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Ratsinformationssystem

Auszug - Situation der Grundschulen und Hauptschulen im Stadtbezirk Herne-Mitte (Ortsteile Herne-Mitte und Herne-Süd) hier: Durchführung schulorganisatorischer Maßnahmen   

der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Herne-Mitte
TOP: Ö 9
Gremium: Bezirksvertretung Herne-Mitte Beschlussart: beschlossen
Datum: Do, 15.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:11 Anlass: Sitzung
Raum: großer Sitzungssaal (Raum 312)
Ort: Rathaus Herne
2016/0563 Situation der Grundschulen und Hauptschulen im Stadtbezirk Herne-Mitte (Ortsteile Herne-Mitte und Herne-Süd)
hier: Durchführung schulorganisatorischer Maßnahmen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Peter Reschke, Tel.: 3301
Federführend:FB 31 - Schule und Weiterbildung Bearbeiter/-in: Wischniewski, Kerstin
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Herne-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 499):

  1. Die Hauptschule Hans-Tilkowski-Schule - Stadtbezirk Herne-Mitte - wird zum Schuljahr 2017/2018 (01. 08. 2017) in das Gebäude der dann auslaufend aufgelösten Hauptschule Melanchthon, Edmund-Weber-Straße 127, 44651 Herne - Stadtbezirk Eickel - verlegt. Der allgemeine Aufnahmerahmen wird ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) von drei auf zwei Züge verringert.
  2. Die Hauptschule Hölkeskampring - Stadtbezirk Herne-Mitte - wird zum Ablauf des Schuljahres 2017/2018 endgültig aufgelöst. Die noch vorhandenen Klassen der Jahrgangsstufe 10 werden ab dem Schuljahr 2018/2019 (01.08.2018)  in der Hans-Tilkowski-Hauptschule am Standort Edmund-Weber-Straße 127, 44651 Herne - Stadtbezirk Eickel - beschult.
  3. Die Grundschule Berliner Platz und die Grundschule Schulstraße - beide im Stadtbezirk Herne-Mitte gelegen - werden ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) im Wege der Änderung zu einem Grundschulverbund, bestehend aus einem Haupt- und einem Teilstandort, zusammengefasst. Im Grundschulverbund wird die Grundschule Berliner Platz als Hauptstandort und der Standort der jetzigen Grundschule Schulstraße als Teilstandort geführt. Haupt- und Teilstandort werden jeweils zweizügig geführt.

 

  1. Die Grundschule Berliner Platz (Hauptstandort Berliner Platz sowie Teilstandort Schulstraße) wird ab dem Schuljahr 2018/2019 (01.08.2018) in das dann gemeinsame Schulgebäude Neustraße 16 (jetzige Hans-Tilkowski-Schule) verlegt. Der Grundschulverbund wird zu diesem Zeitpunkt aufgelöst. Der allgemeine Aufnahmerahmen wird ab dem Schuljahr 2018/2019 (01.08.2018) auf vier Züge festgelegt. Die Grundschule erhält folgende Schulbezeichnung:

 

Grundschule an der Neustraße

Städtische Gemeinschaftsgrundschule

Neustraße 16

44623 Herne

 

  1. Am Standort des jetzigen Schulzentrums Herne-Süd - Stadtbezirk Herne-Mitte - wird zum Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) eine städtische Gemeinschaftsgrundschule neu errichtet durch die Zusammenlegung der städtischen Gemeinschaftsgrundschule an der Flottmannstraße und der städtischen Gemeinschaftsgrundschule James-Krüss-Schule. Der allgemeine Aufnahmerahmen für die neu errichtete Grundschule wird ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) auf vier Züge festgelegt. Die Grundschule erhält folgende Schulbezeichnung:

 

Grundschule an der Jean-Vogel-Straße

Städtische Gemeinschaftsgrundschule

Jean-Vogel-Straße 36

44625 Herne

 

  1. Der allgemeine Aufnahmerahmen der Katholischen Bekenntnisgrundschule an der Bergstraße (derzeit 2,25-zügig) wird unter Berücksichtigung der räumlichen Situation ab dem Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017) auf zwei Parallelklassen pro Jahrgang festgelegt.

 

  1. Die für die Standortzusammenlegungen bzw. –verlagerungen notwendigen Umbau- und Einrichtungsmaßnahmen werden durchgeführt. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel werden im Rahmen der Finanzplanung 2017 ff bereitgestellt.

 

8.    Gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird zu den Ziffern 1 bis 6 aus

       Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung angeordnet.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

gesamt

SPD

CDU

Die Grünen

Die Linke

AfD

dafür:

14

6

5

2

1

-

dagegen:

-

-

-

-

-

-

Enthaltung:

-

-

-

-

-

-