Damit können Investitionen in diesem Bereich zielgerichtet und konzentriert eingesetzt werden. Aus den Inklusionsmitteln 2016 sollen hierfür insgesamt 23.000 Euro eingeplant werden.

    An der Grundschule Schillerschule sind die Räume im Erdgeschoss (4 Klassen, Aula, OGS) ebenerdig erreichbar. Die Schulleitung hat den Ausbau einer behindertengerechten Sanitär-/ Toilettenanlage im Erdgeschoss beantragt. Das GMH prüft aktuell die Realisierung im Raumbestand.

 

Stadtbezirk Sodingen

    Die Grundschule Jürgens Hof bietet mit ihrer räumlichen Anordnung (Zugang, Flure, Sporteinrichtungen) gute Grundvoraussetzungen für einen behindertengerechten / barrierefreien Ausbau. Zwischenzeitlich konnte im Erdgeschoss ein behindertengerechter WC-/ Sanitärbereich fertiggestellt werden. Die Überlegung zum Einbau von Treppenliften wurde mittlerweile verworfen, da WC-Anlagen nicht in den Obergeschossen (sondern nur auf den Zwischenetagen) vorhanden sind. Das GMH prüft aktuell den Ein- bzw. Anbau eines Behindertenaufzuges sowie die damit verbundenen Kosten.

    Die übrigen Grundschulstandorte im Stadtbezirk Sodingen wurden mit Blick auf einen barrierefreien / behindertengerechten Ausbau noch nicht näher betrachtet. Insbesondere deren Gebäudestruktur lässt eine Erschließung vorwiegend schwierig und aufwendig erscheinen.

 

Stadtbezirk Wanne

    Die Grundschule Michaelschule ist seit dem Schuljahr 2015/2016 Schwerpunktschule für die Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung und Körperlich / motorische Entwicklung. Das Gebäude verfügt im Erdgeschoss über ein behindertengerechtes WC. Beide Klassenraumtürme sind über Treppenlifte erschlossen. In deren Obergeschosse konnten zwischenzeitlich behindertengerechte WC-/ Sanitärbereiche eingebaut werden. Ein Raum wurde als Therapieraum mit Material ausgestattet. Dieses wird bedarfsweise ergänzt. Perspektivisch ist das räumliche Gesamtkonzept zur Barrierefreiheit (insbes. automatische Türöffnungssysteme) zu optimieren.

    Die übrigen Grundschulstandorte im Stadtbezirk Wanne wurden mit Blick auf einen barrierefreien / behindertengerechten Ausbau noch nicht näher betrachtet. Unter Berücksichtigung der Gebäudestrukturen lässt insbesondere die Grundschule Claudiusstraße Entwicklungspotenziale erkennen. Die Raumsituation muss insgesamt jedoch als defizitär eingestuft werden.

 

Stadtbezirk Eickel

    An der Freiherr-vom-Stein-Grundschule werden in den Sommerferien 2016 die Schülertoiletten – zugänglich von außen über den Laubengang – durch das GMH saniert. Im Zuge dieser Maßnahme erfolgt der Einbau eines behindertengerechten WC-/ Sanitärbereiches. Der Zugang zur Schule ist über eine Stufe möglich; im Erdgeschoss befinden sich – neben der Verwaltung – mehrere Unterrichtsräume. Zur Erschließung des 1. Obergeschosses ist der Einbau von Treppenliften bzw. eines Aufzuges erforderlich. Eine Prüfung wird mit Blick auf Realisierbarkeit und Kosten kurzfristig eingeleitet.

    Von den übrigen Grundschulen im Stadtbezirk Eickel bieten insbesondere die Grundschulen Eickeler Park und Europaschule Königstraße gute Grundvoraussetzungen aufgrund ihrer Gebäude-/ Geschossstruktur. Eine nähere Prüfung – auch mit Blick auf die gesamte Raumsituation – steht noch aus.

 

Hauptschulen

    Die letzte im Stadtgebiet noch aufnehmende Hauptschule Hans-Tilkowski soll im Sommer 2017 in den Stadtbezirk Eickel (jetzige Melanchthonschule an der Edmund-Weber-Straße) verlagert werden. Das grundlegend sanierte Gebäude bietet mit seiner Gebäude- und Geschossstruktur gute Grundvoraussetzungen einer barrierefreien / behindertengerechten Erschließung. Eine nähere Standortprüfung steht noch aus.

 

Realschulen

    Die Realschule Strünkede (Stadtbezirk Herne-Mitte) ist seit Sommer 2015 Ort des Gemeinsamen Lernens. Im zurückliegenden Schuljahr wurden dort insgesamt 12 Schülerinnen und Schüler (davon zwei mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung) unterstützt. Die Schule stößt mit ihrer 4,5-Zügigkeit und einem Aufnahmerahmen von 4,0 Zügen an räumliche Grenzen. Die Möglichkeiten zur Differenzierung und Förderung konnten im Jahr 2015 durch den Rückbau eines Hörsaales aus Inklusionsmitteln verbessert werden. Für das Jahr 2016 ist aus den Inklusionsmitteln die Einrichtung eines Technikbereiches eingeplant (Gesamtkosten 20.000 Euro).

Im Übrigen wird der Aufwand für eine barrierefreie Erschließung der Schule mit ihren dreigeschossigen Unterrichtstürmen als erheblich angesehen.

    Die Realschule Crange (Stadtbezirk Wanne) ist in Teilen ebenerdig erschlossen. Die räumliche Anordnung der Klassen- und Fachräume über insgesamt drei Etagen ergibt gute Grundvoraussetzungen für die Herstellung einer Barrierefreiheit. Aktuell befindet sich der Einbau eines behindertengerechten Aufzuges bis in das 2. Obergeschoss in der Ausführung. Insgesamt wurden hierfür 254.000 Euro veranschlagt. Im Jahr 2016 soll sich aus den Mitteln der Inklusion der Einbau eines behindertengerechten WC-/ Sanitärbereiches anschließen (111.000 Euro). Die Errichtung einer Rampe zur Aula wurde durch das GMH mit rd. 47.000 Euro beziffert; die Barrierefreiheit im Gebäude durch entsprechende automatische Türöffnungssysteme etc. mit rd. 147.000 Euro. Diese beiden letztgenannten Maßnahmen sind noch nicht durchfinanziert.

    Die Gebäudestruktur der beiden übrigen Realschulen Sodingen und Burg mit ihren unterschiedlichen Geschoss-/ Halbgeschossebenen wird einen barrierefreien Ausbau absehbar erschweren.

 

Gymnasien

    Das Pestalozzi-Gymnasium (Stadtbezirk Herne-Mitte) ist seit dem Schuljahr 2013/2014 Ort des Gemeinsamen Lernens. Dort wurden im zurückliegenden Schuljahr 22 Schülerinnen und Schüler sonderpädagogisch unterstützt; davon ein Kind mit dem Förderschwerpunkt Körperlich / motorische Entwicklung. Im Erdgeschoss befindet sich bereits eine behindertengerechte WC-Anlage. Das Gebäude ist im Übrigen über Rampen bzw. einen Aufzug vollständig erschlossen. Der Einbau eines behindertengerechten Sanitärbereiches soll im Rahmen einer Erneuerung der Schülertoilettenanlage erfolgen. Ein Ausführungszeitraum steht noch nicht fest. Durchgehend 4-zügig kommt die Schule an ihre räumlichen Grenzen; insbesondere für Zwecke der Förderung und Differenzierung. Auf Wunsch der Schulleitung wurde von der ursprünglich vorgesehenen Teilung von zwei Räumen zur Schaffung von Differenzierungsmöglichkeiten Abstand genommen. Stattdessen wird im Jahr 2016 der Umbau der bisherigen Hausmeisterräume für SV- und Differenzierungszwecke (eingeplant sind 30.000 Euro) angestrebt; der bisherige SV-Raum (Nr. 204 / rd. 50 qm) wird zusätzlicher Raum für Differenzierung / Förderung.

    Das Haranni-Gymnasium (Stadtbezirk Herne-Mitte) verfügt nur über einzelne barrierefreie / behindertengerechte Ausstattungsmerkmale (WC im Erweiterungsneubau, alter / nicht normgerechter Aufzug bis in das 3. OG). Eine weitergehende Ausbauplanung ist Gegenstand des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Herne-Mitte.

    Das Otto-Hahn-Gymnasium (Stadtbezirk Sodingen) ist noch nicht als Ort des Gemeinsamen Lernens festgelegt und verfügt mit Ausnahme einer behindertengerechten WC-Anlage im Außenbereich über keine weiteren barrierefreien / behindertengerechten Ausstattungsmerkmale. Die Gebäudestruktur begünstigt allerdings eine gute Erschließbarkeit der Obergeschossebene. Eine Prüfung wird mit Blick auf Realisierbarkeit und Kosten kurzfristig eingeleitet.

    Das Gymnasium Wanne (Stadtbezirk Wanne) – gleichfalls noch nicht als Ort des Gemeinsamen Lernens festgelegt – verfügt nur über vereinzelte barrierefreie / behindertengerechte Ausstattungsmerkmale. Eine barrierefreie Erschließung muss angesichts der Vielgeschossigkeit des Gebäudes als aufwendig eingeschätzt werden.

    Das Gymnasium Eickel (Stadtbezirk Eickel) ist bereits im sechsten Schuljahr Ort des Gemeinsamen Lernens. Im zurückliegenden Schuljahr wurden insgesamt 29 Schülerinnen und Schüler (ausschließlich aus dem Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen) unterstützt. Über barrierefreie bzw. behindertengerechte Ausstattungsmerkmale verfügt das Gebäude nicht. Eine weitergehende Prüfung steht noch aus.

 

 

Gesamtschulen

    Die Gesamtschule Wanne-Eickel (Stadtbezirk Wanne) ist seit dem Schuljahr 2013/2014 Ort des Gemeinsamen Lernens. Dort wurden im zurückliegenden Schuljahr 22 Schülerinnen und Schüler sonderpädagogisch unterstützt; davon ein Kind mit dem Förderschwerpunkt Körperlich / motorische Entwicklung. Das Gebäude ist ebenerdig zugänglich und mit einem Aufzug vollständig erschlossen. Auch die Sporthalle verfügt über einen Aufzug. Behindertengerechte WC-Anlagen befinden sich im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss. Der Standort bietet damit insgesamt hervorragende Bedingungen einer weitergehenden barrierefreien / behindertengerechten Erschließung und Ausstattung. Der Ausbau eines behindertengerechten Sanitärbereiches ist für das Jahr 2016 vorgesehen (39.000 Euro). Ferner soll zur Verbesserung der Differenzierungs- und Fördermöglichkeiten ein Hörsaal rückgebaut werden (27.000 Euro).

    Die Mont-Cenis-Gesamtschule (Stadtbezirk Sodingen) ist bereits im sechsten Jahr Ort des Gemeinsamen Lernens. Im Schuljahr 2015/2016 wurden bereits 45 Schülerinnen und Schüler sonderpädagogisch gefördert; fast ausschließlich aus dem Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen. Der Erweiterungsbau aus dem Jahr 1992 verfügt über einen Aufzug sowie eine behindertengerechte Toilette. Eine barrierefreie Erschließung des Altbaubestandes ist aktuell nicht sichergestellt und wird angesichts der gesamten Gebäudestruktur als schwierig und aufwendig eingeschätzt. Eine abschließende Prüfung steht noch aus.

    An der Erich-Fried-Gesamtschule (Stadtbezirk Herne-Mitte) wurden im vergangenen Schuljahr 25 Schülerinnen und Schüler sonderpädagogisch unterstützt; davon ein Kind mit dem Förderschwerpunkt Körperlich / motorische Entwicklung. Das Hauptgebäude verfügt über barrierefreie / behindertengerechte Ausstattungsmerkmale (Aufzug bis in das 2. OG, behindertengerechtes WC im 2. OG). Die Dependance an der Horststraße mit den Klassen 5 und 6 weist vergleichbare Ausstattungen aktuell nicht auf. Eine Erschließung wird als schwierig und aufwendig eingeschätzt (Treppen im Gebäude zum Erreichen der unterschiedlichen Ebenen). Eine abschließende Prüfung steht aus.  

 

Zusammenfassung der Maßnahmen 2016

  1. Grundschulstandort Herne-Süd

      Ausbau behindertengerechter WC- /Sanitärbereiche (Kosten: 48.000 € Umbau)

      Akustikmaßnahmen Schwerpunkt Hören/Kommunikation (Kosten: 23.000 € Umbau)

 

  1. Realschule Strünkede

      Ausstattung / Umbau Technikbereich (Kosten: 13.000 € Umbau / 7.000 € Einrichtung)

 

  1. Realschule Crange

      Ausbau behindertengerechter WC-/Sanitärbereich (Kosten: 111.000 € Umbau)

 

  1. Pestalozzi-Gymnasium

      Schaffung zusätzlicher Differenzierungs-/ Förderräume (Kosten: 30.000 € Umbau)

 

  1. Gesamtschule Wanne-Eickel

      Ausbau behindertengerechter Sanitärbereich (Kosten: 39.000 € Umbau)

      Schaffung zusätzlicher Differenzierungs-/ Förderräume (Kosten: 27.000 € Umbau).

 

 

 

 

 

 

 

Der Sitzungsvorlage ist als Anlage 2 eine zusammenfassende Übersicht des Ausbaustandes zur Barrierefreiheit / behindertengerechten Ausstattung an den Herner Schulen beigefügt.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Thierhoff

Stadträtin

 

 


Anlagen:
 

1.   Gesamtübersicht - SchülerInnen im Gemeinsamen Lernen im Schuljahr 2015/2016

2.   Gesamtübersicht - Barrierefreiheit / behindertengerechte Ausstattung an Herner Schulen – Stand: 2015/2016

                

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Gesamtübersicht - SchülerInnen im GL im Schj. 2015-2016 (960 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Gesamtübersicht - Barrierefreiheit-behindertengerechte Ausstattung an Herner Schulen (40 KB) PDF-Dokument (76 KB)